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   BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97   

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BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97 (https://dejure.org/1998,3972)
BVerfG, Entscheidung vom 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97 (https://dejure.org/1998,3972)
BVerfG, Entscheidung vom 04. März 1998 - 1 BvR 1487/97 (https://dejure.org/1998,3972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Der Ausschluß der rentenversicherungspflichtigen Frauen, die das Recht der Heiratserstattung nicht genutzt haben, von der Nachzahlungsmöglichkeit des SGB 6 § 282 verletzt GG Art 3 Abs 1 nicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SGB VI § 282
    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung zur Aufstockung der Pflichtbeiträge - Heiratserstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau Christine K. gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juni 1997 - 12 RK 37/96 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 4. März 1998 einstimmig beschlossen:.

    Diese Möglichkeit ist im Rentenrecht an keiner Stelle vorgesehen (vgl. BVerfGE 49, 192 [209 f.]; BSG, im angegriffenen Urteil vom 5. Juni 1997, 12 RK 37/96).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 49, 192 [208 f.]; 94, 241 [260 f.]).

    Diese Möglichkeit ist im Rentenrecht an keiner Stelle vorgesehen (vgl. BVerfGE 49, 192 [209 f.]; BSG, im angegriffenen Urteil vom 5. Juni 1997, 12 RK 37/96).

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97
    Die durch sie aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 49, 192 [208 f.]; 94, 241 [260 f.]).

    Innerhalb dieser Grenzen ist der Gesetzgeber in seiner Entscheidung frei (vgl. BVerfGE 94, 241 [260]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 04.03.1998 - 1 BvR 1487/97
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), da sie nicht in ihren Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt wird (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 37/01 R

    Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen bei Heiratserstattung für Zeiten der

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die gegen das Urteil des 12. Senats des BSG vom 5. Juni 1997 (12 RK 4/97 - SozR 3-2600 § 282 Nr. 6) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Beschluss vom 4. März 1998 - 1 BvR 1487/97 - SozR 3-2600 § 282 Nr. 7).

    Vielmehr hat das BVerfG im Nichtannahmebeschluss vom 4. März 1998 (1 BvR 1487/97 - SozR 3-2600 § 282 Nr. 7) gegenüber dem Aufstockungsbegehren der nicht nachzahlungsberechtigten Versicherten argumentiert: Eine Gesamtbetrachtung zeige, dass die Heiratserstattung für die Frauen, denen § 282 SGB VI aF die Möglichkeit einer Nachzahlung eröffne, nicht nur vorteilhaft gewesen sei (Entfallen der rentenrechtlichen Zeiten vor Mitte 1948 ohne Erstattungsleistung, Verfall des Arbeitgeberanteils an den Beiträgen) und deswegen eine gegen das GG verstoßende Bevorzugung dieser Gruppe gegenüber den Frauen, die von einer Heiratserstattung abgesehen haben, nicht ersichtlich sei.

  • BSG, 17.06.1999 - B 12 RJ 5/99 B

    Heiratserstattung für Frauen, die keine Beiträge zur Rentenversicherung

    Dieses hätte sie gegenüber den genannten Rentnerinnen ungerechtfertigt begünstigt, die ohnehin günstige Ausgestaltung des Nachzahlungsrechts weiter verstärkt und auch diejenigen Frauen weiter benachteiligt, die von der Heiratserstattung keinen Gebrauch gemacht hatten und ihre niedrigen in der Rentenversicherung belassenen Beiträge nicht aufstocken durften (BSGE 80, 241 = SozR 3-2600 § 282 Nr. 6; vgl dazu Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in NZS 1998, 287).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - 1 A 2547/07
    Ob die rentenrechtlich getroffene Ausgestaltung der Nachzahlung nach Heiratserstattung ihrerseits im Verhältnis zu den übrigen Versicherten den Anforderungen des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes genügt hat, vgl. in diesem Zusammenhang etwa BSG, Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97 -, BSGE 80, 241 (sowie juris, Rn. 14 ff.), sowie nachfolgend BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. März 1998 - 1 BvR 1487/97 -, SozR 3-2600 § 282 Nr. 7 (sowie juris, Rn. 11 ff.), ist somit hier nicht von Bedeutung.
  • SG Oldenburg, 09.10.2007 - S 5 R 117/07
    Die gegen dieses Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde durch Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.03.1998 Az.: 1 BvR 1487/97 zurückgewiesen.
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