Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006

Rechtsprechung
   BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R   

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https://dejure.org/2006,1244
BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R (https://dejure.org/2006,1244)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R (https://dejure.org/2006,1244)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2006 - B 4 RA 59/04 R (https://dejure.org/2006,1244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Kammervorsitzender - ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - gesetzlicher Richter - Kammerbesetzung

  • openjur.de

    Zulassung der Sprungrevision im Gerichtsbescheid wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den Kammervorsitzenden ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter; Entscheidung über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit eines an einen Verbandsvertreter kraft Satzungsbestimmung gezahlten Pauschbetrags in einem isolierten Vorverfahren nach § 63 Sozialgestezbuch Zehntes Buch (SGB X); Mitwirkung ehrenamtlicher Richter als tragender Grundsatz des sozialgerichtlichen ...

  • Judicialis

    SGG § 12 Abs 1 S 1; ; SGG § 105 Abs 1 S 1; ; SGG § 160 Abs 2 Nr 1; ; SGG § 161 Abs 2 S 1; ; GG Art 101 Abs 1 S 2; ; SGB X § 63 Abs 1 S 1; ; SGB X § 63 Abs 2; ; SGB X § 63 Abs 3 S 1 Halbs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Sprungrevision in Gerichtsbescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 51
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 44/95

    Erstattung notwendiger Aufwendungen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Vertretungskosten seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24. April 1996 - 5 RJ 44/95 in SozR 3-1300 § 63 Nr. 7) nur erstattungsfähig, wenn sie auf einer gesetzlichen Ordnung des Kostenrahmens - einer Gebührenordnung - beruhten.

    Dem vom SG herangezogenen Urteil des BSG vom 24. April 1996 (5 RJ 44/95 in BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7) steht ein Urteil des BSG vom 30. Januar 1991 (9a/9 RVs 10/89 in SozR 3-1300 § 63 Nr. 2) gegenüber, auf das die Klägerin ihre Revision stützt.

    Außerdem wird es in seine Erwägungen miteinzubeziehen haben, dass die Klägerin - falls es zu einem Prozess in der Hauptsache mit gleichem Ergebnis gekommen wäre - wohl einen Anspruch auf Erstattung des Pauschbetrags als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen" iS des § 193 Abs. 2 SGG gehabt hätte, soweit sie diesen verständigerweise für notwendig halten durfte, also der nach der Satzung des Verbandes zur Deckung der Verwaltungskosten zu zahlende Pauschbetrag angemessen war (vgl Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 7, 10a; Krasney/Udsching, aaO, XII. Kapitel RdNr 86; Knittel in Hennig, SGG, § 193 RdNr 48; Groß in Lüdtke, aaO, § 193 RdNr 17; dazu auch: BSG SozR 1500 § 193 Nr. 3; BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 2; BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7).

  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RVs 10/89

    Erstattungsfähigkeit der Auslagen bei der ohne Erlaubnis zulässigen

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Nach einer Entscheidung des BSG vom 30. Januar 1991 (9a/9 RVs 10/89 in SozR 3-1300 § 63 Nr. 2) brauche die Rechtsberatung eines Verbandes iS des § 7 Rechtsberatungsgesetz nicht kostenlos zu erfolgen.

    Dem vom SG herangezogenen Urteil des BSG vom 24. April 1996 (5 RJ 44/95 in BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7) steht ein Urteil des BSG vom 30. Januar 1991 (9a/9 RVs 10/89 in SozR 3-1300 § 63 Nr. 2) gegenüber, auf das die Klägerin ihre Revision stützt.

    Außerdem wird es in seine Erwägungen miteinzubeziehen haben, dass die Klägerin - falls es zu einem Prozess in der Hauptsache mit gleichem Ergebnis gekommen wäre - wohl einen Anspruch auf Erstattung des Pauschbetrags als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen" iS des § 193 Abs. 2 SGG gehabt hätte, soweit sie diesen verständigerweise für notwendig halten durfte, also der nach der Satzung des Verbandes zur Deckung der Verwaltungskosten zu zahlende Pauschbetrag angemessen war (vgl Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 7, 10a; Krasney/Udsching, aaO, XII. Kapitel RdNr 86; Knittel in Hennig, SGG, § 193 RdNr 48; Groß in Lüdtke, aaO, § 193 RdNr 17; dazu auch: BSG SozR 1500 § 193 Nr. 3; BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 2; BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    b) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darf in jedem Einzelfall kein anderer als der Richter tätig werden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (vgl BVerfGE 21, 139, 145; 48, 246, 254).

    Maßt er sich dennoch, dh wenn der Tatbestand des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht erfüllt ist, diese Kompetenz an, entzieht er die Beteiligten ihrem gesetzlichen Richter iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nämlich der Kammer in voller Besetzung (vgl BSGE 88, 274, 278 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1 S 5; dazu auch: BVerfGE 48, 246, 253 ff; 91, 93, 117).

  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Außerdem wird es in seine Erwägungen miteinzubeziehen haben, dass die Klägerin - falls es zu einem Prozess in der Hauptsache mit gleichem Ergebnis gekommen wäre - wohl einen Anspruch auf Erstattung des Pauschbetrags als "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen" iS des § 193 Abs. 2 SGG gehabt hätte, soweit sie diesen verständigerweise für notwendig halten durfte, also der nach der Satzung des Verbandes zur Deckung der Verwaltungskosten zu zahlende Pauschbetrag angemessen war (vgl Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 7, 10a; Krasney/Udsching, aaO, XII. Kapitel RdNr 86; Knittel in Hennig, SGG, § 193 RdNr 48; Groß in Lüdtke, aaO, § 193 RdNr 17; dazu auch: BSG SozR 1500 § 193 Nr. 3; BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 2; BSGE 78, 159 = SozR 3-1300 § 63 Nr. 7).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Maßt er sich dennoch, dh wenn der Tatbestand des § 105 Abs. 1 Satz 1 SGG nicht erfüllt ist, diese Kompetenz an, entzieht er die Beteiligten ihrem gesetzlichen Richter iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, nämlich der Kammer in voller Besetzung (vgl BSGE 88, 274, 278 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1 S 5; dazu auch: BVerfGE 48, 246, 253 ff; 91, 93, 117).
  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsfähig, also entscheidungserheblich sein (vgl dazu etwa BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 S 43 f; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 21/00 R

    Widerspruchsverfahren - Gebühren- und Auslagenanspruch - Selbstvertretung -

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Die Behörde, die über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens zu entscheiden hat, hat drei Entscheidungen zu treffen (dazu BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 12 S 41; BSG SozR 3-1500 § 63 Nr. 7 S 10 f; Roos in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl, § 63 RdNr 31 ff):.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    b) Nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darf in jedem Einzelfall kein anderer als der Richter tätig werden, der in den allgemeinen Normen der Gesetze und der Geschäftsverteilungspläne der Gerichte dafür vorgesehen ist (vgl BVerfGE 21, 139, 145; 48, 246, 254).
  • BSG, 20.10.2005 - B 4 RA 10/05 R

    Widersprüchliche und bedingte Revisionszulassung durch das LSG

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Ein Ausnahmetatbestand, der mangels wirksamer Zulassung keine Bindungswirkung begründet (vgl etwa BSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 4 RA 10/05 R, veröffentlicht in JURIS; dazu auch: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl, § 161 RdNr 8, § 160 RdNr 26 f; Lüdtke, Handkommentar zum SGG, 2. Aufl, § 161 RdNr 8, § 160 RdNr 25; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, Kapitel IX RdNr 19 f, 38), liegt nicht vor.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 80/97 R

    Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses für die Kostenfestsetzung im

    Auszug aus BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 59/04 R
    Die Behörde, die über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens zu entscheiden hat, hat drei Entscheidungen zu treffen (dazu BSG SozR 3-1300 § 63 Nr. 12 S 41; BSG SozR 3-1500 § 63 Nr. 7 S 10 f; Roos in von Wulffen, SGB X, 5. Aufl, § 63 RdNr 31 ff):.
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

  • BSG, 19.06.1958 - 8 RV 1061/56
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 50/17 R

    Müssen ermächtigte Krankenhausärzte am ärztlichen Notdienst teilnehmen?

    Erst recht ist die Verlagerung der Entscheidungskompetenz vom Kollegium auf den Berichterstatter jedenfalls in den Fällen zulässig, in denen keine Zulassung der Revision veranlasst ist, weil einer ständigen Rechtsprechung gefolgt werden soll ( BSG Urteil vom 8.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R - BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 22; BSG Urteil vom 16.3.2006 - B 4 RA 59/04 R - SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 15 ff ) , oder wenn sich das Urteil des LSG auf eine vorhandene, verfahrensfehlerfrei in vollständiger Senatsbesetzung getroffene Leitentscheidung oder bereits beim BSG anhängige Parallelfälle bezieht ( vgl BSG Urteil vom 25.6.2009 - B 3 KR 2/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 24 RdNr 11 f) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Denn die Beklagte hat unangegriffen entschieden, dass dem Kläger die Vorverfahrenskosten dem Grunde nach zu erstatten sind (vgl § 63 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 iVm Abs. 3 Satz 1 SGB X) und dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts iS von § 63 Abs. 3 Satz 2 iVm Abs. 2 SGB X notwendig war (zu beiden Erfordernissen vgl allgemein BSG, Urteil vom 16. März 2006 - B 4 RA 59/04 R - RdNr 22 mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 33/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Zurückweisung der Berufung

    Hierfür ist zum einen die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter grundsätzlich unverzichtbar (zutreffend BSG Urteil vom 16.3.2006 - B 4 RA 59/04 R - SozR 4-1500 § 105 Nr. 1 RdNr 19) .
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05   

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https://dejure.org/2006,9453
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - L 4 KA 24/05 (https://dejure.org/2006,9453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Berichtigung der Abrechnung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für vertragsärztliche Leistungen in Form der Reduktion einer Honorarabrechnung; Berechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen nach der Leistungslegende; Abgeltung ...

  • ra.de
  • gesr.de PDF

    Abrechenbarkeit der Nr. 19 EBM durch Anästhesisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 51 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 11/02 R

    Notdienst - Rettungsdienst - Notarztwagendienst - Vertragsarzt - Vergütung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Im Übrigen sei auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 11/02 R - hinzuweisen, in der u. a. dargelegt sei, die Zielsetzung der Leistung nach Nr. 19 EBM-Ä, die auf Abgeltung eines erhöhten Betreuungsaufwandes typischerweise im Rahmen einer kontinuierlichen Behandlung gerichtet sei, werde dadurch verdeutlicht, dass die Leistung nur einmal im Behandlungsfall (also einmal je Quartal) abrechenbar sei.

    Das BSG habe in dem Urteil vom 5. Februar 2003 - B 6 KA 11/02 R - entsprechend entschieden und weiter ausgeführt, dass mit der Nr. 19 EBM-Ä der Mehraufwand abgegolten werden solle, der dem Arzt entstehe, der einen Patienten kontinuierlich begleite und betreue.

    In dem Urteil vom 5. Februar 2003 (- B 6 KA 11/02 R - SozR 4-2500 § 75 Nr. 1) ist dargelegt, für ärztliche Leistungen im Notarztwagendienst sei die Erhebung der Fremdanamnese über einen kommunikationsgestörten Patienten nach Nr. 19 EBM-Ä nicht berechnungsfähig.

    Nach Auffassung des Senats folgt deshalb weder aus dem Wortlaut noch aus der Heranziehung weiterer Kriterien einschließlich des Urteils des BSG vom 5. Februar 2003 (a. a. O.) ein Abrechnungsausschluss bezüglich der Nr. 19 EBM-Ä für Anästhesiologen im Zusammenhang mit der Durchführung von Narkosen.

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.1999 - L 6 KA 38/98
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Demnach gibt allein der Wortlaut der Nr. 19 EBM-Ä einschließlich der hierzu vorgegebenen Abrechnungsbeschränkungen keinen Hinweis darauf, dass bestimmte Arztgruppen generell von der Abrechnung dieser Leistungsziffer ausgeschlossen sind (ebenso für einen Hautarzt, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. vom 11. Mai 1999 - L 6 KA 38/98 - MedR 2000, 345).

    Zum einen ist bereits fraglich, ob eine erhebliche Kommunikationsstörung überhaupt in jedem Fall Voraussetzung für die Abrechnung der Nr. 19 EBM-Ä ist, oder ob die Vorschrift nicht so zu lesen ist, dass es sich um einen psychisch oder hirnorganisch Kranken oder einen krankheitsbedingt erheblich kommunikationsgestörten Kranken handeln muss (so Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. vom 11. Mai 1999 - L 6 KA 38/98 - a. a. O. ).

    Soweit die Beklagte letztlich geltend machen will, die Nr. 19 EBM-Ä sei von dem Kläger ohne hinreichende Einzelfallbegründung abgerechnet worden, ist eine solche Begründung nach der Leistungslegende der Nr. 19 EBM-Ä nicht erforderlich; eine Begründungspflicht ist auch nicht aus anderen normativen Regelungen abzuleiten (vgl. zu diesem Erfordernis allgemein BSG, Urt. vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, juris Rz. 16; ebenso unter Hinweis u. a. auf dieses Urt. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. vom 11. Mai 1999 - L 6 KA 38/98 - a. a. O., betreffend die Nr. 19 EBM-Ä).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 4/01 B

    Ansatz der Nr. 19 EBM-Ä bei kommunikationsgestörten Kleinkindern

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Soweit die 61 streitigen Abrechnungen sich in Einzelfällen auf Kinder unter 4 Jahren beziehen, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Abrechnung der Nr. 19 EBM-Ä bei Säuglingen und Kleinkindern nicht in Betracht kommt, weil hier das Alter und nicht die Kommunikationsstörung die Erhebung der Eigenanamnese verhindert (BSG, Beschl. vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 4/01 B - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Soweit die Beklagte letztlich geltend machen will, die Nr. 19 EBM-Ä sei von dem Kläger ohne hinreichende Einzelfallbegründung abgerechnet worden, ist eine solche Begründung nach der Leistungslegende der Nr. 19 EBM-Ä nicht erforderlich; eine Begründungspflicht ist auch nicht aus anderen normativen Regelungen abzuleiten (vgl. zu diesem Erfordernis allgemein BSG, Urt. vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 48/97 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 10, juris Rz. 16; ebenso unter Hinweis u. a. auf dieses Urt. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. vom 11. Mai 1999 - L 6 KA 38/98 - a. a. O., betreffend die Nr. 19 EBM-Ä).
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Leistungsbeschreibungen dürfen weder ausdehnend ausgelegt noch analog angewandt werden (BSG, Urt. vom 16 Mai 2001 - B 6 KA 20/00 R - BSGE 88, 126, juris Rz. 20 mit zahlreichen Nw. zur Rspr.).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 24/05
    Das Nähere zu Inhalt und Umfang der abrechnungsfähigen Leistungen ist im EBM-Ä bestimmt, an dessen Vorgaben die KÄV bei der Ausgestaltung ihrer Honorarverteilung gebunden ist (BSG, Urt. vom 22.Juni 2005 - B 6 KA 80/03 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 m. w. Nachw. zur Rspr.).
  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 60/06

    Ärztlicher Notdienst - keine Abrechnung der Nr 19 EBM-Ä

    Er stützt sich insbesondere auf das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 11. Juli 2006, Az.: L 4 KA 24/05, in dem die Abrechenbarkeit der Nr. 19 EBM-Ä für Anästhesisten bejaht wurde.

    Hingegen führt das vom Kläger zur Stützung seiner Argumentation herangezogene Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 11. Juli 2006, Az.: L 4 KA 24/05, in dem die Abrechenbarkeit der Nr. 19 EBM-Ä für Anästhesisten bejaht wurde, nicht zu einer anderen Beurteilung.

    In den entscheidungserheblichen Gesichtspunkten liegt eine Vergleichbarkeit des ärztlichen Notdienstes mit dem Notarztwagendienst vor, zu dem die Entscheidung des BSG vom 5. Februar 2003, a.a.O., ergangen ist (vgl. bereits Urteil des erkennenden Senats vom 26. September 2007, Az.: L 4 KA 656/06), nicht hingegen mit den von Anästhesisten erbrachten Behandlungen, die Gegenstand des Urteils des LSG Schleswig-Holstein vom 11. Juli 2006, a.a.O., waren.

  • LSG Hessen, 23.05.2007 - L 4 KA 22/06
    Dessen Angelegenheit sei es, die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen wolle, die allein ihm bekannt seien oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden könnten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2006 - L 4 KA 24/05).
  • LSG Hessen, 23.05.2007 - L 4 KA 25/06
    Dessen Angelegenheit sei es, die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen wolle, die allein ihm bekannt seien oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden könnten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2006 - L 4 KA 24/05).
  • LSG Hessen, 26.09.2007 - L 4 KA 65/06

    Keine Zulässigkeit der Fremdanamnese über einen kommunikationsgestörten Patienten

    Insoweit sei die Situation eher mit der der Anästhesisten vergleichbar, die nach dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 11. Juli 2006 (L 4 KA 24/05) ebenfalls berechtigt seien, die Erhebung der Fremdanamnese nach Nr. 19 EBM-Ä abzurechnen.
  • LSG Hessen, 25.04.2007 - L 4 KA 34/06

    Arzneikostenregress einer Krankenkasse gegen einen Vertragsarzt im Wege der

    Dessen Angelegenheit sei es, die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen wolle, die allein ihm bekannt seien oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden könnten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2006 - L 4 KA 24/05).
  • LSG Hessen, 23.05.2007 - L 4 KA 31/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand elektronischer Verordnungsdaten -

    Dessen Angelegenheit sei es, die zur Begründung seines Anspruchs dienenden Tatsachen so genau wie möglich anzugeben und zu belegen, vor allem, wenn er sich auf für ihn günstige Tatsachen berufen wolle, die allein ihm bekannt seien oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden könnten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28. Juni 2006 - L 4 KA 24/05).
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