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   OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05   

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OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05 (https://dejure.org/2007,3001)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.07.2007 - 20 W 538/05 (https://dejure.org/2007,3001)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 20 W 538/05 (https://dejure.org/2007,3001)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 Abs 1 S 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch auf den Rückbau von Terrassen und Balkonen

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 22 Abs. 1
    Vergrößerung der Terrasse eines Wohnungseigentümers ist zustimmungsbedürftige bauliche Änderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Terrassenvergrößerung ist zustimmungspflichtige intensivere Nutzung, §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 S. 1 WEG, 1004 BGB

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung durch Terrassenvergrößerung entgegen Aufteilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergrößerung der Terasse: Bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Terrassenvergrößerung - bauliche Veränderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Forderung des Rückbaus von Terrassen und eines Balkons durch lediglich ein Mitglied einer zukünftigen Wohnungseigentümergemeinschaft; Entbehrlichkeit der Zustimmung zu einer Terrassenvergrößerung mangels feststellbarer erheblicher Beeinträchtigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentum: Terrasse vergrößert - Diese bauliche Veränderung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Veränderungen vor und nach Entstehen der werdenden Gemeinschaft (IMR 2007, 355)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 394
  • NJW-RR 2008, 395
  • NZM 2008, 322
  • BauR 2007, 1942
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Allein der Umstand, dass zur Erfüllung des Beseitigungsanspruchs erhebliche finanzielle Mittel erforderlich sind - der landgerichtlichen Schätzung von 10.000,00 EUR Rückbaukosten sind die Antragsgegner nicht entgegengetreten- und die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos werden, reicht für einen Verstoß gegen Treu und Glauben deshalb nicht aus (OLG Köln NZM 2000, 764; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 44; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 22, Rdnr. 21).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, z. B. Beschluss vom 18.02.2002 -20 W 452/2000- und Beschluss vom 14.09.2005 -20 W 305/2003-).
  • BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93

    Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Deshalb besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes ( BayObLG NJW-RR 1994, 276; OLG Celle OLG-Report 1999, 367; OLG Zweibrücken NZM 2002, 253, 254; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 8 b; Weitnauer/Lüke, aaO., § 22, Rdnr. 5).
  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    1 WEG darstellt (BayObLG NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 22; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 147, 148).
  • OLG Köln, 30.11.2005 - 16 Wx 193/05

    Recht und Pflichten des "werdenden" Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht die Verfahrensvorschriften und die das Innenverhältnis der Wohnungseigentümer regelnden Vorschriften des WEG angewendet, obwohl bei Antragstellung weder die Antragsteller, noch die Antragsgegner als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen waren, da die Voraussetzungen für eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, nämliche Anlegung der Wohnungsgrundbücher, Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Inbesitznahme vorlagen (OLG Köln FGPrax 2006, 60; OLG München ZMR 2006, 308, 309; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., Einleitung vor § 1, Rdnr. 7 m. w. H.).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Insoweit ist eine andere Sachlage gegeben, als in der Entscheidung des BayObLG NJW-RR 1997, 971, wo es nur um eine Erweiterung um 0, 50 bis 0, 60 Meter ging.
  • BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06

    Auslegung der Befugnis eines Wohnungseigentümers zum Betrieb einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Zu Recht ist die Kammer auch von der Antragsbefugnis der Antragsteller ausgegangen, da der geltend gemachte Anspruch nicht zu dem Verbandsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft gehört (BGH NJW 2006, 2187; Palandt/Bassenge, aaO., § 1, Rdnr. 16).
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei erheblichen Eingriffen in Statik und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    1 WEG darstellt (BayObLG NJW-RR 1992, 272; KG NJW-RR 1997, 587; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., § 22, Rdnr. 22; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 147, 148).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, z. B. Beschluss vom 18.02.2002 -20 W 452/2000- und Beschluss vom 14.09.2005 -20 W 305/2003-).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2001 - 3 W 226/01

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Beseitigung baulicher Veränderungen aus der Zeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 20 W 538/05
    Deshalb besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes ( BayObLG NJW-RR 1994, 276; OLG Celle OLG-Report 1999, 367; OLG Zweibrücken NZM 2002, 253, 254; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 8 b; Weitnauer/Lüke, aaO., § 22, Rdnr. 5).
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

  • BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13

    Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines

    Umso weniger kann ein anderer Erwerber, der mit dem teilenden Eigentümer eine von den ursprünglichen Plänen abweichende bauliche Ausgestaltung vereinbart hat und damit nur eine mittelbare Ursache für die Ausübung der dem Bauträger nach § 903 BGB zustehenden sachenrechtlichen Befugnisse setzt, als Handlungsstörer angesehen werden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 954, 955; OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 aE mwN; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 314).

    (c) Der von dem Senat befürwortete Zuschnitt der Verantwortungsbereiche harmoniert damit, dass die erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nicht einem einzelnen Wohnungseigentümer obliegt, sondern Sache aller Wohnungseigentümer ist (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1986, 954, 955; 1988, 587, 588; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 1993 - 15 W 386/92, aaO, Rn. 24 u. NJW-RR 1998, 371, 372; Merle in Bärmann, aaO, § 22 Rn. 22; vgl. auch OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 aE mwN).

  • LG Berlin, 05.05.2013 - 55 S 52/12

    Inhaltlich unbestimmte WEG-Beschlüsse sind nichtig!

    Diese Bestimmung der Kaufverträge entfaltet als rein schuldrechtliche Vereinbarung der einzelnen Eigentümer mit dem teilenden Bauträger bereits mangels Aufnahme in die Grundbücher keine Bindungswirkungen für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer (OLG Frankfurt/Main NZM 2008, 322) und kann deshalb keine Abweichung des Sollzustandes von dem Teilungsplan samt Anlagen begründen.
  • LG Hamburg, 16.06.2021 - 318 S 68/19

    Anspruch auf Rückbau bei einer vom Aufteilungsplan abweichenden Bauausführung

    Eine bauliche Veränderung liegt auch nicht deshalb vor, weil das Wohnungseigentum - nach Vortrag der Kläger - abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wurde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20.11.2015 - V ZR 284/14, Rn. 7; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05, Rn. 30; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.11.2001 - 3 W 226/01, Rn. 4 ff., zitiert jeweils nach juris; Merle in: Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 21 Rn. 118).
  • LG Dessau-Roßlau, 22.05.2014 - 5 S 237/13

    Wohnungseigentumsrecht: Anspruch auf Beseitigung eines nicht planmäßigen

    In Frage käme dann ein Anspruch auf Herstellung des plangerechten Zustandes durch die Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt (OLG Frankfurt vom 24.07.2007 - 20 W 538/05) auf Kosten aller.".

    In derartigen Fällen besteht kein Beseitigungsanspruch gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, sondern allenfalls ein gegen die Gesamtheit der Wohnungseigentümer gerichteter Anspruch auf Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustandes (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.07.2007 - 20 W 538/05 - m.w.N., zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
    Nur ausnahmsweise kann daher eine Pflicht des Geschädigten zur Vorfinanzierung bejaht werden, wenn er über ausreichende Mittel verfügt oder sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann, ohne dass er damit über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, Die Annahme der Vorfinanzierung muss im Einzelfall von der Sache her geboten erscheinen und dem Geschädigten auch zuzumuten sein (vgl. (BGH, Urteil vom 18.02.2002 - IV ZR 120104 - NJW-RR 2008, 394 ff., 397 Rn. 37; Urteil vom 26.05.1988 - II ZR 355/00 - NJW 2002, 2553 ff., 2555; Uneil vom 26.05.1988 - III ZR 42/87 - NJW 1989, 290 ff, 291).
  • LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20

    Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in

    Es fehlt auch nicht an einer relevanten Beeinträchtigung: Im Falle einer nachgewiesenen Terrassenvergrößerung würde ein Nachteil schon wegen der möglichen intensiveren Nutzung durch das Aufstellen weiterer Stühle, Tische, Liegen und sonstiger beim Aufenthalt im Freien benutzter Gegenstände, anzunehmen sein (BayObLG, NZM 2002, 128, 129; OLG Hamburg, ZMR 2006, 465 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2008, 395 ff.; LG Berlin, a.a.0.).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Dem schließt sich die Kammer an; es handelt sich um einen Anspruch, der auf entsprechende Beschlussfassung gerichtet ist, im Binnenverhältnis wurzelt und damit gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten ist (so wohl auch zum Anspruch auf plangemäße Herstellung OLG Frankfurt, NZM 2008, 322, 323 unter Verweis auf BayObLG, NJW-RR 1994, 276; vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NZM 2007, 930 ff. zur nachträglichen Anbringung einer Fassadendämmung).
  • AG Halle/Saale, 15.10.2013 - 120 C 4307/12

    Wohnungseigentum: Ansprüche der Wohnungseigentümer und des Verbandes bei von der

    Dann aber kann nur ein Anspruch bestehen, das Gebäude - nun erstmals - in einen den ursprünglichen Plänen entsprechenden Zustand zu versetzen (OLG Frankfurt vom 24.07.2007 - 20 W 538/05).
  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 32/11

    Wohnungseigentumssache: Aktivlegitimation des Verwalters für Beseitigungsklage

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine erhöhte Nutzung nicht nur möglich ist, sondern dies auch zu konkreten, nicht ganz unerheblich und höheren Beeinträchtigungen führen kann (BGH, NJW 2001, 1212; OLG Frankfurt, NZM 2008, 322).
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