Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.10.2015

Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14   

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https://dejure.org/2015,28728
LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14 (https://dejure.org/2015,28728)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.08.2015 - 63 S 114/14 (https://dejure.org/2015,28728)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. August 2015 - 63 S 114/14 (https://dejure.org/2015,28728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen, Beweislast für Übergabe einer unrenovierten Wohnung

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietrecht: Schönheitsrenovierungsklausel und Beweislast

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen den Renovierungszustand bei Einzug nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Renovierungszustand bei Einzug ist vom Mieter zu beweisen!

  • aachener-zeitung.de (Kurzinformation)

    Mieter müssen im Streitfall Renovierungszustand bei Einzug nachweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter muss Zustand der Wohnung bei Einzug beweisen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast der Renovierungsbedürftigkeit trägt der Mieter (IMR 2016, 1001)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 580
  • NZM 2016, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14
    6 Die Vereinbarung betreffend die Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt unwirksam, dass den Beklagten bei Vertragsbeginn eine renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden war und somit die von ihnen vorzunehmenden Dekorationsarbeiten auch nicht von ihnen, sondern dem Vormieter verursachte Abnutzungen umfassten (BGH, Urteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14, GE 2015, 649 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).
  • BGH, 12.03.2014 - XII ZR 108/13

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14
    Hierzu gehört ggf. auch die Ausführung der bei Vertragsende fälligen Schönheitsreparaturen (BGH, Urteil vom 12. März 2014 - XII ZR 108/13, GE 2014, 666).
  • KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00

    Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung,

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14
    Eine abschließende verbindliche Regelung lässt sich daraus indes nicht ableiten, zumal die schriftliche Erklärung sich hierzu nicht verhält (vgl. KG, Urteil vom 27. Mai 2002 - 8 U 2074/00, GE 2002, 930).
  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14
    Die Klausel "Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen." ist anhand der Regelung in § 28 Abs. 4 II. BV auszulegen (BGH, Rechtsentscheid vom 30. Oktober 1984 - VIII ZR ARZ 1/84, WuM 1985, 46) und begründet eine entsprechende Verpflichtung des Mieters.
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.03.2014 - 6 C 480/13

    Schönheitsreparaturen - Abwälzung Pflicht zur Durchführung von Mieter

    Auszug aus LG Berlin, 18.08.2015 - 63 S 114/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 12. März 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 6 C 480/13 - abgeändert und neu gefasst:.
  • AG Brandenburg, 14.06.2019 - 31 C 249/17

    Verschlechterung der Wohnung durch Rauchen nicht nur "Schönheitsfehler"!

    Eine derartige Gestaltung einer Schönheitsreparaturklausel ist somit grundsätzlich wirksam und verstößt nicht gegen §§ 307 ff. BGB, insbesondere auch nicht gegen das Transparenzgebot ( LG Berlin , Urteil vom 02.05.2018, Az.: 64 S 120/17, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seiten 710 f.; LG Berlin , Urteil vom 18.08.2015, Az.: 63 S 114/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 580 f.; AG Berlin-Schöneberg , Urteil vom 12.03.2014, Az.: 6 C 480/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr. 20878 = "juris" ), zumal diese Wohnung bei Mietbeginn unstreitig vollständig neu renoviert und gemalert gewesen war ( BGH , Urteil vom 18.03.2015, Az.: VIII ZR 185/14, u.a. in: NJW 2015, Seiten 1594 f.; LG Berlin , Urteil vom 02.05.2018, Az.: 64 S 120/17, u.a. in: Grundeigentum 2018, Seiten 710 f. ).
  • AG Brandenburg, 13.02.2023 - 31 C 210/21

    Gut Ding will Weile haben: Nicht bei Warmwasser!

    Zwar ist ein derartiges Schuldanerkenntnis von der schlichten Bestätigung der Rückgabe der Mietsache abzugrenzen (LG Berlin, Urteil vom 18.08.2015, Az.: 63 S 114/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 580 f.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 07.05.2015, Az.: 31 C 58/14; AG Berlin-Schöneberg, Urteil vom 12.03.2014, Az.: 6 C 480/13, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 20878) und setzt ein Schuldanerkenntnis im Gegensatz zum tatsächlichen Anerkenntnis stets eine Interessenlage voraus, die zur Abgabe eines derartigen Anerkenntnisses Anlass gibt.
  • LG München I, 16.01.2019 - 14 S 11239/18

    Richterliche Überzeugung vom Eigenbedarf und Notwehr gegen nächtliche

    Kann sich das Gericht nach durchgeführter Beweisaufnahme nicht von der Richtigkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs überzeugen, hat es die Klage abzuweisen (LG Berlin, NZM 2016, 46).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 76/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35852
BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 76/15 (https://dejure.org/2015,35852)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2015 - VIII ZR 76/15 (https://dejure.org/2015,35852)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - VIII ZR 76/15 (https://dejure.org/2015,35852)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 554 BGB vom 02.01.2002, § 559 BGB vom 02.01.2002, § 559b Abs 2 S 2 BGB vom 02.01.2002
    Wohnraummietvertrag: Wirksamwerden einer Mieterhöhungserklärung bei Überschreitung der Betragsangabe in einer Modernisierungsankündigung um mehr als 10%

  • IWW

    § 552a ZPO, § 552a Satz 1, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 559 BGB, § 559b Abs. 2 Satz 2 BGB, § 559b BGB, § 554 BGB, Art. 229 § 29 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB, § 559b Abs. 2 BGB, § 559b Abs. 2 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamwerden einer mehr als zehn Prozent höher als in der Modernisierungsankündigung angegeben ausfallenden Mieterhöhung

  • grundeigentum-verlag.de

    Teilbarkeit einer Modernisierungsmieterhöhung

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Wirksamwerden einer Mieterhöhungserklärung bei Überschreitung der Betragsangabe in einer Modernisierungsankündigung um mehr als 10%

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietrecht: Mieterhöhung wegen Modernisierung und Folgen einer zu geringen Ankündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 559b Abs. 2 S. 2; ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Wirksamwerden einer mehr als zehn Prozent höher als in der Modernisierungsankündigung angegeben ausfallenden Mieterhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Wann wird Mieterhöhung, die mehr als 10% höher ausfällt als in Modernisierungsankündigung angegeben, wirksam?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungserhöhung: Wann verschiebt sich der Erhöhungszeitpunkt? (IMR 2016, 3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1445
  • NJW-RR 2016, 136
  • NZM 2016, 46
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 164/10

    Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

    Auszug aus BGH, 06.10.2015 - VIII ZR 76/15
    Hieraus ergibt sich die vom Berufungsgericht zutreffend gezogene Schlussfolgerung, dass in allen vom Gesetz genannten Fällen die Wirksamkeit der gesamten Mieterhöhung um sechs Monate hinausgeschoben ist (zu dem Fall, dass eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist, vgl. Senatsurteil vom 2. März 2011 - VIII ZR 164/10, NJW 2011, 1220 Rn. 14 f.).
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