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   BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99   

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BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,3916)
BayObLG, Entscheidung vom 25.05.1999 - 2Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,3916)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 2Z BR 25/99 (https://dejure.org/1999,3916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungsverwalter; PKW-Stellplätze; Sondereigentum; Teilungserklärung; Wohnungseigentümerversammlung; Rechtsmißbräuchliche Stimmrechtsmajorisierung; Sofortige weitere Beschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mißbrauch einer Stimmenmehrheit; Anfechtungsantrag als Feststellungsantrag; Eigentümerbeschluß; Nichtbeschluß

  • Judicialis

    WEG § 25 Abs. 5; ; WEG § ... 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 23 Abs. 4 Satz 2; ; WEG § 25 Abs. 2; ; WEG § 25; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 44 Abs. 3; ; WEG § 47 Abs. 1; ; WEG § 47 Abs. 2; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 242; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen Missbrauchs der Stimmenmehrheit nicht mit zu zählen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 7 UR II 50/97
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 5388/98
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1173
  • NZM 1999, 712
  • ZMR 1999, 652
  • BayObLGZ 1999, 149
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Feststellung des Versammlungsleiters in der Versammlungsniederschrift, daß ein Antrag abgelehnt oder angenommen worden sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BayObLGZ 1984, 213/216 f. und 1995, 407/410; BayObLG WuM 1998, 684 f. und 1999, 125).

    Der Antrag, einen scheinbar gefaßten Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären, läßt auch diese Feststellung zu; jedenfalls kann der Antrag so ausgelegt werden (vgl. BayObLGZ 1986, 444/447; 1995, 407/410).

  • OLG Hamm, 28.12.1989 - 15 W 441/89
    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Meinung vertreten, daß die Feststellung des Versammlungsleiters, ein Antrag habe die erforderliche Mehrheit gefunden und es sei damit ein Eigentümerbeschluß zustande gekommen, zumindest vorläufig verbindlich sei und daß die Rechtswirkung einer solchen Feststellung nur durch rechtzeitige Anfechtung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4, § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG beseitigt werden könne (vgl. OLG Hamm OLGZ 1979, 296/298; 1990, 180/183; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 37; Staudinger/Wenzel Rn. 66 vor § 43).

    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 3802/92

    Heizkostenabrechnung; unverhältnismäßiger Kostenaufwand bei verbrauchsabhängiger

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Dieses kann die widerstrebenden Wohnungseigentümer verpflichten, der erforderlichen Verwaltungsmaßnahme (etwa der Erhebung einer Sonderumlage) zuzustimmen, unter Umständen diese auch selbst verfügen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/72; KG NJW-RR 1993, 468) und ihr durch einstweilige Anordnung (§ 44 Abs. 3 WEG) zu rascher Wirksamkeit verhelfen.
  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Feststellung des Versammlungsleiters in der Versammlungsniederschrift, daß ein Antrag abgelehnt oder angenommen worden sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BayObLGZ 1984, 213/216 f. und 1995, 407/410; BayObLG WuM 1998, 684 f. und 1999, 125).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).
  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Feststellung des Versammlungsleiters in der Versammlungsniederschrift, daß ein Antrag abgelehnt oder angenommen worden sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BayObLGZ 1984, 213/216 f. und 1995, 407/410; BayObLG WuM 1998, 684 f. und 1999, 125).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Der Antrag, einen scheinbar gefaßten Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären, läßt auch diese Feststellung zu; jedenfalls kann der Antrag so ausgelegt werden (vgl. BayObLGZ 1986, 444/447; 1995, 407/410).
  • BayObLG, 19.02.1987 - BReg. 2 Z 114/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Dieses kann die widerstrebenden Wohnungseigentümer verpflichten, der erforderlichen Verwaltungsmaßnahme (etwa der Erhebung einer Sonderumlage) zuzustimmen, unter Umständen diese auch selbst verfügen (vgl. BayObLGZ 1987, 66/72; KG NJW-RR 1993, 468) und ihr durch einstweilige Anordnung (§ 44 Abs. 3 WEG) zu rascher Wirksamkeit verhelfen.
  • BayObLG, 27.10.1989 - BReg. 2 Z 75/89

    Vorgehen gegen einen Eigentümerbeschluss zur Sanierung einer Wohnanlage, wenn

    Auszug aus BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99
    Da der Antrag innerhalb eines Monats nach der Versammlung vom 26.7.1997 bei Gericht eingegangen ist, kann dahingestellt bleiben, ob die Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG auch für einen Feststellungsantrag diesen Inhalts gilt (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 210 f. m.w.N.; OLG Hamm OLGZ 1990, 180/185; KG NJW-RR 1991, 213 f. und 1992, 720 f.).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 3 Z 4/86

    Wohnungseigentümer; Miteigentumsanteile; Stimmrechtsregelung; Kopfteilen

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 24/84">BayObLGZ 1984, 213, 216; 1995, 407, 411; BayObLG, NZM 1998, 866, 867; 917, 918; 1999, 712; ZWE 2001, 267; ZMR 2001, 365; KG, OLGZ 1979, 28, 30; 1989, 423, 424; differenzierend dagegen in OLGZ 1993, 52, 56; OLG Schleswig, DWE 1987, 31; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 174; Soergel/Stürner, BGB, 12. Aufl., WEG § 23 Rdn. 6 a; Wangemann, WuM 1989, 53, 55; ders., Die Eigentümerversammlung nach WEG, 1994 [künftig: Eigentümerversammlung], Rdn. A 68; Patermann, ZMR 1991, 361, 363; Huff, WE 1999, 210, 211; Ormanschick, WE 2000, 223; Drabek, ZWE 2000, 395, 400; Rinke, ZMR 2001, 389 f), vermag der Senat nicht zu folgen.

    So hinge die Gewährung von Rechtsschutz in Fällen des Stimmrechtsmißbrauchs (vgl. dazu BayObLG, NZM 1999, 712) von einer Kenntnis der einschlägigen Grundsätze oder in Fällen wie dem vorliegenden davon ab, ob einem Wohnungseigentümer bekannt ist, in welcher Weise Stimmenthaltungen rechtlich zu werten sind.

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Anderes kann nur vertreten, wer einem negativen Abstimmungsergebnis die Beschlußqualität abspricht (so wohl BayObLG, NZM 1999, 712; 713, 714).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    In solchen Fallen eines Nichtbeschlusses legt der Senat den Anfechtungsantrag regelmäßig dahin aus, die übrigen Wohnungseigentümer zu verpflichten, der begehrten Maßnahme zuzustimmen (siehe BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLG ZfIR 2001, 1006).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Jedoch ist die deklaratorische Feststellung seines Nichtbestehens im Verfahren nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 WEG zulässig, auch wenn nur die Ungültigerklärung beantragt ist (BayObLGZ 1986, 444 und 1999, 149).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 16 Wx 4/01

    Unrichtige Beschlussfeststellung durch den Versammlungsleiter im WEG -Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BayObLG (vgl. zuletzt NZM 99, 712 sowie NZM 98, 867, 917 und 1010 jeweils mwN) und der ihm folgenden h.M., der sich der Senat anschließt, kommt der Feststellung des Versammlungsleiters, dass ein Beschlussantrag abgelehnt oder angenommen sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende oder konstitutive, sondern nur deklaratorische Bedeutung zu, was umso mehr gilt, wenn die Feststellung in Widerspruch zu dem gleichfalls festgestellten Abstimmungsergebnis steht (vgl. KG OLGZ 89, 423; 90, 421 und 93, 52, 55).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 13/00

    Unzumutbare Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Veränderung

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde bedurfte es nicht einer Feststellung des Versammlungsleiters, dass der Antrag des Wohnungseigentümers A. angenommen war; denn einer solchen Feststellung kommt grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BayObLGZ 1999, 149/152 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.07.2002 - 2Z BR 63/02

    Eigentümerbeschluss zur Ablehnung des Antrags auf Vornahme einer Maßnahme

    Dies entsprach der lange Zeit vom Senat in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten vertretenen Ansicht (z.B. BayObLG NZM 1998, 866 f.; 1999, 712 f.).
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

    Darin liegt ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der übrigen Wohnungseigentümer, der zur Ungültigkeit des Eigentümerbeschlusses führt (vgl. BayObLGZ 1999, 149/151 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

    Beschluß" zusammengefaßten Abstimmungen sich nicht nur in der Ablehnung des vom Antragsteller gestellten Antrags auf Verlegung der Rampe erschöpfen und deshalb kein sogenannter Nichtbeschluß vorliegt (vgl. BayObLGZ 1999, 149/151), sondern die nachträgliche Genehmigung der von der Antragsgegnerin zu 1 vorgenommenen baulichen Veränderung enthalten.
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 106/01

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses in der Form des Nichtbeschlusses

    Der Antrag ist jedoch dahin umzudeuten, die dem Begehren der Antragsteller allein widerstrebenden Antragsgegner zu verpflichten, ihre Zustimmung zu der beabsichtigten baulichen Veränderung zu geben (BayObLGZ 1999, 149/151 f.; BayObLGZ NZM 2000, 672 f.; Palandt/Bassenge BGB 60. Aufl. § 23 WEG Rn. 12).
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