Weitere Entscheidung unten: LG Chemnitz, 11.04.2008

Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08   

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https://dejure.org/2008,1654
BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08 (https://dejure.org/2008,1654)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Staffelmiete nur bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren unwirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Staffelmietvereinbarung - Unwirksamkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Staffelmiete - Geltung des MHG und Höchstdauer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zeitlich unbegrenzte Staffelmietvereinbarung

  • Judicialis

    MHG § 10 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 139; ; MiethöheRegG § 10 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 139; MHG § 10 Abs. 2 S. 2
    Wirksamkeit einer unter Geltung des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe ( MHG ) ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete bei Überschreitung der zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Staffelmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langfristige Staffelmiete

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zu lange Staffelmietvereinbarung unter Geltung des MHG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu lange Staffelmietvereinbarung in "Altverträgen"

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Wegen Überschreitung der Höchstdauer unzulässige Staffelmietvereinbarung ist auf zulässigen Zeitraum (10 Jahre) zu beschränken

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Staffelmiete mit unzulässiger Höchstlaufzeit ist nur teilweise unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung ohne Laufzeitbegrenzung in Altvertrag (IMR 2009, 77)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 306
  • MDR 2009, 253
  • NZM 2009, 154
  • ZMR 2009, 433
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.02.2012 - VIII ZR 197/11

    Wohnraummiete: Teilnichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung; Wirksamkeit einer

    a) Der Senat hat für eine unter der Geltung des Miethöhegesetzes ohne zeitliche Begrenzung vereinbarte Staffelmiete entschieden, dass sie nicht insgesamt, sondern nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117 Rn. 11, zu einer individualvertraglichen Vereinbarung; Senatsbeschluss vom 7. Juli 2009 - VIII ZR 140/08, WuM 2009, 587, zu einer formularvertraglichen Staffelmiete).

    Mangels anderer Anhaltspunkte ist daher davon auszugehen, dass die Parteien, wenn ihnen das gesetzliche Erfordernis einer betragsmäßigen Angabe der Mietsteigerungen bewusst gewesen wäre, von der Staffelmietvereinbarung nicht insgesamt Abstand genommen, sondern an der Staffelmietvereinbarung jedenfalls für die ersten zehn Jahre mit ihrem insoweit zulässigen Inhalt festgehalten hätten (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, aaO Rn. 13).

  • BGH, 07.07.2009 - VIII ZR 140/08

    Wirksamkeit einer formularvertraglich vereinbarten Staffelmiete

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils in der vorliegenden Sache entschieden, dass eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung individualvertraglich vereinbarte Staffelmiete nur insoweit unwirksam ist, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht (Senatsurteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 23/08, WuM 2009, 117, Tz. 11 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 11.04.2008 - 6 S 437/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33093
LG Chemnitz, 11.04.2008 - 6 S 437/07 (https://dejure.org/2008,33093)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 11.04.2008 - 6 S 437/07 (https://dejure.org/2008,33093)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 11. April 2008 - 6 S 437/07 (https://dejure.org/2008,33093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 183/09

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Umlegung der Grundgebühr und der

    bb) Nach Maßgabe dieser Grundsätze verstößt es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht gegen § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn die Kosten der Kaltwasserversorgung im - vom Gesetz vorausgesetzten - Normalfall, in dem die Wohnungen der Abrechnungseinheit im Wesentlichen vermietet sind, aus Gründen der Praktikabilität einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgebühren oder Zählermiete unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch anfallen (ebenso LG Berlin (ZK 65), Urteil vom 13. Januar 2009, juris PR-MietR 9/2009, Anm. 1; LG Berlin (ZK 63), MM 2009, 110; LG Chemnitz, NZM 2009, 154; Staudinger/Weitemeyer, aaO; MünchKommBGB/Schmid, aaO; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 556a Rn. 4; Erman/Jendrek, aaO; Blöcker/Pistorius, Die Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft, 4. Aufl., S. 28; Wall, aaO; Herrlein/Kandelhard/Both, Mietrecht, 4. Aufl., § 556a Rn. 16; wohl auch Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl., Rn. F 77).
  • AG Köln, 16.10.2009 - 201 C 169/09

    Umlageschlüssel "vermietete Fläche": Zulässig?

    Dies ergebe sich schon aus der Rechtsprechung des LG Chemnitz vom 11.4.2008 -6 S 437/07-.

    Die Rechtsansicht der Beklagten wird auch nicht durch das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 11.04.2008 - 6 S 437/07- gestützt.

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