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   BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15   

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https://dejure.org/2016,34896
BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,34896)
BGH, Entscheidung vom 03.06.2016 - V ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,34896)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - V ZR 166/15 (https://dejure.org/2016,34896)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 3 WoEigG, § 7 Abs 2 S 1 HeizkostenV
    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage

  • IWW

    § 16 Abs. 2 WEG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung in der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Schätzung des Anteils an dem Allgemeinstrom bei Erfassung des Betriebsstroms über den allgemeinen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Heizkostenverordnung muss auch bei fehlenden Messeinrichtungen zwingend angewendet werden; §§ 28 Abs. 3 WEG; 7 Abs. 2 Satz 1 HeizkostV

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 28 Abs. 3; HeizkostV § 7 Abs. 2 Satz 1
    Verteilung der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der HeizkostenV in der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io

    Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Umlage der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3; HeizkostV § 7 Abs. 2 S. 1
    Verteilung der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung in der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Schätzung des Anteils an dem Allgemeinstrom bei Erfassung des Betriebsstroms über den allgemeinen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jahresabrechnung: Wie werden die Kosten des Betriebsstroms verteilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Allgemeinstrom vs. Betriebsstrom der Heizungsanlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft - und der Betriebsstrom der Zentralheizung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft - und die Beschlussanfechtung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsstrom der Heizung ist kein Allgemeinstrom!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verteilung der Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage einer Eigentümergemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Heizkostenabrechnung in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Jahresabrechnung: Betriebsstrom gehört in die Kostenposition "Heizkosten"! (IMR 2016, 515)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 263
  • MDR 2016, 1375
  • NZM 2017, 77
  • ZMR 2016, 12
  • ZMR 2017, 76
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Revision auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 7), also auch auf rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung, die alleiniger Gegenstand einer Beschlussanfechtungsklage sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).

    Allerdings wirkt sich die Zugrundelegung eines fehlerhaften Verteilungsschlüssels im Grundsatz nicht auf die Gesamtabrechnung aus, sondern nur auf die Einzelabrechnungen, und dies auch nur in dem Umfang der betroffenen Positionen (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, WuM 2012, 222 Rn. 9).

    Denn letztere wird als Einnahmen- und Ausgabenabrechnung geführt, während die Heizkosten in den Einzelabrechnungen teilweise verbrauchsabhängig nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung verteilt werden (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, WuM 2012, 222 Rn. 16).

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Es ist nicht zulässig, die den Heizkosten zuzuordnenden Stromkosten für die Heizungsanlage als Teil des Allgemeinstroms abzurechnen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403 Rn. 32; aA BayObLG, ZMR 2004, 359 f.), wie es mit dem angefochtenen Beschluss geschehen ist.

    (2) Wird der Betriebsstrom - wie häufig (vgl. Lammel, Heizkostenverordnung, 4. Aufl., § 7 Rn. 91) und auch hier - nicht über einen Zwischenzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403 Rn. 32; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 7. Aufl., Rn. 312; Lammel, Heizkostenverordnung, § 7 Rn. 91).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 198/14

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Revision auf einzelne Beschlussmängelgründe beschränkt werden (Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 198/14, NZM 2015, 785 Rn. 7), also auch auf rechnerisch selbstständige und abgrenzbare Teile der Jahresabrechnung, die alleiniger Gegenstand einer Beschlussanfechtungsklage sein können (vgl. Senat, Versäumnisurteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, NZM 2012, 566 Rn. 15 mwN).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 236/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei verbrauchsabhängige Abrechnung von

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Es ist nicht zulässig, die den Heizkosten zuzuordnenden Stromkosten für die Heizungsanlage als Teil des Allgemeinstroms abzurechnen (BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403 Rn. 32; aA BayObLG, ZMR 2004, 359 f.), wie es mit dem angefochtenen Beschluss geschehen ist.
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (näher Senat, Urteil vom 12. Dezember 2014 - V ZR 53/14, NZM 2015, 218 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11

    Betriebskostenabrechnung für eine vermietete Eigentumswohnung: Inhalt einer

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Heizkostenabrechnung gebilligt, die die Kosten des Betriebsstroms nicht enthielt (BGH, Hinweisbeschluss vom 13. September 2011 - VIII ZR 45/11, NZM 2012, 96).
  • LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 23/10

    Feststellungsklage hinsichtlich des Anspruchs auf eine Erhöhung der monatlichen

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Dem lag aber ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Vermieter den Betriebsstrom nicht in die gegenüber dem Mieter erstellte Abrechnung aufgenommen hatte (so die Feststellungen der Vorinstanz, LG Itzehoe, NZM 2011, 406), diesen also auch nicht als Allgemeinstrom umgelegt hatte.
  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, WuM 2012, 222 Rn. 9).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 5414/95

    Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses; Teilung von Wohneigentumseinheiten

    Auszug aus BGH, 03.06.2016 - V ZR 166/15
    Die Beschränkung auf die eigene Einzelabrechnung machte den Klageantrag bei einer dem Wortlaut verhafteten Auslegung ebenfalls sinnlos; notwendigerweise sind daher alle Einzelabrechnungen als Verfahrensgegenstand anzusehen (in diesem Sinne auch KG, WuM 1996, 364, 365 f.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 135).
  • BGH, 10.07.2020 - V ZR 178/19

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einzelner Positionen der Einzelabrechnungen

    Aus demselben Grund muss sich eine Beschlussanfechtungsklage zwingend gegen alle Einzelabrechnungen (und nicht nur gegen die des Anfechtungsklägers) richten (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15 , NZM 2017, 77 Rn. 7; Urteil vom 15. November 2019 - V ZR 9/19 , NZM 2020, 469 Rn. 5).

    Aus demselben Grund muss sich eine Beschlussanfechtungsklage zwingend gegen alle Einzelabrechnungen (und nicht nur gegen die des Anfechtungsklägers) richten (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15 , NZM 2017, 77 Rn. 7; Urteil vom 15. November 2019 - V ZR 9/19 , NZM 2020, 469 Rn. 5).

    Aus demselben Grund muss sich eine Beschlussanfechtungsklage zwingend gegen alle Einzelabrechnungen (und nicht nur gegen die des Anfechtungsklägers) richten (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15 , NZM 2017, 77 Rn. 7; Urteil vom 15. November 2019 - V ZR 9/19 , NZM 2020, 469 Rn. 5).

  • LG München I, 11.10.2017 - 1 S 18504/16

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung: Wer trägt Kosten eines Lifteinbaus?

    Nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Antragstellers auch durch die gebotene Auslegung nicht ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2016, Az: V ZR 166/15).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    Bei einem Erfolg der Klage wären zwangsläufig alle Einzelabrechnungen insoweit für ungültig zu erklären, weil sich ein Fehler bei einem Eigentümer auch auf die Abrechnungen der anderen auswirkte (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NZM 2017, 77 Rn. 7 mwN).

    Bei den reinen Heizkosten gilt aber die Besonderheit, dass sich die Einzelabrechnungen ohnehin nicht ohne weiteres aus der Gesamtabrechnung ableiten lassen, da diese als Einnahmen- und Ausgabenabrechnung geführt wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, aaO Rn. 16 mwN).

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 8 u. 9; Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NZM 2017, 77 Rn. 13).

  • AG Hamburg, 21.12.2022 - 49 C 149/22

    Mietrecht: Mischpositionen in der Betriebskostenabrechnung

    Insoweit spricht die Annahme der Teilunwirksamkeit der Kostenposition "Allgemeinstrom" der allgemeinen Rechtsprechung und Kommentarliteratur (vgl. Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 10. Aufl. 2022, Rn. A172; AG Hamburg, GE 2020, 1631; AG Hamburg, Urteil v. 05.05.2021 zum Az.: 49 C 569/20 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 03.03.2022 zum Az.: 48 C 320/20 bei juris; AG Hamburg, Urteil v. 12.11.2021 zum Az.: 46 C 76/21 n. v.; AG Hamburg, Urteil v. 07.01.2022 zum Az.: 46 C 539/20 n. v.; LG Hamburg, Urteil v. 28.05.2013 zum Az.: 316 S 90/12 bei juris; ebenso in WEG-Recht BGH NZM 2017, 77).
  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des

    Sie entspricht dem Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, WuM 2016, 702 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht allein eine den Anforderungen der Heizkostenverordnung genügende Abrechnung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298 Rn. 15; Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 9; Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NJW-RR 2017, 263 Rn. 13).

    Genehmigen die Wohnungseigentümer eine Heizkostenabrechnung, die verbrauchsunabhängig orientiert ist, ist der Beschluss auf Anfechtung für unwirksam zu erklären (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2012 - V ZR 251/10, NJW 2012, 1434 Rn. 9; vgl. auch Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NJW-RR 2017, 263 Rn. 12 ff.).

  • LG München I, 18.05.2022 - 1 S 2338/22

    Teilanfechtung des Abrechnungsbeschlusses?

    Da eine gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Anfechtungsklage nach der seit 01.12.2020 geltenden Rechtslage von vornherein unzulässig wäre, Anträge aber so auszulegen sind, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht und nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Antragstellers auch durch die gebotene Auslegung nicht ermitteln lässt, die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten gehen (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2016, Az: V ZR 166/15, juris Rn 9), war bei richtigen Verständnis davon auszugehen, dass die Klage nach dem Willen der Klagepartei tatsächlich gegen die GdWE gerichtet werden sollte (vgl. Suilmann in Jennißen, 7. Aufl., Rn 27 zu § 45 WEG; Hogenschurz in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., Rn 49 zu § 44 WEG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    Diese stellen entweder auf einen geschätzten Anteil der Brennstoffkosten ab oder auf den geschätzten Stromverbrauch der Heizungsanlage während der ebenfalls geschätzten durchschnittlichen Betriebsstunden ihrer wesentlichen elektrischen Vorrichtungen (BSG a.a.O., Rn. 23 m.w.N.; s. auch BGH Urteil vom 03.06.2016, V ZR 166/15, juris Rn. 14, mit zustimmender Anmerkung Wall, jurisPR-MietR 24/2016 Anm. 2).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21

    WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach

    Ein Kürzungsrecht kann im Wohnungseigentumsrecht schon deswegen nicht bestehen, weil dies dazu führen könnte, dass bestimmte Kosten nicht gezahlt würden; im Wohnungseigentumsrecht sind jedoch sämtliche Kosten zwingend zwischen den Wohnungseigentümern zu verteilen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NJW-RR 2017, 263 Rn. 15; vgl. auch BeckOGK/Drager, HeizkostenV [1.7.2021], § 12 Rn. 19).

    Eine Pflicht, sämtliche Kosten zu verteilen, besteht für ihn nicht (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2016 - V ZR 166/15, NJW-RR 2017, 263 Rn. 15).

  • LG München I, 13.07.2022 - 1 S 2338/22

    Anfechtungsklage gegen wen? Gasheizung statt Ölheizung noch möglich?

    Da eine gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Anfechtungsklage nach der seit 01.12.2020 geltenden Rechtslage von vornherein unzulässig wäre, Anträge aber so auszulegen sind, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht und nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Antragstellers auch durch die gebotene Auslegung nicht ermitteln lässt, die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten gehen (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2016, Az: V ZR 166/15, Rn 9), war bei richtigen Verständnis davon auszugehen, dass die Klage nach dem Willen der Klagepartei tatsächlich gegen die GdWE gerichtet werden sollte (vgl. Suilmann in Jennißen, 7. Aufl., Rn 27 zu § 45 WEG; Hogenschurz in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl., Rn 49 zu § 44 WEG).
  • LG München I, 04.11.2021 - 36 S 14711/20

    Eigentümerversammlung: Einladungsmangel bei Übersendung von Vollmachtsvordrucken?

  • LG Rostock, 25.10.2019 - 1 S 5/19

    Schätzung des Betriebsstroms der Heizung mit 4% des Gesamtstromverbrauchs

  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

  • LG Hamburg, 28.06.2017 - 318 T 46/16

    Wohnungseigentumsverfahren: Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über

  • LG Bremen, 29.07.2022 - 4 S 20/22

    Position "Endbestand Öl" gehört nicht in eine Jahresabrechnung

  • AG Wismar, 17.12.2018 - 8 C 337/17

    Jahresabrechnung: Was prüft der Verwaltungsbeirat?

  • LG Osnabrück, 15.11.2017 - 1 S 265/17

    Unentgeltliches dingliches Wohnungsrecht - Kostenbeteiligung an Unterhaltskosten

  • AG Köln, 26.07.2022 - 215 C 57/21

    Verteilung der Kaltwasserkosten

  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/19
  • LG Düsseldorf, 24.09.2021 - 19 S 29/23
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 185/16
  • AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2020 - 980b C 38/19

    Gültigkeit mehrerer Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2020 - L 8 SO 143/16
  • AG Berlin-Charlottenburg, 07.03.2018 - 75 C 79/17

    Wohnungseigentumsrecht: Unbestimmtheit eines Beschlussantrags

  • AG München, 15.09.2022 - 1293 C 10382/21

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Beschlüsse der Wohnungseigentümer,

  • AG Hamburg, 29.09.2023 - 49 C 489/22
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