Rechtsprechung
KG, 06.09.2007 - 8 U 49/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung der Versorgung eines Mieters mit Fernwärme durch einen Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses als verbotene Eigenmacht; Gefahr einer drohenden Störung als Voraussetzung für eine Unterlassungsklage aufgrund einer Besitzstörung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterbrechung der Heizung nach fristloser Kündigung des Gewerberaummietverhältnisses wegen Mietrückstands keine verbotene Eigenmacht; Ausfrieren; Versorgungssperre; Kündigungsvereinbarung im Mietvertrag; verkürzte Kündigungsfristen
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB §§ 535 ff.; ; BGB § 546 a; ; BGB § 858; ; BGB § 858 Abs. 1; ; BGB § 862 Abs. 2; ; BGB § 1004
- mieterschutzbund-berlin.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstellung der Versorgung fristlos gekündigter Geschäftsmieträume mit Heizwärme als verbotene Eigenmacht i. S. der §§ 858 , 862 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann endet Versorgung des Mieters mit Heizwärme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Heizung bis zur Räumung abklemmen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versorgungssperre nach Beendigung des Mietverhältnisses
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Keine Heizung bei beendetem Mietverhältnis
Besprechungen u.ä. (2)
- kloth-neuhaus.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Versorgungssperre im Mietrecht (RA Kai-Jochen Neuhaus; ZAP 2009, 1273)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann endet die Verpflichtung zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme? (IMR 2007, 388)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZM 2007, 923
- NZM 2009, 496 (Ls.)
- ZMR 2008, 47
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 17.12.1998 - 8 U 7247/98
Auszug aus KG, 06.09.2007 - 8 U 49/07
Jedenfalls bei einem Geschäftsraummietverhältnis endet die Verpflichtung des Vermieters zur Versorgung des Mieters mit Heizwärme nach wirksamer Beendigung des Mietverhältnisses (Aufrechterhaltung der Rechtsprechung des Senats GE 2004, 622).Dementsprechend hat der Senat bereits durch Urteil vom 17.12.1998 (8 U 7247/98, GE 2004, 622) entschieden, dass die Verpflichtung des Vermieters zur Erbringung von Versorgungsleistungen nach Beendigung des Mietverhältnisses entfällt und hierin gerade keine Besitzstörung des Mieters i. S. d. § 858 BGB liegt.
- KG, 08.07.2004 - 12 W 21/04
Gewerberaummietvertrag: Unterbrechung der Wasserversorgung durch den Vermieter …
Auszug aus KG, 06.09.2007 - 8 U 49/07
Dieser Auffassung hat sich auch der 12. Zivilsenat des Kammergerichts angeschlossen (Beschl. v. 8.7. 2004 - 12 W 21/04, GE 2004, 1171); der Senat sieht keinen Anlass, von dieser Betrachtungsweise jedenfalls für den Bereich des beendeten Geschäftsraummietverhältnisses abzugehen.
- BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07
Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in NZM 2007, 923 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, dass die - angekündigte - Einstellung der Versorgung des Klägers mit Heizwärme keine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB darstelle. - LG Heilbronn, 18.12.2007 - 2 O 448/07
Einstellung der Wasser- und Wärmeversorgung
Die Kammer folgt insoweit bewusst nicht der in verschiedenen Entscheidungen vom Kammergericht vertretenen Rechtsauffassung (vgl. dazu KG GE 2004, 622 und DWW 2007, 412).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - I-10 U 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Kautionsrückzahlungsanspruch nach Verstreichen der Abrechnungsfrist; Fehlende Schlüssigkeit von Schadensersatzansprüchen bezüglich einer Badeinrichtung, Umzugskosten und Maklerkosten; Fehlende Anwendbarkeit von § 1357 BGB in Bezug auf gewerbliche Mietverhältnisse; ...
- grundeigentum-verlag.de
Abrechnungsfrist für Kaution; Umzugskosten; Maklerkosten; Schlüsselgewalt
- Judicialis
BGB § 1357
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 535; BGB § 1357
Mietvertrag über gewerbliche Räume als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs - Aufwendungsersatz für Investitionen des Mieters? - ibr-online
Eheliche Verpflichtungsbefugnis auf Gewerbemietverträge unanwendbar!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2007, 923 (Ls.)
- ZMR 2007, 269