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   BGH, 18.07.2019 - V ZR 77/18   

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https://dejure.org/2019,29975
BGH, 18.07.2019 - V ZR 77/18 (https://dejure.org/2019,29975)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2019 - V ZR 77/18 (https://dejure.org/2019,29975)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - V ZR 77/18 (https://dejure.org/2019,29975)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Zivilverfahren; Gerichtliche Vornahme einer ergänzenden Vertragsauslegung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; BGB §§ 157, 133
    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs wegen ergänzender Auslegung eines städtebaulichen Vertrags durch das Revisionsgericht

  • rewis.io

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ergänzende Vertragsauslegung durch Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Nachweis einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Zivilverfahren; Gerichtliche Vornahme einer ergänzenden Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 904
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 33/06

    Zulässigkeit einer Gewinnabschöpfung im Rahmen eines sog. Einheimischen-Modells

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - V ZR 77/18
    Zwar unterliegt die beklagte Stadt bei der Geltendmachung ihrer vertraglichen Rechte im Hinblick auf den verfolgten öffentlichen Zweck einer besonderen Ausübungskontrolle und muss nicht nur die Grundrechte beachten, sondern auch das Übermaßverbot einhalten (Senat, Urteil vom 13. Oktober 2006 - V ZR 33/06, NJW-RR 2007, 962 Rn. 16 und 19).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

    Auszug aus BGH, 18.07.2019 - V ZR 77/18
    Die aufgrund der Unwirksamkeit der 30-jährigen Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht entstandene Vertragslücke ist nach dem objektivierten hypothetischen Parteiwillen zu schließen (vgl. Senat, Urteil vom 16. April 2010 - V ZR 175/09, NJW 2010, 3505 Rn. 27).
  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Der Senat kann sie aber aufgrund der seiner Nachprüfung unterliegenden tatsächlichen Grundlagen nachholen, weil die hierfür erforderlichen Feststellungen getroffen und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. dazu Senat, Urteile vom 12. Dezember 1997 - V ZR 250/96, NJW 1998, 1219 f. und vom 12. Oktober 2012 - V ZR 222/11, NJW-RR 2013, 494 Rn. 16 sowie Beschluss vom 18. Juli 2019 - V ZR 77/18, NZM 2019, 904 Rn. 3).
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