Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 06.07.2012

Rechtsprechung
   LG Berlin, 09.01.2012 - 65 T 227/11   

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https://dejure.org/2012,6584
LG Berlin, 09.01.2012 - 65 T 227/11 (https://dejure.org/2012,6584)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.01.2012 - 65 T 227/11 (https://dejure.org/2012,6584)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 65 T 227/11 (https://dejure.org/2012,6584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung bei Beruhen der eingetretenen Zahlungsverzögerungen auf Fehlern des Jobcenters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung von Prozesskostenhilfe gegen Räumungsklage wegen Zahlungsverzugs durch Verschulden des JobCenters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 3
    Beendigung eines Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung bei Beruhen der eingetretenen Zahlungsverzögerungen auf Fehlern des Jobcenters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Frage höchstrichterlich nicht entschieden: Prozesskostenhilfe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    PKH: Hinreichende Erfolgsaussichten, weil der BGH die Rechtsfrage noch nicht entschieden hat? (IMR 2013, 1173)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

    Unzulässige fristlose Kündigung des Vermieters nach unpünktlichen Mietzahlungen

    Auszug aus LG Berlin, 09.01.2012 - 65 T 227/11
    Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof für fristlose Kündigungen gemäß § 543 Abs. 1 BGB entschieden, dass sich der Mieter im Rahmen der Abwägung nach § 543 Abs. 1 BGB ein etwaiges Verschulden des Jobcenters nicht anrechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, Rn 27, 30) und es abgelehnt, ein Verschulden des Mieters schon mit dem Verweis auf § 276 Abs. 1 S. 1 BGB zu begründen nach welchem der Schuldner grundsätzlich das Risiko unverschuldeten Geldmangels zu tragen hätte (a.a.O., Rn 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - L 7 AS 139/15
    Soweit in der Instanzrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten oder jedenfalls erwogen wird, ein Mieter, der Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle beziehe, genüge seinen Pflichten zur Beschaffung der zur Entrichtung der Miete benötigten Geldmittel bereits dann, wenn er alles ihm Obliegende und Zumutbare getan habe, um die öffentliche Stelle zur pünktlichen Zahlung der für seine Unterkunft geschuldeten Miete zu veranlassen (LG Bonn, Beschluss vom 10. November 2011 - 6 T 198/11, juris Rn. 5; Urteil vom 6. November 2014 - 6 S 154/14, juris Rn. 15; LG Wiesbaden, WuM 2012, 623, 624; ähnlich LG Berlin, NZM 2013, 121, 122; WuM 2014, 607 f.), trifft dies nicht zu.".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - L 7 AS 1729/15
    Soweit in der Instanzrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten oder jedenfalls erwogen wird, ein Mieter, der Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle beziehe, genüge seinen Pflichten zur Beschaffung der zur Entrichtung der Miete benötigten Geldmittel bereits dann, wenn er alles ihm Obliegende und Zumutbare getan habe, um die öffentliche Stelle zur pünktlichen Zahlung der für seine Unterkunft geschuldeten Miete zu veranlassen (LG Bonn, Beschluss vom 10. November 2011 - 6 T 198/11, juris Rn. 5; Urteil vom 6. November 2014 - 6 S 154/14, juris Rn. 15; LG Wiesbaden, WuM 2012, 623, 624; ähnlich LG Berlin, NZM 2013, 121, 122; WuM 2014, 607 f.), trifft dies nicht zu." Dementsprechend wurden auch während der Geltung des BSHG Unterkunftskosten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen, ohne dass die Erhebung einer Räumungsklage Voraussetzung war (vergl. hierzu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.12.2004 - 16 B 2371/04).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.07.2012 - 63 S 434/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37910
LG Berlin, 06.07.2012 - 63 S 434/11 (https://dejure.org/2012,37910)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.07.2012 - 63 S 434/11 (https://dejure.org/2012,37910)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 2012 - 63 S 434/11 (https://dejure.org/2012,37910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast und Beweislast bei der Geltendmachung des Einwands einer erheblichen Steigerung der Kosten bei einer Betriebskostenabrechnung unter anderem im Hinblick auf die Kosten des Hauswarts und der Hausreinigung

  • grundeigentum-verlag.de

    Betriebskostenabrechnung; Wirtschaftlichkeitsgebot; Kosten für Waschmaschine und Wäschetrockner; Hauswartskosten

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskostenabrechnung - Darlegungslast für Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot

  • rechtsportal.de

    BGB § 259; BGB § 535 Abs. 2
    Darlegungslast und Beweislast bei der Geltendmachung des Einwands einer erheblichen Steigerung der Kosten bei einer Betriebskostenabrechnung unter anderem im Hinblick auf die Kosten des Hauswarts und der Hausreinigung

  • ibr-online

    Anforderungen an die formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Hauswartkosten sind nicht vom Mieter zu tragen, wenn der Hauswart auch Verwaltungstätigkeiten wahrnimmt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung (IMR 2013, 1063)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2013, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2012 - 63 S 434/11
    Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass sich aus ihr folgende Angaben entnehmen lassen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH, ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 23. November 1981 - VIII ZR 298/80, GE 1982, 135).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2012 - 63 S 434/11
    Die Darlegungs- und Beweislast trifft den Vermieter (BGH, Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 27/07, Grundeigentum 2008, 662).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus LG Berlin, 06.07.2012 - 63 S 434/11
    Insoweit trägt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Mieter die Darlegungs- und Beweislast für einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 340/10, Grundeigentum 2011, 1225).
  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Soweit in der Instanzrechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten oder jedenfalls erwogen wird, ein Mieter, der Sozialleistungen einer öffentlichen Stelle beziehe, genüge seinen Pflichten zur Beschaffung der zur Entrichtung der Miete benötigten Geldmittel bereits dann, wenn er alles ihm Obliegende und Zumutbare getan habe, um die öffentliche Stelle zur pünktlichen Zahlung der für seine Unterkunft geschuldeten Miete zu veranlassen (LG Bonn, Beschluss vom 10. November 2011 - 6 T 198/11, juris Rn. 5; Urteil vom 6. November 2014 - 6 S 154/14, juris Rn. 15; LG Wiesbaden, WuM 2012, 623, 624; ähnlich LG Berlin, NZM 2013, 121, 122; WuM 2014, 607 f.), trifft dies nicht zu.
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