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   OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00   

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https://dejure.org/2001,3188
OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00 (https://dejure.org/2001,3188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2001 - 3 U 123/00 (https://dejure.org/2001,3188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 3 U 123/00 (https://dejure.org/2001,3188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Behandlungsvertrags; Chirotherapeutische Manipulation ohne vorherigem Ausschluss eines Bandscheibenvorfalls; Grober Behandlungsfehler; Eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische ...

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 823; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847 a. F.
    Chirotherapeutische Behandlung bei nicht ausgeschlossenem Bandscheibenvorfall kann grober Behandlungsfehler sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chirotherapeutische Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 571
  • VersR 2003, 1132
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 04.04.2001 - 3 U 155/00 -).

    Nur ausnahmsweise kann auch bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers eine Beweislastumkehr ausgeschlossen sein, wenn es gänzlich unwahrscheinlich ist, daß der Fehler zum Schadenseintritt beigetragen hat (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457).

  • OLG Hamm, 04.04.2001 - 3 U 155/00
    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, daß der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 04.04.2001 - 3 U 155/00 -).
  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96

    Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 3 U 123/00
    Beweiserleichterungen bis zum Umkehr der Beweislast sind erst dann ausgeschlossen, wenn ein jeglicher Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 1997, 796 = VersR 1997, 362).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2010 - 1 U 244/09

    Haushaltsführungsschaden

    Maßstab für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung der Klägerin (OLG Celle, 14 U 101/06, Urteil vom 17.01.2007; KG NZV 2007, 43; OLG Hamm NZV 2002, 571), d.h. in welchem Umfang die Klägerin bei der Ausübung der von ihr übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 236/10

    Umfang des Schadens bei einem Motorradunfall

    Maßstab für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung des Anspruchstellers (Senat, Urteil vom 5. Oktober 2010, Az.: I-1 U 244/09 mit Hinweis auf KG NZV 2007, 43 sowie OLG Hamm NZV 2002, 571; Wessel ZfS 2010, 183, 186).
  • OLG Köln, 25.08.2008 - 5 U 28/08

    Arztrecht - Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Organisationsverschulden des

    Der Senat hat sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes insbesondere an den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.3.1997 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld 3. Aufl. E 621) und vom 24.10.2001 (VersR 2003, 1132) orientiert, die ebenfalls eine Peronaeusparese betreffen.
  • OLG Jena, 23.07.2015 - 4 U 18/14

    Taubheit im Bein nach Hüftprothesenoperation: 40.000 EUR Schmerzensgeld

    Der Senat hat sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes an den Urteilen des Oberlandesgerichts Hamm vom 17.3.1997 (vgl. Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld 3. Aufl. E 621) und vom 24.10.2001 (VersR 2003, 1132) und dem Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 25. August 2008 - 5 U 28/08 -, juris) orientiert, die ebenfalls eine Peronaeusparese betreffen.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2014 - 1 U 92/14

    Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für die Einholung eines ärztliches Attestes zum

    Maßstab für den ersatzfähigen Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltsspezifische Behinderung des Verletzten (Senat, Urteil vom 04.12.2012, Az. I-1 U 12/11, mit Hinweisen auf OLG Hamm, NZV 2002, 571; KG, NZV 2007, 43, und weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2014 - 25 U 159/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einer auf die Fahrbahn

    Die Entscheidung des OLG Hamm, VersR 2003, 1132 [OLG Hamm 24.10.2001 - 3 U 123/00] betrifft einen groben chiropraktischen Behandlungsfehler.
  • OLG Bamberg, 28.03.2023 - 5 U 122/22

    Unfallbedingter Verdienstausfall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers

    Maßstab für den zu ersetzenden Haushaltsführungsschaden ist die konkrete haushaltspezifische Behinderung des Geschädigten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 11, 1152; KG NZV 07, 43; OLG Celle SP 08, 7; OLG Hamm NZV 02, 571).
  • LG Hagen, 08.09.2015 - 3 O 126/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls eines Kindes in einer Bäckerei

    Gerade bei Kindern ist eine längerfristige Einschränkung der Bewegungsfreiheit eine besondere Belastung und wirkt sich bei der Schmerzensgeldbemessung erhöhend aus (vgl. OLG Hamm vom 24.10.2001, NZV 2002, 571).
  • OLG Hamm, 29.01.2003 - 3 U 186/01

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, dass der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGHZ 138, 1 = NJW 1998, 1780 = VersR 1998, 457, 458 m.w.N.; Senat, Urteil vom 24.10.2001 - 3 U 123/00).
  • OLG Hamm, 01.06.2012 - 9 U 199/11
    Dieser bestimmt sich nach der konkreten haushaltsspezifischen Behinderung der Klägerin, d.h. danach, in welchem Umfang sie bei der Ausführung der von ihr übernommenen Haushaltstätigkeiten durch die Verletzung gehindert ist und dies durch erhöhten Einsatz kompensieren muss (OLG Hamm NZV 2002, 571).
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