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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31114
BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R (https://dejure.org/2014,31114)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R (https://dejure.org/2014,31114)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R (https://dejure.org/2014,31114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung auch durch den Vertreter bzw gesetzlichen Betreuer

  • openjur.de

    Arbeitslosengeldanspruch; Nahtlosigkeitsregelung; Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung auch durch den Vertreter bzw gesetzlichen Betreuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 118 Abs 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 122 Abs 1 S 1 SGB 3, § 125 Abs 1 S 1 SGB 3, § 125 Abs 1 S 3 SGB 3, § 125 Abs 1 S 4 SGB 3
    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung - Vertretung bei gesundheitlichen Einschränkungen - Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Vertreters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wenn ein Betreuter nicht zur Agentur kann, muss es der Betreuer richten

  • rewis.io

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Anspruchsvoraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung - Vertretung bei gesundheitlichen Einschränkungen - Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens des Vertreters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erforderlichkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung auch durch einen Vertreter oder gesetzlichen Betreuer

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erforderlichkeit der persönlichen Arbeitslosmeldung auch durch einen Vertreter oder gesetzlichen Betreuer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld nur bei persönlicher Arbeitslosmeldung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 230
  • NZA-RR 2015, 217
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Die persönliche Arbeitslosmeldung ist danach eine konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs und eine Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

    Die Gegenmeinung beachtet auch nicht, dass die persönliche Meldung andere Funktionen hat, als die bloße Missbrauchskontrolle oder den Beginn der Vermittlungstätigkeit (dazu BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

  • LSG Hamburg, 04.05.2012 - L 2 AL 33/10
    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Gegen das Urteil des SG hat die Beklagte Berufung beim LSG eingelegt und auf dessen Rechtsprechung verwiesen (Urteil vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10) .

    Andere Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten dagegen die Ansicht, eine persönliche Meldung des Vertreters sei geboten (so SG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2007 - S 13 (20) AL 58/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2013 - L 18 AL 126/12; LSG Hamburg vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10; Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 125 RdNr 14; Sauer in Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 RdNr 10a) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 1 B 6/07

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Hierauf antwortete der Betreuer schriftlich und verwies auf den Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2007 (L 1 B 6/07 AL) , wonach eine persönliche Meldung des Betreuers nicht erforderlich sei.

    Danach wird vielfach die Auffassung vertreten, eine persönliche Meldung des Vertreters bei der AA sei nicht erforderlich (so SG Berlin, Urteil vom 27.3.2012 - S 80 AL 1650/10; SG Hamburg vom 14.9.2010 - S 17 AL 418/07; in der Tendenz ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2007 - L 1 B 6/07 AL - Juris RdNr 10; Brand in Brand, SGB III, 6. Aufl 2012, § 145 RdNr 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 145 RdNr 138; Aubel in juris-PK SGB III, § 145 RdNr 28, Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 145 RdNr 46a; Steinmeyer in info also 2012, 123 ff).

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 5/13 R

    Satzung der Seemannskasse - nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erbringende

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (stRspr; zuletzt BSG Urteil vom 3.4.2014 - B 5 R 5/13 R - SozR 4-2600 § 137b Nr. 1 RdNr 37) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 126/12

    Persönliche Arbeitslosmeldung der Anspruchsvoraussetzung für die Gewähung von

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Andere Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten dagegen die Ansicht, eine persönliche Meldung des Vertreters sei geboten (so SG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2007 - S 13 (20) AL 58/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2013 - L 18 AL 126/12; LSG Hamburg vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10; Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 125 RdNr 14; Sauer in Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 RdNr 10a) .
  • SG Berlin, 27.03.2012 - S 80 AL 1650/10

    Arbeitslosengeldanspruch - § 125 SGB 3-Nahtlosfall - persönliche

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Danach wird vielfach die Auffassung vertreten, eine persönliche Meldung des Vertreters bei der AA sei nicht erforderlich (so SG Berlin, Urteil vom 27.3.2012 - S 80 AL 1650/10; SG Hamburg vom 14.9.2010 - S 17 AL 418/07; in der Tendenz ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2007 - L 1 B 6/07 AL - Juris RdNr 10; Brand in Brand, SGB III, 6. Aufl 2012, § 145 RdNr 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 145 RdNr 138; Aubel in juris-PK SGB III, § 145 RdNr 28, Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 145 RdNr 46a; Steinmeyer in info also 2012, 123 ff).
  • SG Düsseldorf, 11.06.2007 - S 13 (20) AL 58/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Andere Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums vertreten dagegen die Ansicht, eine persönliche Meldung des Vertreters sei geboten (so SG Düsseldorf, Urteil vom 11.6.2007 - S 13 (20) AL 58/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.9.2013 - L 18 AL 126/12; LSG Hamburg vom 4.5.2012 - L 2 AL 33/10; Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 125 RdNr 14; Sauer in Jahn, SGB III, Stand 2011, § 125 RdNr 10a) .
  • SG Hamburg, 14.09.2010 - S 17 AL 418/07

    Zur Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Danach wird vielfach die Auffassung vertreten, eine persönliche Meldung des Vertreters bei der AA sei nicht erforderlich (so SG Berlin, Urteil vom 27.3.2012 - S 80 AL 1650/10; SG Hamburg vom 14.9.2010 - S 17 AL 418/07; in der Tendenz ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 28.2.2007 - L 1 B 6/07 AL - Juris RdNr 10; Brand in Brand, SGB III, 6. Aufl 2012, § 145 RdNr 14; Winkler in Gagel, SGB II/SGB III, § 145 RdNr 138; Aubel in juris-PK SGB III, § 145 RdNr 28, Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 145 RdNr 46a; Steinmeyer in info also 2012, 123 ff).
  • LSG Hamburg, 22.01.2014 - L 2 AL 2/11
    Auszug aus BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R
    Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 22.1.2014 - L 2 AL 2/11) .
  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 5/19 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - nicht anhängiges

    Dieses richterrechtliche Rechtsinstitut erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine (behördliche) Pflichtverletzung, dh einen dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnenden Fehler, der beim Berechtigten einen sozialrechtlichen Nachteil kausal bewirkt hat und den der Träger durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung in der Weise beseitigen kann, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der bestünde, wenn die Pflichtverletzung unterblieben wäre (BSG Urteile vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - SozR 4-4300 § 125 Nr. 5 RdNr 35, vom 3.4.2014 - B 5 R 5/13 R - SozR 4-2600 § 137b Nr. 1 RdNr 37, vom 2.2.2006 - B 10 EG 9/05 R - BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 28, vom 18.2.2004 - B 10 EG 10/03 R - BSGE 92, 182 = SozR 4-6940 Art. 3 Nr. 1 RdNr 25 sowie vom 2.5.2001 - B 2 U 19/00 R - juris RdNr 19; zum Prüfschema der Rspr: Spellbrink, Kasseler Komm, Stand Juli 2020, SGB I, Vor §§ 13-15 RdNr 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2016 - L 14 R 779/15

    Regelaltersrente; Berücksichtigung von Beitragszeiten in einem Ghetto; Wirksame

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O.m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3-3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2018 - L 14 R 185/17

    Kein Anspruch der Witwe auf Altersrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger entweder seine Verpflichtung nach § 13 SGB I zur Aufklärung der Bevölkerung über ihre sozialen Rechte durch unrichtige oder missverständliche Allgemeininformationen (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, SozR 3 1200 § 14 Nr. 12 und vom 23.05.1996, 13 RJ 17/95, SozR 3 5750 Art. 2 § 6 Nr. 15) oder die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber obliegenden Haupt- oder Nebenpflichten, insbesondere zur Beratung, zur Auskunft und zu Hinweisen nach §§ 14 und 15 sowie 115 Absatz 6 SGB VI nicht verletzt hätte (BSG, Urteile vom 16.12.1993, 13 RJ 19/92, a.a.O., m.w.N. und vom 25.01.1996, 7 RAr 60/94, SozR 3- 3200 § 86a Nr. 2); Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, und dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d.h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG, Urteile vom 23.10.2014, B 11 AL 7/14 R, SozR 4 4300 § 125 Nr. 5, Rdn. 35; vom 05.03.2014, B 12 R 1/12 R, SozR 4 2400 § 26 Nr. 3, Rdn. 24; vom 19.12.2013, B 2 U 14/12 R, Sozr 4 2700 § 140 Nr. 1, Rdn. 23 und vom 19.12.2013, B 2 U 17/12 R, SozR 4 2700 § 73 Nr. 1, Rdn. 37).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - L 2 R 172/12

    Schaden durch verspätete Rentenantragstellung - Sinn und Zweck des § 115 Abs 6

    Dabei darf der Herstellungsanspruch nicht zu Ergebnissen führen, die mit dem Gesetz nicht übereinstimmen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BSG, Urteil vom 23. Oktober 2014, Aktenzeichen B 11 AL 7/14 R, Urteil vom 18. November 2014, Az. B 1 KR 12/14 R, Urteil vom 28. September 2010, Aktenzeichen B 1 KR 31/09 R, m.w.N., Urteil vom 18. Januar 2011, Aktenzeichen B 4 AS 29/10 R, zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Das von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. zB BSG Urt. v. 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - juris Rn. 35; Urt. v. 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - juris Rn. 23; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - juris Rn. 37).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 12/18

    Pflegebedürftigkeit - Antrag nach altem Recht - Streitgegenstand -

    Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch erfordert nach der Rechtsprechung des BSG eine (behördliche) Pflichtverletzung, d.h. einen dem zuständigen Sozialleistungsträger zuzurechnenden Fehler, der beim Berechtigten einen sozialrechtlichen Nachteil kausal bewirkt hat und den der Träger durch Vornahme einer zulässigen Amtshandlung in der Weise beseitigen kann, dass der Zustand wiederhergestellt wird, der bestünde, wenn die Pflichtverletzung unterblieben wäre (BSG, Urteile vom 23, Juni 2020 - B 2 U 5/19 R, juris Rn. 20, vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R, juris Rn. 35, vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R, juris Rn. 37; zum Prüfschema der Rechtsprechung: Spellbrink, Kasseler Komm. Stand Juli 2020, SGB I, Vor §§ 13-15 Rn. 34).
  • LSG Hessen, 22.11.2021 - L 9 U 87/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Voraussetzung ist weiter, dass die verletzte Pflicht dem Sozialleistungsträger gerade gegenüber dem Versicherten oblag, diesem also ein entsprechendes subjektives Recht einräumt, dass die objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung zumindest gleichwertig (neben anderen Bedingungen) einen Nachteil des Versicherten bewirkt hat und dass die verletzte Pflicht darauf gerichtet war, den Betroffenen gerade vor den eingetretenen Nachteilen zu bewahren (Schutzzweckzusammenhang); schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, d. h. die Korrektur durch den Herstellungsanspruch darf dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen (BSG vom 23. Juni 2020 - B 2 U 5/19 R; BSG vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R; BSG vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R; BSG vom 2. Februar 2006 - B 10 EG 9/05; BSG vom 18. Februar 2004 - B 10 EG 10/03 R sowie BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 19/00).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - L 12 AL 4953/14
    Die persönliche Arbeitslosmeldung ist danach eine konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs und eine Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (u.a. BSG, Urteile vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - und vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 5).

    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (stRspr; zuletzt BSG, Urteil vom 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - L 4 R 1017/13

    Gewährung einer Regelaltersrente unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach

    Dieses von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. zB BSG Urt. v. 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - juris Rn. 35; Urt. v. 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - juris Rn. 23; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - juris Rn. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2017 - L 4 R 584/16

    Zahlung von Altersrente an einen Rechtsnachfolger

    Dieses von der Rechtsprechung des BSG ergänzend zu den gesetzlich geregelten Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaftem Verwaltungshandeln entwickelte Rechtsinstitut greift - im Sinne eines öffentlich-rechtlichen Nachteilsausgleichs - ein, wenn ein Sozialleistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflicht, insbesondere zur Beratung und Betreuung (vgl. §§ 14, 15 SGB I), nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Folgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (vgl. zB BSG Urt. v. 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R - juris Rn. 35; Urt. v. 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R - juris Rn. 24; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R - juris Rn. 23; Urt. v. 19.12.2013 - B 2 U 17/12 R - juris Rn. 37).
  • SG Kassel, 08.09.2016 - S 10 R 196/15
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 30 P 61/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 11 AL 65/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AL 57/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 11 AL 60/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2015 - L 11 AL 15/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 11 AL 85/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2015 - L 6 AS 670/10
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38441
LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. November 2014 - L 11 AS 589/14 (https://dejure.org/2014,38441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Ermittlung des Anspruchsvoraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Antragsbogen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Einstandsgemeinschaft: Jobcenter darf wegen Beziehung kein Hartz IV streichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 230
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Bayreuth, 06.07.2012 - S 17 AS 558/12
    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Aufgrund seiner falschen Angabe sei ihm zudem die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide bekannt gewesen, zumal er gegenüber dem SG im Verfahren S 17 AS 558/12 ER angegeben habe, mit Frau C. ein Paar gewesen zu sein.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.

  • LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Da es bei der nichtehelichen Partnerschaft an der einzig durch die Eheschließung bereits nach außen dokumentierten Verbundenheit mangelt, erfordert die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft unter nicht verheirateten bzw. nicht nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz verbundenen Partnern, dass der in Verbundenheit durch das Zusammenleben in einer Wohnung nach außen erkennbar wird (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 21.06.2013 - L 9 AS 103/13 B ER - veröffentlicht in juris; vgl. auch BSG a.a.O.).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zu beachten ist jedoch, dass eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung dann gerechtfertigt sein kann, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, dh wenn eine besondere Beweisnähe zum Arbeitslosen vorliegt (vgl. dazu mwN: BSG, Urteil vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238; Schütze a.a.O. Rdnr. 29; Merten in Hauck/Noftz SGB X, § 45 Rdnr. 39).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    § 7 Abs. 3a SGB II regelt mithin (nur) die subjektive Voraussetzung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und gibt mit den dort aufgezählten, nicht abschließenden (Bundestagsdrucksache 16/1410, 19) Fallgestaltungen Indizien für eine gesetzliche Vermutung von Tatsachen vor, mit deren Hilfe auf den inneren Willen, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, geschlossen werden kann (vgl. zum Ganzen: BSG Urteil vom 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R - veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 01.08.2012 - L 11 AS 534/12

    Keine Aussetzung der Vollstreckung mangels Glaubhaftmachung der erforderlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 05.08.2013 - L 11 AS 363/13

    Arbeitslosengeld, eheähnliche Lebensgemeinschaft, Weiterbewilligungsantrag,

    Auszug aus LSG Bayern, 26.11.2014 - L 11 AS 589/14
    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die beigezogenen Akten des Beklagten, die Akten der Verfahren S 17 AS 195/13 ER, S 17 AS 558/12 ER, L 11 AS 534/12 ER, L 11 AS 363/13 B ER, L 11 AS 533/12 B ER und der Staatsanwaltschaft B-Stadt 150 JS 12090/12 sowie die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 17.08.2017 - L 11 AS 786/15

    Verwertung einer selbstgenutzten Eigentumswohnung

    Die dagegen eingelegte Berufung des Beklagten ist erfolglos geblieben (Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14).

    Ungeachtet des Umstandes, dass es - entgegen der Auffassung des Beklagten - keinerlei Anhaltspunkte für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft mit einer anderen Person gibt (vgl. hierzu auch das zwischen den Beteiligten ergangene Urteil des Senates vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14), überschreitet die Eigentumswohnung des Klägers mit 98 qm die für ihn (maximal) zu berücksichtigende Angemessenheitsgrenze von 80 qm deutlich, womit die Verwertung der Wohnung vor der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich zu erwarten war.

    Hierfür gibt es weder nach den Feststellungen des SG noch nach denen des erkennenden Senates im Verfahren L 11 AS 589/14 irgendeinen Anhaltspunkt.

  • LSG Bayern, 13.12.2018 - L 11 AS 196/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Rechtsqualität der Frage, ob ein Partner in

    Er hat vielmehr durchgehend nur danach gefragt, ob ein Partner in eheähnlicher Gemeinschaft vorhanden sei, hat also nach einem Rechtsbegriff gefragt, der eine genaue Kenntnis der hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen erforderlich macht und einer rechtlichen Wertung bedarf (so schon Urteil des Senats vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 - juris).
  • SG Bayreuth, 30.11.2016 - S 14 AS 318/14

    Vermögen in Bedarfsgemeinschaft lebender Person auf Grundsicherung anrechenbar

    Die Frage ob eine Beziehung zwischen zwei Personen den Charakter einer eheähnlichen Gemeinschaft hat, gehört nicht zu den Tatsachen, sondern zu den Wertungen (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.11.2014, L 11 AS 589/14, Rn.23).
  • SG Hamburg, 01.06.2015 - S 35 AS 3908/12
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Beweislastverteilung ist nämlich dann gerechtfertigt, wenn in der persönlichen Sphäre oder im Verantwortungsbereich des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, d.h. wenn eine besondere Beweisnähe zum Hilfebedürftigen vorliegt oder der Hilfebedürftige bei seinen Antragstellungen mitteilungspflichtige Tatsachen verschweigt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R - Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R-; Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R - LSG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2012 - L 4 AS 193/10 - Bayerisches LSG, Urteil vom 26. November 2014 - L 11 AS 589/14 - Hessisches LSG, Urteil vom 12. November 2014 - L 6 AS 491/11 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2022 - L 9 AS 1691/22
    Soweit einzelne Fragen möglicherweise wenig zielführend bzw. spekulativ formuliert waren ("Würde Ihnen S helfen, wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden ?, Für welche Dauer planen Sie zukünftig weiterhin eine Wohnung gemeinsam zu bewohnen ?" ) oder eine eigene rechtliche Wertung erforderten (vgl. Bayerisches LSG, Urteil  vom 26.11.2014 - L 11 AS 589/14 -), konnte deren Beantwortung vom Leistungsberechtigten möglicherweise nicht verlangt werden.
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Rechtsprechung
   SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37323
SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER (https://dejure.org/2014,37323)
SG Gießen, Entscheidung vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER (https://dejure.org/2014,37323)
SG Gießen, Entscheidung vom 28. November 2014 - S 25 AS 859/14 ER (https://dejure.org/2014,37323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 SGB 2
    1. Ein Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft ist unschlüssig, wenn es eine zufällige Verteilung der verschiedenen Wohnungsstandards in der Stichprobe voraussetzt, aber wesentlich auf Datenbestände des Jobcenters zurückgreift. 2. Wenn eine ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Privat-Insolvenzschuldners auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hartz IV - Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Eilverfahren, volle Kosten der Unterkunft wenn Konzept zur Mietobergrenze nicht schlüssig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Kürzung des Mietzuschusses wegen nicht schlüssigem Konzept des Landkreises zu Unterkunftskosten unzulässig - Daten zur Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen fehlerhaft

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 230
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Hessen, 06.11.2013 - L 4 SO 166/13

    Aufwendungen für einen Umzug und die Kostenübernahme für eine neue Wohnung im

    Auszug aus SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14
    Das Konzept des Antragsgegners genügt diesen Vorgaben nicht (a.A. Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Es handelt sich um einen ausreichend großen Raum der Wohnbebauung, der auf Grund seiner räumlichen Nähe, seiner Infrastruktur und insbesondere seiner verkehrstechnischen Verbundenheit einen insgesamt betrachtet homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet (so auch Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 40 ff).

    Darüber hinaus zeige der Vergleich von Angebots- und Vertragsmieten, dass die durchschnittlichen Neuvertragsmieten in der Regel deutlich unterhalb der durchschnittlichen Angebotsmieten lägen, so dass tatsächlich ein wesentlich größeres Wohnungsangebot unterhalb der Richtwerte zur Verfügung stehe, als dies in den ermittelten Angebotsmieten zum Ausdruck komme (ebenso Hessisches Landessozialgericht vom 6. November 2013 - L 4 SO 166/13 B ER - Juris-Rn. 45).

  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14
    Dabei wurden, wie vom Bundessozialgericht gefordert (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris-Rn. 21 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 70 m.w.N.), sogenannte Substandardwohnungen (ohne Bad oder Sammelheizung), aber auch Wohnungen des Luxussegments, unberücksichtigt gelassen.

    Das Bundessozialgericht hält hingegen sogar einen pauschalen Anteil von 20 % für möglich (BSG vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R - Juris-Rn. 37 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 70).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14
    (vgl. z.B. BSG vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R - Juris-Rn. 19 = BSGE 104, 192).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

    Auszug aus SG Gießen, 28.11.2014 - S 25 AS 859/14
    Das Stadtgebiet von A-Stadt bildet einen den Anforderungen des Bundessozialgerichts entsprechenden Vergleichsraum (vgl. dazu BSG vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R - Juris-Rn. 18.).
  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 139/19

    SGB II

    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Beklagten vorgelegt habe und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt habe, zeige sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliege.
  • LSG Hessen, 23.02.2024 - L 9 AS 138/19

    SGB II

    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Beklagten vorgelegt habe und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt habe, zeige sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliege.
  • SG Gießen, 01.11.2017 - S 25 AS 108/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Das Konzept des Beklagten entspricht diesen Vorgaben (SG Gießen vom 4.11.2015 S 25 AS 496/15 ER - juris; vom 27.01.2016 - S 25 AS 225/14 - unveröffentlicht; vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER - juris; Hessisches LSG vom 06.11.2013 - L 4 SO 166/13 B ER - juris).
  • SG Gießen, 04.11.2015 - S 25 AS 496/15

    Das Konzept des Landkreises Gießen zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für

    Die gegenteilige Auffassung (SG Gießen vom 28. November 2014 - S 25 AS 859/14 ER - Juris-Rn. 39) wird ausdrücklich aufgegeben.

    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Antragsgegners vorgelegt hat und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt hat, zeigt sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliegt.

  • SG Gießen, 05.07.2017 - S 25 AS 394/14
    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Beklagten vorgelegt habe und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt habe, zeige sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliege.
  • SG Dessau-Roßlau, 13.03.2015 - S 3 AS 168/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Die Kammer hält die Einbeziehung von Wohnungen mit einer Mindestgröße von 30 qm für nachvollziehbar und geboten (vgl. dazu ausführlich SG Gießen, Beschluss vom 28. November 2014 - S 25 AS 859/14 ER, juris, Rn. 40).
  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 225/14
    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Beklagten vorgelegt habe und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt habe, zeige sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliege.
  • SG Dessau-Roßlau, 09.08.2017 - S 3 AS 3216/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Die Kammer hält die Einbeziehung von Wohnungen mit einer Mindestgröße von 30 m² für nachvollziehbar und geboten (vgl. dazu ausführlich SG Gießen, Beschluss vom 28. November 2014 - S 25 AS 859/14 ER, juris Rn. 40).
  • SG Gießen, 27.01.2016 - S 25 AS 8/14
    Da der kommunale Träger inzwischen aber die bereits im Beschluss im Verfahren S 25 AS 859/14 ER geforderte Neuberechnung ohne die Daten aus dem Bestand des Beklagten vorgelegt hat und diese nicht zu einer Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen geführt hat, zeigt sich, dass die erwartete Verzerrung durch den möglichen Zirkelschluss nicht vorliegt.
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