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   BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13   

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https://dejure.org/2014,6218
BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13 (https://dejure.org/2014,6218)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2014 - VIII ZR 220/13 (https://dejure.org/2014,6218)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - VIII ZR 220/13 (https://dejure.org/2014,6218)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 558 BGB, §§ 558 ff BGB
    Wohnraummiete in Berlin: Mieterhöhungsverlangen für eine Villa unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten und den Mietspiegel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei "einzigartigem" Mietobjekts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens; Berücksichtigung von Mieterinvestitionen im Mieterhöhungsverlangen

  • rewis.io

    Wohnraummiete in Berlin: Mieterhöhungsverlangen für eine Villa unter Bezugnahme auf ein Sachverständigengutachten und den Mietspiegel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 558; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 3
    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei "einzigartigem" Mietobjekts

  • rechtsportal.de

    BGB § 558 ; BGB § 558a Abs. 2 Nr. 3
    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung bei "einzigartigem" Mietobjekts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 784
  • NZM 2014, 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 315/09

    Zur Berücksichtigung von Wohnwertverbesserungen durch den Wohnungsmieter bei

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13
    Es ist zutreffend davon ausgegangen, dass die vom Mieter geschaffenen Ausstattungen mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung nicht bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden dürfen (vgl. Senatsurteil vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 315/09, NZM 2010, 735 Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 331/06

    Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13
    Das Mieterhöhungsverlangen soll den Mieter lediglich in die Lage versetzen, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (Senatsurteile vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576 Rn. 10, 12; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848 Rn. 18).
  • BGH, 19.05.2010 - VIII ZR 122/09

    Begründung einer Mieterhöhung durch "Typengutachten" über vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 220/13
    Das Mieterhöhungsverlangen soll den Mieter lediglich in die Lage versetzen, der Berechtigung des Mieterhöhungsverlangens nachzugehen und diese zumindest ansatzweise nachzuvollziehen (Senatsurteile vom 19. Mai 2010 - VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576 Rn. 10, 12; vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, NJW 2008, 848 Rn. 18).
  • BGH, 11.07.2018 - VIII ZR 136/17

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens bei Wohnraummiete: Anforderungen an das

    Sofern die vorgenannten Umstände für die ortsübliche Vergleichsmiete von Belang wären, begründete eine davon abweichende Bewertung durch die Sachverständige - ebenso wie die Frage, ob die Mietsache an einer Nebenstraße oder an einer "größeren" Straße belegen ist - allenfalls einen inhaltlichen Fehler des Gutachtens, der nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens in formeller Hinsicht und nicht zur Unzulässigkeit der vom Vermieter erhobenen Zustimmungsklage führt, sondern im Rahmen der Begründetheit der Klage zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, aaO mwN; siehe auch Senatsbeschluss vom 11. Februar 2014 - VIII ZR 220/13, NZM 2014, 349 Rn. 3).
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 2 U 128/15

    Höhe der Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung vermieteter Gewerberäume

    Der Senat verkennt nicht, dass der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH eine Erhöhung der Miete für Wohnraum auf die ortsübliche Miete gemäß § 558 BGB auch dann für möglich hält, wenn es keine Vergleichsobjekte mit ähnlicher Ausstattung gibt (vgl. BGH NZM 2014, 349).
  • BGH, 11.07.2018 - VIII ZR 190/17

    Durchführung einer Mieterhöhung auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens;

    Sofern die vorgenannten Umstände für die ortsübliche Vergleichsmiete von Belang wären, begründete eine davon abweichende Bewertung durch die Sachverständige allenfalls einen inhaltlichen Fehler des Gutachtens, der nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens in formeller Hinsicht und nicht zur Unzulässigkeit der vom Vermieter erhobenen Zustimmungsklage führt, sondern im Rahmen der Begründetheit der Klage zu prüfen ist (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 331/06, aaO mwN; siehe auch Senatsbeschluss vom 11. Februar 2014 - VIII ZR 220/13, NZM 2014, 349 Rn. 3).
  • BGH, 25.10.2022 - VIII ZR 223/21

    Zustimmung eines Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen

    Insbesondere ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, dass eine Überzeugungsbildung des Tatrichters auf Grundlage einer durch einen Sachverständigen vorgenommenen Einordnung einer Wohnung in einen (einfachen) Mietspiegel keinen grundsätzlichen Bedenken begegnet (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 2010 - VIII ZR 99/09, WuM 2010, 505 Rn. 17; Senatsbeschluss vom 11. Februar 2014 - VIII ZR 220/13, NJW-RR 2014, 784 Rn. 5 f.).
  • AG Hamburg, 29.07.2022 - 48 C 277/20

    Rechnerische Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den

    Gibt es in der Gemeinde jedoch keine vergleichbaren Wohnungen, so bedeutet dies nicht, dass es keine ortsübliche Vergleichsmiete gibt, denn andernfalls wäre dem Vermieter eine Erhöhung der Miete dauerhaft verwehrt (BGH, Hinweisbeschl. v. 11.2.2014 - VIII ZR 220/13).
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