Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.09.2010

Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11   

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https://dejure.org/2011,4826
BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11 (https://dejure.org/2011,4826)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - VIII ZR 45/11 (https://dejure.org/2011,4826)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11 (https://dejure.org/2011,4826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 556 BGB, § 522a ZPO
    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer Heizkostenabrechnung und Bildung einer Abrechnungseinheit für an eine gemeinsame Heizungsanlage angeschlossene Gebäude; Einsichtnahmerecht des Mieters in Wohnungseigentümerbeschlüsse; Umlage von ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude trotz bereits bestehender Heizungsanlage bei Abschluss des Mietvertrags

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung; Angabe des Betriebsstroms in der Heizkostenabrechnung; Abrechnungseinheit; Hauswartskosten; Grundsteuer

  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer Heizkostenabrechnung und Bildung einer Abrechnungseinheit für an eine gemeinsame Heizungsanlage angeschlossene Gebäude; Einsichtnahmerecht des Mieters in Wohnungseigentümerbeschlüsse; Umlage von ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer Heizkostenabrechnung und Bildung einer Abrechnungseinheit für an eine gemeinsame Heizungsanlage angeschlossene Gebäude; Einsichtnahmerecht des Mieters in Wohnungseigentümerbeschlüsse; Umlage von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552a
    Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude trotz bereits bestehender Heizungsanlage bei Abschluss des Mietvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Bildung einer Abrechnungseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Betriebskostenabrechnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Grenzen der Erläuterungspflicht und der Einsichtnahme

Besprechungen u.ä. (2)

  • haus-und-grund-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)

    Hauswartskosten und Betriebsstrom bei der Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bildung einer Abrechnungseinheit im laufenden Mietverhältnis möglich! (IMR 2012, 6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 96
  • ZMR 2012, 173
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
    b) Die Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senat zulässig (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NZM 2005, 737 unter II 3; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NZM 2010, 781 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NZM 2010, 895 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07

    Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
    Entgegen der Auffassung der Revision ist es auch nicht zu beanstanden, dass in der Heizkostenabrechnung für 2007 nur die verbrauchte Wärmemenge (Fernwärme) und nicht die Zählerstände ausgewiesen sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NZM 2008, 567 Rn. 14 f.).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 290/09

    Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Wohngebäude zu einer Abrechnungseinheit

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
    b) Die Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senat zulässig (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NZM 2005, 737 unter II 3; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NZM 2010, 781 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NZM 2010, 895 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 371/04

    Anforderungen an die Form einer Nebenkostenabrechnung; Zusammenfassung von

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
    b) Die Bildung einer Abrechnungseinheit unter Zusammenfassung mehrerer, durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgter Gebäude ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senat zulässig (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 371/04, NZM 2005, 737 unter II 3; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NZM 2010, 781 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NZM 2010, 895 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15

    Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der

    Weiter hat es der Senat bei der Heizkostenabrechnung ausreichen lassen, dass nur die verbrauchte Brennstoffmenge und der Gesamtbetrag der dafür angefallenen Kosten angegeben werden, während die Mitteilung der Zählerstände, aus denen sich der Brennstoffverbrauch erst ergibt, nicht zu den Mindestvoraussetzungen gehört (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, NZM 2012, 96 Rn. 3).
  • BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Heizkostenabrechnung gebilligt, die die Kosten des Betriebsstroms nicht enthielt (BGH, Hinweisbeschluss vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, NZM 2012, 96).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Diese Nachteile kann der Vermieter zwar dadurch vermeiden, dass er mit dem Hausmeister zwei selbständige Verträge über seine umlagefähigen und nicht umlagefähigen Tätigkeitsbereiche schließt und den Mieter sodann zur Kontrolle der angesetzten Kosten auf sein Belegeinsichtsrecht verweist (BGH, Urt. v. 13.1.2010, aaO., Rn. 26 und Hinweisbeschl. v. 13.9.2011, VIII ZR 45/11, Rn. 6; LG Itzehoe, Urt. v. 17.10.2010, 9 S 23/10; LG Bonn, Urt. v. 15.12.2012, 6 S 25/12).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2023 - 2 U 43/22

    Nackter Vermieter im Hof kein Mietmangel

    Das Begehren nach näherer Aufklärung ist jedoch erst dann zulässig, wenn eine zuvor durchgeführte Belegeinsicht die aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet (BGH, Urteil vom 13.09.2011, Az. VIII ZR 45/11, zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 10.01.2019, Az. 2 U 109/17, zit. n. juris, Rn. 253; Langenberg/Zehelein a.a.O.).
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Soweit die Kläger/Mieter nunmehr die Höhe einzelner Betriebskostenpositionen beanstanden (hier: Müllbeseitigungs-, Hauswart- und Versicherungskosten) berühren diese Einwendungen auch nicht die Abrechnungspflicht, sondern allein die materielle Berechtigung der einzelnen Kostenpositionen, über die ggf. auch in einem Rechtsstreit auf Nachzahlung von Betriebskosten bzw. Rückerstattung zu viel gezahlter Betriebskosten-Vorauszahlungen durch das Gericht zu befinden gewesen wäre ( BGH , Beschluss vom 13.03.2012, Az.: VIII ZR 291/11, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 824 f.; BGH , Beschluss vom 13.09.2011, Az.: VIII ZR 45/11, u.a. in: WuM 2011, Seiten 684 f.; BGH , Urteil vom 20.10.2010, Az.: VIII ZR 73/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 368 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-10 U 126/14, u.a. in: MietRB 2016, Seiten 133 f.; OLG Koblenz , Rechtsentscheid in Mietsachen vom 27.02.1990, Az.: 4 W - RE - 32/88, u.a. in: NJW-RR 1990, Seiten 1038 ff.; LG Hamburg , Urteil vom 30.11.2000, Az.: 307 S 127/00, u.a. in: WuM 2004, Seite 498; AG Berlin-Spandau , Urteil vom 03.06.2015, Az.: 4 C 357/14, u.a. in: MM 2015, Nr. 10, Seite 30 ).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20

    Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des

    Das Begehren nach näherer Aufklärung ist jedoch erst dann zulässig, wenn eine zuvor durchgeführte Belegeinsicht die aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet (BGH, Urteil vom 13.09.2011, Az. VIII ZR 45/11, zitiert nach juris; Langenberg/Zehelein a.a.O.).
  • BGH, 17.04.2013 - VIII ZR 252/12

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Umlage der

    Vom Mieter zu tragende Betriebskosten, die wie hier von einem Dritten (Gemeinde) speziell für die einzelne Wohnung erhoben werden, sind an den Mieter in der Betriebskostenabrechnung schlicht "weiterzuleiten" (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - VIII ZR 243/10, WuM 2011, 281 Rn. 3; und vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, WuM 2011, 684 Rn. 7, und - VIII ZR 69/11, juris Rn. 7).
  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Soweit die Beklagtenseite nunmehr den Grund und die Höhe einzelner Betriebskostenpositionen beanstandet (hier: Kosten für die Treppenhausreinigung, hinsichtlich der Tätigkeit des Hausmeisters, die Schneebeseitigung und die Gartenpflege sowie die Kosten für zwei weitere Mülltonnen), berühren diese Einwendungen somit auch nicht die Abrechnungspflicht, sondern allein die materielle Berechtigung der einzelnen Kostenpositionen, über die nunmehr hier im Rechtsstreit auf Nachzahlung von Betriebskosten durch das Gericht zu befinden ist ( BGH , Beschluss vom 13.03.2012, Az.: VIII ZR 291/11, u.a. in: Grundeigentum 2012, Seiten 824 f.; BGH , Beschluss vom 13.09.2011, Az.: VIII ZR 45/11, u.a. in: WuM 2011, Seiten 684 f.; BGH , Urteil vom 20.10.2010, Az.: VIII ZR 73/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 368 ff.; OLG Düsseldorf , Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-10 U 126/14, u.a. in: MietRB 2016, Seiten 133 f.; OLG Koblenz , Rechtsentscheid in Mietsachen vom 27.02.1990, Az.: 4 W - RE - 32/88, u.a. in: NJW-RR 1990, Seiten 1038 ff.; LG Hamburg , Urteil vom 30.11.2000, Az.: 307 S 127/00, u.a. in: WuM 2004, Seite 498; AG Berlin-Spandau , Urteil vom 03.06.2015, Az.: 4 C 357/14, u.a. in: MM 2015, Nr. 10, Seite 30 ).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2019 - 2 U 109/17

    Umlegung von Betriebskosten auf Mieter gewerblicher Räume

    Das Begehren nach näherer Aufklärung ist jedoch erst dann zulässig, wenn eine zuvor durchgeführte Belegeinsicht die aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet (BGH, Urteil vom 13.09.2011, Az. VIII ZR 45/11, zitiert nach juris; Langenberg/Zehelein a.a.O.).
  • LG Heidelberg, 31.03.2014 - 5 S 48/13

    Wohnraummiete: Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot bei

    Dieser Umlagemaßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig (BGH, Beschluss vom 13.09.2011, VIII ZR 45/11, Rn. 7, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten

  • AG Hamburg, 05.05.2021 - 49 C 569/20

    Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung des im Ausland lebenden Vermieters;

  • LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 10 U 102/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Betriebskosten durch den

  • LG Düsseldorf, 21.11.2016 - 21 O 142/15
  • LG Berlin, 02.01.2015 - 65 S 525/13

    Wohnraummietvertrag: Konkludenter Vermieterwechsel; formelle Wirksamkeit einer

  • LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11

    Betriebskostenabrechnung - Umlagefähigkeit von Hauswartkosten

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Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2215
BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09 (https://dejure.org/2010,2215)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2010 - V ZB 219/09 (https://dejure.org/2010,2215)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2010 - V ZB 219/09 (https://dejure.org/2010,2215)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 574 ZPO, § 766 ZPO, § 17 Abs 1 Alt 2 ZVG
    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch Abschichtung: Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Vollstreckungserinnerung des nicht angehörten Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einlegung einer Vollstreckungserinnerung gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung; Bestehen einer erbgangsgleichen Universalsukzession

  • grundeigentum-verlag.de

    Vollstreckungserinnerung gegen Anordnung der Zwangsversteigerung; erbgangsgleiche Universalsukzession; Gleichstellung des Universalnachfolgers mit eingetragenem Erben bei Zwangsversteigerung; Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch Abschichtung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch Abschichtung: Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Vollstreckungserinnerung des nicht angehörten Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch Abschichtung: Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Vollstreckungserinnerung des nicht angehörten Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung durch das Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574; ZPO § 766; ZVG § 17
    Einlegung einer Vollstreckungserinnerung gegen die Anordnung der Zwangsversteigerung; Bestehen einer erbgangsgleichen Universalsukzession

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Erinnerung und Rechtsbeschwerde gegen Zwangsversteigerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 132
  • NJW 2010, 525
  • NJW 2011, 525
  • ZIP 2011, 400 (Ls.)
  • MDR 2011, 69
  • NZM 2012, 96
  • FamRZ 2010, 2069
  • WM 2010, 2317
  • Rpfleger 2011, 97
  • JR 2011, 479
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 06.11.1903 - VII 225/03

    Anfechtung im Konkurse

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Anerkannt ist zwar, dass derjenige, der aufgrund anfechtbaren Erwerbs Eigentümer des Grundstücks geworden ist, im Anfechtungsprozess nicht zur Rückauflassung des Grundstücks verurteilt werden darf, sondern nur dazu, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden (RGZ 50, 121, 124; 56, 142, 144 f.; 67, 20, 22).

    Wird er aber verurteilt, so ist er Schuldner dieses Duldungstitels und als solcher im Grundbuch eingetragen, wie es § 17 Abs. 1 ZVG verlangt (so RGZ 56, 142, 144 f.).

  • BGH, 03.05.1984 - IX ARZ 5/84

    Erfordernis des rechtlichen Gehörs bei Bestellung des zuständigen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Gleichwohl ist die vorherige Anhörung des Schuldners bei der Anordnung der Zwangsversteigerung nicht vorgeschrieben, sondern im Gegenteil in aller Regel auch nicht angezeigt (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1984 - IX ARZ 5/84, NJW 1984, 2166, 2167).
  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 104/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Pfändung

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    aa) Welches Rechtsmittel der Schuldner gegen die Anordnung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch das Beschwerdegericht einlegen kann, wird allerdings unterschiedlich beurteilt: Nach herrschender Meinung stellt eine solche Anordnung des Beschwerdegerichts nur dann eine rechtsbeschwerdefähige Entscheidung dar, wenn der Schuldner zuvor angehört worden ist (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - IX ZB 104/04, NZI 2004, 447 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 894; Musielak/Lackmann, ZPO, 6. Aufl., § 766 Rn. 11).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 346/96

    Form des Ausscheidens eines Miterben aus einer Miterbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Vielmehr hat diese Abschichtungsvereinbarung dazu geführt, dass die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes erloschen und die Schuldnerin alleinige Eigentümerin der Nachlassgegenstände geworden ist (BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 11, 13).
  • RG, 29.10.1907 - VII 44/07

    Anfechtung; Relative Wirkung; Eigentumsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Anerkannt ist zwar, dass derjenige, der aufgrund anfechtbaren Erwerbs Eigentümer des Grundstücks geworden ist, im Anfechtungsprozess nicht zur Rückauflassung des Grundstücks verurteilt werden darf, sondern nur dazu, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück zu dulden (RGZ 50, 121, 124; 56, 142, 144 f.; 67, 20, 22).
  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 2 W 5/06

    Grundbuchverfahren: Entbehrlichkeit der Voreintragung des Berechtigtem bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    In diesem Sinne sind anerkannt der Anfall des Vereins- oder Stiftungsvermögens an den Fiskus nach §§ 46, 88 BGB (KG, JFG 1, 289, 292; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 40 Rn. 15), der Übergang des Vermögens inländischer Rechtsträger durch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz (Hügel/Zeiser, GBO, § 40 Rn. 7), der Übergang des Vermögens eines Ehegatten in gemeinschaftliches Eigentum aufgrund der Vereinbarung einer Gütergemeinschaft (KG, JFG 1, 289, 292 f.; Hügel aaO Rn. 5) oder gesetzliche Eigentumsübergänge etwa nach § 2 Abs. 2 BImAG (OLG Schleswig, DNotZ 2006, 768, 769).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Die Norm ist anwendbar, da sich die Beteiligten beim Streit um die Anordnung der Zwangsversteigerung in der Regel und so auch hier wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06

    Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als

    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Diese Abschichtungsvereinbarung hat nicht zu einer rechtsgeschäftlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geführt, die von § 40 GBO nicht erfasst wäre (vgl. OLG Düsseldorf, MittBayNot 2007, 245, 246 zu § 60 Abs. 4 KostO) und damit auch keine entsprechende Anwendung von § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG rechtfertigen würde.
  • OLG Hamm, 07.02.1975 - 14 W 76/74
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Fehlt es - wie im vorliegenden Fall - an einer vorherigen Anhörung des Schuldners, handelt es sich nach dieser Ansicht der Sache nach nicht um eine "Entscheidung", sondern um die Vornahme einer Vollstreckungshandlung, gegen die die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO gegeben ist (OLG Braunschweig, JW 1924, 421; OLG Hamm, MDR 1975, 938; LG Wiesbaden, JW 1936, 1394; MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, 3. Aufl., § 766 Rn. 18; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 766 Rn. 10; Wieczorek/Schütze/Salzmann, ZPO, 3. Aufl., § 766 Rn. 55; Pohle, JW 1936, 1395; Schulz, JW 1924, 421, 422).
  • OLG Oldenburg, 14.03.1975 - 2 W 132/74
    Auszug aus BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09
    Zwar darf die Zwangsversteigerung eines Grundstücks erfolgen, das Gegenstand eines Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahrens ist, wenn die Flurbereinigung oder Baulandumlegung materiell-rechtlich abgeschlossen, aber noch nicht im Grundbuch vollzogen ist (OLG Oldenburg, KTS 1975, 239, 240 f.; Steiner/Hagemann, ZVG, 9. Aufl., § 17 Rn. 37 f.; Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 17 Anm. 3.6 und 3.7).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 198/12

    Teilungsversteigerungsverfahren für das Grundstück einer GbR:

    Die Norm ist anwendbar, da sich die Beteiligten beim Streit um die Anordnung der Zwangsversteigerung ähnlich wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen (Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143 Rn. 10, vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378, 381 Rn. 8 und vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, NJW 2011, 525, 528 Rn. 27, insoweit nicht in BGHZ 187, 132 abgedruckt).
  • BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18

    Nachweis der Gesamtrechtsnachfolge im Grundbuchverfahren i.R.d. notariell

    Anerkannt sind insoweit der Anfall des Vereins- oder Stiftungsvermögens an den Fiskus nach §§ 46, 88 BGB, der Übergang des Vermögens inländischer Rechtsträger durch Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung nach dem Umwandlungsgesetz, der Übergang des Vermögens eines Ehegatten in gemeinschaftliches Eigentum aufgrund der Vereinbarung einer Gütergemeinschaft oder Eigentumsübergänge nach § 2 Abs. 2 BImAG (siehe zum Ganzen Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132 Rn. 22).

    Vielmehr hat eine Abschichtungsvereinbarung zur Folge, dass die Erbengemeinschaft kraft Gesetzes erlischt und der verbleibende Erbe alleiniger Eigentümer der Nachlassgegenstände wird (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132 Rn. 23 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 21. Januar 1998 - IV ZR 346/96, BGHZ 138, 8, 11, 13).

    Diese Überlegungen gelten im Grundbuchverfahrensrecht entsprechend, so dass bei einer solchen Abschichtungsvereinbarung eine erbgangsgleiche Rechtsnachfolge vorliegt, die eine analoge Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO rechtfertigt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132 Rn. 20 ff.).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 179/17

    Transmortale Vollmacht

    Hinzu kommt, dass auch bei der vorliegenden Fallgestaltung der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift des § 40 GBO zutrifft: Diese zielt auf die Vermeidung der Eintragung des Erben, wenn dieser durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheidet, um den Beteiligten die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen (BGH NJW 2011, 525; Senat, Beschluss vom 06.02.2014, aaO).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 19/18

    Kostenentscheidung bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines

    In diesen Verfahren ergeht eine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO, wenn die Beteiligten widerstreitende Interessen verfolgen, also in einem kontradiktorischen Verhältnis zu einander stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7 f.; Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 152/06, Rpfleger 2007, 408 Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - V ZB 26/07, NJW-RR 2008, 1547 Rn. 12; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, WM 2010, 2317 Rn. 27, insoweit in BGHZ 187, 132 nicht abgedruckt; Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 18/15, WM 2017, 2115 Rn. 35); das gilt sowohl für die Vollstreckungs- wie für die Teilungsversteigerung.
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 18/15

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zulässigkeit der Teilungsversteigerung der

    Das ist aber bei Streit um die Anordnung einer Teilungsversteigerung der Fall (Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 219/09, WM 2010, 2317 Rn. 27, insoweit in BGHZ 187, 132 nicht abgedruckt).
  • OLG Celle, 16.08.2019 - 18 W 33/19

    Beurkundungsbedürftigkeit widerruflicher General- und Vorsorgevollmacht

    Hinzu kommt, dass auch bei der vorliegenden Fallgestaltung der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift des § 40 GBO zutrifft: Diese zielt auf die Vermeidung der Eintragung des Erben, wenn dieser durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheidet, um den Beteiligten die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen (BGH v. 30.9.2010 - V ZB 219/09, ZEV 2011, 38; Senat v. 6.2.2014 - 20 W 23/14, nv).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 2 Wx 123/18

    Wirkungen einer transmortalen Vollmacht

    Hinzu kommt, dass auch bei der vorliegenden Fallgestaltung der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift des   § 40 GBO   zutrifft: Diese zielt auf die Vermeidung der Eintragung des Erben, wenn dieser durch Übertragung des ererbten Rechts ohnehin alsbald wieder aus dem Grundbuch ausscheidet, um den Beteiligten die Kosten einer unnötigen Eintragung zu ersparen ( BGH NJW 2011, 525 ; Senat, Beschluss vom 06.02.2014, aaO).
  • BFH, 21.12.2021 - IV R 13/19

    Vollbeendigung einer Erbengemeinschaft; Betriebsunterbrechung auch bei

    [Rz 14]; BGH-Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 219/09, BGHZ 187, 132, Rz 23; Grüneberg/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 81. Aufl., § 2042 Rz 10).
  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    Vielmehr ist auch der Weg der sogenannten Abschichtung anerkannt (vgl. BGHZ 138, 8; BGH NJW 2005, 284; 2011, 525/527; OLG Zweibrücken ZEV 2012, 264).
  • FG Münster, 06.12.2018 - 8 K 3685/17

    Unternehmerischer Beurteilungsspielraum bei erweiterter gewerbesteuerlicher

    Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge bedarf es für den Rechtsübergang daneben keiner Einzelübertragung von Vermögensgegenständen (BGH, Urteil vom 09.07.1968 - V ZR 80/66 -, BGHZ 50, 307; vgl. auch BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - V ZB 219/09 -, BGHZ 187, 132 zu § 17 Abs. 1 Fall 2 Zwangsversteigerungsgesetz; BGH, Beschluss vom 05.07.2018 - V ZB 10/18 -, NJW 2018, 3310 zu § 40 Grundbuchordnung).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 68/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung bei Eingang mehrerer Zahlungen:

  • OLG Köln, 11.03.2019 - 2 Wx 82/19

    Transmortale Vollmacht

  • OLG Köln, 19.12.2019 - 2 Wx 343/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 42/13

    Wiederherstellung des Zuschlagsbeschlusses i. R. der Rechtsbeschwerde

  • OLG Dresden, 18.08.2020 - 17 W 605/20

    Voreintragungsgrundsatz bei Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 25 Wx 58/20

    Antrag auf Eintragung einer Grundschuld Voraussetzungen einer Ausnahme vom

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