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   BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R   

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BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R (https://dejure.org/2005,161)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R (https://dejure.org/2005,161)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R (https://dejure.org/2005,161)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Transportvertrag

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht eines Fahrers mit vorgegebenen Touren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Transportfahrer; Beurteilung

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Transportfahrer für medizinischen Laborbetrieb steht als abhängig Beschäftigter in einem versicherungs- und beitragspflichtigem Beschäftigungsverhältnis

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Transportfahrer -, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung, abhängige Beschäftigung / selbstständige Tätigkeit

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Stichwort Scheinselbstständigkeit - Wann gilt jemand als Scheinselbstständiger?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (463)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Mit diesen Bedenken setzt sich der Senat im Ergebnis nicht zu dem Urteil des 2. Senats des BSG vom 19. August 2003 (2 BU 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1) in Widerspruch.

    Die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs und die damit einhergehende Lastentragung können in Verbindung mit anderen Gesichtspunkten für eine selbständige Tätigkeit sprechen (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 38/02 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 1 RdNr 14 mwN).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.04.2003 - L 5 KR 55/02
    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Die Revision der Beigeladenen zu 1) gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. April 2003 - L 5 KR 55/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. April 2003 - L 5 KR 55/02 - und das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 29. Januar 2002 - S 7 KR 105/00 - aufzuheben sowie die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f; zuletzt BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Das LSG hat hierfür auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. November 1997 (5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129 = AP Nr. 90 zu § 611 BGB) Bezug genommen, das in einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass einer Kündigungsschutzklage ergangen ist.
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f; zuletzt BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f; zuletzt BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Zwar hat in diesem Urteil auch der 2. Senat - unter Hinweis auf die oa Entscheidung des BAG vom 19. November 1997 und dessen spätere Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, und Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99 - BAGE 98, 146) - bei der Beurteilung eines unfallversicherungsrechtlichen Sachverhalts angenommen, dass das dem Frachtführer des HGB immanente Leitbild des selbständigen Gewerbetreibenden im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben letztere den Ausschlag (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1977 - 12/3/12 RK 39/74 - BSGE 45, 199, 200 ff = SozR 2200 § 1227 Nr. 8; BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 31 f; zuletzt BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 78; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Zwar hat in diesem Urteil auch der 2. Senat - unter Hinweis auf die oa Entscheidung des BAG vom 19. November 1997 und dessen spätere Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36, und Urteil vom 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99 - BAGE 98, 146) - bei der Beurteilung eines unfallversicherungsrechtlichen Sachverhalts angenommen, dass das dem Frachtführer des HGB immanente Leitbild des selbständigen Gewerbetreibenden im Sozialversicherungsrecht zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 26/80

    Sozialversicherungsstatus - Zeitungsausfahrer

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
    Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung hat das LSG die von ihr im Verfahren herangezogenen Urteile des BSG vom 27. November 1980 (8a RU 26/80 = USK 80246 und 8a RU 74/79 = USK 80242) nicht unberücksichtigt gelassen, sondern ausdrücklich erwähnt.
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 74/79
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Zwar hat der Senat noch im Urteil vom 22.6.2005 (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 7) ausgeführt, dass beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag geben.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Entscheidend ist insoweit, ob Art und Umfang der Einschaltung Dritter die Beurteilung rechtfertigen, dass die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für eine selbstständige Tätigkeit angesehen werden kann (vgl BSG SozR 4-2400 § 28p Nr. 4 RdNr 35; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 14; BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - Juris RdNr 17 f) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Zwar hat der Senat noch im Urteil vom 22.6.2005 (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5 RdNr 7) ausgeführt, dass beim Abweichen der Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen letztere den Ausschlag geben.
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Rechtsprechung
   BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R   

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BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R (https://dejure.org/2005,2121)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R (https://dejure.org/2005,2121)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - B 1 KR 4/04 R (https://dejure.org/2005,2121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gebührenfreier Anspruch eines Versicherten auf Ausstellung einer Krankenversicherungskarte; Wirksamkeit des erklärten Einverständnisses des unvertretenen Klägers zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Krankenversicherungskarte als Berechtigungsnachweis zur ...

  • Judicialis

    SGB V § 3 Nr 2; ; SGB V § 15; ; SGB V § 30; ; SGB V § 291; ; EWGV 1408/71 Art 22; ; EWGV 1408/71 Art 28; ; EWGV 1408/71 Art 31

  • rechtsportal.de

    Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner bei Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat, vorübergehender Deutschlandaufenthalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kranke Rentner

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Deutscher Rentner, der im europäischen Ausland lebt, kann Versichertenkarte der deutschen Krankenversicherung verlangen

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Deutscher Rentner, der im europäischen Ausland lebt, kann Versichertenkarte der deutschen Krankenversicherung verlangen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R

    KVdR - Versicherungsverhältnis - Mitgliedschaftsverhältnis -

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Insbesondere sei der Kläger trotz seines Wohnsitzes in Frankreich "Versicherter" iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 24. September 1996, 1 RK 26/95, SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 und vom 16. Juni 1999, B 1 KR 5/98 R, BSGE 84, 98 = SozR 3-2400 § 3 Nr. 6).

    Werden Krankenversicherungsleistungen während eines vorübergehenden Deutschlandaufenthalts erforderlich, richtet sich deren geschuldeter Umfang nach deutschem Recht (vgl BSG, Urteil vom 16. Juni 1999, B 1 KR 5/98 R, BSGE 84, 98, 99 und LS = SozR 3-2400 § 3 Nr. 6).

    Die Mitgliedschaft bildet ihrerseits die Grundlage für gegenseitige Rechte und Pflichten: tägliche Beitragspflicht nach § 223 Abs. 1 SGB V und Leistungsanspruch im Krankheitsfall für das Mitglied und seine Familienangehörigen (Gegenschluss aus § 19 Abs. 1 SGB V; zur Familienversicherung § 10 SGB V; vgl Senat, BSGE 84, 98, 99 f = SozR aaO).

    Zwar bewirkt allein aus der Sicht des deutschen Rechts die Aufgabe des Wohnsitzes im Inland, dass die Mitgliedschaft in der KVdR endet (vgl § 3 Nr. 2 SGB IV; Senat, BSGE 84, 98, 100 = SozR aaO; zum Vorrang der Regelung vor § 30 SGB I vgl § 37 SGB I).

    Der durch die Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts begründete Versicherungsschutz erfüllt indessen die wesentlichen Merkmale eines Versicherungsverhältnisses iS des deutschen Rechts (vgl Senat, BSGE 84, 98, 101 = SozR aaO).

    Für ein Versicherungsverhältnis zur deutschen zuständigen Krankenkasse liegt - wie der Senat bereits früher angeführt hat (vgl BSGE 84, 98, 102 ff = SozR aaO) - die Wurzel des Versicherungsschutzes unter Würdigung von Art. 28 Abs. 1 EWGV 1408/71 im deutschen Recht.

    Dieses Ergebnis wird, wie der Senat (vgl BSGE 84, 98, 105 ff = SozR aaO) ebenfalls ausgeführt hat, durch die Rechtsentwicklung im Bereich der KVdR und des § 3 Nr. 2 SGB IV bestätigt: Der leistungsrechtliche Einschlag des von der Rentenversicherung zu tragenden KVdR-Beitrags war Grund für die vor Inkrafttreten des § 3 Nr. 2 SGB V zum 1. Juli 1977 einhellige Auffassung, die Beitragspflicht für Rentner mit Wohnsitz im Ausland hänge außer vom Rentenbezug lediglich davon ab, ob dem Rentner von einer inländischen Krankenkasse unmittelbar oder mittelbar auf dem Wege der Aushilfe durch eine ausländische Kasse Leistungen zu gewähren seien.

    Da auch die Beitragspflicht der Rentenversicherung zu Gunsten von Auslandsrentnern mit Leistungsansprüchen auf Kosten einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse aber ein wesentliches Argument dafür war, dass das BSG einen rentenversicherungsrechtlichen Anspruch auf Beitragszuschuss zu Gunsten der privat oder freiwillig versicherten Rentner im Ausland bejaht hat und da der Schluss zumindest nahe gelegen hat, ohne eigens getroffene Regelungen sei der krankenversicherungsrechtliche Status von Beziehern einer deutschen Rente im Ausland wie derjenige von den Inlandsrentnern zu beurteilen (vgl Urteile des 3. Senats des BSG vom 23. August 1967 in BSGE 27, 129 = SozR Nr. 15 zu § 381 RVO mwN und vom 28. August 1970, BSGE 31, 288 = SozR Nr. 24 zu § 381 RVO), konnte sich im Lichte dieser Erwägungen die Kodifikation des sozialversicherungsrechtlichen Territorialitätsprinzips in § 3 SGB IV zum 1. Juli 1977 auf die Krankenversicherung von Auslandsrentnern nicht auswirken (vgl insgesamt Senat, BSGE 84, 98, 105 f = SozR aaO).

    Die Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 16. Juni 1999 (BSGE 84, 98 ff, insbesondere 107 = SozR aaO) widersprechen dieser Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juli 2003, aaO) indessen nicht.

    Werden durch die Auslegung des gemeinschaftsrechtlich geprägten nationalen Leistungsrechts besondere Belastungen begründet, denen der vorgesehene Lastenausgleich nicht gerecht wird, ist es infolgedessen Sache der betroffenen Mitgliedstaaten, durch Vereinbarungen das Erstattungsrecht dem Leistungsrecht anzupassen; soweit dies möglich ist, besteht kein Anlass, bei der Auslegung von Leistungsvorschriften auf die Erstattungsvorschriften Rücksicht zu nehmen (vgl Senat, BSGE 84, 98, 107 = SozR aaO).

    In Kenntnis der Rechtsprechung des BSG (BSGE 84, 98 ff = SozR aaO) hat es der Gesetzgeber vielmehr trotz grundlegender Umgestaltung des Leistungsrechts im Übrigen bei der bisherigen Regelung in den §§ 3 und 6 SGB IV belassen.

  • EuGH, 03.07.2003 - C-156/01

    RENTNER, DIE IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM IHRER HERKUNFT WOHNEN, MÜSSEN

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Dem stehe die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 3. Juli 2003, Rs C-156/01, EuGHE 2003 I-7045 = SozR 4-6050 Art. 22 Nr. 1 - van der Duin/van Wegberg-van Brederode) nicht entgegen (Urteil vom 8. Januar 2004).

    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juli 2003, Rs C-156/01, EuGHE 2003 I-7045 = SozR 4-6050 Art. 22 Nr. 1 - van der Duin/van Wegberg-van Brederode) Art. 22 Abs. 1 Buchst c Ziffer i EWGV 1408/71 auch für einen Rentner, der in einem anderen als dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnt und der daher nach seiner Eintragung beim Träger des Wohnorts den in Art. 28 EWGV 1408/71 vorgesehenen Anspruch hat, wenn er sich zur ärztlichen Behandlung in den Staat der Rentenzahlung begeben will.

    Art. 28 EWGV 1408/71 enthält nämlich eine Kollisionsnorm, anhand deren für Rentner, die in einem anderen als dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnen, bestimmt werden kann, welcher Träger die darin angegebenen Leistungen zu erbringen hat und welche Rechtsvorschriften anwendbar sind (vgl EuGH Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 39 und EuGH, Urteil vom 10. Januar 1980, Rs 69/79, EuGHE 1980, 75 ff, RdNr 12 = SozR 6050 Art. 19 Nr. 2 - Jordens/Vosters).

    Sobald ein Rentner und seine Familienangehörigen die durch Art. 28 EWGV 1408/71 begründete Rechtsstellung erworben haben, indem sie sich, wie in Art. 29 EWGV 574/72 vorgesehen, beim Träger des Wohnorts haben eintragen lassen, hat dieser Rentner nach dem Wortlaut des Art. 28 EWGV 1408/71 für sich und seine Familienangehörigen Anspruch auf Gewährung von Sachleistungen in der Weise, als ob er nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet er wohnt, zum Bezug einer Rente berechtigt wäre und Anspruch auf Sachleistungen hätte (vgl EuGH, Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 40).

    Allerdings hat die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 44 f) zutreffend darauf hingewiesen, dass entsprechend Art. 95 EWGV 574/72 der zuständige Träger des gemäß Art. 28 EWGV 1408/71 zur Zahlung der Rente verpflichteten Staates dem Träger des Wohnorts grundsätzlich den Betrag der gewährten Leistung mittels eines Pauschbetrags erstattet, durch den sämtliche den betreffenden Personen zu gewährende Sachleistungen abgedeckt werden sollen.

    Würde man auf dieser Grundlage einem Sozialversicherten, der den in Art. 28 EWGV 1408/71 vorgesehenen Anspruch hat, gestatten, sich nach Gutdünken zur Krankenbehandlung in den Mitgliedstaat, der zur Zahlung der Rente verpflichtet ist, zu begeben, um sich dort vom zuständigen Träger dieses Staates die nach dortigem Recht vorgesehenen Leistungen gewähren zu lassen, so hätte dies (die unter dem Blickwinkel des sekundären Gemeinschaftsrechts nicht gewollte) Folge, dass dieser Mitgliedstaat die von ihm bereits mittels des an den Mitgliedstaat des Wohnorts gezahlten Pauschbetrags finanzierten Behandlungskosten ein zweites Mal übernähme (EuGH, Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 45).

    Die Erwägungen des Senats in seinem Urteil vom 16. Juni 1999 (BSGE 84, 98 ff, insbesondere 107 = SozR aaO) widersprechen dieser Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juli 2003, aaO) indessen nicht.

    In Fortführung der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 41 und 47 mwN) schafft Art. 27 Abs. 2 EGV 883/2004 ausdrücklich die Möglichkeit, Rentnern bei Aufenthalt in dem Rente gewährenden Mitgliedstaat einen Sachleistungsanspruch unmittelbar gegen den dort zuständigen (Krankenversicherungs-)Träger einzuräumen.

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 P 4/02 R

    Pflegeversicherung - keine Versicherungspflicht bei Wohnsitz in Mitgliedstaat

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    g) Die Entscheidung des 12. Senats des BSG vom 26. Januar 2005 (Urteil B 12 P 4/02 R, SozR 4-2400 § 3 Nr. 1) steht dem vorstehend gewonnenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 1/04 B

    Verfassungswidrigkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Halbs. 1 SGB V

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    b) Ein Versicherungsverhältnis nach deutschem Recht als Grundlage für die Leistungspflicht der Krankenkasse wird entweder durch Gesetz als Pflichtversicherung oder auf Grund eines Antrags als freiwillige Versicherung begründet; nach den für den Kläger einschlägigen § 165 Abs. 1 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO), Art. 56 Abs. 3 Gesundheits-Reformgesetz (GRG), § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (zur Rechtsentwicklung vgl BSGE 78, 297, 299 ff = BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 29; BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 3) und § 3 Nr. 2 SGB IV hängt die Versicherungspflicht vom Bezug einer Rente, von der Belegung einer Vorversicherungszeit und von einem Wohnsitz im Inland ab.
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 19/95

    Leistungserbringung nach Beendigung der Mitgliedschaft des Versicherten bei der

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Die Karte dient nach § 15 Abs. 2 und § 291 Abs. 1 Satz 3 SGB V dazu, die Berechtigung zur Inanspruchnahme von ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nachzuweisen (vgl BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 2 S 6 f).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 26/95

    Zuschuß zur Zahnersatzbehandlung ohne vorherige Genehmigung, Zurückverweisung der

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Insbesondere sei der Kläger trotz seines Wohnsitzes in Frankreich "Versicherter" iS der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 24. September 1996, 1 RK 26/95, SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 und vom 16. Juni 1999, B 1 KR 5/98 R, BSGE 84, 98 = SozR 3-2400 § 3 Nr. 6).
  • EuGH, 10.01.1980 - 69/79

    Jordens-Vosters

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Art. 28 EWGV 1408/71 enthält nämlich eine Kollisionsnorm, anhand deren für Rentner, die in einem anderen als dem zur Zahlung der Rente verpflichteten Mitgliedstaat wohnen, bestimmt werden kann, welcher Träger die darin angegebenen Leistungen zu erbringen hat und welche Rechtsvorschriften anwendbar sind (vgl EuGH Urteil vom 3. Juli 2003, aaO, RdNr 39 und EuGH, Urteil vom 10. Januar 1980, Rs 69/79, EuGHE 1980, 75 ff, RdNr 12 = SozR 6050 Art. 19 Nr. 2 - Jordens/Vosters).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 1/03 R

    Krankenhausbehandlung - Verbindlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung - mit

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    Die Karte dient nach § 15 Abs. 2 und § 291 Abs. 1 Satz 3 SGB V dazu, die Berechtigung zur Inanspruchnahme von ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen im Rahmen der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung nachzuweisen (vgl BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 2 S 6 f).
  • BSG, 26.06.1996 - 12 RK 8/95

    Vorversicherungszeiten in der Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    b) Ein Versicherungsverhältnis nach deutschem Recht als Grundlage für die Leistungspflicht der Krankenkasse wird entweder durch Gesetz als Pflichtversicherung oder auf Grund eines Antrags als freiwillige Versicherung begründet; nach den für den Kläger einschlägigen § 165 Abs. 1 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO), Art. 56 Abs. 3 Gesundheits-Reformgesetz (GRG), § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (zur Rechtsentwicklung vgl BSGE 78, 297, 299 ff = BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 29; BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 3) und § 3 Nr. 2 SGB IV hängt die Versicherungspflicht vom Bezug einer Rente, von der Belegung einer Vorversicherungszeit und von einem Wohnsitz im Inland ab.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R
    b) Ein Versicherungsverhältnis nach deutschem Recht als Grundlage für die Leistungspflicht der Krankenkasse wird entweder durch Gesetz als Pflichtversicherung oder auf Grund eines Antrags als freiwillige Versicherung begründet; nach den für den Kläger einschlägigen § 165 Abs. 1 Nr. 3 Reichsversicherungsordnung (RVO), Art. 56 Abs. 3 Gesundheits-Reformgesetz (GRG), § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V (zur Rechtsentwicklung vgl BSGE 78, 297, 299 ff = BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 29; BVerfGE 102, 68 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42; BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 3) und § 3 Nr. 2 SGB IV hängt die Versicherungspflicht vom Bezug einer Rente, von der Belegung einer Vorversicherungszeit und von einem Wohnsitz im Inland ab.
  • BSG, 28.08.1970 - 3 RK 94/69
  • BSG, 23.08.1967 - 3 RK 55/66

    Beitragszuschuss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für eine in den

  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2019 - L 11 KR 4007/18

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Widerspruch gegen Bescheid einer

    Dies gelte nach der Rechtsprechung für die Personen, die nicht nur eine Rente nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des regelmäßigen Wohnsitzes haben (unter Hinweis auf Bundessozialgericht 05.07.2005, B 1 KR 4/04 R).

    So könne ein Pflichtversicherter in der KVdR, der ausschließlich eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung beziehe, aufgrund der Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts seinen Status entgegen § 3 Nr. 2 SGB IV beibehalten, auch wenn er seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat der EU verlege (BSG 05.07.2005, B 1 KR 4/04 R).

    Aus den Entscheidungen des BSG vom 16.06.1999 (B 1 KR 5/98 R) und 05.07.2005 (B 1 KR 4/04 R) ergebe sich nur, dass bei Wegzug in ein anderes Land der EU die Mitgliedschaft in der KVdR nur bestehen bleibe, wenn ausschließlich eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung bezogen werde.

    Würde die Antragstellerin allein eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, stünde dies dem Fortbestand der Versicherungspflicht in der KVdR und dem folgend der PVdR nicht entgegen (dazu BSG 16.06.1999, B 1 KR 5/98 R und 05.07.2005, B 1 KR 4/04 R).

    Die in Art. 24 Abs. 1 VO (EG) Nr. 883/04 normierte Wohnsitzfiktion gilt auch für das Beitragsrecht, denn weil der deutsche Sozialleistungsträger in diesem Fall für die Ausgaben für Sachleistungen bei Krankheit aufkommen muss, dürfen ihm auch die Krankenversicherungsbeiträge zugewiesen werden (vgl BSG 05.07.2005, B 1 KR 4/04 R zur Vorgängervorschrift in VO Nr. 1408/71).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2019 - L 5 P 19/17
    Etwas anderes folge auch nicht aus den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R und vom 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R, wonach pflichtversichert in der KVdR (und damit auch pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung) bleibe, wer als Bezieher ausschließlich einer deutscher Rente in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verziehe.

    Auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 01.06.1999 - B 1 KR 5/98 R und vom 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R lasse sich die Auffassung des Sozialgerichts, pflichtversichert in der deutschen Krankenversicherung (und damit auch in der Pflegeversicherung) könne nur bleiben, wer nicht Doppel- oder Vielfachrentner sei, nicht stützen.

    a) Der Senat teilt die Einschätzung des Sozialgerichts, dass die Argumentation des Bundessozialgerichts in den Urteilen vom 16.06.1999 - B 1 KR 5/98 R (Rn. 15-30) und vom 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R (Rn. 14 ff.), wonach der Versicherungsschutz in der KVdR (und damit auch in der PVdR) durch einen Wechsel des Wohnsitzlandes zumindest europarechtlich nicht verloren geht, dem Ende der Versicherungspflicht im vorliegenden Fall nicht entgegensteht.

    Im Übrigen ergibt sich aus den Entscheidungen (insbesondere aus dem Urteil vom 05.07.2005 - B 1 KR 4/04 R Rn. 21) - eher zu Lasten der Klägerin - kein Widerspruch zwischen der Rechtsprechung des 1. und des 12. Senates des Bundessozialgerichts.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - L 9 KR 149/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - kein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf

    Wer als Bezieher ausschließlich deutscher Rente in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Spanien) verzieht, bleibt Pflichtversicherter in der Krankenversicherung der Rentner Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 5. Juli 2005, B 1 KR 4/04 R).

    In seiner Entscheidung vom 11. Juli 2014 hat der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg mit Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juli 2005 (B 1 KR 4/04 R) betont, es sei unerheblich für die Versicherung des Klägers, dass er seinen Wohnsitz in das EU-Ausland verlegt habe.

    Bereits der 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat den Kläger in seinem Urteil vom 11. Juli 2014 auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hingewiesen (Urteil vom 5. Juli 2005, B 1 KR 4/04 R).

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Rechtsprechung
   BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2665
BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R (https://dejure.org/2005,2665)
BSG, Entscheidung vom 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R (https://dejure.org/2005,2665)
BSG, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 14/02 R (https://dejure.org/2005,2665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen Trägers iS des § 36 ALG - keine Leistungsgewährung nach Satzung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Haushaltshilfe für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung; Notwendigkeit des Ausschlusses der Leistungserbringung kraft Gesetzes durch die gesetzliche Krankenversicherung oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 95, 17
  • NZS 2006, 318 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 11/79

    Ergänzende Leistung zur Rehabilitationsklageart

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Das LSG wird bei der Fortführung des Berufungsverfahrens Folgendes zu beachten haben: "Erforderlich" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung durch die Verwaltung grundsätzlich von den Gerichten zu überprüfen ist (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).

    Für die Subsumtion des Begriffs "erforderlich" iS des § 36 Abs. 1 Nr. 1 ALG aF können generell folgende Rechtsgrundsätze maßgebend sein (vgl dazu allg BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5; s auch SozR 2200 § 1301 Nr. 8 S 19, 21 mwN): Nach dem Gesetzeswortlaut hat sich auch die Erforderlichkeit der Haushaltshilfe an dem Ziel der Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Unternehmens zu orientieren.

  • BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 46/73

    Förderbarkeit von Teilnehmern und Trägern von Maßnahmen beruflicher Bildung

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 29.07.1965 - 3 RK 45/64

    Stellenplan der Krankenkasse - Besoldungsplan der Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist die gerichtliche Kontrolle dabei jedoch insoweit begrenzt, als sie sich darauf beschränkt, ob die Verwaltung von einem zutreffenden, vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs abstrakt ermittelten Grenzen beachtet und ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass eine zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSG, Urteil vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73; BSGE 38, 138, 144 = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 23, 206, 207 = SozR Nr. 2 zu § 355 RVO; SozR 2200 § 1237b Nr. 5; BSGE 79, 269 = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 1/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Betriebshilfe - Tod des Landwirts -

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Lohnersatzleistungen erübrigen sich (vgl GLA-Kommentar, AdL, § 10 ALG S 5.2; Koch/Möller-Schlotfeldt in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 3, 1999, § 62, RdNr 19; s auch Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. September 2004 - B 10 LW 1/04 R - SozR 4-5868 § 37 Nr. 1) und unterlägen überdies dem Doppelleistungsverbot (vgl Habermann, SdL 1995, S 172).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Zwar hat auch sie den Zweck zu verhindern, dass notwendige medizinische Maßnahmen aus häuslichen oder familiären Gründen unterbleiben, möglicherweise mit der Folge, dass der Gesundheitszustand des Versicherten leidet oder sich weiter verschlechtert und später eine intensivere, längere und meistens auch teurere Behandlung notwendig wird (vgl BSGE 77, 102 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1).
  • BSG, 15.12.1988 - 11a RLw 6/87

    Rechtsnormcharakter allgemeiner Richtlinien - Befugnis zur Setzung autonomen

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Soweit die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf § 66 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 63 der nach § 36 Abs. 4 ALG beschlossenen AR (idF vom 1. Januar 1999, Bundesanzeiger Nr. 233 vom 10. Dezember 1998, S 17085) bezieht, folgt daraus kein anderes Ergebnis (vgl zum Rechtsnormcharakter der AR: BSGE 63, 220-224 = SozR 5850 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RLw 6/87 - unter Hinweis auf SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 09.06.1988 - 11a RLw 3/87

    Allgemeine Richtlinien einer LAK für Einzelmaßnahmen zur Erhaltung oder Erlangung

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Soweit die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf § 66 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 63 der nach § 36 Abs. 4 ALG beschlossenen AR (idF vom 1. Januar 1999, Bundesanzeiger Nr. 233 vom 10. Dezember 1998, S 17085) bezieht, folgt daraus kein anderes Ergebnis (vgl zum Rechtsnormcharakter der AR: BSGE 63, 220-224 = SozR 5850 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RLw 6/87 - unter Hinweis auf SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85

    Keine Kostenerstattung einer selbstbeschafften Ersatzkraft nach § 9 GAL

    Auszug aus BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R
    Soweit die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf § 66 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 63 der nach § 36 Abs. 4 ALG beschlossenen AR (idF vom 1. Januar 1999, Bundesanzeiger Nr. 233 vom 10. Dezember 1998, S 17085) bezieht, folgt daraus kein anderes Ergebnis (vgl zum Rechtsnormcharakter der AR: BSGE 63, 220-224 = SozR 5850 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RLw 6/87 - unter Hinweis auf SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente -

    Ferner stellt das ALG den versicherungspflichtigen Landwirten berufsspezifische Hilfen zur Verfügung, wie zB die Betriebs- und Haushaltshilfe, die nach dem SGB VI nicht oder nicht in diesem Umfang vorgesehen sind (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 14/02 R, JURIS, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) und zumindest kurzfristig die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes gewährleisten.
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 LW 3/04 R

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsminderungsrente - versicherungsrechtliche

    Ferner stellt das ALG den versicherungspflichtigen Landwirten berufsspezifische Hilfen zur Verfügung, wie zB die Betriebs- und Haushaltshilfe, die nach dem SGB nicht oder nicht in diesem Umfang vorgesehen sind (vgl Senatsurteil vom 16. Juni 2005 - B 10 LW 14/02 R, JURIS, SozR 4-5868 § 36 Nr. 1) und zumindest kurzfristig die Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes gewährleisten.
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 12/15 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Betriebshilfe - Kostenerstattung bei

    Der Beklagten kommt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Betriebshilfe nach § 9 KVLG 1989 kein Beurteilungsspielraum zu (zum begrenzten gerichtlichen Prüfmaßstab beim Beurteilungsspielraum vgl BSGE 95, 17 = SozR 4-5868 § 36 Nr. 1, RdNr 34 zu § 36 ALG aF und BSG SozR 2200 § 1237b Nr. 5 S 6) .
  • LSG Bayern, 13.06.2018 - L 1 LW 2/16

    Betriebshilfe nach dem Tod eines Landwirts - Erforderlichkeit

    Der Beklagten kommt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit der Betriebshilfe auch kein Beurteilungsspielraum zu (zum begrenzten gerichtlichen Prüfmaßstab beim Beurteilungsspielraum vgl. BSG, Urteil vom 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R -, BSGE 95, 17-29, SozR 4-5868 § 36 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8764
LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.07.2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Juli 2005 - L 5 ER 57/05 KR (https://dejure.org/2005,8764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für den Erlass einer Sicherungsanordnung; Regelung Voraussetzungen der Abgabe verordneter Arzneimittel durch die Spitzenverbände der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Berechtigung der Krankenkassenverbände zum Abschluss von sog. Add-on-Verträgen über die Arzneimittelversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Nach dieser Vorschrift komme dem Antragsteller zu 1 als Spitzenverband der Apotheker eine Monopolstellung für den Abschluss des Rahmenvertrages und ergänzender Verträge zu (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG -, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R).

    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (hierzu und zum Folgenden: BSG, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER).

    Entgegen der Auffassung der Antragsgegner beziehen sich die Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 25.9.2001 (aaO) nicht nur auf das Verhältnis der Spitzenorganisation der Apotheker zu Hilfsmittelerbringern, sondern allgemein auf die Rechtsstellung der Apothekerorganisationen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2002 - L 5 B 3/02

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • LSG Bayern, 17.12.1999 - L 12 B 359/99
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (Bayerisches LSG 17.12.1999, L 12 B 359/99 KA ER, Breithaupt 00, 245; LSG Nordrhein-Westfalen 25.2.2002, L 5 B 3/02 KR ER, NZS 2002, 498).
  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 15 W 708/98

    Kostenfestsetzung nach einem Prozess bei Obsiegen eines Streitgenossen und

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Der Antragsteller zu 1, der obsiegt hat, hat Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten (dh von ½ der Kosten der mit der Antragstellerin zu 2 gemeinsamen Prozessbevollmächtigten; vgl Oberlandesgericht - OLG - Dresden, NJW-RR 1999, 293; Putzo, aaO, Rz 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004 - L 16 B 4/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (hierzu und zum Folgenden: BSG, 25.9.2001, B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER).
  • LSG Thüringen, 02.04.2002 - L 6 KR 145/02
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten: Wenn die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist, ist ein Recht, das geschützt werden müsste, nicht vorhanden; der Antrag auf eine einstweilige Anordnung ist in diesem Fall, auch wenn ein Anordnungsgrund vorliegt, abzulehnen (LSG Thüringen 2.4.2002, L 6 KR 145/02 ER Breithaupt 2002, 684).
  • LSG Berlin, 29.05.2002 - L 9 B 20/02

    Kostenübernahmezusage für die Benutzung eines Medikaments, das außerhalb seiner

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Abzuwägen sind in diesem Fall die Folgen, die auf der einen Seite entstehen würden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung nicht erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch besteht, und auf der anderen Seite entstünden, wenn das Gericht die einstweilige Anordnung erließe, sich aber im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass der Anspruch nicht besteht (LSG Berlin, 28.1.2003, L 9 B 20/02 KR ER W 02 I).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003 - L 15 AL 23/03

    Erfolgsaussichten eines Eilverfahrens bei einem wahrscheinlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2005 - L 5 ER 57/05
    Ist die Klage im Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl LSG Niedersachsen-Bremen 20.10.2003, L 15 AL 23/03 ER, SGb 2004, 44) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung häufig stattzugeben (vgl LSG Thüringen, aaO; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 123, Rz 25), wobei allerdings auch in diesem Fall nicht gänzlich auf einen Anordnungsgrund verzichtet werden kann.
  • SG Frankfurt/Main, 09.08.2006 - S 21 KR 429/06

    Krankenversicherung - öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen

    Mit diesen Vorschriften wollte der Gesetzgeber der für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Apotheker gebildeten Spitzenorganisation bzw. Organisation auf Landesebene die ausschließliche Befugnis für den Abschluss solcher Verträge einräumen (vgl. BSG, Urteil vom 25.09.2001, B 3 KR 3/01 R; LSG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 25.07.2005, L 5 ER 57/05 KR, NZS 2006, 318; Beschluss des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 20.09.2004, L 16 B 4/04 KR ER) Aus dieser Monopolstellung, die auch dem sonst im Rahmen des SGB V geltenden Grundsatzes entspricht, dass die Krankenkassen Verträge mit einzelnen Leistungserbringern nur in Sonderfällen abschließen dürfen und ansonsten die Versorgungsmodalitäten im Rahmen von Gesamtverträgen zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den der Leistungserbringer zu vereinbaren sind, folgt, dass die Krankenkassenverbände nicht zum Abschluss von Verträgen mit anderen natürlichen oder juristischen Personen berechtigt sind, welche entweder einem der nach § 129 Abs. 2, 5 SGB V geschlossenen Verträge widersprechen oder ebenfalls Rahmenverträge oder ergänzende Verträge im Sinne dieser Vorschriften darstellen.
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