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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 (https://dejure.org/2008,3944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 (https://dejure.org/2008,3944)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2008 - L 20 AS 112/06 (https://dejure.org/2008,3944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Vertretung eines nicht geschäftsfähigen Kindes in Sozialhilfesachen durch nur einen Sorgeberechtigten ohne vorheriges Einverständnis des anderen Elternteils; Auslegung der zivilrechtlichen Bestimmungen über die Ausübung der elterlichen Sorge bei nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Das BSG hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R = FEVS 58, 289 = NZS 2007, 383 mit Anm. Behrend jurisPR-SozR 9/2007 Anm. 1) klargestellt, dass in Fällen, in denen "Scheidungskinder" das Umgangsrecht bei einem Elternteil wahrnehmen, jedes Mitglied einer (auch zeitweiligen) Bedarfsgemeinschaft ggf. einen eigenen Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, als dessen Folge eine Einbeziehung in das Streitverfahren in der Regel erforderlich ist.

    Denn die Regelungen des SGB II substituieren keine Unterhaltsverpflichtungen durch Leistungen an den Verpflichteten (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R, Rn. 24).

    Denn einem Haushalt kann auch derjenige angehören, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit in einem nicht unerheblichen Umfang ein Elternteil besucht (vgl. BSG, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, Rn. 27 bei juris).

    Insoweit ist noch einmal auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG, Urteil v. 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R) hinzuweisen, wonach es nicht Aufgabe des SGB II ist, bis in jede Einzelheit für eine Verteilung der für das Existenzminimum der einzelnen Personen notwendigen Gelder zwischen allen Beteiligten zu sorgen.

    Bis zu der Einführung einer bereits seit langem geforderten Öffnungsklausel in das SGB II sieht der Senat auf der Basis der von dem BSG im o.g. Urteil vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R) festgelegten Grundsätze jedoch keine andere Möglichkeit, der besonderen Bedarfslage der von einer Trennung betroffenen Kinder in verfassungskonformer Weise Rechnung zu tragen, nachdem der Gesetzgeber es bisher trotz entsprechender Hinweise im Gesetzgebungsverfahren versäumt hat, diese besondere Bedarfslage zu berücksichtigen (im Ergebnis ähnlich wie hier: SG Gelsenkirchen, Urteil v. 19.02.2008, S 31 AS 30/07; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2006, L 10 B 1061/06 AS ER; SG Düsseldorf, Urteil v. 07.12.2005, S 29 (35) AS 223/05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - L 20 B 227/07

    Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Form

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    c) Der Senat hat in seinem Beschluss vom 22.01.2008 (L 20 B 227/07 AS ER) zwar auf die Problematik der gemeinsamen Vertretung in Fällen der vorliegenden Art hingewiesen, jedoch die Frage der Vertretung von minderjährigen Kindern durch beide Eltern oder nur durch einen Elternteil noch offen gelassen.

    bb) Zwar hat die Beklagte zu Recht darauf hingewiesen, dass den Klägern zu 2) bis 4) mit der Zahlung des Kindergeldes und des Unterhaltsvorschusses grundsätzlich Mittel zur Verfügung stehen, um ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (vgl. hierzu auch Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

    müssen die Kinder mit Teilen ihres Anspruchs nach dem SGB II bzw. sonstigen Einkünften zur Versorgung in einer Bedarfsgemeinschaft beitragen (vgl. hierzu auch Beschlüsse des Senates vom 10.05.2007, L 20 B 24/07 SO ER = FEVS 58, 555, und vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

    Der Senat hält daher an seiner bisherigen Rechtsprechung nicht mehr fest, wonach der Anspruch der Kinder dadurch als erfüllt anzusehen sei, dass diesen Regelleistungen oder andere Einkünfte in der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter bewilligt worden bzw. zugeflossen sind (so noch Beschluss des Senates vom 22.01.2008, L 20 B 227/07 AS ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Die Notwendigkeit einer solchen Lesart der zivilrechtlichen Sorgerechtsvorschriften folgt nach Ansicht des Senats bereits aus der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Umgangsrechts (vgl. auch BVerfG, Beschluss v. 25.10.1994, 1 BvR 1197/93 = NJW 1995, 1342; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 21.06.2007, L 8 AS 491/05; Schütze, SozSich 2007, 113, 114).

    Eine wiederkehrende und von vornherein absehbare wiederholte Darlehensgewährung zur Befriedigung eines Dauerbedarfes würde zudem die gesetzlichen Regelungen über die Regelleistungen umgehen (BSG, a.a.O Rn. 20, vgl hierzu auch LSG Niedersachsen Bremen, Urteil v. 21.06.2007 - L 8 AS 491/05), deren Erhöhung außerhalb besonderer gesetzlicher Tatbestände der Gesetzgeber ersichtlich vermeiden wollte.

    Der Senat folgt daher nicht dem LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil v. 21.06.2007, L 8 AS 491/05), das in der Anwendung des § 21 Abs. 3 SGB II eine Lösung für die aufgezeigten Problemstellungen bei der Ausübung des Umgangsrechtes gesehen hat (vgl. auch Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 20 B 328/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Denn in solchen Fällen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitwirkung der Kindesmutter im Rahmen der Pflege und Erziehung der Kläger zu 2) bis 4) eine untergeordnete Rolle spielt und die Klägerin zu 1) infolgedessen als Allenerziehende angesehen werden könnte (vgl. Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; OVG NRW, Urteil v. 25.08.1998, 24 A 6169/96 zur Vorgängervorschrift des § 23 Abs. 2 S. 1 Bundessozialhilfegesetz; Münder in LPK SGB 11, 2. Auflage 2008, § 21 Rn. 8 f; Lang/Knickrehm in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage 2008, Rn. 29).

    Der Senat folgt daher nicht dem LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil v. 21.06.2007, L 8 AS 491/05), das in der Anwendung des § 21 Abs. 3 SGB II eine Lösung für die aufgezeigten Problemstellungen bei der Ausübung des Umgangsrechtes gesehen hat (vgl. auch Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS).

  • SG Lüneburg, 18.01.2007 - S 31 AS 30/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Stehen den Kindern die hierfür notwendigen Mittel aber tatsächlich nicht zur Verfügung - auf die Anspruchsberechtigung kommt es nach dem Tatsächlichkeitsgrundsatz nicht an -, so droht die Vereitelung des Umgangsrechts, und die Beklagte ist gehalten, das Fehlen der notwendigen "bereiten Mittel" durch Gewährung der begehrten anteiligen Regelleistungen zu ersetzen (so im Ergebnis auch SG Gelsenkirchen, Urteil v. 19.02.2008, S 31 AS 30/07).

    Bis zu der Einführung einer bereits seit langem geforderten Öffnungsklausel in das SGB II sieht der Senat auf der Basis der von dem BSG im o.g. Urteil vom 07.11.2006 (B 7b AS 14/06 R) festgelegten Grundsätze jedoch keine andere Möglichkeit, der besonderen Bedarfslage der von einer Trennung betroffenen Kinder in verfassungskonformer Weise Rechnung zu tragen, nachdem der Gesetzgeber es bisher trotz entsprechender Hinweise im Gesetzgebungsverfahren versäumt hat, diese besondere Bedarfslage zu berücksichtigen (im Ergebnis ähnlich wie hier: SG Gelsenkirchen, Urteil v. 19.02.2008, S 31 AS 30/07; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.11.2006, L 10 B 1061/06 AS ER; SG Düsseldorf, Urteil v. 07.12.2005, S 29 (35) AS 223/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 7 AS 363/05

    Kostenerstattung für die Ausübung des Umgangsrechts mit dem Kind; Mehrbedarf auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Die Kammer sei mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 14.03.2006, L 7 AS 363/05 ER) der Auffassung, dass bezüglich eines geltend gemachten Verpflegungsmehraufwandes allenfalls ein zivilrechtlicher Ausgleich zwischen den Eltern stattfinden könne.

    dd) Der Senat folgt daher auch nicht der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss v. 14.03.2006, L 7 AS 363/05 ER), soweit es die Betroffenen auf die zivilrechtliche Auseinandersetzung verweisen will und in der Zwischenzeit eine Darlehensgewährung nach § 23 SGB II in Betracht zieht.

  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    Der Senat folgt daher nicht dem LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil v. 21.06.2007, L 8 AS 491/05), das in der Anwendung des § 21 Abs. 3 SGB II eine Lösung für die aufgezeigten Problemstellungen bei der Ausübung des Umgangsrechtes gesehen hat (vgl. auch Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS).
  • LSG Thüringen, 15.06.2005 - L 7 AS 261/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Ausübung eines Umgangsrechtes; Nachweis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    ff) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, der hier streitigen Bedarfslage könne im Rahmen einer Anwendung des § 23 SGB II durch eine Darlehensgewährung Rechnung getragen werden (vgl. Schellhorn, Familie und Recht, 2007, S. 193 f [S. 194]; SG Dresden, Beschluss vom 20.05.2006 - S 23 AS 768/06 ER; LSG Bayern, Beschluss v. 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER; LSG Thüringen, Beschluss v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER; LSG Niedersachsen, Beschluss v. 28.04.2005 - L 8 AS 57/05 ER), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.10.2006 - L 7 AS 4806/06

    Arbeitslosengeld II - Darlehen für Fahr- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    gg) Auch eine Anwendung des § 73 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe (SGB XII) hinsichtlich der hier streitbefangenen Regelbedarfe der Kläger zu 2) bis 4) ist abzulehnen (a.A. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2006 - L 7 AS 4806/06 ER-B).
  • LSG Bayern, 04.10.2005 - L 11 B 441/05

    Übernahme von Fahrtkosten aus der Wahrnehmung des Umgangsrechts durch den Träger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
    ff) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, der hier streitigen Bedarfslage könne im Rahmen einer Anwendung des § 23 SGB II durch eine Darlehensgewährung Rechnung getragen werden (vgl. Schellhorn, Familie und Recht, 2007, S. 193 f [S. 194]; SG Dresden, Beschluss vom 20.05.2006 - S 23 AS 768/06 ER; LSG Bayern, Beschluss v. 04.10.2005 - L 11 B 441/05 SO ER; LSG Thüringen, Beschluss v. 15.06.2005 - L 7 AS 261/05 ER; LSG Niedersachsen, Beschluss v. 28.04.2005 - L 8 AS 57/05 ER), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2006 - L 10 B 1061/06

    Leistungen nach dem SGB 2 bei Ausübung des Umgangsrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96

    Bewilligung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Ablehnung eines Mehrbedarfs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Dresden, 20.05.2006 - S 23 AS 768/06

    Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechtes eines nicht

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 24/07

    Sozialhilfe

  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

  • SG Düsseldorf, 07.12.2005 - S 29 (35) AS 223/05

    Gewährung von Leistungen für die Wahrnehmung des elterlichen Umgangsrechts

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 12 ME 283/03

    Geltendmachung eines Anspruches auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt durch in

  • LSG Hamburg, 27.08.2003 - L 1 KR 32/02

    Unterstellung einer Bevollmächtigung

  • LSG Hessen, 23.07.2007 - L 9 AS 91/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Die kalendertagweise Bemessung der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft und die daran ausgerichtete Berechnung des Leistungsanspruchs tragen auch den normativen Vorgaben des SGB II im Regelfall eher Rechnung als die in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Bemessung anhand der während der Umgangszeit eingenommenen Mahlzeiten (vgl nur LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2008 - L 20 AS 112/06 - Sozialrecht aktuell 2008, 155, 159 = NZS 2009, 462, 464).
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2008 - L 20 AS 29/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II bei Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem

    2.Soweit der Kläger anteilige Regelsatzleistungen für die Zeit des Aufenthalts seines Sohnes bei ihm als vermeintlich eigene Ansprüche im eigenen Namen geltend macht, war die Klage abzuweisen, weil der Kläger während der Zeit, in der sich sein Sohn bei ihm aufhält, zwar mit diesem eine zeitweise Bedarfsgemeinschaft bildet, der für diesen Zeitraum bestehende Bedarf des Sohnes jedoch nicht ohne Weiteres vom Kläger geltend gemacht werden kann, weil es sich um einen Individualanspruch des Sohnes handelt (BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = FEVS 58, 289 = NZS 2007, 383 mit Anm. Behrend jurisPR-SozR 9/2007 Anm. 1; LSG NRW Urteil vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06).

    Da der Kläger den Sohn nur alle zwei Wochenenden im Monat und in der Hälfte der Schulferien betreut, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Mitwirkung der Kindesmutter im Rahmen der Pflege und Erziehung des Sohnes eine untergeordnete Rolle spielt und der Kläger infolgedessen als allein erziehend angesehen werden könnte (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - entschieden hat, helfen auch öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht über diese Vertretungsregel hinweg.

    Denn anders als in dem mit Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - entschiedenen Fall fehlt vorliegend der zivilrechtliche Anknüpfungspunkt, der im Licht des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG eine Vertretungsmacht des nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen könnte.

    Die Entscheidung hat darüber hinaus Bedeutung in Abgrenzung und in Klarstellung zu der Entscheidung des erkennenden Senat vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 - in der ebenfalls die Revision zugelassen und inzwischen unter dem Aktenzeichen B 14 AS 54/08 R ein Revisionsverfahren anhängig ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2008 - L 20 B 225/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung nach eigener Überprüfung angeschlossen (vgl. Urteil vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06).

    Dabei ist der Antragsteller zu 2) wirksam durch den Antragsteller zu 1) vertreten, da die sorgeberechtigte Mutter ihr ausdrückliches Einverständnis mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Antragsteller erklärt hat (zur Problematik der ordnungsgemäßen Vertretung durch ein sorgerechtigtes Elternteil bei fehlendem Einverständnis des anderen Elternteils vgl. Urteil des Senats vom 21.04.2008, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2008 - L 8 SO 134/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2

    Da den Antragstellern zu 2. und 3. die zur Ausübung des Umgangsrechts notwendigen Mittel tatsächlich nicht zur Verfügung stehen - auf die Anspruchsberechtigung kommt es nach dem Tatsächlichkeitsgrundsatz nicht an -, droht die Vereitelung des Umgangsrechts, und die Antragsgegnerin ist gehalten, das Fehlen der notwendigen "bereiten Mittel" durch Gewährung der begehrten anteiligen Regelleistungen zu ersetzen (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2008 - L 20 AS 112/06 -, juris Rdnr 47).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2009 - L 19 B 29/09

    Leistungen nach dem SGB II bei zeitweiser Bedarfsgemeinschaft; Geltendmachung von

    Zur Durchsetzung der durch Barauszahlung an ihn zu befriedigende Ansprüche der Antragstellerinnen zu 2) und 3) sei er nach einer Rechtsprechung des LSG NW zu prozessualen Folgen personensorgerechtlicher Verhältnisse (Bezug auf das Urteil des LSG NW vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 -) berechtigt.

    Entgegen seiner Annahme besteht die in der Rechtsprechung gesehene Möglichkeit, aus Familien- und Sorgerechtsbeziehungen zum Kind prozessuale Vertretungsrechte herzuleiten (Urteil des LSG NW vom 21.04.2008 - L 20 AS 112/06 -) beim Antragsteller nicht, da er kein Sorgerecht besitzt (ebenso: Urteil des LSG NW vom 18.08.2008 - L 20 AS 29/07 - Revision unter B 4 AS 68/08 R anhängig).

  • SG Dresden, 26.03.2012 - S 20 AS 5508/10
    Die Berechnungsweise des Beklagten lässt sich mit dem bedarfsdeckenden und pauschalierenden Charakter der Regelleistung nach dem SGB II (BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14 AS 22/07 R) nicht in Einklang bringen (a. A. LSG NRW, Urteil vom 21. April 2008 - L 20 AS 112/06, Rn. 47).
  • LSG Hessen, 19.03.2009 - L 7 AS 53/09

    Arbeitslosengeld II - Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Für hierbei entstehende Mehrkosten könnten dem Antragsteller auch Leistungen nach dem SGB II bzw. dem SGB XII zustehen, sofern im Einzelnen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wären (Hinweis auf: Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. April 2008, L 20 AS 112/06 und vom 18. August 2008, L 20 AS 29/07; Thüringer LSG, Urteil vom 12. November 2007, L 8 SO 90/07 ER).
  • SG Aachen, 14.07.2008 - S 14 AS 14/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zwar hat das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Urteil vom 21.04.2008 (L 20 AS 112/06) ausgeführt, dass die Vermutungsregel des § 73 Abs. 2 Satz 2 SGG widerlegt sei, wenn der ebenfalls sorgeberechtigte andere Elternteil der Klageerhebung ausdrücklich widerspreche.

    Nach Auffassung der Kammer bedeutet das Vorhandensein von Hilfebedürftigkeit ausschließenden bereiten Mitteln im Haushalt desjenigen Elternteils, bei dem sich die Kinder überwiegend aufhalten, keinen Ausschluss von Leistungen für die Kinder für die Zeit der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil (so auch ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06 sowie Beschluss vom 30.04.2008, L 20 B 4/08 AS unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).

  • SG Osnabrück, 01.04.2010 - S 16 AS 112/10
    Außer-dem hat das BSG aber mittlerweile entschieden, dass sogar für den hier ebenfalls vorlie-genden Fall, dass beide Elternteile im Bezug des gleichen Leistungsträgers stehen, die Leistungen an die "dauernde Bedarfsgemeinschaft" den Anspruch der temporären Be-darfsgemeinschaft nicht erfüllen (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 54/08 R, juris Rn. 30; so auch bereits die Vorinstanz: LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 21.04.2008, Az.: L 20 AS 112/06, juris Rn. 46).

    Auf die An-spruchsberechtigung kommt es nach dem Tatsächlichkeitsgrundsatz nicht an (vgl. LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 21.04.2008, Az.: L 20 AS 112/06, juris Rn. 47).

  • SG Lüneburg, 14.01.2009 - S 27 AS 1830/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 4/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.02.2009 - L 5 AS 97/09

    Zeitweise Bedarfsgemeinschaft zwischen Elternteil und Kind bei Wahrnehmung des

  • SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft bei vorübergehendem

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - L 20 B 3/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 18.08.2011 - S 25 AS 2324/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Lüneburg, 18.12.2008 - S 27 AS 150/07

    Anspruch auf anteiliges Sozialgeld sowie anteiligen Mehrbedarf für

  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Abwechslung getrennt

  • SG Dresden, 26.03.2012 - S 20 A 5508/10

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf die Gewährung höherer Leistungen nach

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