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   BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99   

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BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99 (https://dejure.org/1999,2117)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99 (https://dejure.org/1999,2117)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 (https://dejure.org/1999,2117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelung über die Rechtsstellung von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten - verfahrensmäßige Anforderungen an die Aufhebung der Delegationsberechtigung im Hinblick auf GG Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zum Psychotherapeutengesetz, hier: Zur Fortgeltung der Rechte aus dem Delegationsverfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kammerentscheidung zum Psychotherapeutengesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 295
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99
    Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz ihrer Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 81, 22 [27]).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 8/92

    Nicht-ärztlicher Verhaltenstherapeut - Genehmigung zur Teilnahme an kassen- und

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99
    a) Es ist anerkannt, daß die Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellt, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw. Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte entspricht (vgl. BSGE 72, 238).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99
    Eine Zulassungsentziehung vor deren Bestandskraft setzt ein besonderes öffentliches Interesse voraus, welches über dasjenige hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt (vgl. BVerfGE 69, 233 [244 f.]).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Die Rechtsstellung der Delegationspsychotherapeuten hat das BVerfG unter Hinweis auf die oben wiedergegebene Rechtsprechung des Senats dahin gekennzeichnet, daß die von der KÄV zu erteilende Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für den Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellt, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte entspricht (BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192).

    Unter "Entscheidung" des Zulassungsausschusses im Sinne dieser Vorschrift ist nach dem Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 22. Dezember 1999 (- 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192) die bestandskräftige Entscheidung über den Antrag auf bedarfsunabhängige Zulassung zu verstehen.

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 46/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Die Zulassung zum Delegationsverfahren habe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und insbesondere der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 - (MedR 2000, 192) statusbegründende Wirkung.

    Unter Entscheidung iS des Art. 10 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 ist nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192) die bestandskräftige Entscheidung über die Zulassung zu verstehen, soweit ein Psychotherapeut bis zum 31. Dezember 1998 am Delegationsverfahren teilgenommen hat.

    Die Rechtsstellung der Delegationspsychotherapeuten hat das BVerfG unter Hinweis auf die oben wiedergegebene Rechtsprechung des Senats dahin gekennzeichnet, daß die von der KÄV zu erteilende Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für den Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellt, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte entspricht (BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192).

    Diese bereits oben näher erläuterte Vorschrift gestattet in ihrer Auslegung durch den Beschluß des BVerfG (Kammer) vom 22. Dezember 1999 (- 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192) den am 31. Dezember 1998 zum Delegationsverfahren zugelassenen Psychotherapeuten die Fortsetzung der Tätigkeit im Delegationsverfahren nach den bis Ende 1998 geltenden Vorschriften (vgl § 16 Abs. 6 der neuen Psychotherapie-Vereinbarungen) bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Antrag auf bedarfsunabhängige Zulassung.

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 55/00 R

    Altersgrenze bei Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Die Rechtsstellung der Delegationspsychotherapeuten hat das BVerfG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats dahin gekennzeichnet, daß die von der KÄV erteilte Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für den Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellt, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte entspricht (BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192).

    Sie mußten vielmehr damit rechnen, ihre Tätigkeit im GKV-Bereich nur noch so lange fortsetzen zu können, bis der Zulassungsausschuß über ihren Antrag auf Zulassung entschieden hatte (so Art. 10 PsychThG, vgl BT-Drucks 13/9212 vom 25. November 1997 , S 26 und 42) bzw bis ihr Antrag bestandskräftig abgelehnt sein würde (so BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192, 193).

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Dem Bedarf des Psychotherapeuten an vorläufigem Rechtsschutz hat der Gesetzgeber dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass er gestattet, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Zulassungsrechtsstreits die bisherige psychotherapeutische Tätigkeit einstweilen weiterzuführen (s Art. 10 des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des SGB V und anderer Gesetze [PsychThGEG]; vgl dazu BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22. Dezember 1999, NZS 2000, 295 = MedR 2000, 192).
  • BVerfG, 18.05.2001 - 1 BvR 522/01

    Zur Zulassung im Rahmen der vertragspsychotherapeutischen Versorgung - keine

    Es ist aber anerkannt, dass die Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellte, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw. Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung entsprach (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, S. 192 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 12 B 205/00

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf

    Als Kostenerstattungstherapeutin könne sie aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 1657/99, kein Recht herleiten, bis zur bestandskräftigen Entscheidung über eine bedarfsunabhängige Zulassung weiter am Delegationsverfahren teilnehmen zu können.

    Eine Aufhebung der sich daraus ergebenden Berechtigung muss deshalb - wie eine Zulassungsentziehung - verfassungsmäßigen Anforderungen entsprechen, die vor Art. 12 Abs. 1 GG Bestand haben (vgl. BSGE 72, 238 = SozR 2500 § 15 Nr. 3; BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 1657/99 S.5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - L 11 KA 32/00

    Anspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Psychologische

    Die Teilnahme im Delegationsverfahren habe nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.12.1999 - 1 BvR 1657/99) einen Statuscharakter, der mit dem Status der Zulassung als Vertragsarzt vergleichbar sei.

    Soweit die Beigeladene zu 8) darauf verweist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.12.1999 (1 BvR 1657/99) der Teilnahme im Delegationsverfahren einen mit dem Status der Zulassung als Vertragsarzt vergleichbaren Statuscharakter beigemessen hat, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 44/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Die Rechtsstellung der Delegationspsychotherapeuten hat das BVerfG unter Hinweis auf die oben wiedergegebene Rechtsprechung des Senats dahin gekennzeichnet, daß die von der KÄV zu erteilende Genehmigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens für den Therapeuten eine statusbegründende begünstigende Regelung darstellt, die - wenn auch schwächer ausgeprägt - einer Kassenzulassung bzw Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung für Ärzte entspricht (BVerfG , Beschluß vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1657/99 -, MedR 2000, 192).
  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 327/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

    Auf Anfrage des Gerichts hat die Beigeladene zu 1) ergänzend mitgeteilt, dass sie den Bf. mit Schreiben vom 18. Februar 2000 darüber informiert habe, dass er aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1999 (Az.: 1 BvR 1657/99) berechtigt ist, bis zu einer bestandskräftigen/rechtskräftigen Entscheidung über seine bedarfsunabhängige Zulassung nach Maßgabe der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Regelungen des Delegationsverfahrens an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen.

    Der Bf. wirkt derzeit aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 1657/99 (MedR 2000, 192), bis zur bestandskräftigen/rechtskräftigen Entscheidung über die bedarfsunabhängige Zulassung in der Hauptsache im Delegationsverfahren an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit (vgl. Schreiben der Beigeladenen zu 1) vom 18. Februar 2000).

  • LSG Bayern, 20.12.2000 - L 12 B 376/99

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als psychologischer Psychotherapeut;

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungserichts vom 22. Dezember 1999 (Az.: 1 BvR 1657/99, MedR 2000, 192) hat die Beigeladene zu 7) auf Anfrage des Senats mitgeteilt, dass der Bg. auf jeden Fall berechtigt ist, bis zu einer bestandskräftigen/rechtskräftigen Entscheidung über seine bedarfsunabhängige Zulassung weiter nach Maßgabe der Regelungen des Delegationsverfahrens an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen.

    Der Bg. ist derzeit - unabhängig vom angefochtenen Beschluss des Sozialgerichts vom 17. September 1999 - unstreitig berechtigt, aufgrund des Beschlusses des Bundessozialgerichts vom 22. Dezember 1999, Az.: 1 BvR 1657/99 (MedR 2000, 192), bis zur rechtskräftigen/bestandskräftigen Entscheidung über die bedarfsunabhängige Zulassung in der Hauptsache im Delegationsverfahren an der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mitzuwirken (vgl. Schreiben der Beigeladenen zu 7) vom 22. Februar 2000).

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 22/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • BVerfG, 22.03.2001 - 1 BvR 409/01

    Auslegung von SGB 5 § 95 Abs 10 S 1 Nr 3 bei der Teilnahme im so genannten

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 27/02 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Antragsfrist für bedarfsunabhängige

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 51/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2005 - L 16 KR 161/04

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 25.06.2003 - L 12 KA 109/02

    Anspruch auf bedarfsunabhängige Zulassung als psychologischer Psychotherapeut im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 11 KA 4/00

    Bedarfsunabhängige Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Eignung bei

  • LSG Hessen, 28.03.2000 - L 7 KA 53/00

    Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - bedarfsunabhängige

  • LSG Berlin, 24.03.2000 - L 7 B 21/00

    Bedarfsunabhängige Teilnahme an vertragsärztlicher Versorgung als

  • LSG Berlin, 13.03.2000 - L 7 B 24/99

    Einstweilige Erteilung einer bedarfsunabhängigen Zulassung/Ermächtigung zur

  • LSG Hessen, 24.03.2000 - L 7 KA 63/00

    Teilnahme an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung - bedarfsunabhängige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 13 B 934/99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erteilung einer vorläufigen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2002 - L 16 B 49/02

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 3 KA 21/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 250/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2004 - L 3 KA 238/04
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