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   OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07   

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https://dejure.org/2007,5997
OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07 (https://dejure.org/2007,5997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2007 - 20 W 395/07 (https://dejure.org/2007,5997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2007 - 20 W 395/07 (https://dejure.org/2007,5997)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 KostO, § 12 WoEigG, § 48 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung des Wohn- bzw. Teileigentums)

  • Judicialis

    KostO § 31; ; WEG § 12; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 31; WEG § 12; WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung des Verwalters zur Zustimmung zur Veräußerung eines Wohn- bzw. Teileigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter soll Verkauf zustimmen: Geschäftswert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Wohnungseigentumsverfahren auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerungsbeschränkung: Wie hoch ist der Geschäftswert einer Zustimmungsklage? (IMR 2008, 142)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2009, 624
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 25.04.1997 - 3 Wx 576/96

    Wohngeldverzug und Veräußerungszustimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
    Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG entspricht nach herrschender Auffassung regelmäßig 10-20 % des vereinbarten Kaufpreises (OLG Zweibrücken Beschl. v. 08.11.2005 -3 W 142/05- zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2002, 156, 158; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.04.1997-3 Wx 576/96, zitiert nach Juris; Niedenführ/Schulze: WEG, 8. Aufl. § 12, Rdnr. 57; Rieke/Schmid: WEG, 2006, § 12, Rdnr. 3, Seite 262; Staudinger/Wenzel: WEG, 2006, § 48 a. F. , Rdnr. 29; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 48 a. F. , Rdnr. 14; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 15; a. A. : Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 37 unter Zitierung einer Entscheidung des BayObLG aus 1982, die offensichtlich überholt ist).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 142/05

    Wohnungseigentumsrecht: Versagung der Zustimmung zur Veräußerung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
    Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG entspricht nach herrschender Auffassung regelmäßig 10-20 % des vereinbarten Kaufpreises (OLG Zweibrücken Beschl. v. 08.11.2005 -3 W 142/05- zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2002, 156, 158; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.04.1997-3 Wx 576/96, zitiert nach Juris; Niedenführ/Schulze: WEG, 8. Aufl. § 12, Rdnr. 57; Rieke/Schmid: WEG, 2006, § 12, Rdnr. 3, Seite 262; Staudinger/Wenzel: WEG, 2006, § 48 a. F. , Rdnr. 29; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 48 a. F. , Rdnr. 14; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 15; a. A. : Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 37 unter Zitierung einer Entscheidung des BayObLG aus 1982, die offensichtlich überholt ist).
  • OLG Frankfurt, 19.11.1993 - 20 W 376/92

    Zustimmung; Versagung; Verweigerung; Wichtiger Grund; Unzumutbarkeit; Erwerber;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
    Der Senat hat diese herrschende Auffassung aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes bereits mit Beschluss vom 19.11.1993 -20 W 376/92- (ZMR 1994, 124) vertreten.
  • BayObLG, 31.10.2001 - 2Z BR 37/01

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums - wichtiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2007 - 20 W 395/07
    Der Geschäftswert eines Verfahrens auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 WEG entspricht nach herrschender Auffassung regelmäßig 10-20 % des vereinbarten Kaufpreises (OLG Zweibrücken Beschl. v. 08.11.2005 -3 W 142/05- zitiert nach Juris; BayObLG WuM 2002, 156, 158; OLG Düsseldorf Beschl. v. 25.04.1997-3 Wx 576/96, zitiert nach Juris; Niedenführ/Schulze: WEG, 8. Aufl. § 12, Rdnr. 57; Rieke/Schmid: WEG, 2006, § 12, Rdnr. 3, Seite 262; Staudinger/Wenzel: WEG, 2006, § 48 a. F. , Rdnr. 29; Palandt/Bassenge: WEG, 66. Aufl., § 48 a. F. , Rdnr. 14; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 12, Rdnr. 15; a. A. : Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 12 Rdnr. 37 unter Zitierung einer Entscheidung des BayObLG aus 1982, die offensichtlich überholt ist).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZR 71/17

    Betragen des Streitwerts einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung

    Nach anderer Ansicht ist lediglich ein Bruchteil von 10 % bis 20 % des Kaufpreises anzusetzen (vgl. KG, Grundeigentum 2017, 1228; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Nach § 50 Rn. 13 "Veräußerungszustimmung"; BeckOK WEG/Elzer, Stand 1.10.2017, § 43 Rn. 223 "Veräußerungszustimmung"; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 12 Rn. 163; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., §§ 49a, 50 GKG Rn. 11 "Veräußerung"; zu § 30 KostO aF vgl. OLG Frankfurt, NZM 2009, 624; OLG Celle, ZWE 2011, 93, 94).
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Ob der Anspruch der Klägerin hier ggf. schon verjährt ist (vgl. hierzu u. a.: Reichsgericht , RGZ Band 80, Seite 438; OLG Hamm , NZM 2009, Seite 624 LG München I , Urteil vom 19.02.2014, Az.: 15 S 4624/13, u. a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10262 = IMR 2014, 197; LG Hamburg , Urteil vom 24.04.2013, Az.: 318 S 49/12, u. a. in: BeckRS 2013, Nr.: 15014; AG Kerpen , ZMR 2011, Seiten 964 ff.; Bub/Bernhard , FD-MietR 2014, Nr.: 358315; Bub/von der Osten , FD-MietR 2013, Nr.: 351035 ) kann im Übrigen hier aber dahingestellt bleiben, wie noch ausgeführt werden wird.
  • OLG Celle, 18.08.2010 - 4 W 145/10

    Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung

    Vielmehr beträgt der Geschäftswert eines Verfahrens auf Verpflichtung zur Zustimmung zur Veräußerung von Wohn- bzw. Teileigentum nach überwiegender Auffassung 10 - 20 % des Verkaufspreises (OLG Frankfurt, 20 W 395/07, Beschluss vom 12. November 2007, Rdnr. 6 mit Überblick über den Meinungsstand; ferner ebenso Hartmann, Kostengesetze, 39. Auflage, § 49 a GKG Rdnr. 8 m. w. N.).
  • KG, 21.04.2016 - 4 W 9/16

    Wohnungseigentum: Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Veräußerung einer

    Das OLG Frankfurt hat mit seinem Beschluss vom 12. November 2007 - 20 W 395/07 ebenfalls eine Festsetzung auf 10 % bis 20 % des vereinbarten Kaufpreises für zutreffend erachtet und dabei zum einen auf Gründe eines effektiven Rechtsschutzes und zum anderen darauf abgestellt, dass die verweigerte Zustimmung nicht zu einem generellen Veräußerungsverbot führte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. November 2007 - 20 W 395/07, Rn. 6 nach juris).
  • LG Itzehoe, 05.10.2015 - 11 T 33/15

    Streitwert bei der Zustimmung zur Schenkung von Sondereigentum?

    Steht die Zustimmung zu einer Veräußerung eines Miteigentumsanteils in Streit, weil nach § 12 WEG vereinbart ist, dass die Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wurde der Streitwert vor der WEG-Reform regelmäßig mit 10 - 20 % des Kaufpreises bewertet (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.2007 - 20 W 395/07; OLG Celle, Beschluss vom 18.8.2010 - 4 W 145/10).
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