Rechtsprechung
BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
WEG § 21 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung für die Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Erneuerung der Fenster im Bereich des Sondereigentums - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 21
Vereinbarung über Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster durch einzelnen Wohnungseigentümer erfasst im Zweifel nicht deren vollständigen Austausch - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit für eine vollständige Erneuerung der Fenster bei Vereinbarung der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen ohne Außenanstrich in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Austausch von Fenstern als Gemeinschaftsaufgabe bei gleichzeitiger Vereinbarung über den Außenanstrich als Sache der Eigentümergemeinschaft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Kostentragungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers beid er Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Fensterinstandsetzung im Bereich des Sondereigentums; Außenanstrich; vollständige Erneuerung der Fenster
- rewis.io
Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung für die Instandhaltung und Instandsetzung bzw. Erneuerung der Fenster im Bereich des Sondereigentums
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 1; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2
Bestimmung der Zuständigkeit für eine vollständige Erneuerung der Fenster bei Vereinbarung der Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen ohne Außenanstrich in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer muss die Fenster erneuern?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Gemeinschaft trägt Kosten für Fenstererneuerung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fenstererneuerung im Wohnungseigentum
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fensteraustausch - im Zweifel ist die WEG zuständig!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gemeinschaft trägt Kosten für Fenstererneuerung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Erneuerung der Fenster und Rahmen im Bereich des Sondereigentums
- blog.de (Kurzinformation)
WEG: Austausch von Fenster Aufgabe der Gemeinschaft
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentümergemeinschaft - Wem obliegt der Austausch von erneuerungsbedürftigen Wohnungsfenstern?
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Zweifel ist WEG für Fensteraustausch zuständig
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Zweifel ist WEG für Fensteraustausch zuständig
- haufe.de (Kurzinformation)
Im Zweifel ist die WEG für einen Fensteraustausch zuständig
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Negativbeschluss nach WEG - In der Regel keine Sperrwirkung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
GO: Auslegung einer Instandhaltungsklausel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fenster von Eigentümer in Stand zu halten: Wer trägt Kosten derer vollständigen Erneuerung? (IMR 2012, 292)
Verfahrensgang
- AG München, 14.12.2010 - 484 C 745/10
- LG München I, 27.06.2011 - 1 S 1062/11
- BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1722
- MDR 2012, 702
- NZM 2012, 419
- ZMR 2012, 641
- WM 2013, 478
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 63/96
Erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands als vom Wohnungseigentümer …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574). - BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 145/03
Abweichende Regelung der Instandhaltungspflicht bei Gemeinschaftseigentum - …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Das erlaubt nicht den Schluss, dass alle anderen Maßnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen (so aber - jeweils für ähnliche Klauseln - OLG Düsseldorf, NZM 1999, 277; BayObLG, WuM 1993, 562; ZfIR 2004, 23 f.), sondern führt im Zweifel dazu, dass der Austausch der Fenster Gemeinschaftsaufgabe ist; behält sich die Gemeinschaft schon den Außenanstrich vor, gilt dies erst recht für die vollständige Erneuerung. - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteil vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff.).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Die unterlassene Anfechtung eines ablehnenden Beschlusses entfaltet keine Sperrwirkung für inhaltsgleiche Anträge (Senat, Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 30/02, BGHZ 152, 46, 51). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Negativbeschlusses ist regelmäßig anzunehmen (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13); zudem hat der Kläger die Anfechtung mit einem Antrag auf Zustimmung zu der Durchführung der begehrten Maßnahmen verbunden. - BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (zu einer derartigen Regelung vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums. - KG, 22.09.2008 - 24 W 83/07
Mögliche Verpflichtung von Wohnungseigentümern zur anteiligen Tragung von Kosten …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574). - OLG Karlsruhe, 07.07.2010 - 11 Wx 115/08
Rechtstellung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Instandhaltung von …
- AG Pinneberg, 06.09.2004 - 68 II 44/04
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (KG, ZMR 2009, 135, 136; AG Hannover, ZMR 2010, 483 f.; AG Pinneberg, ZMR 2005, 157, 158; vgl. auch BayObLG, ZMR 1996, 574). - OLG Düsseldorf, 23.11.1998 - 3 Wx 376/98
Auslegung der Teilungserklärung im Hinblick auf die Kostentragungspflicht für …
Auszug aus BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11
Das erlaubt nicht den Schluss, dass alle anderen Maßnahmen dem einzelnen Wohnungseigentümer obliegen (so aber - jeweils für ähnliche Klauseln - OLG Düsseldorf, NZM 1999, 277; BayObLG, WuM 1993, 562; ZfIR 2004, 23 f.), sondern führt im Zweifel dazu, dass der Austausch der Fenster Gemeinschaftsaufgabe ist; behält sich die Gemeinschaft schon den Außenanstrich vor, gilt dies erst recht für die vollständige Erneuerung. - BayObLG, 28.04.1993 - 2Z BR 47/93
Tragung von Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei Vorliegen von …
- BGH, 09.12.2016 - V ZR 124/16
Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; …
Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer davon abweichen, sofern sie eine klare und eindeutige Regelung treffen; im Zweifel bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 7). - BGH, 14.06.2019 - V ZR 254/17
Kein Kostenersatz für irrtümliche Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch …
Die Wohnungseigentümer gingen bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. März 2012 (V ZR 174/11, NZM 2012, 419) zu einer vergleichbaren Regelung in einer Teilungserklärung übereinstimmend davon aus, dass auch eine notwendige Erneuerung der Fenster Sache der jeweiligen Sondereigentümer sei.a) Die Fenster nebst Rahmen stehen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 7).
Im Zweifel bleibt es aber bei der gesetzlichen Zuständigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, aaO Rn. 7).
Weist die Teilungserklärung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel, und so auch hier, Sache der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NZM 2012, 419 Rn. 9).
- BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der …
Davon zu trennen ist die Frage, ob die Wohnungseigentümer die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums bzw. zur Tragung der damit verbundenen Kosten abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 16 Abs. 2 WEG einzelnen Sondereigentümern auferlegen können (dazu Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 f.).
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17
Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau
Soweit der Senat dies in der Vergangenheit teilweise anders gesehen hat (vgl. etwa Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 11), hält er daran nicht fest. - LG Köln, 11.10.2018 - 29 S 66/18
Wer muss Türen und Fenster in Stand halten?
Zutreffend hat das Amtsgericht allerdings ausgeführt, dass sowohl die Fenster als auch die Wohnungsausgangstür gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören und damit grundsätzlich die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Instandhaltung und Instandsetzung auf ihre Kosten verpflichtet ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteile vom 22.11.2013, V ZR 46/13 und vom 02.03.2012, V ZR 174/11; jeweils zitiert nach Juris). - BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Auslegung einer Regelung in der Teilungserklärung hinsichtlich Instandsetzung der …
Dabei müssen Abweichungen von der gesetzlichen Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Kosten klar und eindeutig aus der Teilungserklärung hervorgehen (vgl. Senat, Urteile vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7 …und vom 23. Juni 2017 - V ZR 102/16, ZWE 2017, 367 Rn. 14 mwN). - BGH, 22.11.2013 - V ZR 46/13
Wohnungseigentum: Kostentragungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei …
c) Dasselbe gilt für die Fenster in der Wohnung Nr. 3 (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, 1723 Rn. 7).Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer abweichend von § 21 Abs. 5 Nr. 2, § 16 Abs. 2 WEG die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums und zur Tragung der damit verbundenen Kosten durch eine klare und eindeutige Regelung einzelnen Sondereigentümern auferlegen (Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, aaO).
Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (siehe nur Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, aaO, Rn. 8).
Ein Austausch der Fenster und - wie bei Wohnungsabschlusstüren - der Ausgangstüren kann die Außenansicht in gleichem oder noch stärkerem Maß als ein Anstrich beeinflussen (Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722, 1723 Rn. 9).
- BGH, 28.10.2016 - V ZR 91/16
Wohnungseigentümergemeinschaft: Kostentragung für Instandsetzung und …
Die Vereinbarung muss insoweit eine klare und eindeutige Regelung treffen (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7;… Urteil vom 22. November 2013 - V ZR 46/13, ZWE 2014, 125 Rn. 10). - BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
Und weil die Teilungserklärung - wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei feststellt - keine von der gesetzlichen Kompetenzzuweisung abweichende Regelung enthält (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 174/11, NJW 2012, 1722 Rn. 7), obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Fassaden allen Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG). - BFH, 19.12.2023 - IV R 5/21
Erweiterte Kürzung - Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung
So stehen zum Beispiel Fenster nebst Rahmen gemäß § 5 Abs. 2 WEG zwingend im Gemeinschaftseigentum (vgl. BGH-Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11, Rz 7, m.w.N.). - BGH, 23.06.2017 - V ZR 102/16
Ordnungsmäßige Verwaltung durch die Wohnungseigentümer: Anspruch eines …
- BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …
- AG Köln, 08.05.2015 - 215 C 133/14
Sanierung konstruktiver Balkonelemente muss die Gemeinschaft bezahlen!
- LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
"Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!
- LG Dortmund, 31.01.2013 - 17 S 103/12
Anfechtung eines WEG-Beschlusses hinsichtlich Sanierung einer Kelleraußentür, …
- LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte …
- LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12
Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung …
- LG Dortmund, 24.04.2018 - 1 S 109/17
Eigentümern kann Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht auferlegt werden
- LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14
Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!
- LG Berlin, 04.03.2016 - 55 S 21/15
Wohnungseigentumssache: Kostentragung eines Wohnungseigentümers für die …
- AG München, 28.06.2017 - 481 C 24911/16
Vogelkirschbaum bleibt zunächst unangetastet
- LG Berlin, 18.12.2018 - 55 S 86/18
Auslegung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: …
- LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion; …
- LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17
Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei …
- LG München I, 06.07.2017 - 36 S 17680/16
Überwälzung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht von …
- LG Hamburg, 15.06.2016 - 318 S 110/15
Auslegung einer Teilungserklärung: Was muss Eigentümer selbst in Stand halten?
- LG Bamberg, 17.03.2015 - 11 S 18/14
Außenfensterreinigung als Instandhaltung gemeinschaftlichen Eigentums
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2019 - 13 S 127/17
Eigentümer für Estrich verantwortlich: Gemeinschaft kann Instandsetzung nicht …
- LG München I, 20.10.2022 - 36 S 1546/22
Anspruch auf plangerechte Herstellung nach neuem Recht
- LG Köln, 11.10.2018 - 29 S 56/18
Übertragung der Instandhaltungslast der Fenster muss eindeutig sein!
- LG Hamburg, 19.06.2013 - 318 S 101/12
Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung bezüglich der Handlungs- und …
- LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18
Anfechtung eines Negativbeschlusses
- LG Berlin, 08.01.2019 - 55 S 14/18
Wohnungseigentum: Nachträgliche Regelung der Kostentragungspflicht für …
- LG München I, 31.01.2019 - 36 S 13241/17
Anfechtung eines Finanzierungsbeschlusses einer Sanierung einer Tiefgarage bei …
- LG München I, 18.05.2022 - 1 S 8843/21
Teilerfolg der Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung in …
- LG München I, 07.02.2019 - 36 S 5357/18
Stimmrechte bei Stimmrechtsentzug für Stellplatzeigentümer in der …
- AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17
Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der …
- AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18
Sind die Beschlüsse gültig ?
- AG Philippsburg, 19.01.2018 - 1 C 167/17
WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung
- LG Hamburg, 08.11.2017 - 318 S 88/14
Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtbarkeit eines …
- BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19
Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts hinsichtlich der …
- LG Düsseldorf, 20.02.2019 - 25 S 3/18
Beschlusskompetenz und Nichtigkeit einer Bestimmung
- AG München, 07.11.2014 - 481 C 12979/14
Gekorener Anspruch der Wohnungseigentumsgemeinschaft auf Beseitigung baulicher …
- LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2015 - 14 S 8115/14
Auslegung einer Teilungserklärung
- AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18
Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?
- LG München I, 20.12.2017 - 1 S 9375/16
Anspruch auf Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum
- LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
- AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16
Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- AG Berlin-Schöneberg, 11.12.2014 - 772 C 56/14
Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung in Bezug auf Kosten der …
- LG München I, 01.12.2014 - 1 S 2016/14
Landgericht, Berufungsbeklagte, Endurteil, Zivilkammer
- LG Köln, 02.03.2023 - 29 S 126/22
Kann nichtige Sondereigentumsbestimmung in Kostenregelung umgedeutet werden?
- LG Nürnberg-Fürth, 29.04.2020 - 14 S 1248/19
Heizkostenabrechnung nach Flächenmaß
- LG Berlin, 02.04.2013 - 85 S 179/12
Mängel: Verwalter ist kein Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft
- LG Hamburg, 02.06.2016 - 318 S 75/15
(Kosten-) Risiko kann gegen Rechtsdurchsetzung sprechen!
- LG Berlin, 17.12.2019 - 85 S 26/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ladungsmangel bezüglich des …
- LG Köln, 13.02.2023 - 29 S 126/22
Anfechtung eines Negativbeschluss aus der Eigentümerversammlung
- AG Bremen, 22.01.2016 - 29 C 55/15
Wohnungseigentümer lässt Fenster austauschen: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!
- AG Berlin-Charlottenburg, 01.08.2014 - 232 C 315/13
Glasschäden durch thermische Überbelastung: Jalousien mangelhaft montiert!
- AG München, 09.12.2013 - 485 C 21237/13
"Kleine Öffnungsklausel": Änderung der Kostenverteilung möglich?
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AS 1042/12