Weitere Entscheidung unten: AG Wuppertal, 22.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2393
BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 (https://dejure.org/2010,2393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 543 Abs 1 BGB
    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Rechts des Mieters zur fristlosen Kündigung bei einem gewerblichen Mietverhältnis im Hinblick auf aufgestellte Behauptungen des Vermieters ohne berechtigtes Interesse; Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses bzgl. einer nachhaltigen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fristlose Kündigung bei nachhaltiger Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses durch missfällige Äußerungen einer Mietvertragspartei

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Gewerbemietvertrag - herabsetzende Vermieteräußerungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung des Gewerbemieters wegen geschäftsschädigender Äußerungen des Vermieters; Störungen der Vertragsgrundlage; Beeinträchtigungen des Gewerbebetriebes; unzumutbares Mietverhältnis; vertragliche Treuepflicht

  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • ra.de
  • rewis.io

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses auf Grund von geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 3 S. 2
    Bestehen eines Rechts des Mieters zur fristlosen Kündigung bei einem gewerblichen Mietverhältnis im Hinblick auf aufgestellte Behauptungen des Vermieters ohne berechtigtes Interesse; Zumutbarkeit der Fortsetzung eines Mietverhältnisses bzgl. einer nachhaltigen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung wegen schädigender Behauptungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermieter-Gerede

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Vermieter den Gewerbebetrieb des Mieters nachhaltig beeinträchtigt ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung nach geschäftsschädigenden Behauptungen des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rotlicht-Betrieb" - Vermieterin lästert über Gewerbemieterin: Das ist ein Kündigungsgrund

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Zerstörung der Vertrauensgrundlage kann fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Gewerberaummieters

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewerberaummietverhältnis und fristlose Kündigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung von Gewerbemieträumen bei übler Nachrede

Besprechungen u.ä. (2)

  • mietrb.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsschädigende Äußerungen: Fristl. Kündigung ohne Abmahnung (RA Norbert Monschau; MietRB 2010, 354)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche Kündigung wegen schädigender Behauptungen! (IMR 2010, 474)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 89
  • MDR 2010, 1305
  • NZM 2010, 901
  • ZMR 2011, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02

    Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Zeugenbeweises ist darüber hinaus nur dann zulässig, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder wenn sie zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710, 2711).
  • OLG Celle, 07.10.2008 - 2 U 99/08

    Voraussetzungen einer außerordentlichen unbefristeten Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (OLG Celle ZMR 2009, 192, 196; OLG Bremen GuT 2008, 37, 38; Wolf/Eckert/Ball aaO Rn. 1030; Schmidt-Futterer aaO § 543 BGB Rn. 164; Grapentin in Bub/Treier aaO IV Rn. 190 mwN).
  • BGH, 10.04.2002 - XII ZR 37/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    a) Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002 - XII ZR 37/00 - NJW-RR 2002, 947, 948; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts 10. Aufl. Rn. 1030; Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Aufl. § 543 BGB Rn. 163).
  • BGH, 21.03.2007 - XII ZR 36/05

    Kündigung des Vermieters von Gewerberaum wegen Nichtzahlung der Kaution

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Das Revisionsgericht kann regelmäßig nur überprüfen, ob das Berufungsgericht Rechtsbegriffe verkannt hat oder ob dem Tatrichter von der Revision gerügte Verfahrensverstöße unterlaufen sind, er etwa wesentliche Tatumstände übersehen oder nicht vollständig gewürdigt oder Erfahrungssätze verletzt hat (Senatsurteil vom 21. März 2007 - XII ZR 36/05 - NJW-RR 2007, 886 Rn. 16).
  • BGH, 23.01.2002 - XII ZR 5/00

    Kündigung eines Mietvertrages wegen Vermögensverfall einer Mietvertragspartei

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    a) Für eine Mietvertragspartei kann ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB bestehen, wenn infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrages wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteile vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00 - NJW-RR 2002, 946 und vom 10. April 2002 - XII ZR 37/00 - NJW-RR 2002, 947, 948; Wolf/Eckert/Ball Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingsrechts 10. Aufl. Rn. 1030; Blank in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Aufl. § 543 BGB Rn. 163).
  • BGH, 28.04.1982 - IVa ZR 8/81

    Nachweis der Verursachung eines Vermögensschadens durch eine Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Denn im Rahmen der allgemeinen vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) sind Vertragsparteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Interesse des Vertragspartners an der Durchführung des Vertrages beeinträchtigen könnte, und alles zu tun, was notwendig ist, um die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung sicherzustellen (Senatsurteil vom 28. April 1982 - IVa ZR 8/81 - NJW 1983, 998, 999 mwN).
  • OLG Bremen, 05.12.2007 - 1 U 65/07
    Auszug aus BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08
    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (OLG Celle ZMR 2009, 192, 196; OLG Bremen GuT 2008, 37, 38; Wolf/Eckert/Ball aaO Rn. 1030; Schmidt-Futterer aaO § 543 BGB Rn. 164; Grapentin in Bub/Treier aaO IV Rn. 190 mwN).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Sie ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die maßgeblichen Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt hat und ob er die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsurteil vom 11. Januar 2006 - VIII ZR 364/04, NJW 2006, 1585 Rn. 12 mwN; BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 9 [jeweils zum Begriff der Unzumutbarkeit gemäß § 543 Abs. 1 BGB]).
  • AG Brandenburg, 31.07.2019 - 31 C 181/18

    Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!

    Der kündigenden Klägerin ist die Fortsetzung des Vertrages nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles aufgrund einer umfassenden Abwägung der Interessen der Parteien insoweit aber auch nicht mehr zuzumuten, da anzunehmen ist, dass das gegenseitige Vertrauensverhältnis der Parteien hier so sehr erschüttert ist, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit der Parteien nicht mehr zu erwarten ist ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; BGH , Urteil vom 26.04.2002, Az.: LwZR 20/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2168 ff.; BGH , Urteil vom 23.01.2002, Az.: XII ZR 5/00, u.a. in: NJW-RR 2002, Seiten 946 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; OLG Celle , Beschluss vom 07.10.2008, Az.: 2 U 99/08, u.a. in : ZMR 2009, Seiten 192 ff.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

    Diese so genannte Zerrüttungskündigung setzt gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB grundsätzlich noch nicht einmal eine vorherige Abmahnung der Kündigenden voraus ( BGH , Urteil vom 15.09.2010, Az.: XII ZR 188/08, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 89 f.; OLG Düsseldorf , Beschluss vom 21.03.2011, Az.: I-24 U 102/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 204 f.; AG Ratingen , Urteil vom 13.11.2014, Az.: 10 C 108/14, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 122182 = "juris" ).

  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 211/22

    Fristlose Kündigung: Zerrüttung des Mietverhältnisses ohne Pflichtverletzung

    (3) Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Gewerberaummietrechts bereits entschieden, dass für eine Mietvertragspartei ein Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 BGB in der hier gegebenen Fallgruppe der Zerrüttung nur bestehen kann, wenn infolge des (pflichtwidrigen) Verhaltens des anderen Vertragsteils die Durchführung des Vertrags wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, dass dem Kündigenden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NJW-RR 2011, 89 Rn. 11 mwN; vom 23. Januar 2002 - XII ZR 5/00, NJW-RR 2002, 946 unter 2 b; vom 21. Dezember 1977 - VIII ZR 119/76, WM 1978, 271 unter I 2 c aa; vom 10. Juli 1968 - VIII ZR 120/66, BGHZ 50, 312, 315; siehe auch Siegmund in Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl., § 543 BGB Rn. 9; Staudinger/V. Emmerich, BGB, Neubearb.
  • AG Dortmund, 30.10.2018 - 425 C 4296/17

    Fristlose Kündigung: Wann ist das Mietverhältnis zerüttet?

    Aber möglich ist natürlich auch hier, dass Vermieter oder Mieter den Vertragspartner bei Dritten "anschwärzen" oder geschäftlich schädigen, was auch zu einer Zerrüttung führen kann (z.B. BGH NZM 2010, 901).

    Im geschäftlichen Bereich kann dies bei feststehender Unwahrheit eine Kündigung rechtfertigen (BGH NZM 2010, 901), im hier eher privaten Bereich nach Ansicht des Gerichts noch nicht, zumal nicht ersichtlich ist, dass diese Behauptungen außerhalb der vorliegenden Rechtsstreit erhoben worden sind.

  • KG, 19.05.2016 - 8 U 207/15

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Wirksamkeit einer qualifizierten

    Maßgebend ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände, die im Einzelfall für eine Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf seiner Befristung oder bis zu seine Beendigung durch die nächste zulässige Kündigung seitens der betroffenen Partei von Bedeutung sind (BGH Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 188/08, GE 2010, 1413).
  • AG München, 14.07.2016 - 421 C 23576/15

    Wirksame außerordentliche Kündigung bei falscher Verdächtigung durch den Mieter

    Denn im Rahmen der allgemeinen vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) sind Vertragsparteien verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Interesse des Vertragspartners an der Durchführung des Vertrages beeinträchtigen könnte, und alles zu tun, was notwendig ist, um die Erfüllung der vertraglich übernommenen Verpflichtung sicherzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Diese vertragliche Nebenpflicht wird verletzt, wenn eine Vertragspartei ohne anerkennenswertes Interesse Behauptungen in der Öffentlichkeit verbreitet, die geeignet sind, das Ansehen des Vertragspartners erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB ist auf Grund einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).

    Hierfür sind die Interessen des Kündigenden an der Vertragsbeendigung und die Interessen der anderen Vertragspartei an der Fortdauer des Mietverhältnisses zu ermitteln und zu bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris).

    Bei einer Zerrüttungskündigung ist eine Abmahnung jedoch ausnahmsweise entbehrlich, weil die Vertrauensgrundlage auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08 -, juris, Rn. 21 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 21.03.2011 - 24 U 102/10

    Kündigung wegen vorgetäuschten Mangels?

    Hierbei handelt es sich um einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund (vgl. hierzu BGH, NZM 2010, 901; NZM 2004, 430; WM 1978, 271 m.w.N.; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Auflage, Rdn. 1030 m.w.N.).
  • AG Stuttgart, 12.03.2021 - 35 C 1278/20

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen

    Frühere Vertragsverletzungen des Kündigungsgegners können berücksichtigt werden, selbst wenn diese für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen würden (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2011, 89 juris Rn. 11; NJW 2005, 2552 juris Rn. 12).

    Dass allein die Pflichtverletzung, die in der fehlenden Einholung einer zu erteilenden Vermietergenehmigung liegt, eine außerordentliche Kündigung nicht zu tragen vermag (vgl. KG, ZMR 2016, 855 juris Rn. 55), steht einer Berücksichtigung der darin liegenden Pflichtverletzungen im Rahmen der Gesamtwürdigung nicht entgegen (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2011, 89 juris Rn. 11).

  • OLG München, 22.11.2018 - 32 U 1376/18

    Mietvertrag - Rücksichtnahmepflicht

    Zudem lagen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nach der Rechtsprechung (BGH XII ZR 188/08) nicht vor.

    Frühere Vertragsverletzungen des Kündigungsgegners können berücksichtigt werden, selbst wenn diese für sich genommen eine Kündigung nicht rechtfertigen würden (BGH, Urteil vom 15. September 2010 - XII ZR 188/08, NZM 2010, 901).

  • AG Neuruppin, 16.04.2019 - 43 C 61/18

    Schwere Beleidigung gegenüber einem Hausbewohner als Kündigungsgrund

    (BGH NJW-RR 2011, 89; AG München Urteil vom 19.11.2014 542 C 16687/14 = BeckRS 2016, 12168; LG Berlin Urteil vom 15.01.1991 64 S 297/90 = Das Grundeigentum 1991, 933; Schmidt-Futterer a.a.O. Rn 189 zu § 543 BGB) Dies ist auch hier der Fall, da - wie bereits vorstehend ausgeführt - die Art der Beleidigung zeigt, dass der Beklagte die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Miteinander nicht beachtet, nämlich den Respekt vor der Person und der Würde des Anderen, der auch bei Interessenskonflikten und verbalen Auseinandersetzungen zu wahren ist.
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

  • OLG Köln, 10.11.2023 - 1 U 24/22
  • LG Berlin, 15.04.2014 - 67 S 81/14

    Lügen im Prozess rechtfertigt erneute Kündigung!

  • KG, 04.12.2017 - 8 U 236/16

    Geschäftsraummietvertrag: Enge Auslegung des Vertrags hinsichtlich der

  • OLG München, 09.08.2017 - 7 U 125/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Kfz-Leasingvertrag bei Einräumung einer

  • KG, 15.06.2017 - 8 U 116/16

    Gewerberaummiete: Vermieterkündigung unter Berufung auf einen Schriftformmangel;

  • LG Duisburg, 07.06.2016 - 6 O 219/13

    Unwahre und diffamierende Behauptungen: Vermieter darf außerordentlich kündigen!

  • OLG München, 20.07.2017 - 32 U 4337/16

    Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung gewerblicher Mietverhältnisse

  • LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23

    Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

  • AG Gronau, 19.11.2018 - 2 C 121/18

    Fristlose Mietvertragskündigung bei tätlichem Angriff und Beleidigung

  • OLG Hamburg, 17.08.2012 - 4 U 8/12

    Gewerberaummietvertrag: Anfechtung durch den Erwerber des Mietobjekt bei

  • LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 123/22

    Zur Verwertung einer Filmaufnahme zu Beweiszwecken / Zur Rückbaupflicht trotz

  • LG Cottbus, 25.09.2020 - 1 O 264/19

    Proteste gegen den Verkauf des Mietobjekts rechtfertigen keine Kündigung

  • LG Bonn, 19.04.2023 - 6 T 11/23

    Lärmprotokoll gefälscht: Fristlose Kündigung!

  • LG München I, 13.07.2023 - 14 S 6310/23

    Störung des Hausfriedens, Beweiswürdigung, Sitzungsniederschrift, fristloser

  • AG Augsburg, 02.07.2018 - 17 C 1190/18

    Schlechte Presse ist kein Grund zur Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Wuppertal, 22.09.2010 - 94 C 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15422
AG Wuppertal, 22.09.2010 - 94 C 50/10 (https://dejure.org/2010,15422)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 22.09.2010 - 94 C 50/10 (https://dejure.org/2010,15422)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 22. September 2010 - 94 C 50/10 (https://dejure.org/2010,15422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Vertrages über die Erstellung einer Wärmekostenabrechnung als absolutes Fixgeschäft; Verkürzung eines Abrechnungszeitraumes auf ein Jahr durch konkludente Vertragsänderung bei der Erstellung einer Wärmekostenabrechnung

  • rechtsportal.de

    Einordnung eines Vertrages über die Erstellung einer Wärmekostenabrechnung als absolutes Fixgeschäft; Verkürzung eines Abrechnungszeitraumes auf ein Jahr durch konkludente Vertragsänderung bei der Erstellung einer Wärmekostenabrechnung

  • ibr-online

    Der Wärmekostenabrechnungsvertrag ist kein absolutes Fixgeschäft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarung über die Wärmekostenabrechnung: Kein absolutes Fixgeschäft! (IMR 2012, 1147)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 901
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht