Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

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Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spezialrollstuhl als einziges Fortbewegungsmittel

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.3.2009)

    Verfassungshüter verhelfen gelähmter Frau zu Spezialrollstuhl

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  • 123recht.net (Pressebericht)

    Verfassungshüter verhelfen gelähmter Frau zu Spezialrollstuhl

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Vb gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als des einzigen Fortbewegungsmittels im Haushalt

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Karlsruhe eilt ALS-Patienten effektiv zur Hilfe

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Prozess um Elektrorollstuhl - Karlsruhe gibt gelähmter Frau recht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung: Ein Rest an Mobilität gehört zur Menschenwürde

Besprechungen u.ä.

  • iqpr.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung von Eilrechtsschutz für Anschaffung eines mundgesteuerten Elektrorollstuhl ist Grundrechtsverletzung (RA Dr. Sabine Wendt)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 15, 133
  • NZS 2009, 674
  • DVBl 2009, 533
  • DÖV 2009, 462
  • NVwZ 2009, 715 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (123)  

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09  

    Private Kranken- und Pflegeversicherung - Arbeitslosengeld II-Bezieher -

    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage in einem solchen Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 19, 26 und vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte nach der Rechtsprechung des BVerfG zu verhindern (Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 26, und vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 11ff).

    Der erkennende Senat nimmt durch die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung nur vorläufiger Leistungen nicht die Hauptsache vorweg, da die vorläufige Leistungsgewährung durch eine Rückabwicklung (Erstattung der nur vorläufig erhaltenen Leistungen) unschwer auch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Behindertenrecht 2009, 98).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2010 - L 15 AS 26/10  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Beitragspflicht eines Hilfeempfängers in der

    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage in einem solchen Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 19, 26 und vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 11, jeweils zitiert nach juris).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte nach der Rechtsprechung des BVerfG zu verhindern (Beschlüsse vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 26, und vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09, Rn. 11ff).

    Der erkennende Senat nimmt durch die Verpflichtung des Antragsgegners zur Gewährung nur vorläufiger Leistungen nicht die Hauptsache vorweg, da die vorläufige Leistungsgewährung durch eine Rückabwicklung (Erstattung der nur vorläufig erhaltenen Leistungen) unschwer auch nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit korrigiert werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09, Behindertenrecht 2009, 98).

  • SG Potsdam, 05.11.2012 - S 7 KR 340/12  
    In solchen Fällen sind die Gerichte, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen, sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, gehalten, die Sach- und Rechtslage eingehend zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04 - NZS 2004, 527, 528).

    Eine Verletzung dieser grundrechtlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 - NZS 2009, 674, 675; Kammerbeschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 - NZS 2008, 365, 366; Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Breith 2005, 803, 806 f.).

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