Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 09.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09   

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https://dejure.org/2010,4179
OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09 (https://dejure.org/2010,4179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2010 - 5 U 48/09 (https://dejure.org/2010,4179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 5 U 48/09 (https://dejure.org/2010,4179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 123 Abs 1 BGB, § 156 S 1 BGB, § 167 Abs 2 BGB, § 311b BGB, § 434 Abs 1 BGB, § 437 Nr 2 BGB, § 9 Abs 1 S 2 BeurkG
    Grundstückskaufvertrag: Rücktritt wegen fehlender vereinbarter Beschaffenheit; Anfechtung wegen arglistigen Verschweigens von Sachmängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Zahlung des Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Zahlung des Kaufpreises aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschaffenheitsvereinbarung: Objektbeschreibung im Auktionskatalog?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1169
  • NZM 2010, 712
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet oder billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382; BGH NJW 2006, 2839; BGH NJW 2007, 835; Palandt/Weidenkaff, a.a.0. § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).

    Eine Verhaltensweise, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "für Möglichhaltens" und "in Kaufnehmens" reduziert ist - in diesem Sinne also Erklärungen "ins Blaue hinein" abgibt - und mit dem kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss, genügt (vgl. BGH NJW 2006, 2839, 2840).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt allerdings für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung oder zum Erwerb von Grundstücken (vgl. BGH NJW 1979, 2306; Palandt/Ellenberger, a.a.O.).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet oder billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382; BGH NJW 2006, 2839; BGH NJW 2007, 835; Palandt/Weidenkaff, a.a.0. § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).
  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 386/02

    Ferrari mit alten Reifen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers vom Mangel genügt für Arglist dagegen nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1032; Palandt/Weidenkaff a.a.0. § 444 Rn. 11).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 49/88

    Durchsetzung einer durch Prozeßvergleich titulierten Forderung im Wege der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Verfügt der Gläubiger über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel - wie hier bei der vollstreckbaren notariellen Urkunde (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) - so ist das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage beim Vorliegen eines besonderen Bedürfnisses oder Interesses zu bejahen, wie es etwa gegeben ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 318).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er einen offenbarungspflichtigen Mangel oder die ihn begründenden Umstände kennt oder zumindest für möglich hält und er weiß oder damit rechnet oder billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer diesen Mangel nicht kennt und bei Aufklärung über diesen Mangel den Kaufvertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGHZ 63, 382; BGH NJW 2006, 2839; BGH NJW 2007, 835; Palandt/Weidenkaff, a.a.0. § 442 Rn. 18 und § 444 Rn. 11).
  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.2010 - 5 U 48/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift ein Haftungsausschluss aber auch dann nicht ein, wenn die Parteien des Vertrages eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart haben (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) und diese vereinbarte Beschaffenheit fehlt (BGHZ 170, 86; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Auflage 2010 § 434 Rn. 13).
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Anderer Ansicht sind die Oberlandesgerichte Brandenburg (NZM 2010, 712, 714), Bremen (NJW-RR 2014, 791), Hamm (Urteil vom 18. Juni 2009- I-22 U 136/08, juris Rn. 24 und NJW-RR 2010, 1643) und Saarbrücken (MDR 2013, 1390).
  • OLG Hamm, 18.07.2016 - 22 U 161/15

    Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von alten Häusern

    Allerdings führt die Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; Informationen über Eigenschaften der Kaufsache sind vielmehr auch nach neuem Kaufrecht von den beurkundungsbedürftigen Vereinbarungen der Parteien zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 6.11.2015 - V ZR 78/14 - NJW 2016, 1815; ebenso bereits Senat, Urteil vom 29. April 2010 - 22 U 127/09 - NJW-RR 2010, 1643; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 - 5 U 48/09 - NJW-RR 2010, 1169; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 21. November 2013 - 3 U 23/13 - NJW-RR 2014, 791).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.10.2013 - 12 O 8990/12

    Gewährleistungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung - Wasserschaden

    Ein pauschaler formularmäßiger Ausschluss der Sachmängelhaftung ist regelmäßig dahin gehend auszulegen, dass er nicht für das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit gelten soll (vgl. BGH , Urt . v. 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346; OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 1169; OLG München, Urt .
  • OLG Düsseldorf, 15.09.2022 - 12 U 7/22

    Rückzahlung von Einfuhrumsatzsteuer nach Insolvenzanfechtung Mittelbare

    Daher kommt es nicht darauf an, dass nach wohl überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur § 2 Abs. 1 Nr. 4 COVInsAG zudem auf solche Rechtshandlungen keine Anwendung findet, die vorgenommen wurden, nachdem - wie hier - der Schuldner einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und der Gläubiger hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. z.B. OLG Hamburg, Beschl. v. 30.03.2022 - 11 U 169/21, ZIP 2022, 1059, 1060; OLG München, Beschl. v. 20.10.2021 - 5 U 48/09, ZIP 2022, 90; Übersicht über den Meinungsstand z.B. bei Hölken, jurisPR-InsR 17/2022 Anm. 2; abl.
  • LSG Bayern, 16.11.2010 - L 15 SB 53/09

    I. Feststellung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht (GdB)

    Ferner ist das in einem parallel beim Sozialgericht Würzburg laufenden unfallversicherungsrechtlichen Klageverfahren (S 5 U 48/09) erstellte Gutachten des Internisten und Lungenfacharztes Dr. W. S. beigezogen worden.
  • OLG Koblenz, 29.10.2010 - 8 U 169/10
    2.) Nach höchtsrichterlicher Rechtsprechung greift ein Haftungsausschluss aber auch dann nicht ein, wenn die Par teien des Vertrags eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart haben (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) und diese vereinbarte Beschaffenheit fehlt (BGH a.a.O.; OLG Brandenburg Urt. v. 28.01.2010 - 5 U 48/09, NJW-RR 10, 1169; Palandt/ Weidenkaff, BGB, 69. Aufl. § 434 Rn. 4 m.w.N. ).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 09.06.2010 - 102d C 11/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31295
AG Hamburg, 09.06.2010 - 102d C 11/10 (https://dejure.org/2010,31295)
AG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.2010 - 102d C 11/10 (https://dejure.org/2010,31295)
AG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 102d C 11/10 (https://dejure.org/2010,31295)
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Papierfundstellen

  • NZM 2010, 712
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