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   BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94   

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BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 (https://dejure.org/1995,503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge - Heilmittel - Voraussetzung für die Kostenübernahme - zum Begriff des Heilmittels

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Kissenbezug - Matratzenbezug - Allergie - Asthma - Kostenübernahme - Heilmittel - Hilfsmittel

  • RA Kotz

    Antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge - Übernahme der Kosten durch Krankenkasse?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 508
  • NZS 1995, 457
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Aber selbst wenn man in Anwendung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - für den Heilmittelbegriff die nur mittelbare und vorbeugende Wirkungsweise genügen lassen wollte, ergäbe sich keine Leistungsverpflichtung der Krankenkasse.

    Wie in Fortentwicklung der Entscheidung des BSG vom 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - anzunehmen sei, fielen unter den Begriff auch andere indirekte Hausstaubmilbenbekämpfungsmittel, so daß die Krankenkassen für diese aufzukommen hätten.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60 und SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) gehören zu Arznei- und Heilmitteln diejenigen Mittel, deren bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen oder zu bessern.

    Denn zum Begriff des Heilmittels gehört nicht die unmittelbare Heilwirkung (so zu den Arzneimitteln schon BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11).

  • BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 11/88

    Ausschluß zur üblichen Haarwäsche geeigneter und bestimmter Mittel von der

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben die gesetzlichen Krankenkassen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens grundsätzlich selbst dann nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen, wenn diese Gegenstände gleichzeitig therapeutischen Zwecken dienen (vgl zum alten Recht BSGE 65, 154, 156 f [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23).

    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154; von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23; 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).

  • BSG, 21.06.1989 - 6 RKa 18/88

    Beurteilungs- und Ermessensspielraum bei der Feststellung des Bedarfs der

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V haben die gesetzlichen Krankenkassen allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens grundsätzlich selbst dann nicht als Sachleistung zur Verfügung zu stellen, wenn diese Gegenstände gleichzeitig therapeutischen Zwecken dienen (vgl zum alten Recht BSGE 65, 154, 156 f [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23).

    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154; von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23; 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Ein Gegenstand ist nur dann ein Hilfsmittel, wenn er den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezweckt, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet ist (vgl BSGE 45, 133, 136 = SozR 2200 § 182b Nr. 4; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 12).
  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 21/91

    Therapiemöglichkeit - Arzneimittel - Zulassung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Die Frage, ob die Bezüge den Heilmitteln oder den Arzneimitteln zuzuordnen sind, ist in diesem Zusammenhang zweitrangig (zur Schwierigkeit der Abgrenzung bereits BSG aaO sowie SozR 3-2200 § 182 Nr. 17).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Insoweit wird auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 16. Dezember 1993 (BSGE 73, 271 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Bezug genommen, in dem die Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V aF im einzelnen dargelegt sind.
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 2/78

    Hilfsmittel - allgemeiner Gebrauchsgegenstand

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Dies ist der entscheidende Gesichtspunkt der BSG-Rechtsprechung dafür gewesen, daß nach altem Recht bei Hilfs- oder Heilmitteln, die gleichzeitig entweder Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind oder einen allgemeinen Lebensbedarf decken, ein Eigenanteil von den Versicherten verlangt wurde (vgl dazu BSGE 42, 229, 231 f = SozR 2200 § 182b Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 2/78 - USK 78195).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Dies ist der entscheidende Gesichtspunkt der BSG-Rechtsprechung dafür gewesen, daß nach altem Recht bei Hilfs- oder Heilmitteln, die gleichzeitig entweder Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind oder einen allgemeinen Lebensbedarf decken, ein Eigenanteil von den Versicherten verlangt wurde (vgl dazu BSGE 42, 229, 231 f = SozR 2200 § 182b Nr. 2; BSG, Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 2/78 - USK 78195).
  • BSG, 18.05.1978 - 3 RK 11/77

    Ersatz der durch die Verwendung glutenfreier Nahrung entstehenden Mehrkosten

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 60 und SozR 3-2200 § 182 Nr. 11) gehören zu Arznei- und Heilmitteln diejenigen Mittel, deren bestimmungsgemäße Wirkung darin liegt, Krankheitszustände zu heilen oder zu bessern.
  • BSG, 10.05.1990 - 6 RKa 15/89

    Ermächtigung zum Erlaß von Arzneimittelrichtlinien, Verordnungsfähigkeit von

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94
    Denn der Rechtsgedanke des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist auf andere Bereiche des Leistungsrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung übertragbar (vgl dazu Schneider, aaO. § 22 RdNr 154; von Maydell, aaO, § 32 RdNr 14; Zipperer in Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, Komm-SGB V, 1200 § 32 SGB V RdNr 9), jedoch mit einer wichtigen Einschränkung, die bereits zum alten Recht entwickelt worden ist (BSGE 65, 154, 157 [BSG 21.06.1989 - 6 RKa 11/88] = SozR 2200 § 368a Nr. 23; 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2): Der Versicherte hat dann - ausnahmsweise - Anspruch auf die Gewährung des verordneten Mittels bzw im Falle des § 13 Abs. 2 SGB V aF auf Kostenerstattung, wenn der - zugleich auf Heilung gerichtete - Einsatz des Mittels den Versicherten übermäßig und unzumutbar belasten würde, aber auch dann nur insoweit, als die gewöhnlichen Kosten des allgemeinen Lebensbedarfs überschritten werden (vgl dazu auch BSGE 63, 99, 100 = SozR 2200 § 182 Nr. 109).
  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 11/85

    Krankheit - Verschlimmerung - Krankenkost - Heilmittel - Lebensmittel -

  • BSG, 30.04.1975 - 5 RKn 11/74

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Hilfsmittel - Ausgleich einer Behinderung -

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Dem steht nicht entgegen, dass der ebenfalls für die GKV zuständige 1. Senat des BSG in zwei zurückliegenden Entscheidungen die Auffassung vertreten hatte, dass antiallergene Kissen- und Matratzenüberzüge kein Hilfsmittel sind, aber ein Heilmittel sein können (BSG Urteil vom 18.1.1996 - 1 RK 8/95; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) .
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Das ist bei Gegenständen der Fall, die jeder Mensch oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSGE 42, 229 = SozR 2200 § 182b Nr. 2 - orthopädische Schuhe als Ersatz für normale Schuhe -, BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 - Telefaxgerät als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Schreibtelefon als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 - antiallergenes Bettzeug als Ersatz für normale Kissen- und Matratzenbezüge), oder wenn davon auszugehen ist, daß ein Hilfsmittel, das zusätzlich in einer völlig anderen, behinderungsunabhängigen, dem alltäglichen Gebrauch zuzurechnenden Weise genutzt werden kann, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit so genutzt werden wird (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 - Lese-Sprechgerät mit PC-Funktion).
  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und

    Auch bei der Heilmitteleigenschaft eines antiallergenen Matratzenbezugs hat das BSG auf vergleichbare Grundsätze abgestellt (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 S 65).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Was unter dem Begriff des allgemeinen Gebrauchsgegenstandes des täglichen Lebens im Hilfsmittelbereich zu verstehen ist, läßt sich nicht für jeden Gegenstand, der als erforderliches Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V oder als Heilmittel iS des § 32 SGB V (dort gilt die Regelung des § 33 Abs. 1 S 1 letzter Halbs SGB V entsprechend, vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) in Betracht kommt, einheitlich beantworten.

    So können zB antiallergene Matratzenüberzüge, die Gegenstand des anhängigen Revisionsverfahrens - 1 RK 8/95 - sind, weil sie vorrangig in ihrer Funktion als "normale" Bettwäsche allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und daneben, wegen ihrer zusätzlichen therapeutischen Wirkung, auch Heilmittel sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15), allein wegen der Primärfunktion als Bettwäsche und deren Unentbehrlichkeit für jeden Menschen als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen werden, ohne die Verbreitung dieses Gegenstandes näher zu erörtern.

    Soweit ein Hilfsmittel einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand ersetzt, ist dabei grundsätzlich ein entsprechender Eigenanteil vom Versicherten zu tragen (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 für allgemeine Installationsmaßnahmen beim clos-o-mat; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 für ein Schreibtelefon, das ein Standardtelefon ersetzt; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 für antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge; BSG Urteil vom 23. August 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, für elektronische Lese-Sprechgeräte, soweit sie als Personalcomputer benutzt werden können).

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Dieser Abgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmitteln steht die Rechtsprechung des 1. Senats des BSG nicht entgegen, obgleich dieser Senat in seinen Urteilen vom 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 - (SozR 3-2500 § 33 Nr. 15) und 18. Januar 1996 - 1 RK 8/95 - die Ansicht vertreten hatte, antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge - beides "sächliche Mittel" - seien nicht den Hilfsmitteln zuzuordnen: Ein Gegenstand sei nur dann ein Hilfsmittel, wenn er den Ausgleich der körperlichen Behinderung selbst bezwecke, also unmittelbar gegen die Behinderung gerichtet sei.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 26/99 R

    Beeinträchtigung der Berufsfreiheit von Diätassistenten

    Obwohl eine gesundheitsbewußte Ernährung für den Schutz vor möglichen Erkrankungen von fundamentaler Bedeutung sein kann, sind die durch besondere Lebensmittel verursachten Kosten oder Mehrkosten nicht von der Versichertengemeinschaft zu tragen (so zuletzt BSGE 81, 240, 243 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9 S 29 mwN ; BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 10 S 34 f ; aus der älteren Rechtsprechung: BSGE 46, 179, 182 = SozR 2200 § 182 Nr. 32 S 82 ; andererseits die Heilmitteleigenschaft bejahend: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 S 65 f ; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 11 sowie BSGE 67, 36, 37 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 2 S 4 ).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    In Fällen einer solchen Doppelfunktion verbleibt das Hilfsmittel und entsprechend auch ein Heilmittel in der Leistungspflicht der KKn, wenn der Teil der Herstellungskosten überwiegt, der auf die Hilfsmittelfunktion (Heilmittelfunktion) entfällt (BSG Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 -, antiallergene Kissenbezüge, für SozR vorgesehen m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

    Ferner heißt es dort, daß in Anlehnung an ein Urteil des Bundessozialgerichts - Az. 1 RK 18/94 - die Übernahme der damit anfallenden Incasing-Kosten (Spezialummantelungen für Bettmatratzen, Kopfkissen und Bezüge) beantragt wird.

    Das BSG hat antiallergene Matratzen- und Kissenbezüge aufgrund ihrer therapeutischen Wirkung zu den Heilmitteln i. S. von § 32 Abs. 1 SGB V gezählt (BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458 m. w. N.).

    Die hiernach gebotene Unmittelbarkeit ist vor allem dann gegeben, wenn das Hilfsmittel die Ausübung der beeinträchtigten Funktion - z. B. greifen, gehen, sitzen, hören, sehen usw. - ermöglicht, ersetzt, erleichtert oder ergänzt (BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458.

    Danach fallen die streitbefangenen antiallergenen Bezüge deshalb nicht unter § 4 Nr. 10 Satz 1 BVO, weil sie nicht das Ziel haben, eine körperliche Behinderung auszugleichen, insbesondere die Ausübung beeinträchtigter Funktionen des Körpers zu ermöglichen, zu ersetzen, zu erleichtern oder zu ergänzen (vgl. BSG v. 10.05.1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Das ist nur bei Gegenständen der Fall, die jeder Mensch oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSGE 42, 229 = SozR 2200 § 182b Nr. 2 , BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ).
  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Der Senat ist deshalb bereits in seinen bisherigen Entscheidungen zu § 13 Abs. 3 SGB V stillschweigend davon ausgegangen, daß die Vorschrift eine Kostenerstattung für die Zeit vor der Leistungsablehnung generell ausschließt (vgl etwa Beschluß vom 31. Januar 1995 - 1 BK 31/94 -, nicht veröffentlicht; Urteil vom 10. Mai 1995 in SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 S 63 f; Urteil vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06

    Hilfe gegen Hausstauballergie

  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

  • BSG, 18.01.1996 - 1 RK 8/95

    Heilmittel - Hilfsmittel - antiallergener Matratzenüberzug - Kostenerstattung für

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 B

    Begriff des Heilmittels

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 3/99 S

    Hilfsmittel bei körperlichen Behinderungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 16 KR 75/99

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2002 - L 16 KR 80/01

    In-Ceram-Kronen wegen Allergie: Krankenkasse hat vollständige Kostenübernahme zu

  • BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 1/98 KR R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme von Säuglingsnahrung im Rahmen der

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2006 - L 16 KR 306/04

    Krankenversicherung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 4071/02

    Anti-Milben Bettwäsche-Reiseset als Heilmittel ungeeignet

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - L 16 KR 125/99

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - L 11 KR 21/07

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 13.06.2002 - L 4 KR 164/01

    Anspruch gegen Krankenkasse auf Kostenerstattung; Anschaffung eines Kapok-Bettes;

  • LSG Bayern, 04.04.2002 - L 4 KR 209/01

    Voraussetzungen der Kostenerstattung für Leistungen der pulsierenden

  • LSG Bayern, 07.02.2002 - L 4 KR 19/00

    Kostenerstattung für eine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer

  • LSG Bayern, 16.07.1998 - L 4 KR 121/97

    Zum Anspruch auf Erstattung der Kosten von Leistungen und Arzneimittel sowie auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - L 16 KR 29/98

    Kostenerstattung; Behandlungskosten; Heilbehandlung; Multiple Sklerose;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - L 5 SKr 1/98

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1996 - L 2 Kn 38/95

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 10.04.2003 - L 4 KR 129/02

    Bärlauchkapseln für Ausleitungstherapie; Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2003 - L 16 KR 21/99

    Mindestbeschwerdewert einer Berufung gegen Urteile des Sozialgerichts; Auslegung

  • LSG Bayern, 12.02.1998 - L 4 KR 27/96
  • LSG Saarland, 26.06.1997 - L 4/1 Kn 2/95

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Hubrollstuhl

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