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   BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95   

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BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 (https://dejure.org/1996,408)
BSG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 (https://dejure.org/1996,408)
BSG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 69/95 (https://dejure.org/1996,408)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 283
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann sich jedoch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch grundsätzlich auch aus dem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben (vgl. BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 m.w.N.; SozR 1200 § 14 Nrn. 19; Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 <SozR 3-1200 § 14 Nr. 9>).

    Da es sich bei den hier einschlägigen Vorschriften des HBegleitG 1984 um äußerst einschneidende Regelungen handelt, die außerdem ihrer Art nach im damaligen Rentenversicherungssystem nicht (mehr) angelegt waren (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9), ist zumindest dann ein Hinweis des Arbeitsamtes auf die Notwendigkeit einer Beratung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger geboten, wenn es davon ausgehen muß, daß die Versicherte über die einschlägigen rentenversicherungsrechtlichen Regelungen und ihre Auswirkungen möglicherweise noch nicht ausreichend informiert ist.

    Der erkennende Senat weicht insoweit nicht von der Entscheidung des 4. Senats vom 15. Dezember 1994 (SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ab; dort ist der 4. Senat dem erkennenden Senat (in SozR 3-1200 § 14 Nr. 9) hinsichtlich der Annahme einer Beratungspflicht für eine Behörde, die kein Rentenversicherungsträger, sondern "Dritte" ist, gerade für die Fälle beigetreten, in denen sich aus dem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und dieser Behörde ein rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf zwingend ergibt.

    Zwar wird dort die (hypothetische) Ansicht des erkennenden Senats (in SozR 3-1200 § 14 Nr. 9), die Zurechenbarkeit eines Beratungsfehlers des ArbA für den Rentenversicherungsträger sei allgemein aus der engen Verflechtung der verschiedenen Zweige der sozialen Sicherung herzuleiten, offenbar kritisch betrachtet, es wird jedoch ausdrücklich offengelassen, ob einer solchen Ansicht zu folgen wäre.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 64/93

    Vormerkung - Anrechnungszeittatbestand - Pflichtverletzung - Zurechnung -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Die verletzte Pflicht müsse darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (BSG Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 und 4 RA 66/93 -).

    Nur so wird der im SGB auf gestellten Grundforderung Rechnung getragen, sicherzustellen, daß die sozialen Rechte der Bürger möglichst weitgehend verwirklicht werden sollen (vgl. § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 1 SGB 1; s. dazu BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG SozR 1200 § 14 Nrn. 13, 16; s. auch 4. Senat des BSG im Urteil vom 15. Dezember 1994 <SozR 3-2600 § 58 Nr. 2>).

    Der erkennende Senat weicht insoweit nicht von der Entscheidung des 4. Senats vom 15. Dezember 1994 (SozR 3-2600 § 58 Nr. 2) ab; dort ist der 4. Senat dem erkennenden Senat (in SozR 3-1200 § 14 Nr. 9) hinsichtlich der Annahme einer Beratungspflicht für eine Behörde, die kein Rentenversicherungsträger, sondern "Dritte" ist, gerade für die Fälle beigetreten, in denen sich aus dem konkreten Verwaltungskontakt zwischen dem Bürger und dieser Behörde ein rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf zwingend ergibt.

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann sich jedoch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch grundsätzlich auch aus dem fehlerhaften Verhalten anderer Behörden ergeben (vgl. BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44 m.w.N.; SozR 1200 § 14 Nrn. 19; Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1993 <SozR 3-1200 § 14 Nr. 9>).

    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber i.S. einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (vgl. BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18; BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 62, 96, 99 SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSGE 63, 112, 115 = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 71, 217, 218 = SozR, 3-1200 § 14 Nr. 29).

    Nur so wird der im SGB auf gestellten Grundforderung Rechnung getragen, sicherzustellen, daß die sozialen Rechte der Bürger möglichst weitgehend verwirklicht werden sollen (vgl. § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 1 SGB 1; s. dazu BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG SozR 1200 § 14 Nrn. 13, 16; s. auch 4. Senat des BSG im Urteil vom 15. Dezember 1994 <SozR 3-2600 § 58 Nr. 2>).

  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 45/91

    Rentenversicherung - Freiwillige Beiträge - Bargeldlos - Unregelmäßig - Hinweis

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Maßgeblich für den Anspruch der Klägerin ist das bis zum 31. Dezember 1991 geltende Recht, denn der Rentenantrag ist bereits im April 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden und bezieht sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).

    Die Kausalität zwischen Beratungsunterlassung und Nichtentrichtung der Beiträge wäre auch dann zu verneinen, wenn die Klägerin die Möglichkeiten zur Klärung bestehender Zweifel in grob fahrlässiger Weise nicht genutzt hätte (vgl. BSGE 34, 124, 128 f. = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S. 31; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber i.S. einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (vgl. BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18; BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 62, 96, 99 SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSGE 63, 112, 115 = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 71, 217, 218 = SozR, 3-1200 § 14 Nr. 29).

    In Zeiten der Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Beendigung des Leistungsbezuges, besteht ein unmittelbarer Kontakt der Versicherten zur Arbeitsverwaltung, die insoweit der aktuelle Ansprechpartner ist (vgl. dazu BSG SozR 1200 § 14 Nr. 28; SozR 3-1200 § 14 Nr. 8).

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Die verletzte Pflicht müsse darauf gerichtet gewesen sein, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (BSG Urteile vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 64/93 und 4 RA 66/93 -).

    Auch das unveröffentlichte Urteil des 4. Senats desselben Datums (4 RA 66/93), auf das sich die Beklagte bezieht, steht der hier vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.

  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Die Kausalität zwischen Beratungsunterlassung und Nichtentrichtung der Beiträge wäre auch dann zu verneinen, wenn die Klägerin die Möglichkeiten zur Klärung bestehender Zweifel in grob fahrlässiger Weise nicht genutzt hätte (vgl. BSGE 34, 124, 128 f. = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S. 31; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93

    Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Die Klägerin hat in diesem Falle aber auch die Möglichkeit, den geltend gemachten Rentenanspruch auf die Zeit ab 1. Januar 1992 zu beschränken, womit sich gemäß § 240 Abs. 2 Satz 2, § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI eine Beitragsnachzahlung erübrigen würde (vgl. BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 31/83

    Herstellungsanspruch - Verfahrensmängel - Beratung von Amts - Aufklärung im

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Die Kausalität zwischen Beratungsunterlassung und Nichtentrichtung der Beiträge wäre auch dann zu verneinen, wenn die Klägerin die Möglichkeiten zur Klärung bestehender Zweifel in grob fahrlässiger Weise nicht genutzt hätte (vgl. BSGE 34, 124, 128 f. = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 16 S. 31; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 68/83

    Beanstandung freiwillig entrichteter Beiträge - Verstoß gegen Treu und Glauben -

    Auszug aus BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95
    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die begehrte Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen die zuständige Behörde führt, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber i.S. einer Funktionseinheit "arbeitsteilig" in das Verfahren eingeschaltet ist (vgl. BSGE 51, 89, 95 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18; BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 62, 96, 99 SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSGE 63, 112, 115 = SozR 1200 § 14 Nr. 28; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 71, 217, 218 = SozR, 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 24.07.1985 - 10 RKg 18/84

    Rückwirkende Gewährung von Kindergeld an eine verwitwete Ehefrau eines

  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86

    Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung -

  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 22/87

    Versäumung materieller Fristen

  • BSG, 12.07.1990 - 4 RA 47/89

    Kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf künftige Leistung unter der

  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

  • BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1359/91

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 2a und 24 Abs. 2a AVG

  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

  • BSG, 08.12.1988 - 1 RA 45/86

    Beiträge - Nachentrichtung - Freiwillig - Verminderte Erwerbstätigkeit -

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

  • BSG, 22.11.1988 - 4a RJ 79/87

    Nachentrichtung - Beiträge - Rentenversicherung - Versicherungszeit -

  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiellrechtlich eng miteinander verknüpft sind, die "andere Behörde" im maßgeblichen Zeitpunkt auf Grund eines bestehenden Kontakts der "aktuelle Ansprechpartner" des Berechtigten ist und auf Grund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (z.B. BSG NZS 1997, 283, 285; BSGE 104, 245 Rn. 44; BeckRS 2016, 69592 Rn. 30; jew. mwN).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    § 14 Satz 1 SGB I, wonach jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch hat, ist umfassend zu verstehen (dazu BGH vom 2.8.2018 - III ZR 466/16 - juris, unter Verweis auf BSG vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 22; BSG vom 30.9.2009 - B 9 VG 3/08 R - BSGE 104, 245 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 6 RdNr 44) ; die Beratungspflicht besteht insbesondere dann, wenn die in Frage stehenden Leistungen verfahrensrechtlich miteinander verknüpft sind (vgl BSG vom 24.7.1985 - 10 Rkg 5/84 - SozR 1200 § 14 Nr. 19, juris RdNr 17) .
  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VG 3/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsbeginn - Verschulden - gesetzlicher Vertreter

    Außerdem ist erforderlich, dass durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung der Zustand hergestellt werden kann, der bestehen würde, wenn die Behörde ihre Verpflichtungen gegenüber dem Berechtigten nicht verletzt hätte (stRspr vgl etwa BSGE 41, 126, 127 f = SozR 7610 § 242 Nr. 5 S 3 f; BSGE 49, 30, 33 = SozR 4220 § 6 Nr. 3 S 5 f; BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42 f; BSGE 58, 283, 284 f = SozR 1200 § 14 Nr. 20 S 50 f; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 49 ff; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74; BSGE 79, 168, 171 ff = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1 S 5 ff; BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, jeweils RdNr 24; BSGE 92, 182 = SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1, jeweils RdNr 25; BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, jeweils RdNr 30 f).

    Aber auch unabhängig davon ist der Leistungsträger gehalten, bei Vorliegen eines konkreten Anlasses auf klar zu Tage tretende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen und von jedem verständigen Berechtigten mutmaßlich genutzt werden (sog Spontanberatung, vgl hierzu etwa BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 49 f; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74; BSGE 91, 1 = SozR 4-2600 § 115 Nr. 1, jeweils RdNr 37; BSGE 92, 34 = SozR 4-3100 § 60 Nr. 1, jeweils RdNr 29; BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 9).

    Einer anderen Behörde als der für die Entscheidung über die Leistung befugten Stelle kann eine Beratungspflicht, deren Verletzung zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch gegen den zuständigen Leistungsträger führen kann, dann obliegen, wenn die andere Behörde vom Gesetzgeber im Sinne einer Funktionseinheit in das Verwaltungsverfahren "arbeitsteilig" eingeschaltet ist (vgl etwa BSGE 57, 288, 290 = SozR 1200 § 14 Nr. 18 S 42 f; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 74 mwN; BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 13).

    Eine zurechenbare Beratungspflichtverletzung wird von der Rechtsprechung des BSG auch dann angenommen, wenn die Zuständigkeitsbereiche beider Stellen materiell-rechtlich eng miteinander verknüpft sind, die andere Behörde im maßgeblichen Zeitpunkt aufgrund eines bestehenden Kontaktes der aktuelle "Ansprechpartner" des Berechtigten ist und sie - die Behörde - aufgrund der ihr bekannten Umstände erkennen kann, dass bei dem Berechtigten im Hinblick auf das andere sozialrechtliche Gebiet ein dringender Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage besteht (vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 S 75).

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