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   BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10   

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https://dejure.org/2011,1708
BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10 (https://dejure.org/2011,1708)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - VIII ZR 148/10 (https://dejure.org/2011,1708)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10 (https://dejure.org/2011,1708)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 Abs 3 S 5 BGB
    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im Hinblick auf vereinbarte Betriebskostenpauschalen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 556 Abs. 3 S. 5
    Einrede gegen Betriebskostenabrechnung binnen zwölf Monaten zu erheben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Mieters zur Mitteilung der Nichtabrechnung einzelner Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale gegenüber dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist des Mieters gegen Abrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einwendungsausschluss für Mieter auch bei Betriebskostenpauschale; Zugang der Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; Betriebskosten; Einwendungen gegen einzelne Betriebskostenpositionen; rechtzeitige Erhebung von Einwendungen; Nachforderungen; Hemmung der Verjährung; ...

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im Hinblick auf vereinbarte Betriebskostenpauschalen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im Hinblick auf vereinbarte Betriebskostenpauschalen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 S. 5
    Verpflichtung des Mieters zur Mitteilung der Nichtabrechnung einzelner Betriebskosten mit Rücksicht auf eine hierfür vereinbarte Pauschale gegenüber dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkostenabrechnung: Frist für Einwendungen wegen Pauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unbegrenzter Einwendungsausschluss

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Achtung: Weihnachten fällt die Schlüssigkeit vom Himmel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristen für nicht abzurechnende Betriebskosten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristen für nicht abzurechnende Betriebskosten

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Die Einwendungsausschlussfrist des Mieters von 12 Monaten erfasst auch den Einwand, dass für bestimmte Betriebskosten eine Umlage nach einer Pauschale vereinbart ist

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mieter muss Einwendungen gegen nicht umlagefähige Betriebskosten erheben

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung -Einwendungsfrist des Mieters gegen Abrechnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zu Betriebskostenabrechnung: Wer sich nicht rührt, muss zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Jahresfrist für Einwendungen beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Mieter muss Jahresfrist für Einwendungen beachten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    12 monatige Ausschlussfrist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenpauschale

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen - Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB setzt keine Vorauszahlungen auf Betriebskosten voraus

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebskostennachzahlung, wenn Sie als Mieter nicht reagieren, müssen Sie zahlen!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Jahresfrist für Einwendungen beachten!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschlussfrist der Einwendungen gilt auch für Betriebskostenpauschalen! (IMR 2011, 89)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 842
  • MDR 2011, 287
  • NZM 2011, 240
  • ZMR 2011, 373
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
    Dies gelte selbst dann, wenn man darauf abstelle, dass er bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 2007 (VIII ZR 279/06) nicht habe davon ausgehen müssen, dass auch der Einwand der fehlenden Umlagevereinbarung binnen der Frist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB zu erheben sei.

    Für den Fall der Inklusivmiete hat der Senat dies bereits entschieden (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NZM 2008, 81 Rn. 24 f.).

    Die aufeinander abgestimmten Ausschlussfristen für die Abrechnung des Vermieters (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) und die Einwendungen des Mieters (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) verfolgen den Zweck, dass innerhalb einer absehbaren Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung erteilt und Klarheit über die wechselseitig geltend gemachten Ansprüche erzielt wird (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, aaO Rn. 25).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
    Zwar ist die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn die Erhebung der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212 Rn. 11).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
    Nach der vom Berufungsgericht zutreffend angewendeten Rechtsprechung des Senats führen formelle Mängel, die nur einzelne Kostenpositionen betreffen, nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Abrechnung, wenn diese Positionen - wie hier - unschwer aus der Abrechnung herausgerechnet werden können (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NZM 2007, 244 Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 148/10
    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Behebung eines Mangels nach einer Zwischenverfügung die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO heranzuziehen ist (BGH, Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 230/01, BGHZ 150, 221, 225), war die Erledigung der Zwischenverfügung nach den von der Klägerin eingereichten Unterlagen rechtzeitig erfolgt.
  • BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 209/15

    Wohnraummiete: Einwendungsausschlusses wegen Fristablaufs bei Abrechnung nicht

    Insbesondere stellen die dem Beklagten darin unterlaufenen Fehler, wie die zu niedrig angesetzten Vorauszahlungen sowie die Abrechnung von Betriebskosten, die gemäß § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden können, lediglich inhaltliche Fehler der Abrechnung dar, die die formelle Ordnungsgemäßheit der Abrechnung nicht in Frage stellen (vgl. Senatsurteile vom 12. Januar 2012 - VIII ZR 148/10, NZM 2011, 240 Rn. 15; vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12; Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2011 - VIII ZR 286/10, WuM 2012, 98 Rn. 3, vom 23. September 2009 - VIII ZA 2/08, NJW 2009, 3575 Rn. 6).
  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 240/10

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender

    Das Gleiche gilt für den ähnlich gelagerten Fall, dass die Abrechnung - wie hier - Betriebskosten enthält, für die eine Pauschale vereinbart ist (Senatsurteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10, NZM 2011, 240 Rn. 15).
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ist der Mieter somit im eigenen Interesse gehalten, sämtliche Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung dieses Abrechnungsjahres innerhalb von 12 Monaten seit Zugang der Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr gegenüber dem Vermieter vorzubringen ( BGH , Urteil vom 12.01.2011, Az.: VIII ZR 148/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 842 f.; LG Frankfurt/Oder , WuM 2013, Seiten 40 ff.; LG Itzehoe , ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Tempelhof-Kreuzberg , Grundeigentum 2014, Seiten 1345 f.; AG Oldenburg , ZMR 2013, Seiten 362 ff. ).

    Deshalb mussten die Kläger/Mieter der Vermieterin auch insofern innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt der jeweiligen Betriebskostenabrechnung für das entsprechende Abrechnungsjahr dem Vermieter mitteilen, dass (einzelne) Betriebskosten so evtl. nicht abzurechnen sind bzw. anders abgerechnet werden müssten ( BGH , Beschluss vom 31.01.2012, Az.: VIII ZR 335/10, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seite 543; BGH , Urteil vom 18.05.2011, Az.: VIII ZR 240/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 2786; BGH , Urteil vom 12.01.2011, Az.: VIII ZR 148/10, u.a. in: NJW 2011, Seite 842; BGH , Urteil vom 05.03.2008, Az.: VIII ZR 80/07, u.a. in: NJW 2008, Seite 1521; BGH , Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 279/06, u.a. in: NJW 2008, Seiten 283 ff.; LG Itzehoe , ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Oldenburg , ZMR 2013, Seiten 362 ff. ).

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 694/16

    Annahmeverzug - Hemmung der Verjährung - Einleitung des Mahnverfahrens gegenüber

    Die Monatsfrist beginnt mit Zugang der gerichtlichen Beanstandung beim Antragsteller (vgl. BGH 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10 - Rn. 19) .
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11

    Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung;

    Allerdings ist eine erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn das Erheben der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212, 213; Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842).
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 13 U 11/09

    Anforderungen an die Beschaffenheit eines Werks; Mängel von Sanierungsarbeiten

    Entscheidend ist allein der Umstand, dass die Berufung nach geltendem Prozessrecht die Möglichkeit eröffnet, auf einer unstreitigen Grundlage eine andere Entscheidung zu finden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10: für den Fall eines streitigen Hemmungstatbestands).
  • BGH, 31.01.2012 - VIII ZR 335/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Frist für Einwendungen des Mieters im

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen führt und der Mieter dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten seit Erhalt einer Betriebskostenabrechnung mitteilen muss, dass (einzelne) Betriebskosten nicht abzurechnen sind (Senatsurteile vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 240/10, NJW 2011, 2786 Rn. 12 f.; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842 Rn. 15; vom 5. März 2008 - VIII ZR 80/07, NJW 2008, 1521 Rn. 11; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 279/06, NJW 2008, 283 Rn. 24 f.).
  • OLG Naumburg, 23.05.2013 - 1 U 70/12

    Elektrizitätsversorgungsvertrag: Ausschlussfrist für Rückerstattungsansprüche

    Vielmehr müssen auch die ihm zugrunde liegenden Tatsachen außer Streit stehen (BGH NJW 2011, 842 f. m.w.N.; Wulf, in: BeckOK-ZPO, Stand: 30. Okt. 2012, Rdn. 10).
  • OLG Frankfurt, 10.09.2019 - 8 U 43/17

    Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

    Allerdings ist eine erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede unabhängig von den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen, wenn das Erheben der Verjährungseinrede und die den Verjährungseintritt begründenden tatsächlichen Umstände zwischen den Prozessparteien unstreitig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2008 - GSZ 1/08, BGHZ 177, 212, 213; Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 148/10, NJW 2011, 842; Senat, Urteil vom 21.03.2017 - 8 U 228/11 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 24 U 55/18
    Bei mehreren Pflichtverletzungen wird die Verjährungsfrist für jede Pflichtverletzung gesondert mit der jeweils erforderlichen Tatsachenkenntnis in Lauf gesetzt (BGH NJW 11, 842 Rn. 11, Palandt, § 199 Rn. 28).
  • LG Berlin, 21.03.2017 - 63 S 206/16

    Wann verjährt Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Betriebskosten?

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2017 - U (Kart) 6/16
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.05.2018 - 15 Sa 1517/17

    Elektroinstallationsbetrieb - Montage von Photovoltaikanlagen -

  • OLG Düsseldorf, 19.07.2018 - 15 U 37/17

    Vergütungsansprüche für rechts- und patentanwaltliche Beratungsleistungen

  • LAG Hessen, 11.05.2018 - 10 Sa 1606/17

    Dem Rechtspfleger steht im Mahnverfahren zwar einerseits keine

  • SG Berlin, 02.03.2016 - S 205 AS 1365/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • SG Berlin, 18.01.2017 - S 205 AS 1240/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • LAG Hessen, 25.09.2015 - 10 Sa 288/15

    Abdichtungsarbeiten an Flachdächern sind baulicher Natur, da sie von § 1 Abs. 2

  • OLG München, 09.08.2021 - 19 U 914/21

    Schadensersatz wegen des Erwerbs eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 189

  • LG Düsseldorf, 28.02.2013 - 21 S 112/12

    Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Betriebskostenabrechnng außerhalb der

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