Rechtsprechung
AG Lüdinghausen, 21.03.2005 - 10 Owi 89 Js 366/05 - 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit ; Festsetzung einer Geldbuße
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Bußgeldes; Anforderungen an eine fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Augenblicksversagen - Blendung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Augenblicksversagen - Blendung
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Geblendet und trotzdem zu schnell
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Verhängung eines Fahrverbots für eine Lehrerin
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3159
- NStZ 2006, 360 (Ls.)
- NZV 2005, 545
Rechtsprechung
AG Eggenfelden, 10.02.2005 - 2 Cs 18 Js 19645/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- verkehrslexikon.de
Eine Sperrfristverkürzung gem. § 69 a VII StGB kann auch aufgrund einer in Österreich durchgeführten Nachschulung vorgenommen werden
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für eine Abkürzung der Sperrfrist bezüglich des Führerscheinentzuges
- blutalkohol , S. 193
Abkürzung der Sperrfrist nach § 69a Abs. 7 StGB
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Eine Sperrfristverkürzung gem. § 69 a VII StGB kann auch aufgrund einer in Österreich durchgeführten Nachschulung vorgenommen werden
Papierfundstellen
- NZV 2005, 545
Wird zitiert von ...
- AG Eggenfelden, 18.11.2010 - 2 Cs 11 Js 8410/10
Entziehung der Fahrerlaubnis: Verkürzung der Sperrfrist für Österreicher nach …
Vor diesem Hintergrund bestehen - auch im Hinblick auf die zunehmende Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts - keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Verkürzung der deutschen Sperrfrist, wenn sich ein österreichischer Staatsangehöriger in seinem Heimatland einer Nachschulung durch einen örtlichen Anbieter unterzieht (vgl. bereits AG Eggenfelden, NZV 2005, 545; NSTZ-RR 2008, 77).