Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 20.09.2004

Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04   

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https://dejure.org/2004,2154
OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,2154)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.10.2004 - 1 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,2154)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 1 Ss 208/04 (https://dejure.org/2004,2154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; StVZO § 23 Abs. 6a; OWiG § 11 Abs. 2, StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Verkehrsordnungswidrigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kleintransporter, Sprinter

  • verkehrslexikon.de

    Autobahn - Höchstgeschwindigkeit - Abgrenzung Pkw-Lkw über 3,5 to. je nach der Bauart; auch zum Verbotsirrtum

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO; § 11 Abs. 2 OWiG
    Einordnung eines »Mercedes Sprinter« als Lkw und vermeidbarer Verbotsirrtum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der rechtlichen Eigenschaft als Personenkraftwagen; Anwendbarkeit der Spezialregelung für sogenannten Kombinatskraftwagen ; Fehlen einer gesetzlichen Definition für "Lastkraftwagen" und "Personenkraftwagen" ; Scheitern der Vorwerfbarkeit des Verkehrsverstoßes ...

  • Judicialis

    StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1
    Zum Begriff des Personenwagens im Sinne der Verhaltensvorschriften der StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    StVO § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; StVZO § 23 Abs. 6a; OWiG § 11 Abs. 2, StVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Verkehrsordnungswidrigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kleintransporter, Sprinter

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Einordnung eines "Sprinters" als Lkw oder als Pkw

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Einordnung eines "Sprinters" als Lkw oder als Pkw

  • nomos.de PDF, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO; § 11 Abs. 2 OWiG
    Einordnung eines »Mercedes Sprinter« als Lkw und vermeidbarer Verbotsirrtum

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)

    "Mercedes Sprinter" als LKW im Rechtssinne

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3579
  • NZV 2005, 383 (Ls.)
  • NJ 2005, 319
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.07.2003 - 1 ObOWi 219/03

    Rechtliche Einordnung einer Kombilimousine mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04
    Allerdings verkennt das Amtsgericht, dass die rechtliche Eigenschaft als Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift nicht (allein) danach beurteilt werden kann, ob die in § 23 Abs. 6a StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2004, 2 Ss 80/04; Blümel DAR 2004, 39).

    § 23 Abs. 1 Nr. 6a StVZO stellt eine Spezialregelung für sogenannten Kombinatskraftwagen dar; diese sollen unter den in der Vorschrift genannten Bedingungen den Personenkraftwagen zugeordnet werden (vgl. Blümel DAR 2004, 39).

    Auf die Bezeichnung eines Kraftwagens in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) als Personenkraftwagen bzw. als Lastkraftwagen kommt es bei der Anwendung von Verhaltensvorschriften der StVO nicht an (so bereits BayObLG, Beschluss vom 23.07.2003, 1 ObOWi 219/03, NJW 2004, 306, 307; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; OLG Hamm NZV 1997, 323 f).

    Die erste obergerichtliche Entscheidung, die das hier in Rede stehende Problem behandelt, ist, soweit ersichtlich, der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.07.2003 (a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1991 - 5 Ss OWi 192/91
    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04
    Auf die Bezeichnung eines Kraftwagens in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) als Personenkraftwagen bzw. als Lastkraftwagen kommt es bei der Anwendung von Verhaltensvorschriften der StVO nicht an (so bereits BayObLG, Beschluss vom 23.07.2003, 1 ObOWi 219/03, NJW 2004, 306, 307; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; OLG Hamm NZV 1997, 323 f).
  • OLG Hamm, 25.02.1997 - 2 Ss OWi 10/97
    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04
    Auf die Bezeichnung eines Kraftwagens in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein) als Personenkraftwagen bzw. als Lastkraftwagen kommt es bei der Anwendung von Verhaltensvorschriften der StVO nicht an (so bereits BayObLG, Beschluss vom 23.07.2003, 1 ObOWi 219/03, NJW 2004, 306, 307; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1991, 483; OLG Hamm NZV 1997, 323 f).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2004 - 2 Ss 80/04

    Ordnungswidrige Überschreitung der Autobahnhöchstgeschwindigkeit für

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04
    Allerdings verkennt das Amtsgericht, dass die rechtliche Eigenschaft als Personenkraftwagen im Sinne dieser Vorschrift nicht (allein) danach beurteilt werden kann, ob die in § 23 Abs. 6a StVZO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2004, 2 Ss 80/04; Blümel DAR 2004, 39).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2004 - 1 Ss 208/04
    Neben dem objektiv groben Verstoß setzt die Anordnung eines Fahrverbots mithin subjektiv ein besonders verantwortungsloses Verhalten des Fahrers voraus (BGHSt 43, 241, 246).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Sprinter; Einordnung; Lastkraftwagen; Personenkraftwagen

    Die irrige Auffassung des Betroffenen, der aufgrund der Bezeichnung des Fahrzeugs im Kraftfahrzeugschein als "PKW" davon ausgegangen sei und darauf vertraut habe, dass die auf Autobahnen für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3, 5 t geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gemäß § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO für das von ihm gesteuerte Fahrzeug nicht gelte, hat das Amtsgericht als Verbotsirrtum angesehen und sich auch insoweit auf gleichlautende Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579) bezogen.

    Die Bestimmung der maßgeblichen Kriterien für die Zuordnung eines Kraftfahrzeugs zu den Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen im Sinne der Verhaltensvorschriften der StVO ist deshalb am Leitgedanken der StVO, also unter Berücksichtigung ihres Regelungszwecks, auszurichten (so bereits OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715 und OLG Jena, NJW 2004, 3579).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zu Recht seit langem die Auffassung vertreten, dass dem zulassungsrechtlichen Status des Fahrzeugs als Personenkraftwagen oder Lastkraftwagen und seiner Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) bei der Frage nach der straßenverkehrsordnungsrechtlichen Einstufung keine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. BayObLG, NJW 2004, 306, NZV 1997, 449; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, NZV 1991, 483 - zum Sonntagsfahrverbot des § 30 Abs. 3 StVO - OLG Hamm, NZV 1997, 323 - ebenfalls zu § 30 Abs. 3 StVO - Hentschel, § 30 StVO Rdnr. 10).

    Die Feststellungswirkung der im Rahmen des Zulassungsverfahrens ausgestellten Fahrzeugpapiere, insbesondere der Betriebserlaubnis, beschränkt sich darauf, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen kann; das Zulassungsverfahren betrifft insoweit also nur die Frage des "Ob" und nicht des "Wie" der Teilnahme am Straßenverkehr (OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579).

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. BayObLG NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe DAR 2004, 715; OLG Jena NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -).

    Wenn ein solches gegenüber dem Auslieferungszustand unverändertes Fahrzeug, dessen Beschaffenheit und Ausstattung noch den Zulassungspapieren entspricht, in den Zulassungspapieren als PKW bezeichnet wird, liegt für einen juristischen Laien die Annahme durchaus nahe, dass die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart auch im übrigen Straßenverkehrsrecht, insbesondere also auch im Anwendungsbereich der das Verhalten im Verkehr regelnden StVO, maßgeblich ist (so auch OLG Jena NJW 2004, 3579).

    Mit seiner Auffassung, der Verbotsirrtum des Betroffenen sei als unvermeidbar einzustufen, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu den bereits mehrfach erwähnten Entscheidungen des BayObLG (Beschluss vom 23. Juli 2003 in NJW 2004, 306), des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004 in NJW 2004, 3579) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004 in DAR 2004, 715), die sich ebenfalls mit der Frage der straßenverkehrsordnungsrechtlichen Einordnung eines Fahrzeugs vom Typ Mercedes-Sprinter befasst haben.

  • OLG Köln, 02.05.2005 - 8 Ss OWi 98/05

    Rechtfertigung eines Verkehrsverstoßes durch Notstand; Hilfeleistung für

    Ein vermeidbarer Verbotsirrtum kann aber die Tat grundsätzlich in einem milderen Licht erscheinen lassen (SenE v. 19.06.1998 - Ss 289/98 B - = VRS 95, 435 [438]; SenE v. 22.08.00 - Ss 337/00 B - BayObLG DAR 2003, 469 = NJW 2004, 306 m. Anm. Blümel DAR 2004, 39 = VRS 105, 451 = VM 2004, 12 [Nr. 12] = NZV 2004, 263 [264]; OLG Jena NJW 2004, 3579 = DAR 2005, 102 [104]).
  • OLG Hamm, 21.09.2005 - 1 Ss OWi 402/05

    Sprinter: Einordnung; Vermeidbarkeit; Verbotsirrtum

    Der vorliegende Fall gibt keine Veranlassung, von der zitierten Senatsrechtsprechung, die - was die straßenverkehrsordnungsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs betrifft - im Einklang steht mit den insoweit einschlägigen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 396 = NZV 2004, 263), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579), abzuweichen.

    Die irrige Vorstellung des Betroffenen, das von ihm gesteuerte Fahrzeug sei - seinem zulassungsrechtlichen Status und der Eintragung im Fahrzeugschein entsprechend - als PKW einzuordnen und unterliege demzufolge nicht der für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3, 5 t geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung des § 18 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 StVO, stellt lediglich einen - den Vorsatz unberührt lassenden - Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG dar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2005 - 1 Ss OWi 272/05 - BayObLG, NJW 2004, 306; OLG Karlsruhe, DAR 2004, 715; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Düsseldorf, VM 1960, 18; Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rdnr. 9 und 19; AG Linz, Beschluss vom 3. August 2004 - 2040 Js 10336/04 -), von dem auch das Amtsgericht ausgegangen ist.

    "Wenn ein solches gegenüber dem Auslieferungszustand unverändertes Fahrzeug, dessen Beschaffenheit und Ausstattung noch den Zulassungspapieren entspricht, in den Zulassungspapieren als PKW bezeichnet wird, liegt für einen juristischen Laien die Annahme durchaus nahe, dass die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugart auch im übrigen Straßenverkehrsrecht, insbesondere also auch im Anwendungsbereich der das Verhalten im Verkehr regelnden StVO, maßgeblich ist (so auch OLG Jena NJW 2004, 3579).

  • OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 1 Ss OWi 348 B/06

    Bußgeldverfahren gegen einen Mitarbeiter im Zustelldienst der Deutschen Post AG:

    Die Auskunft eines Arbeitgebers einzuholen, mag insoweit im Einzelfall genügen (a.A.: BayObLG NJW 2004, 306; vgl. auch OLG Jena NJW 2004, 3579; OLG Karlsruhe NZV 2005, 383), regelmäßig jedenfalls aber eine solche der zuständigen Verfolgungsbehörden (BayObLG NJW 2004, 306).

    Auf Gerichtsentscheidungen, namentlich höherer Gerichte, kann sich der Täter ebenfalls verlassen (OLG Celle MDR 1956, 436); fehlt demgegenüber eine gefestigte (obergerichtliche) Rechtsprechung, liegt in der Regel ein unvermeidbarer Verbotsirrtum vor, wenn bei ungeklärter Rechtslage verschiedene Interpretationsmöglichkeiten bestehen und der Betroffene seinem Verhalten eine der möglichen Auslegungen zugrunde legt (OLG Jena NJW 2004, 3579; OLG Köln wistra 1984, 119).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2008 - 13 A 2457/05

    Erteilung personenbeförderungsrechtlicher Mietwagengenehmigungen für

    OLG, Beschluss vom 12.10.2004 - 1 Ss 208/04 -, DAR 2005, 102.
  • OLG Hamm, 16.08.2005 - 1 Ss OWi 272/05

    Zulassung; Rechtsbeschwerde; Sprinter; Einordnung

    Mit dieser Rechtsfrage haben sich in jüngerer Zeit Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2003, veröffentlicht in NJW 2004, 306), des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 25. August 2004, veröffentlicht u.a. in DAR 2004, 715) und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2004, veröffentlicht in NJW 2004, 3579) befaßt.
  • AG Freiburg, 14.01.2005 - 29 OWi 550 Js 6928/04

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung

    Das OLG Thüringen hat am 12.10.2004 einen vergleichbaren Fall verurteilt, indes von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen (NJW 2004, 3579 ff).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2005 - 2 Ss OWi 200 Z/04

    PKW i.S.v. § 18 StVO

    Während das BayObLG (NZV 2004, 263 = DAR 2003, 469, m. Anm. Blümel DAR 2004, 39) und das OLG Jena (NJW 2004, 3579 = NZV 2005, 383 Ls.) mit unterschiedlicher Begründung auf die konkrete Eignung des jeweiligen Fahrzeugs abstellen, will das AG Freiburg (Urt. v. 15.3. 2004 - 29 OWi 55 Js 35 869/03, NZV 2004, 265) aus einer Zulassung als Pkw auch eine entsprechende straßenverkehrsrechtliche "Legalisierungswirkung" herleiten.
  • OLG Köln, 29.03.2006 - 83 Ss OWi 22/06
    Sie wird nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass in anderen rechtlichen Zusammenhängen eine abweichende Betrachtung geboten sein mag (vgl. in Bezug auf § 5 Abs. 1 StVZO a.F.: SenE v. 19.02.1999 - Ss 188/98 (B) - = NZV 1999, 305 L = VRS 97, 74; zur Einordnung eines Fahrzeugs als Pkw oder Lkw ["Mercedes Sprinter"]: BayObLG DAR 2003, 469 = NJW 2004, 306 m. Anm. Blümel DAR 2004, 39 = VRS 105, 451 = VM 2004, 12 [Nr. 12] = NZV 2004, 263; OLG Karlsruhe DAR 2004, 715 [717] = VRS 107, 390 = NZV 2005, 380; OLG Hamm NJW 2006, 241; OLG Hamm NJW 2006, 245; OLG Jena NJW 2004, 3579 = DAR 2005, 102 = VRS 108, 49).
  • AG Gotha, 16.05.2006 - 3 C 760/05

    Autokauf - Einstufung als Pkw und Sachmängelhaftung

    | Diese Rechtsprechung betrifft insbesondere auch Fahrzeuge vom Typ | | bei denen - anders als im vorliegenden Fall - das zulässige Gesamtgewicht bel" #6 -Tofnen iiegt (siehe dazu Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts, NJW 2004, 308; OLG Jena, NJW 2004, 3579; OLG Hamm, NJW 2006, 242, jewails mit umfangreichen :Rechtsprechungsnachwelsen: anders dagegen Amtsgericht Freiburg).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4880
OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.09.2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. September 2004 - 1 Ss 227/04 (https://dejure.org/2004,4880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einem Fahrverbot trotz Erfüllung eines Regelbeispiels; Voraussetzungen grob pflichtwidrigen Verhaltens bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Abgrenzung zwischen grober Pflichtwidrigkeit und Augenblicksversagen; Unverhältnismäßige Härte eines Fahrverbots; ...

  • rechtsportal.de

    Begriff der groben Pflichtwidrigkeit bei Übersehen eines Verkehrszeichens; Anordnung eines Fahrverbots

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausführlich zu grober Pflichtverletzung, Gleichgültigkeit und Augenblicksversagen

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1061
  • NStZ-RR 2005, 23 (Ls.)
  • NZV 2005, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (BGHSt 43, 241 ff. = NZV 97, 525).

    Voraussetzung ist weiterhin, dass er die ohne das Vorschriftszeichen maßgebliche Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat (vgl. BGH, NZV 1997, 525 f.).

    Gegenteiliges ist auch nicht der vom OLG Frankfurt - insoweit unzutreffend - zitierten Entscheidung des BGH (aaO. S. 252 = NZV 97, 525 f.) zu entnehmen (der übrigens ein ähnlich gelagerter Fall zugrunde lag).

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Unter den Begriff der beharrlichen Pflichtverletzung fallen solche Verkehrsverstöße, die nach ihrer Art und den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet zwar nicht bereits zu den objektiv und subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, durch deren wiederholte Begehung in kurzer Zeit der Fahrer jedoch zu erkennen gibt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (BGHSt 38, 231, 234).

  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ss 13/04

    Verkehr

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung können aber nur ganz besondere, außergewöhnliche Umstände es ausnahmsweise vertretbar erscheinen lassen, von der Verhängung eines verwirkten Fahrverbots abzusehen (Beschlüsse 1 Ss 107/04 vom 24.5.2004, 1 Ss 27/04 vom 22.4.2004, 1 Ss 13/04 vom 5.2.2004; 2. Strafsenat, Beschluss 2 Ss 154/04 vom 7.6.2004; siehe auch OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 88 sogar bei drohender Existenzgefährdung eines in kurzer Zeit mehrfach auffällig gewordenen Betroffenen).

  • OLG Frankfurt, 18.02.2003 - 2 Ss OWi 1/03

    Fahrverbot - Erschütterung der Indizwirkung nur bei im Übrigen regelgemäßem

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Dass er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit "ausnutzt" (oder auch überschreitet), genügt dazu allein noch nicht (Abweichung von OLG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2003, 123).

    Zwar hat das OLG Frankfurt (NStZ-RR 2003, 123 ) in einem wohl vergleichbaren Fall entschieden, es liege nicht nur einfache Fahrlässigkeit vor, und ausgeführt:.

  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

    Denn selbst nach der erstgenannten Auffassung entfällt bei wiederholten Pflichtverstößen lediglich die Indizwirkung des Regelbeispiels, wenn die abzuurteilende Verkehrsordnungswidrigkeit nicht ausschließbar auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen ist (OLG Köln NZV 2001, 442; OLG Braunschweig aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    aa) der Betroffene schuldhaft eine Ursache für das Übersehen gesetzt hat (z.B. durch Telefonieren; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 unter Hinweis auf KG, 2 Ss 319/99 vom 19.1.2000 - in: jurisweb);.

    (2) Da ein Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 StVG schon aus diesem Grund ausscheidet, kommt es hier nicht darauf an, ob die Grundsätze, die der BGH in seiner Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ) zum Augenblicksversagen bei den in § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKatV erfassten groben Pflichtverletzungen entwickelt hat, auch für Fälle beharrlicher Pflichtwidrigkeiten gelten (so OLG Hamm VRS 97, 449 ; OLG Braunschweig DAR 1999, 273 ; BayObLG NZV 2001, 46 ; OLG Köln NZV 2001, 442; NStZ-RR 2003, 154; OLG Karlsruhe NZV 2004, 211 ) oder ob das, wovon der Senat (im Anschluss an BGHSt 38, 231 ) in ständiger Rechtsprechung ausgeht, nicht der Fall ist (NStZ-RR 2004, 58 ; zuletzt Beschlüsse 1 Ss 13/04 vom 05.02.2004 sowie 1 Ss 31/04 vom 16.02.2004).

  • OLG Koblenz, 01.09.2003 - 1 Ss 151/03

    Regelfahrverbot, Absehen vom, Begründungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Im Übrigen dürfen Angaben des Betroffenen nach ständiger Senatsrechtsprechung keinesfalls ungeprüft übernommen werden (Beschlüsse 1 Ss 33/03 v. 20.2.02 und 1 Ss 151/03 v. 1.9.03).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Der Senat kann deshalb nicht beurteilen, ob es sich um einen erheblichen Verkehrsverstoß gehandelt hat und ob der Betroffene noch vor Begehung der Tat vom 30. April 2003 durch Zustellung eines Bußgeldbescheids (der nach Angaben der Staatsanwaltschaft in ihrer Rechtsbeschwerdebegründungsschrift am 11. April 2003 erlassen worden und durch den neben der Geldbuße ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden sein soll) nochmals eindringlich vorgewarnt war (vgl. dazu BayObLG VRS 98, 33 ; NZV 1996, 370 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.11.2002 - 1 Ss 73/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Überschreiten der bauartmäßig zugelassenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Ausgeschlossen wäre dann auch die Anwendung des im Urteil herangezogenen § 2 Abs. 4 BKatV , weil dieser eine angemessene Erhöhung der Regelgeldbuße nur anstelle eines grundsätzlich verwirkten Fahrverbots vorsieht (Senatsbeschluss 1 Ss 73/02 vom 04.06.2002).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.09.2004 - 1 Ss 227/04
    Nur wenn die Beharrlichkeit der Pflichtverletzung von ähnlich starkem Gewicht ist wie im Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV entspricht die Anordnung des Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayObLG VRS 106, 394 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 21.09.1999 - 2 ObOWi 458/99

    Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

  • OLG Brandenburg, 04.11.1999 - 1 Ss OWi 117 B/99

    Verhängung eines Fahrverbots; Ablehnung eines Beweisantrages; Verurteilung wegen

  • OLG Koblenz, 17.08.2004 - 2 Ss 154/04

    Fahrverbot - Regelfahrverbot - Notwendigkeit der Anordnung

  • OLG Jena, 07.06.2004 - 1 Ss 27/04

    Verkehr

  • OLG Köln, 28.01.2003 - Ss 14/03

    Voraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes; Ermessensausübung des

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

  • BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03

    Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (wichtiger Grund der

  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 325/99

    Beschränkung des Einspruchs auf das Fahrverbot

  • OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99

    Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung

  • OLG Bremen, 03.06.2004 - Ss 31/04

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei anwaltlicher Vertretung des Verletzten

  • OLG Koblenz, 24.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung; Fehlende

    Der Tatrichter darf seine Überzeugung von einer außergewöhnlichen Härte nicht allein auf die nicht näher belegte Einlassung des Betroffenen stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. September 2013 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; NJW 2005, 1061, 1064; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; OLG Karlsruhe NZV 2006, 326; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Bamberg ZfSch 2010, 291; VRS 111 [2006], 62).

    Verhältnismäßig ist die Auferlegung des Fahrverbotes daher jedenfalls dann, wenn gravierende berufliche Nachteile anderweitig, insbesondere durch Urlaubnahme unter Nutzung der Abgabefrist nach § 25 Abs. 2a StVG oder durch die Wahl eines - auch mit deutlichem finanziellem und zeitlichem Mehraufwand verbundenen - anderen Transportmittels vermieden werden können (std.Rspr., vgl. Senat NJW 2005, 1061, 1064; BayObLG NZV 1997, 89, 90; OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2012 - III-3 RBs 19/12 [juris]).

  • OLG Bamberg, 21.11.2006 - 3 Ss OWi 1516/06

    Verhängung des Regelfahrverbots bei Überschreitung einer aus Gründen des

    bb) Nach den seitens des Amtsgerichts seiner Wertung zugrunde gelegten Feststellungen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor der Messstelle von der ab dem Ortsende Münchens durchgängig beschilderten Beschränkung auf 120 km/h durch Verkehrszeichen zunächst auf 100 km/h und sodann weiter auf 80 km/h mit dem Zusatz 'Lärmschutz' beschränkt, so dass zumindest von einer einem so genannten Geschwindigkeitstrichter vergleichbaren Verkehrssituation einer stufenweise Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels mehrerer nacheinander aufgestellter Vorschriftszeichen (Zeichen 274) auszugehen war, die eine Berufung auf ein Augenblicksversagen regelmäßig ausschließt (BGHSt 43, 241/251 und zuletzt z.B. OLG Koblenz NZV 2005, 383 ff.; ferner Janiszewski/Jagow/Burmann Straßenverkehrsrecht 19. Aufl. § 25 StVG Rn. 9a und Burhoff/Deutscher Rn. 815 jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 12.09.2005 - 1 Ss 235/05

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Augenblicksversagen bei Außerachtlassen einer

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. ausführlich Senat NJW 05, 1061 = DAR 05, 47 = NZV 05, 383 m.w.N.) ist in Fällen dieser Art die Berufung auf ein bloß leichtes Versehen, wie es jedem, auch einem an sich sorgfältigen Fahrer einmal unterlaufen kann (sog. Augenblicksversagen), regelmäßig ausgeschlossen; das Außerachtlassen der besonderen, erhöhten Sorgfalt wird, jedenfalls im Regelfall, als grobe Nachlässigkeit eingestuft.
  • OLG Zweibrücken, 31.08.2016 - 1 OWi 1 SsBs 35/16

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Möglichkeit eines Augenblicksversagens

    Die Überschreitung der allgemein zulässigen Geschwindigkeit begründet nicht immer ein grob pflichtwidriges Verhalten (OLG Koblenz NJW 2005, 1061, 1062).
  • FG Köln, 22.01.2020 - 3 K 1065/16

    Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

    An dieser Möglichkeit der gemeinschaftlichen Einkünfteerzielung habe sich auch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 02.06.2005 (V ZB 32/05, NJW 2005, 1061) und durch den mit Wirkung zum 01.07.2007 eingefügten - diesen BGH-Beschluss bestätigenden - § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG nichts geändert.
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