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   LG Berlin, 02.10.2007 - 65 S 205/07   

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LG Berlin, 02.10.2007 - 65 S 205/07 (https://dejure.org/2007,11957)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.10.2007 - 65 S 205/07 (https://dejure.org/2007,11957)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 65 S 205/07 (https://dejure.org/2007,11957)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Nicht zu lange mit Erstellung der Nebenkostenabrechnung warten!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer Betriebskosten nicht abrechnet, muss Abschlagszahlungen erstatten!

  • jed.de (Kurzinformation)

    Fehlende Nebenkostenabrechnung: Rückzahlung der Vorauszahlungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eigentümerwechsel und Nebenkostenabrechnung: Alt-Vermieter muss zügig abrechnen - Entscheidung zur Abrechnung der Nebenkosten nach Verkauf des Hauses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 822
  • NZM 2008, 571
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 65 S 205/07
    Im Übrigen wird nach der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des BGH - XI ZR 44/06 -  vom 23.01.2007 (NJW 2007, 2447) sogar im Falle einer bereits nach altem Recht begonnenen Verjährung - was hier nicht der Fall war - nach der ab 01.01.2002 geltenden Verjährungsregelung der Lauf der neuen, kürzeren Verjährungsfrist von der Kenntnis des Gläubigers abhängig gemacht.
  • BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

    Anzuwendendes Recht bei Dauerschuldverhältnissen; Rechtsnatur eines Pflugtauschs

    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 65 S 205/07
    Insbesondere ist das vom Beklagten zitierte Urteil des BGH vom 13.07.2007 - V ZR 189/06 - hier nicht einschlägig, denn es bezieht sich auf Art. 229 § 5 EGBGB und damit die Frage, welches Recht für Dauerschuldverhältnisse anzuwenden ist, während die hier betroffene Frage der Verjährung in Art. 229 § 6 EGBGB gesondert geregelt ist.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 17.04.2007 - 6 C 491/06
    Auszug aus LG Berlin, 02.10.2007 - 65 S 205/07
    Die Berufung  des Beklagten gegen das am 17.04.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg - 6 C 491/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09

    Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von

    Hieraus ergibt sich ohne Zweifel, dass der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Vorschüsse zwei Voraussetzungen hat, nämlich die Nichterteilung der Abrechnung trotz Fälligkeit und die Beendigung des Mietverhältnis mit dem Abrechnungsschuldners (vgl. so auch LG Berlin NJW-RR 2008, 822 = NZM 2008, 571).
  • LG Berlin, 02.10.2015 - 65 S 184/15

    Wohnraummiete: Ausschluss eines Anspruchs auf Rückzahlung von

    Bezogen auf die Beklagten, die mit der Vollendung des Rechtserwerbs der Erwerber aus dem Mietverhältnis ausgeschieden sind, ist eine Situation eingetreten, die in Bezug auf das Rechtsverhältnis der hiesigen Parteien einer Beendigung des Mietverhältnisses gleichsteht (vgl. LG Berlin Beschluss vom 2.10.2007 - 65 S 205/07 - Urteil LG Magdeburg vom 21.12.2010 - 10 O 1171/10 - Rn. 34-39; Urteil AG Tempelhof-Kreuzberg vom 27.2.2015 - 4 C 549/13 - sämtlich zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 02.10.2015 - 63 S 184/15

    Fehlende Betriebskostenabrechnung: Vorschüsse sind zurückzuzahlen!

    Bezogen auf die Beklagten, die mit der Vollendung des Rechtserwerbs der Erwerber aus dem Mietverhältnis ausgeschieden sind, ist eine Situation eingetreten, die in Bezug auf das Rechtsverhältnis der hiesigen Parteien einer Beendigung des Mietverhältnisses gleichsteht (vgl. LG Berlin Beschluss vom 2.10.2007 - 65 S 205/07-; Urteil LG Magdeburg vom 21.12.2010 - 10 O 1171/10; Urteil AG Tempelhof-Kreuzberg vom 27.2.2015 - 4 C 549/13).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 23.06.2010 - 203 C 28/10

    Rückforderungsanspruchs von Betriebskostenvorauszahlung: Verjährung?

    Voraussetzung für die Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs ist nicht nur der Ablauf der Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 BGB, sondern auch die Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. hierzu zuletzt KG, Urteil vom 22.03.2010, Az. 8 U 142/09, BeckRS 2010, 08460 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 23.03.2006, VIII ZR 191/05 und LG Berlin NJW-RR 2008, 822).
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