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   BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92   

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BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 12 RK 48/91, 12 RK 9/92, 12 RK 91/92 (https://dejure.org/1993,235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Krankenversicherung: Wechsel im Erziehungsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 292
  • NJW-RR 1994, 131
  • NZS 1994, 21
  • FamRZ 1994, 753 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob zu den eigenen Rechten des Stammversicherten nach neuem Recht auch die einzelnen Leistungsansprüche für einen Familienangehörigen gehören, so daß er auch diese geltend machen kann, wozu er nach früherem Recht (§ 205 RVO) als Versicherter allein befugt war, ist hier nicht zu entscheiden (in der Tendenz verneinend der 1. Senat des BSG in SozR 3-2200 § 182 Nr. 13).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 26/90

    Streit über die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Beginn des Erziehungsurlaubs machte es erforderlich, in einer neuen vorausschauenden Betrachtungsweise (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 9. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 165 Nr. 9) zu ermitteln, ob die Grenze weiterhin überschritten war.
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienangehörige, um dessen Versicherung es geht, ist also von einem vom Stammversicherten eingeleiteten Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB X zu benachrichtigen (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 55, 160, 161 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 38/79

    Familienkrankenpflege - Selbständige Tätigkeit - Familienangehörige

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienversicherung der Beigeladenen kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß die Rechtsprechung früher die Familienhilfe nach § 205 Reichsversicherungsordnung (RVO) für bestimmte Personengruppen abgelehnt habe, weil sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen seien und auch des Schutzes durch die Familienhilfe nicht bedürften, so die Beschäftigten mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 8) oder die Selbständigen (BSGE 44, 142 = SozR 2200 § 205 Nr. 13; BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33).
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 80/75

    Familienhilfe - Als Unternehmer tätiger Ehegatte - Arbeitnehmer

    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienversicherung der Beigeladenen kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß die Rechtsprechung früher die Familienhilfe nach § 205 Reichsversicherungsordnung (RVO) für bestimmte Personengruppen abgelehnt habe, weil sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen seien und auch des Schutzes durch die Familienhilfe nicht bedürften, so die Beschäftigten mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 8) oder die Selbständigen (BSGE 44, 142 = SozR 2200 § 205 Nr. 13; BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33).
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienangehörige, um dessen Versicherung es geht, ist also von einem vom Stammversicherten eingeleiteten Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB X zu benachrichtigen (vgl in anderem Zusammenhang BSGE 55, 160, 161 = SozR 1300 § 12 Nr. 1; BSGE 64, 145, 147 = SozR 2100 § 5 Nr. 3).
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 91/67
    Auszug aus BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91
    Der Familienversicherung der Beigeladenen kann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß die Rechtsprechung früher die Familienhilfe nach § 205 Reichsversicherungsordnung (RVO) für bestimmte Personengruppen abgelehnt habe, weil sie von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen seien und auch des Schutzes durch die Familienhilfe nicht bedürften, so die Beschäftigten mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 165 Abs. 1 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSGE 32, 13 = SozR Nr. 27 zu § 205 RVO; BSG SozR 2200 § 205 Nr. 8) oder die Selbständigen (BSGE 44, 142 = SozR 2200 § 205 Nr. 13; BSGE 49, 247 = SozR 2200 § 205 Nr. 33).
  • BSG, 10.11.1982 - 11 RK 1/82

    Gesamteinkommen; Eheliche Gütergemeinschaft; Einkünfte aus Gewerbebetrieb;

  • BSG, 20.07.1976 - 3 RK 48/74

    Anspruch auf Familienhilfe - Arbeitsverdienst - Höhe - Versicherungspflichtgrenze

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 91/92

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 KR 16/02 R

    Familienversicherung - Ausschluss - Gesamteinkommen - Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Als Mitglied der Beklagten (Stammversicherte) hatte sie darüber hinaus das nach § 55 Abs. 1 SGG erforderliche Rechtsschutzinteresse daran, das Bestehen oder Nichtbestehen der Versicherung ihrer Kinder feststellen zu lassen (vgl BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 und 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 KR 3462/15

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Nachweis durch

    Zur Begründung führte es aus, die Klage sei zulässig; die Klägerin sei insbesondere klagebefugt (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 29.06.1993, - 12 RK 48/91 -, in juris).
  • BSG, 29.02.2012 - B 12 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Wahrnehmen von auf

    Dieser grundsätzlich auch in der Berufungsinstanz zulässige gewillkürte Parteiwechsel (vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1 S 3 f mwN; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 99 RdNr 12) war unschädlich: Der Kläger, der als Versicherter auch die Feststellung der Familienversicherung seiner Angehörigen betreiben darf, ist zur Anfechtung des streitgegenständlichen Bescheides berechtigt (vgl BSG Urteil vom 29.6.1993 - 12 RK 13/93 - USK 93109; BSGE 72, 292 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2).
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