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Rechtsprechung
   BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R   

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https://dejure.org/2005,3285
BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R (https://dejure.org/2005,3285)
BSG, Entscheidung vom 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R (https://dejure.org/2005,3285)
BSG, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 13/04 R (https://dejure.org/2005,3285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung durch Ausübung der japanischen Teezeremonie

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.5.2005)

    Teekochen ist keine Kunst // japanische Teemeisterin abgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.11.1998 - B 3 KR 12/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Kunst - künstlerischer

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Dieser Begriff ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils mwN; zum Kunstbegriff des Art. 5 Grundgesetz vgl BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).

    Aus den Materialien zum KSVG ergibt sich, dass der Begriff der Kunst trotz seiner Unschärfe auf jeden Fall solche künstlerischen Tätigkeiten umfassen soll, mit denen sich der "Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" aus dem Jahre 1975 (BT-Drucks 7/3071) beschäftigt (BSGE 83, 160, 165 f = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 37 f; BSGE 83, 246, 250 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 S 23; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 3. Aufl 2004, § 2 RdNr 3 und 9; Schriever "Der Begriff der Kunst im Künstlersozialversicherungsrecht" in: von Wulffen/Krasney , Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht, 2004, S 709, 714 f).

    d) Nach dem Regelungszweck des KSVG unterfallen Tätigkeiten aus dem Bereich der Unterhaltungskunst grundsätzlich der Künstlersozialversicherung (BSGE 83, 160, 162 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 f).

    Maßgebend für die Zuordnung einer Darbietung zur Unterhaltungskunst oder zu sonstigen - nicht künstlerischen - Arten der Unterhaltung ist, da die individuelle Kunstauffassung sehr unterschiedlich sein kann, im Zweifel die allgemeine Verkehrsauffassung (vgl zum Berufsringer: BSGE 83, 160 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 32; zum Sport allgemein: BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 59; zum Variete: BSGE 77, 21 = SozR 5425 § 24 Nr. 12 S 71; Schriever aaO S 709, 716).

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Es muss sich dabei aber um eine Form der Unterhaltung handeln, bei der eine freie schöpferische Gestaltung der Darbietung zumindest in Ansätzen erkennbar ist, wobei allerdings die Anforderungen an die schöpferische Gestaltung niedrig zu bemessen sind (BSGE 77, 21, 29 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 12 S 79 f - jeweils mwN).

    Maßgebend für die Zuordnung einer Darbietung zur Unterhaltungskunst oder zu sonstigen - nicht künstlerischen - Arten der Unterhaltung ist, da die individuelle Kunstauffassung sehr unterschiedlich sein kann, im Zweifel die allgemeine Verkehrsauffassung (vgl zum Berufsringer: BSGE 83, 160 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 32; zum Sport allgemein: BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 59; zum Variete: BSGE 77, 21 = SozR 5425 § 24 Nr. 12 S 71; Schriever aaO S 709, 716).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Dieser Begriff ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils mwN; zum Kunstbegriff des Art. 5 Grundgesetz vgl BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Maßgebend für die Zuordnung einer Darbietung zur Unterhaltungskunst oder zu sonstigen - nicht künstlerischen - Arten der Unterhaltung ist, da die individuelle Kunstauffassung sehr unterschiedlich sein kann, im Zweifel die allgemeine Verkehrsauffassung (vgl zum Berufsringer: BSGE 83, 160 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 32; zum Sport allgemein: BSGE 82, 107 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 59; zum Variete: BSGE 77, 21 = SozR 5425 § 24 Nr. 12 S 71; Schriever aaO S 709, 716).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Dieser Begriff ist vielmehr aus dem Regelungszweck des KSVG unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung und der historischen Entwicklung zu erschließen (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 13 und BSGE 83, 160, 161 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 33 - jeweils mwN; zum Kunstbegriff des Art. 5 Grundgesetz vgl BVerfGE 30, 173, 188 ff und 81, 108, 116; zur Zielrichtung des KSVG vgl BT-Drucks 9/26, S 18 und BT-Drucks 8/3172, S 19 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Aus den Materialien zum KSVG ergibt sich, dass der Begriff der Kunst trotz seiner Unschärfe auf jeden Fall solche künstlerischen Tätigkeiten umfassen soll, mit denen sich der "Bericht der Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der künstlerischen Berufe (Künstlerbericht)" aus dem Jahre 1975 (BT-Drucks 7/3071) beschäftigt (BSGE 83, 160, 165 f = SozR 3-5425 § 2 Nr. 9 S 37 f; BSGE 83, 246, 250 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 5 S 23; vgl auch Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 3. Aufl 2004, § 2 RdNr 3 und 9; Schriever "Der Begriff der Kunst im Künstlersozialversicherungsrecht" in: von Wulffen/Krasney , Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht, 2004, S 709, 714 f).
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R

    Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    § 2 S 1 KSVG bezieht jedoch nur solche Lehrer in das Sicherungssystem ein, die die Ausübung von Musik, darstellender oder bildender Kunst vermitteln (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 mwN); die Vermittlung kulturellen Wissens wird von dem KSVG nicht erfasst.
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
    Es kommt nicht darauf an, welche Geisteshaltung oder Weltanschauung der Darbietung der Teezeremonie zu Grunde liegt und welche Zwecke - außer dem des Gelderwerbs - der Künstler mit seiner Darbietung verfolgt (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 9 und Nr. 13 S 59).
  • BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des

    In solchen Fällen ist ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe vielmehr selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 3 - japanische Teezeremonie) noch als (kunst) handwerkliche Tätigkeit (vgl BSGE 98, 152 = SozR 4-5425 § 2 Nr. 11 - Tätowierer; BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner) aus dem Schutzbereich des KSVG auszugrenzen ist (so zuletzt Urteil des Senats vom 15.11.2007, SozR 4-5425 § 2 Nr. 12 - Kalligraf).

    - Mit Urteil vom 12.5.2005 ist entschieden worden, dass die Vorführung der japanischen Teezeremonie in Deutschland keine Kunstform iS des KSVG darstellt, sondern entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Stellenwerts im Herkunftsland Japan zum Bereich der Traditions- und Brauchtumspflege gehört (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 3).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 KS 3/07 R

    Künstlersozialversicherung - Kalligraf - Künstlereigenschaft -

    In solchen Fällen ist ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe vielmehr selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 3 - japanische Teezeremonie) noch als (kunst)handwerkliche Tätigkeit (vgl Urteil des Senats vom 28.2.2007 - B 3 KS 2/07 R - Tätowierer, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen; BSGE 80, 136 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5 - Musikinstrumentenbauer; BSGE 82, 164 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8 - Feintäschner) aus dem Schutzbereich des KSVG auszugrenzen ist.

    Der Inlandsbezug des KSVG schließt nicht aus, dass auch derjenige selbstständige Künstler Versicherungsschutz nach dem KSVG genießt, der eine Kunstform iS von § 2 Satz 1 KSVG ausübt, die ihre Wurzeln im Ausland oder in einer fremdländischen Kultur hat (vgl etwa BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 3 - japanische Teezeremonie).

  • LSG Hamburg, 01.02.2018 - L 1 KR 114/16

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung zur japanischen Teezeremonie (Urt. v. 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R -, SozR 4 5425 § 2 Nr. 3) unter Heranziehung der Begriffserklärung im Brockhaus insoweit ausgeführt, dass die Ausübung der Schauspielkunst im Sinne des modernen westlichen Theaters einen individualisierten Spielstil mit einer durch die Persönlichkeit des Schauspielers geformten Rollengestaltung voraussetze.

    Eine allgemeine Verkehrsanschauung, die etwa Varietevorführungen zur Unterhaltungskunst zählt, lässt sich indes für den Bereich der Animation einschließlich der Kinderanimation nicht feststellen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 13/04 R -, SozR 4-5425 § 2 Nr. 3, Rn. 19).

    Entscheidend kommt es auf die Rolleninterpretation des Schauspielers an (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 13/04 R - juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Mit Urteil vom 12.5.2005 (B 3 KR 13/04 R) entschied das BSG zu § 2 KSVG, dass die Vorführung der japanischen Teezeremonie in Deutschland keine Kunstform i.S. des KSVG darstelle, sondern nach der hiesigen als auch der japanischen Verkehrsauffassung nach Bedeutung und Stellenwert zum Bereich der Traditions- und Brauchtumspflege gehöre.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2008 - L 16 KR 5/08

    Abgabepflicht von Honoraren für Juroren einer Castingshow

    Wenn das KSVG überhaupt das Erreichen einer Werk- oder Gestaltungshöhe voraussetzt, ist diese Grenze jedenfalls so tief anzusetzen, dass eine Differenzierung zwischen "höherer" und "niedriger" bzw "guter" und "schlechter" Kunst nicht voraussetzt wird; maßgebend ist jede eigenschöpferische Darstellung, bei der - wenn auch nur in Ansätzen - eine freie, eigenschöpferische Leistung zu erkennen ist (BSG, Urteil vom 25.10.1995 - 3 RK 24/94 - SozR 3-5425 § 24 Nr. 12; vom 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R - SozR 4-5425 § 2 Nr. 3).
  • SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15

    Künstlersozialversicherungspflicht - Kinderunterhaltungskünstlerin im Rahmen von

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung zur japanischen Teezeremonie (Urt. v. 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R -, SozR 4 5425 § 2 Nr. 3) unter Heranziehung der Begriffserklärung im Brockhaus insoweit ausgeführt, dass die Ausübung der Schauspielkunst im Sinne des modernen westlichen Theaters einen individualisierten Spielstil mit einer durch die Persönlichkeit des Schauspielers geformten Rollengestaltung voraussetze.

    Maßgebend für die Zuordnung einer Darbietung zur Unterhaltungskunst oder zu sonstigen - nicht künstlerischen - Arten der Unterhaltung ist, da die individuelle Kunstauffassung sehr unterschiedlich sein kann, im Zweifel die allgemeine Verkehrsanschauung (BSG, Urteil vom 12. Mai 2005 - B 3 KR 13/04 R -, a.a.O. m.w.N,).

  • SG Bremen, 25.03.2010 - S 4 KR 117/08

    Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung zur japanischen Teezeremonie (Urt. v. 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R -) unter Heranziehung der Begriffserklärung im Brockhaus insoweit ausgeführt, dass die Ausübung der Schauspielkunst im Sinne des modernen westlichen Theaters einen individualisierten Spielstil mit einer durch die Persönlichkeit des Schauspielers geformten Rollengestaltung voraussetze.
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Rechtsprechung
   BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R   

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https://dejure.org/2005,4292
BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
BSG, Entscheidung vom 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R (https://dejure.org/2005,4292)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teilweises Ruhen der Produktionsaufgaberente bei Zusammentreffen mit der Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Behandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Erwerbsersatzeinkommen; Durchgängige Gleichbehandlung freiwilliger ...

  • Judicialis

    ALG § 3

  • rechtsportal.de

    Einkommensanrechnung bei Produktionsaufgaberente

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 V 3/02 R

    Berufsschadensausgleich - Ermittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist danach die Herkunft der Mittel, nicht ihr Einsatz als Pflicht- oder freiwillige Beiträge (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52; zu den auf additiven Kindererziehungszeiten beruhenden Rententeilen auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R - in SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass nach dem Drei-Säulen-Modell (vgl dazu BVerfGE 65, 196, 212) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) unterschieden und die Anrechnung auf die erste Säule beschränkt werden darf (BVerfGE 97, 271, 293 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 4/02 R

    Gewalttat - Arbeitsunfall - Systemabgrenzung - freiwillige Versicherung -

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Der 9. Senat des BSG hat die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung bereits in anderem Zusammenhang als sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung angesehen (vgl BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1).
  • BVerfG, 10.06.1998 - 1 BvR 1485/86

    Ausschluss des Wahlrechts nach AnVNG Art 2 § 17a Abs 2 und Anrechnung von

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das gilt auch, wenn auf eine Leistung angerechnet wird, die auf freiwilligen Beiträgen beruht (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 1998 - 1 BvR 1485/86 - NZS 1998, 476 f).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass nach dem Drei-Säulen-Modell (vgl dazu BVerfGE 65, 196, 212) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) unterschieden und die Anrechnung auf die erste Säule beschränkt werden darf (BVerfGE 97, 271, 293 ff = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1).
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 2/94

    Ruhen des Anspruchs auf Produktionsaufgaberente

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Die PAR ist weder ein Entgelt für die Abgabe des Unternehmens noch eine Entschädigung für entgangene Unternehmereinkünfte, sondern eine bedarfsabhängige Sozialleistung, die bestimmten agrarpolitischen Zielen dient (vgl BSG SozR 3-5864 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Das LSG hat das klageabweisende Urteil des SG mithin zutreffend bestätigt und auch über den - vom SG im Rahmen des § 96 SGG außer Acht gelassenen - undatierten Bescheid von Juni 2003 (zur Rentenanpassung ab 1. Juli 2003) mitentschieden (vgl BSGE 61, 45 = SozR 4100 § 113 Nr. 5).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 6/80

    Emittlung des schädigungsbedingten Einkommensverlustes

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 4/04 R
    Maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist danach die Herkunft der Mittel, nicht ihr Einsatz als Pflicht- oder freiwillige Beiträge (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 52; zu den auf additiven Kindererziehungszeiten beruhenden Rententeilen auch BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - B 9 V 3/02 R - in SozR 4-3100 § 30 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Durch die grundlegenden systematischen Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist es sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Auslegung gesetzlicher Anrechnungsregelungen an der Verschiedenheit der Versicherungssysteme ausrichtet (ähnlich auch BSG vom 12.6.2003 - B 9 VG 4/02 R - BSGE 91, 124 = SozR 4-3100 § 65 Nr. 1; zu § 3 Abs. 4 ALG auch BSG vom 16.6.2005 - B 10 LW 4/04 R - SozR 4-5864 § 8 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 LW 10/11

    Prognoseentscheidung der landwirtschaftlichen Alterskasse bei der Befreiung des

    Die Beklagte hat auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R hingewiesen und mitgeteilt, dass die Beitragsforderungen für die Kalendermonate Februar 2006 bis September 2007 in Höhe von 3.391,50 Euro nebst Kosten noch offen seien.

    Danach sei die Unterscheidung nach dem Drei-Säulen-Modell zwischen Leistungen aus öffentlich-rechtlichen Systemen (erste Säule), der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (zweite Säule) und aus privater Vorsorge (dritte Säule) in Anrechnungsbestimmungen verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 4/04 R, BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86).

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Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3511
BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 4 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialplan mit geplanten Kündigungen ist eine rentenrechtlich beachtliche Vereinbarung i. S. d. § 237 SGB VI

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Vertrauenschutzregelung bei Arbeitslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 13/00 R

    Absenkung des Zugangsfaktors wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 10/00 R

    Anhebung der Altersgrenze - höherer Zugangsfaktor - Beendigung des

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2) ab; eine Divergenz liegt ua schon deshalb nicht vor, weil der 5. Senat über einen Fall zu entscheiden hatte, in dem - anders als im vorliegenden Fall - keine Betriebsvereinbarung im Sinne eines Verpflichtungsvertrags ua über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vor dem Stichtag geschlossen worden war.
  • BSG, 30.10.2001 - B 4 RA 15/00 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 5/03 R
    Geschützt werden sollten die besonders von der Anhebung der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit betroffenen rentennahen Jahrgänge, die kurz vor der Altersgrenze von 60 Jahren standen oder diese in den nächsten Jahren erreichten und die bereits arbeitslos waren oder in absehbarer Zeit arbeitslos wurden und denen daher nur relativ wenig Zeit zur Verfügung stand, ihre weitere Lebensplanung auf die neue Rechtslage einzustellen, um Einbußen bei dem Bezug der Rente zu vermeiden (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1, mwN; vgl ferner die Parallelentscheidungen vom selben Tage, B 4 RA 10/00 R und B 4 RA 13/00 R).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Der 4. Senat des BSG hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die - irreführend genannte - "Anhebungen der Altersgrenzen", bei denen es sich rechtlich um einen Teilabbau der Vermögensvorteile aus der frühzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente handelt, rentenversicherungsrechtliche subjektive Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt (vgl zur insoweit vergleichbaren Rechtsproblematik bei der Altersrente für Arbeitslose: Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R; bei der Altersrente für Frauen: Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R; vgl zu dieser Problematik ferner: BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, SozR 4-2600 § 237a Nr. 3 und § 237 Nr. 9, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/ Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 45/04 R

    Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung -

    § 237a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des RRG 1999 betrifft ua den arbeitsrechtlichen Normalfall des Arbeitsvertrags auf unbestimmte Dauer (Dauerschuldverhältnis), der durch einseitige Willenserklärung ("Kündigung") oder mehrseitiges Rechtsgeschäft ("Vereinbarung") beendet wird (zur Vereinbarung: BSG Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 5/03 R).

    Ferner ist zu der vergleichbaren Regelung für Arbeitslose, die vorzeitig Rente in Anspruch nehmen (§ 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des Gesetzes zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 = § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI idF des RRG 1999), geklärt, dass von dieser Übergangsregelung auch diejenigen erfasst werden, die vor dem Stichtag auf Grund der bisherigen Rechtslage bindende arbeitsrechtliche Dispositionen getroffen hatten, die nicht mehr rückgängig gemacht werden konnten - also die nicht - etwa durch Hinausschieben des Rentenbeginns - flexibel auf die neue Gesetzeslage reagieren konnten (vgl BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 S 9 f; dazu auch: BSG Urteil vom 28. Oktober 2004 - B 4 RA 60/03 R, veröffentlicht in JURIS; BSG Urteil vom heutigen Tag - B 4 RA 5/03 R, vgl auch BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 RdNr 14; BSG Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 4 RdNr 21).

  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Frauen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Klägerin und des von ihr repräsentierten Personenkreises derjenigen Frauen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht auf Altersrente für Frauen und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 107/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit - Altersgrenze -

    Dies ist jedoch auch beim Tatbestand des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI nicht anders: Als "Vereinbarung" iS dieser Vorschrift gelten nämlich nicht nur (Gestaltungs-) Verträge, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar beenden, sondern auch (Verpflichtungs-) Verträge (zB kollektive "Frühverrentungsvereinbarungen"), nach denen der Arbeitnehmer gehalten war, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB durch Kündigung) hinzunehmen (BSG vom 5.7. 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 21 ff).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Auch soweit der 4. Senat des BSG angenommen hat, dass in einer Kollektivvereinbarung (Sozialplan) eine Vereinbarung im Sinne des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI liegen kann (BSG vom 5. Juli 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 18 ff), wirkt sich dies nicht zugunsten des Klägers aus.
  • BSG, 27.08.2009 - B 13 R 121/08 R

    Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines

    Dies ist jedoch auch beim Tatbestand des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst b SGB VI nicht anders: Als "Vereinbarung" iS dieser Vorschrift gelten nämlich nicht nur (Gestaltungs-) Verträge, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar beenden, sondern auch (Verpflichtungs-) Verträge (zB kollektive "Frühverrentungsvereinbarungen"), nach denen der Arbeitnehmer gehalten war, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (zB durch Kündigung) hinzunehmen (BSG vom 5.7. 2005, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 RdNr 21 ff).
  • BSG, 19.08.2020 - B 13 R 167/19 B

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Wann das der Fall ist, hat der 4. Senat in einer Entscheidung vom 5.7.2005 (B 4 RA 5/03 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 - juris RdNr 14) unmissverständlich ausgeführt.
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