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   KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10   

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https://dejure.org/2010,8744
KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10 (https://dejure.org/2010,8744)
KG, Entscheidung vom 15.07.2010 - 1 W 312/10 (https://dejure.org/2010,8744)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 1 W 312/10 (https://dejure.org/2010,8744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1643 Abs 1 BGB, § 1822 Nr 10 BGB
    Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte: Auflassung eines Bruchteils von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Genehmigungspflicht zur Auflassung eines Bruchteils von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1822 Nr. 10
    Genehmigungspflicht der Auflassung eines Bruchteils von Wohnungseigentum an einen Minderjährigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflassung des Bruchteils eines WEG an Minderjährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72

    Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers

    Auszug aus KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
    Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegt vor, wenn das Kind gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernimmt, die im Innenverhältnis der Dritte zu tragen hat und die deshalb ihm wirtschaftlich zuzuordnen ist (BGH, NJW 1983, 1780, 1781; BGHZ 60, 385, 387 ff.; RGZ 133, 7, 12 f.; Palandt/Diederichsen, § 1822 Rn 21).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
    Mit dem dinglichen Rechtserwerb tritt sie in die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein (BGH, NJW 1981, 109, 110) und haftet für die Lasten und Kosten, die gemäß § 16 Abs. 2 WEG auf das Wohnungseigentum entfallen, gegenüber der Gemeinschaft persönlich als Gesamtschuldner mit dem Beteiligten zu 1) (vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 16 WEG Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98

    Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts

    Auszug aus KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
    Das gilt auch dann, wenn das Familiengericht - wie hier - mitgeteilt hat, eine Genehmigung sei nicht erforderlich (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1174, 1175; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 71).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 177/81

    Die sich für den Minderjährigen durch den Erwerb eines Grundstücks ergebende

    Auszug aus KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
    Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegt vor, wenn das Kind gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernimmt, die im Innenverhältnis der Dritte zu tragen hat und die deshalb ihm wirtschaftlich zuzuordnen ist (BGH, NJW 1983, 1780, 1781; BGHZ 60, 385, 387 ff.; RGZ 133, 7, 12 f.; Palandt/Diederichsen, § 1822 Rn 21).
  • RG, 12.05.1931 - II 294/30

    1. Bedarf die Veräußerung von einzelnen Geschäftsanteilen einer Gesellschaft

    Auszug aus KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
    Die Übernahme einer fremden Verbindlichkeit liegt vor, wenn das Kind gemeinsam mit einem Dritten die gesamtschuldnerische Haftung für eine Verbindlichkeit übernimmt, die im Innenverhältnis der Dritte zu tragen hat und die deshalb ihm wirtschaftlich zuzuordnen ist (BGH, NJW 1983, 1780, 1781; BGHZ 60, 385, 387 ff.; RGZ 133, 7, 12 f.; Palandt/Diederichsen, § 1822 Rn 21).
  • OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12

    Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund

    Jedoch bedarf die Auflassung von Bruchteilen eines Wohnungseigentums an Minderjährige der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB (siehe KG vom 15.7.2012, 1 W 312/10), und zwar auch dann, wenn zwei minderjährige Kinder gemeinsam zu gleichen Anteilen erwerben.

    Indessen ist - jedenfalls hier - die Besonderheit zu beachten, dass Wohnungs- (Teil-) Eigentum in Bruchteilen (je zu 1/2) übertragen wird, was - wie das Kammergericht zu Recht ausführt (KG vom 15.7.2010, 1 W 312/10, bei juris) - die Genehmigungspflicht nach § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1822 Nr. 10 BGB auslöst (zustimmend Bettin in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 1822 Rn. 26; MüKo/Wagenitz BGB 6. Aufl. § 1822 Rn. 65; siehe schon BGHZ 60, 385, für gesamtschuldnerische Übernahme der Kaufpreisschuld bei Erwerb eines Miteigentumsanteils).

  • OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15

    Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen

    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Sekundärfolge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums im Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 16 Abs. 2 WEG (OLG München, Beschl. vom 22.08.2012 - 34 Wx 200/12, FamRZ 2013, 494; KG, Beschl. vom 15.07.2010 - 1 W 312/10, NZM 2011, 41; MüKo-BGB/Wagenitz, a.a.O., Rn. 65).
  • OLG Nürnberg, 30.05.2022 - 15 W 1386/22

    Vormundschaftliche Genehmigung für unentgeltliche Überlassung eines

    Bedarf die Auflassung zu ihrer Wirksamkeit einer gerichtlichen Genehmigung, ist diese ebenfalls - in grundbuchmäßiger Form - nachzuweisen (KG, Beschluss vom 15.07.2010 - 1 W 312/10 -, juris Rn. 1; Demharter, GBO, 32. Aufl., § 20 Rn. 41).
  • KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
    Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Folge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums in Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 16 Abs. 2 WEG a. F. (vgl. OLG München FamRZ 2013, 494; Senatsbeschluss v. 15.7.2010 - 1 W 312/10 -, NZM 2011, 78 f).
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