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   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94   

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BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94 (https://dejure.org/1996,821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage - Verweisungsmöglicheit auf andere Tätigkeiten - Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufs- bzw. Erwerbsfähigkeit, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 188
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Durch §§ 43 Abs. 2 S 4, 44 Abs. 2 S 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 SGB VI ist gesetzlich klargestellt daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG noch nicht bindend entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Fortführung von BSG vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Anschluß an BSG vom 12.6.1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Hingegen ist berufsfähig immer, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, stellvertretend BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit hat demgemäß das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) in seinen §§ 43 Abs. 2 Satz 4, 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 klargestellt, daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG (oder der RVO) noch nicht bindend (bestands- oder rechtskräftig) entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996, 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 12.06.1996 - 5 RJ 2/96

    Sachentscheidung bei Vorlage an Großen Senat, Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Durch §§ 43 Abs. 2 S 4, 44 Abs. 2 S 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 SGB VI ist gesetzlich klargestellt daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG noch nicht bindend entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Fortführung von BSG vom 14.5.1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Anschluß an BSG vom 12.6.1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit hat demgemäß das Zweite Gesetz zur Änderung des SGB VI (2. SGB VI-ÄndG) vom 2. Mai 1996 (BGBl I 659) in seinen §§ 43 Abs. 2 Satz 4, 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 302b Abs. 3 klargestellt, daß die Arbeitsmarktlage bei der Beurteilung der Berufsfähigkeit (Erwerbsfähigkeit) jedenfalls eines vollschichtig in einem fachlich zumutbaren Beruf einsetzbaren Versicherten auch in allen nach dem AVG (oder der RVO) noch nicht bindend (bestands- oder rechtskräftig) entschiedenen Fällen außer Betracht zu bleiben hat (Senatsurteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996, 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Stützt das Gericht seine Entscheidung auf Tatsachen, die es anhand von berufskundlichen Sammelwerken festgestellt hat, und waren diese zuvor nicht ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt, ist in aller Regel der Anpruch auf rechtliches Gehör verletzt (Anschluß an BSG vom 23.5.1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 1/91

    Zeitrentengewährung nur bei grundsätzlich zugänglichem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Versicherte, die gesundheitlich fähig sind, vollschichtig in einem fachlich-qualitativ zumutbaren Beruf zu arbeiten, können keinen Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit aufgrund Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage haben (Abgrenzung zu BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).

    Da der Kläger noch vollschichtig einsetzbar ist, scheidet die Zuerkennung einer Rente wegen BU auf Zeit aufgrund Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarktlage nach § 53 Abs. 1 Satz 2 AVG, § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI (= § 1276 Abs. 1 Satz 2 RVO) von vornherein aus, weil die BU jedenfalls bei vollschichtig einsetzbaren Versicherten nicht auf der Arbeitsmarktlage, sondern ausschließlich auf krankheits- oder behinderungsbedingter Einschränkung der gesundheitlichen Fähigkeit zur Ausübung eines zumutbaren Berufs (Berufsfähigkeit, nicht: Berufsmöglichkeit) beruhen kann (offengelassen in BSG SozR 3-2200 § 1276 Nr. 3).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Hingegen ist berufsfähig immer, wer eine zumutbare Tätigkeit vollschichtig ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, stellvertretend BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 137; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41; Urteil vom 14. Mai 1996, 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da der Kläger, ein zuletzt vor dem streitigen Zeitraum als ausgebildeter Krankenpfleger beschäftigter Versicherter, durch ungelernte Tätigkeiten fachlich unterfordert wäre, ist hier nicht darauf einzugehen, daß ausnahmsweise dem Versicherten, der - fachlich zumutbar - vollschichtig leichte ungelernte Arbeiten verrichten kann, grundsätzlich kein konkreter Beruf aus dem Feld der ungelernten Tätigkeiten benannt werden muß, es sei denn - als Ausnahme von der Ausnahme -, daß auch noch die gesundheitliche Fähigkeit zur Verrichtung von leichten Arbeiten schwer, spezifisch oder durch eine ungewöhnliche Summierung von gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigungen zusätzlich eingeschränkt ist (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 41 mwN).

  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Allgemeinkundig sind nur diejenigen Tatsachen, die allen Beteiligten als möglicherweise entscheidungsrelevant mit Sicherheit gegenwärtig sind (vgl BSG SozR 1500 § 128 Nr. 15).
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Bei der weiteren Sachbehandlung wird das LSG die ständige Rechtsprechung des Senats zur Prüfung des Versicherungsfalls der BU zu beachten haben (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nrn 2 und 41; BSGE 66, 226 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1; SozR 2200 § 1246 Nr. 137 und Urteil des Senats vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; ferner auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; auch Urteil des 5. Senats des BSG vom 12. Juni 1996 - 5 RJ 2/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 21/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).
  • BSG, 12.12.1995 - 4 RA 61/94
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94
    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 12.12.1995 - 5 RJ 76/95

    Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente - Unzulässigkeit einer

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 31/92

    Selbstständiger - Berufsunfähigkeit - Unselbstständige Tätigkeit

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Der GrS braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob die Änderungen der §§ 43 ff SGB VI unmittelbar auch für Ansprüche maßgebend sind, die für Zeiten vor dem Inkrafttreten des 2. SGB VI-ÄndG geltend gemacht werden, und welche Bedeutung § 302b Abs. 3 SGB VI zukommt (vgl dazu BSG Urteile vom 14.5. 1996 - BSGE 78, 207 [BSG 14.05.1996 - 4 RA 60/94] = SozR 3-2600 § 43 Nr. 13, vom 12.6. 1996 - SozR 3-2600 § 43 Nr. 11, vom 18.7. 1996 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Letzteres scheidet bei der vollschichtig einsetzbaren Klägerin aus (vgl BSG Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 33/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 52).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 8 LB 212/05

    Anspruch eines eingebürgerten und im Bundesgebiet tätigen Arztes auf Gewährung

    Die bloße Aufzählung von Verrichtungen, die ein Mitglied der Beklagten noch ausüben kann, ohne gleichzeitige Feststellung, ob diese Verrichtungen in typisierten Anforderungsprofilen, also als ärztliche Berufe, auch tatsächlich vorkommen, genügt hingegen zum Ausschluss der Berufsunfähigkeit nicht (vgl. BSG, Urt. v. 18.7.1996 - 4 RA 33/94 -, NZS 1997, 188 ff.).
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Rechtsprechung
   BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94   

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https://dejure.org/1996,1130
BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18.07.1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
BSG, Entscheidung vom 18. Juli 1996 - 4 RA 108/94 (https://dejure.org/1996,1130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer veränderten Wohnsitznahme auf die Höhe der Regelaltersrente - Umfang eines bei der Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in Altersruhegeld erworbenen Besitzschutzes - Voraussetzungen der Verpflichtung zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit ...

  • rechtsportal.de

    Anwendung der Vorschriften des § 300 SGB VI, Umwandlung bei Auslandsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Rentenberechnung - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Der Gesamtwert des subjektiv-öffentlichen Rechts auf monatliche Rentenzahlungen (sog Stammrecht) von damals 968, 30 DM war Grundlage der gesetzmäßigen Rentenanpassungen (dazu BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6), die für die Zeit ab November 1991 zu einem monatlichen Anspruch auf Zahlung von 1.196,85 DM (zuzüglich des Beitragsanteils des Klägers zu seiner Krankenversicherung) führten.

    Das Berufungsgericht hat vielmehr lediglich den Wortlaut des Gesetzes im Rahmen des allgemeinen und des juristischen Sprachgebrauchs und unter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (stellvertretend BSG SozR 2200 § 1260c Nr. 6) gemäß dem auf Vertrauens- und dynamischen Bestandsschutz angelegten Konzept des § 30 Abs. 2 Satz 5 AVG (und des § 88 SGB VI) angewandt.

  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 70/93

    Angestelltenversicherung - Altersruhegeld - Anspruchshöhe

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 08.11.1995 - 13 RJ 5/95

    Neuberechnung von Bestandsrenten ab dem 1.1.1992

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Zunächst ist nochmals darauf hinzuweisen, daß § 300 SGB VI eine allgemeine (subsidiäre) Regelung des zeitlichen Geltungs- und Anwendungsbereichs neuer Rechtsvorschriften (vgl BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 3, BSG, Urteil vom 8. November 1995 - 13 RJ 5/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), aber keine Ermächtigungsgrundlagen zur belastenden Abänderung von begünstigenden Verwaltungsakten enthält.
  • BSG, 23.05.1995 - 4 RA 35/94

    Neubestimmung der Entgeltpunkte nach § 306 Abs. 1 SGB VI

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Das bedeutet, daß die Änderung von Rechtsvorschriften als solche grundsätzlich keine "wesentliche" Änderung iS von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist, soweit nicht spezialgesetzlich etwas anderes bestimmt ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 306 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 82/82

    Ersatzzeit - Beamtenrecht - Beamtenrechtliche Versorgung - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Sie stimme mit dem LSG überein, daß vom Beginn der Zahlung des Altersruhegeldes an gemäß § 37c Abs. 1 AVG die Ersatzzeiten endgültig untergegangen seien (Hinweis auf Bundessozialgericht SozR 2200 § 1260c Nr. 7); ihre indirekte Auswirkung habe sich darauf beschränkt, daß der mit ihnen errechnete Zahlbetrag geschützt worden sei.
  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84

    Witwenrente - Wiederverheiratung - Rentenanspruch - Neufeststellung der

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Soweit sie unter fälschlicher Bezugnahme auf das Urteil des 5. Senats des BSG vom 11. Juli 1985 (5b/1 RJ 82/84 - in SozR 2200 § 1291 Nr. 29) den Anspruch auf Altersruhegeld (Regelaltersrente) "auf ein bloßes Sicherungsrecht" reduzieren will, das zur Feststellung nach Maßgabe des geltenden Rechts führt, entbehrt dies einer rechtlichen Grundlage.
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Auch im Gesetzgebungsverfahren hahe man nur an Neufeststellungen nach § 44 SGB X gedacht (Hinweis auf BT-Drucks 11/4124 S 206 und 11/5530 S 58; Protokoll der og Arbeitsgruppe, a.a.O., S 8 f).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

    Auszug aus BSG, 18.07.1996 - 4 RA 108/94
    Die Bestandskraft des Rentenbescheides aus dem Jahre 1983 stehe einer Totalrevision nicht entgegen, weil sich die Bindungswirkung auf den Verfügungssatz beschränke (Hinweis auf BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56, S 46 mwN).
  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 8/10 R

    Fremdrentenberechnung - Anrechnung einer ausländischen Rentenleistung - Rumänien

    Der als "Mitteilung über die vorläufige Leistung" titulierte Bescheid vom 28.4.2008 enthält mehrere Verwaltungsakte iS von § 31 SGB X, die jeweils selbstständig angefochten werden bzw in Bindung erwachsen können; dies sind die Entscheidungen über Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn und Rentendauer (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) sowie die Anordnung, dass der monatliche Zahlbetrag der Rente in Höhe des Bruttobetrages der Leistung aus der ausländischen Sozialversicherung ab 1.5.2008 ruht.
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Nach der dafür maßgeblichen formalen Betrachtungsweise (vgl Roos/Blüggel in Schütze, SGB X, 9. Aufl 2020, § 63 RdNr 21) hatte der Widerspruch gegen die Bescheide vom 18.4.2019 und vom 25.4.2019 keinen Erfolg, weil diese auf den Widerspruch der Klägerin hin weder zur Rentenart, zur Rentenhöhe, zum Rentenbeginn noch zur Rentendauer geändert wurden (zu den Verfügungssätzen eines Rentenbescheids vgl BSG Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 8/10 R - BSGE 108, 152 = SozR 4-5050 § 31 Nr. 1, RdNr 13; BSG Urteil vom 18.7.1996 - 4 RA 108/94 - SozR 3-2600 § 300 Nr. 7 S 26) .
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Das "neue Recht" konnte somit grundsätzlich erst für Zeiten nach Bekanntgabe der Entscheidung des "Rechtsanwenders" (Verwaltung, Rechtsprechung) und nur unter Wahrung von "Besitzschutz", also des nach "altem Recht" gegebenen Geldwertes des Rechts (Rentenhöhe) zum Tragen kommen (vgl stellv BSG SozR 3-2600 § 300 Nr. 7).
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