Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.01.1994

Rechtsprechung
   BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,337
BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92 (https://dejure.org/1994,337)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 4 RA 20/92 (https://dejure.org/1994,337)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 4 RA 20/92 (https://dejure.org/1994,337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 597
  • NZS 1994, 226
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92
    Dies betrifft vor allem die Frage, ob und ggf in welcher Höhe am 1. Juli 1990 ein zukunftsgerichteter Rentenanspruch objektiv bestanden hat (vgl BSGE 72, 50, 53, 55, 65, 76).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92
    Neues, dh ab 1. Juli 1990 in Kraft getretenes Recht der DDR, soweit es über den 3. Oktober 1990 hinaus gilt, und das im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 in Kraft getretene Bundesrecht wirken rechtlich aber gleichfalls nur in der jeweiligen Geltungszeit, dh für Zeiten und Sachverhalte nach dem Inkrafttreten, da keine Rückbewirkung von Rechtsfolgen angeordnet worden ist (vgl BVerfGE 72, 200, 242; BSGE 62, 191, 195 ff).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92
    Danach sind bereits begonnene Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes (SGB X) zu Ende zu führen, wenn die angefochtene Verwaltungsentscheidung in dem Zeitpunkt, in dem die Vorschriften des SGB X anwendbar wurden (hier: 1. Januar 1991), noch Gegenstand eines anhängigen sozialgerichtlichen Verfahrens war (BSG SozR 1200 § 51 Nr. 11; BSG - Großer Senat - BSGE 54, 223 = SozR 1300 § 44 Nr. 3).
  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92
    Neues, dh ab 1. Juli 1990 in Kraft getretenes Recht der DDR, soweit es über den 3. Oktober 1990 hinaus gilt, und das im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 in Kraft getretene Bundesrecht wirken rechtlich aber gleichfalls nur in der jeweiligen Geltungszeit, dh für Zeiten und Sachverhalte nach dem Inkrafttreten, da keine Rückbewirkung von Rechtsfolgen angeordnet worden ist (vgl BVerfGE 72, 200, 242; BSGE 62, 191, 195 ff).
  • BSG, 16.09.1981 - 4 RJ 107/78

    Aufrechnungsbescheid - Verfahren

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92
    Danach sind bereits begonnene Verfahren nach den Vorschriften dieses Gesetzes (SGB X) zu Ende zu führen, wenn die angefochtene Verwaltungsentscheidung in dem Zeitpunkt, in dem die Vorschriften des SGB X anwendbar wurden (hier: 1. Januar 1991), noch Gegenstand eines anhängigen sozialgerichtlichen Verfahrens war (BSG SozR 1200 § 51 Nr. 11; BSG - Großer Senat - BSGE 54, 223 = SozR 1300 § 44 Nr. 3).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2225
BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93 (https://dejure.org/1994,2225)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1994 - 1 BvR 10/93 (https://dejure.org/1994,2225)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93 (https://dejure.org/1994,2225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Versagung des Arbeitslosenruhegeldes nach § 25 Abs. 2 AVGtrotz Leistung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 226
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93
    Die daraus folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist schon deshalb gerechtfertigt, weil diese in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen haben und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen konnten (vgl. BVerfGE 75, 78 [103] m.w.N.).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    In gleicher Weise hat das BSG § 25 Abs. 2 AVG (= § 1248 Abs. 2 RVO) in der ab 1. Januar 1982 geltenden Fassung durch das AFKG ausgelegt; diese Vorschrift sah ein ARG für Arbeitslose ua dann vor, wenn diese in den letzten zehn Jahren mindestens acht Jahre eine "rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit" ausgeübt hatten (vgl Urteil vom 13. Oktober 1992, 4 RA 10/92, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7; die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen: Kammerbeschluss vom 24. Januar 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226 = SozVers 1994, 140; vgl ferner auch Urteil des BSG vom selben Tage, 4 RA 29/91).

    Das BVerfG (Kammerbeschluss vom 24. Januar 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226) hat die gegen das Urteil des BSG eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zu Entscheidung angenommen und ua ausgeführt, dass die Begünstigung der Pflichtversicherten schon deshalb gerechtfertigt sei, weil diese in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beigetragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht hätten ausweichen können.

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl BSG vom 22.6. 1988, BSGE 63, 246 = SozR 2400 § 25 Nr. 1 mwN, zu § 25 Abs. 3 AVG; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 6.7. 1989, 1 BvR 1171/88, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2; BSG vom 13.10.1992, SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7, zu § 25 Abs. 2 AVG = § 1248 Abs. 2 RVO; bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.1. 1994, 1 BvR 10/93, NZS 1994, 226).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Bezogen auf das Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit und die Voraussetzung der mindestens achtjährigen versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre hat der 4. Senat des BSG sogar in Zweifel gezogen, ob die 1981 erworbene Rechtsstellung des dortigen Klägers als eine dem individualgrundrechtlichen Eigentumsschutz unterliegende "Anwartschaft" auf diese spezielle, ab 1990 beanspruchte Leistung zu qualifizieren sei (BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7 S 26; ebenfalls offengelassen in BVerfG Kammer-Beschluß vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93 - SGb 1994, 227).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93).
  • BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97

    Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf

    Die aus der Neuregelung folgende Begünstigung der Pflichtversicherten ist gegenüber Art. 3 Abs. 1 GG dadurch gerechtfertigt, dass diese - wie schon ausgeführt - in der Regel nach Beitragszeit, Beitragsdichte und Beitragshöhe in wesentlich stärkerem Maße zur Versichertengemeinschaft beitragen und dabei ihren Verpflichtungen im Gegensatz zu den freiwillig Versicherten nicht ausweichen können (vgl. BVerfGE 75, 78 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93, SozVers 1994, S. 140 zu § 25 Abs. 2 AVG).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Bezogen auf das Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit und die Voraussetzung der mindestens achtjährigen versicherungspflichtigen Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre hat der 4. Senat des BSG sogar in Zweifel gezogen, ob die 1981 erworbene Rechtsstellung des dortigen Klägers als eine dem individualgrundrechtlichen Eigentumsschutz unterliegende "Anwartschaft" auf diese spezielle, ab 1990 beanspruchte Leistung zu qualifizieren sei (BSG Urteil vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 7 S 26; ebenfalls offengelassen in BVerfG Kammer-Beschluß vom 24. Januar 1994 - 1 BvR 10/93 - SGb 1994, 227).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 78/94

    Anspruch auf höhere Altersrente - Rechtsverbindlichkeit einer Auskunft über Höhe

    Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 120/94

    Höhe einer Regelaltersrente - Fehlen eienr Rechtsgrundlage -

    Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92 - dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93 -).
  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 51/94

    Anspruchsbegründung durch Rentenauskunft - Vermögenswerte Rechtspositionen in

    Offenbleiben kann hier, welche Voraussetzungen im einzelnen vorliegen müssen, damit eine Rentenanwartschaft entsteht (vgl. zu den Voraussetzungen: Urteil des Senats vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 10/92; dort Anspruch auf Arbeitslosenruhegeld nach § 25 Abs. 2 AVG in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung; die Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluß vom 11. August 1993 - 1 BvR 10/93).
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