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   OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07   

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https://dejure.org/2007,7801
OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,7801)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.2007 - 34 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,7801)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 34 Wx 14/07 (https://dejure.org/2007,7801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23 Abs. 4 a. F., 24 Abs. 6, 45 Abs. 1, 46
    Beschlussfassung in einer Einmannversammlung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen in Einmannversammlung bei Kundgabe der Stimmabgabe nach außen, Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter und Fixierung des Abstimmungsvorgangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksames Zustandekommen von Eigentümerbeschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Leitsatz und Auszüge)

    § 23 Abs. 4 a. F. WEG; §§ 24 Abs. 6, 45 Abs. 1, 46 WEG
    Beschlussfassung in einer Einmannversammlung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung als Einmannversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an Einmannversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einmannversammlung: Wie kommen Eigentümerbeschlüsse zu Stande? (IMR 2008, 61)

Papierfundstellen

  • NZM 2008, 577
  • FGPrax 2008, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
    Unverzichtbar ist aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch, dass die Kundgabe der Stimmabgabe nach außen in Erscheinung treten, also tatsächlich als Formalakt stattfinden muss (BayObLG NJW-RR 1996, 524; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 27; Drasdo Rn. 248).

    Doch muss dann auf andere Weise (siehe BayObLG NJW-RR 1996, 524/525) die Fixierung des Abstimmungsvorgangs und seines Ergebnisses sichergestellt sein.

  • BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89

    Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
    Der Senat stellt das Nichtzustandekommen (deklaratorisch) fest (BGHZ 107, 268/270; KK-WEG/Drabek § 23 Rn. 70).

    a) den Antragstellern Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Beschlussanfechtung zu gewähren war; denn die Feststellung der Nichtigkeit oder des Nichtzustandekommens von Eigentümerbeschlüssen ist an keine Frist gebunden (BGHZ 107, 268; KK-WEG/Drabek § 23 Rn. 71),.

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
    Ebenso unverzichtbar ist die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter, wodurch erst der Eigentümerbeschluss rechtswirksam zustande kommt (BGHZ 148, 335).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

    Auszug aus OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 14/07
    Nach dem unbestrittenen, dem Senat insoweit zugänglichen und verwertbaren (vgl. Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 45; aus der Rechtspr. BayObLG NZM 1998, 1010/1011) Akteninhalt steht fest, dass die angefochtenen Beschlüsse das Ergebnis einer sogenannten Einmannversammlung sind.
  • BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23

    Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung

    Denn auch eine sogenannte Vertreterversammlung, in der nur eine Person anwesend ist, die neben der Versammlungsleitung die Vertretung der abwesenden Eigentümer übernommen hat, ist eine Versammlung, in der Beschlüsse gefasst und verkündet werden können (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577; Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 60; Staudinger/Häublein, BGB [2023], § 23 Rn. 133, 273; Elzer in Zehelein, COVID-19, Miete in Zeiten von Corona, 2. Aufl., § 5 Rn. 55; DNotI-Gutachten, Abruf-Nr. 177331 S. 2).

    Soweit als Mindestanforderung einer Beschlussfassung gefordert wird, dass eine Kundgabe der Stimmabgabe in der Versammlung etwa durch schriftliche Niederlegung der Abstimmung oder durch vorläufige Aufzeichnung auf einem Ton- oder Datenträger zu erfolgen habe (vgl. BayObLGZ 1995, 407, 411; OLG München, NZM 2008, 577, 578), findet ein solches Erfordernis im Gesetz keine Stütze (vgl. Bärmann/Dötsch aaO; Staudinger/Häublein, aaO).

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