Weitere Entscheidung unten: BSG, 19.11.1997

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1272
BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 (https://dejure.org/1998,1272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung für sich währenddessen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aufhaltenden Personen; Territoriale Begrenzung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVG § 28a; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2963
  • NVwZ 1998, 1172 (Ls.)
  • NZS 1998, 518
  • FamRZ 1998, 1293
  • BB 1998, 1592
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.04.1990 - 4 RA 48/89

    Ausschluß der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ulrich Molwitz und Thomas Frings, Heinrichsallee 8, Aachen - I. unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 -, II. mittelbar gegen § 28 a AVG in der Fassung des Art. 7 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) vom 18. Dezember 1989, BGBl I S. 2261 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 2. Juli 1998 einstimmig beschlossen:.

    Im nachfolgenden Klageverfahren hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89 - einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf Anerkennung von Kindererziehungszeiten verneint.

  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 17.3.2008 - 1 BvR 96/06 - Juris RdNr 4; BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - Juris RdNr 11; BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90 - Juris RdNr 61) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik ist es, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (vgl auch BVerfG Beschluss vom 2.7.1998 - 1 BvR 810/90, NJW 1998, 2963 f) .
  • BVerfG, 06.03.2017 - 1 BvR 2740/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der rentenrechtlichen

    So hat es das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats (Beschluss vom 2. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 -, NJW 1998, S. 2963 ) ausdrücklich gebilligt, dass grundsätzlich nur die Kindererziehung im Inland rentenrechtlich relevant ist, da der gewöhnliche Aufenthalt einer Person im jeweiligen Staatsgebiet systemgerechter Anknüpfungspunkt für die mitgliedschaftliche Einbeziehung in nationale Sozialversicherungssysteme ist (vgl. außerdem Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 -, NZA 2000, S. 391 , und BVerfGK 13, 406 ).
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Rechtsprechung
   BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,568
BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96 (https://dejure.org/1997,568)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 3 RK 6/96 (https://dejure.org/1997,568)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 3 RK 6/96 (https://dejure.org/1997,568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Krankenkassenverband - Abschluß - Versorgungsvertrag - Kassenpatienten - Arzt - Antrag - Aufnahme - Krankenhausplan - Klinik

  • Judicialis

    SGB V § 109 Abs 3 Satz 1; ; GG Art 12; ; GG Art 14 und 2 Abs 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit einem neuartigen Behandlungsangebot bei Krebserkrankungen, Krankenhausbehandlung mit einer neuartigen Methode

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 182
  • NJW 1999, 1811
  • NZS 1998, 518
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Der erstinstanzlich gestellte und vom SG für begründet erachtete Antrag, die Beklagten zu verurteilen, der Klägerin einen Versorgungsvertrag zu gewähren, umfaßt wie der Antrag der Klägerin auf Zurückweisung der Berufungen der Beklagten konkludent die Aufhebung der Vertragsablehnung, die, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, als Verwaltungsakt zu werten ist (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2).

    Ausgangsbehörde in diesem Sinne sind die Beklagten in ihrer Gesamtheit (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1, wegen der Ausnahme der Beklagten zu 7) vgl unten 3.).

    Der im Klageverfahren gestellte Antrag auf Abweisung der Klage kann dann ausnahmsweise das Vorverfahren erübrigen (BSGE 78, 233 = SozR aaO; BSGE 78, 234 = SozR aaO; BSG SozR 1500 § 78 Nrn 8 und 15).

    Dies war vorliegend der Fall Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 233, 238 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).

    § 109 Abs. 2 Satz 1 SGB V, der einen solchen Anspruch seinem Wortlaut nach verneint, ist im Lichte des Art. 12 GG verfassungskonform dahingehend einzuschränken, daß er sich lediglich auf den nachfolgenden Satz 2 bezieht und ein Ermessen nur bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten, in ihrer Zahl aber nicht benötigten Krankenhäusern einräumt (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes durch die Gartenbau-Krankenkasse,

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Hierzu zählt die KK für den Gartenbau grundsätzlich nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) bereits entschieden hat.

    Dies war vorliegend der Fall Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 233, 238 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3).

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Die Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts bedeutet freilich nicht, daß auch Anspruch auf solche Behandlungen besteht, deren Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit noch erforscht wird, über die somit noch keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse vorliegen (vgl BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5).

    Welcher Stand das ist, wird im ambulanten Bereich im wesentlichen durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gemäß den §§ 92 ff SGB V bestimmt, die, soweit sie eine Regelung enthalten, grundsätzlich verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkassen sind (vgl BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; BSG, Urteile vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 und 1 RK 32/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Das Zulassungsrecht für die Leistungserbringer korrespondiert insoweit mit dem Leistungsanspruch der Versicherten (so auch für den vertragsärztlichen Bereich BSG, Urteile vom 16. September 1997 - 1 RK 32/95 und 1 RK 28/95; zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Welcher Stand das ist, wird im ambulanten Bereich im wesentlichen durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gemäß den §§ 92 ff SGB V bestimmt, die, soweit sie eine Regelung enthalten, grundsätzlich verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkassen sind (vgl BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; BSG, Urteile vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 und 1 RK 32/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Der erstinstanzlich gestellte und vom SG für begründet erachtete Antrag, die Beklagten zu verurteilen, der Klägerin einen Versorgungsvertrag zu gewähren, umfaßt wie der Antrag der Klägerin auf Zurückweisung der Berufungen der Beklagten konkludent die Aufhebung der Vertragsablehnung, die, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, als Verwaltungsakt zu werten ist (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2).

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Das Zulassungsrecht für die Leistungserbringer korrespondiert insoweit mit dem Leistungsanspruch der Versicherten (so auch für den vertragsärztlichen Bereich BSG, Urteile vom 16. September 1997 - 1 RK 32/95 und 1 RK 28/95; zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Welcher Stand das ist, wird im ambulanten Bereich im wesentlichen durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gemäß den §§ 92 ff SGB V bestimmt, die, soweit sie eine Regelung enthalten, grundsätzlich verbindlich festlegen, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Gegenstand der Leistungspflicht der Krankenkassen sind (vgl BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5; BSGE 78, 70 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; BSG, Urteile vom 16. September 1997 - 1 RK 28/95 und 1 RK 32/95 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 1/97

    Abgrenzung eines Krankenhauses von einer Vorsorge- oder

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Ein derartiger Bettenüberhang ist als wesentlicher Grund für die hohen Kosten der Krankenhausversorgung erkannt worden, und die notwendige Kostenbegrenzung ist allein ein Grund dafür, die mit der Bedarfszulassung von Krankenhäusern einhergehende Beschränkung der durch Art. 12 GG gewährleisteten Berufsfreiheit zu rechtfertigen (vgl BVerfGE 82, 209, 222; Urteile des Senats vom 19. November 1997 - 3 RK 21/96 und 3 RK 1/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Ein derartiger Bettenüberhang ist als wesentlicher Grund für die hohen Kosten der Krankenhausversorgung erkannt worden, und die notwendige Kostenbegrenzung ist allein ein Grund dafür, die mit der Bedarfszulassung von Krankenhäusern einhergehende Beschränkung der durch Art. 12 GG gewährleisteten Berufsfreiheit zu rechtfertigen (vgl BVerfGE 82, 209, 222; Urteile des Senats vom 19. November 1997 - 3 RK 21/96 und 3 RK 1/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Ein derartiger Bettenüberhang ist als wesentlicher Grund für die hohen Kosten der Krankenhausversorgung erkannt worden, und die notwendige Kostenbegrenzung ist allein ein Grund dafür, die mit der Bedarfszulassung von Krankenhäusern einhergehende Beschränkung der durch Art. 12 GG gewährleisteten Berufsfreiheit zu rechtfertigen (vgl BVerfGE 82, 209, 222; Urteile des Senats vom 19. November 1997 - 3 RK 21/96 und 3 RK 1/97 - beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 40/82
    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96
    Ein Fall der sachlichen Unzuständigkeit derart, daß ein völlig anderer als der sachlich zuständige Entscheidungsträger gehandelt hat (vgl BSGE 57, 151 = SozR 5548 § 1 Nr. 1), ist nicht gegeben.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Freilich müssen auch Behandlungen im Krankenhaus den in § 2 Abs. 1 Satz 3, § 12 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte Krankenversicherung festgelegten Qualitätskriterien genügen (BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 187; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71).

    Im Streitfall hatten deshalb die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der jeweiligen Behandlungsweise zu befinden, indem sie ermittelten, ob hierüber in den ärztlichen Fachkreisen ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens bestand (Senatsurteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 16/00 R - SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71 f - Colon-Hydro-Therapie; Urteil des 3. Senats des BSG vom 19. November 1997 - 3 RK 6/96 - BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 187 - Hyperthermiebehandlung).

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Vielmehr wird damit nur klargestellt, dass die Versicherten in der GKV am medizinischen Fortschritt teilhaben und grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Kosten Anspruch auf diejenige Behandlung haben, die dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht (BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 10; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 39).

    Vielmehr unterliegen alle Behandlungsformen, auch solche im Krankenhaus, den in § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1 und § 28 Abs. 1 SGB V für die gesamte GKV festgelegten Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsanforderungen (vgl hierzu bereits die oa Ausführungen 2 a. und b. sowie BSGE 93, 137 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 2, jeweils RdNr 10; BSGE 90, 289, 291 = SozR 4-2500 § 137c Nr. 1, RdNr 6; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 39; BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71) .

  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 2/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Im Streitfall hatten die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit über die Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der jeweiligen Behandlungsweise zu befinden, indem sie ermittelten, ob hierüber in den ärztlichen Fachkreisen ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens bestand (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 71 f - Colon-Hydro-Therapie; BSGE 81, 182, 187 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5 S 39 - Hyperthermiebehandlung).
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