Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 16.11.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05 (OWiz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,784
OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05 (OWiz) (https://dejure.org/2005,784)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.11.2005 - 211 Ss 111/05 (OWiz) (https://dejure.org/2005,784)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. November 2005 - 211 Ss 111/05 (OWiz) (https://dejure.org/2005,784)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Verwendung des Sicherheitsgurtes bei zwischenzeitlichenm Anhalten des Autos; Umfang des Verbots des Benutzens eines Mobiltelefons im Straßenverkehr

  • verkehrsrechtsforum.de

    Auch bei roter Ampel gilt Handyverbot und Gurtpflicht.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO ; § 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO
    Handyverbot und Gurtpflicht bei roter Ampel

  • Judicialis

    StVO § 21 a Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 23 Abs. 1 a Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 21a Abs. 1 Satz 1; StVO § 23 Abs. 1a Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Gurtpflicht und Handyverbot gelten auch vor roter Ampel

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Funktelefon

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 21 a Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 1 a Satz 1 StVO
    Die Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 StVO entfällt nicht bei einem kurzfristigen, verkehrsbedingten Anhalten

  • IWW (Kurzinformation)

    Telefon - Gurtpflicht und Handy-Verbot auch vor roter Ampel

  • IWW (Kurzinformation)

    Gurtpflicht und Handy-Verbot auch vor roter Ampel

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gurtpflicht bei verkehrsbedingtem Anhalten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kurzzeitiges Ablegen des Sicherheitsgurtes bei vorübergehendem Anhalten

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Telefonieren auch nicht an roter Ampel

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Keine Handynutzung bei kurzfristigem Halt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Handynutzung bei kurzfristigem Halt

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Gurtpflicht und Telefonierverbot auch bei Rot

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Telefonieren auch nicht an roter Ampel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gurtpflicht und Handyverbot gelten auch vor roter Ampel - Gefährdungslage besteht auch bei kurzem Anhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 710
  • NZV 2006, 164
  • NZV 2006, 164 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 411/99

    Mitverschulden bei Nichtanlagen des Sicherheitsgurts

    Auszug aus OLG Celle, 24.11.2005 - 211 Ss 111/05
    Dem aber steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2000 (BGH NJW 2001, 1485) entgegen.
  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 Ss OWi 1050/06

    Ordnungswidrigkeit der Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor

    Zu Unrecht hat das Amtsgericht - das die vielfach wohl als Schutzbehauptung zu behandelnde Einlassung des Betroffenen (vgl. auch OLG Celle NJW 2006, 710/711) als unwiderlegt wertete - die für Kraftfahrzeuge ausdrücklich angeordnete Tatbestandseinschränkung nach § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO unter Berufung auf eine am Schutzzweck der Norm gebotene Auslegung nicht angewandt und damit die Bußgeldbewehrung in einer mit Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 3 OWiG ) nicht mehr vereinbaren Weise zu Lasten des Betroffenen ausgedehnt.

    In den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 24.11.2005 (NJW 2006, 710 f.) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.12.2005 (NStZ 2006, 358 f.) ist jeweils ausdrücklich hervorgehoben, dass in den dort zugrunde liegenden Sachverhalten der Motor des Kraftfahrzeuges gerade nicht ausgeschaltet und damit die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO auf Grund des eindeutigen gesetzlichen Wortlautes nicht gegeben waren.

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2008 - 2 Ss OWi 84/08

    Zum Anhalten auf dem Seitenstreifen einer Kraftfahrstraße und Benutzung eines

    Demgemäß gilt das Benutzungsverbot auch dann, wenn der Fahrzeugführer mit laufendem Motor an einer roten Ampel wartet (vgl. OLG Celle NJW 2006, 710; OLG Hamm NStZ 2006, 358).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,77295
OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.11.2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. November 2005 - 1 Ss (OWi) 156 Z/05 (https://dejure.org/2005,77295)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verjährungsunterbrechung: Betroffenenwechsel; Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Vorliegen einer Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch Übersendung eines Anhörungsbogens an den als Fahrer ermittelten ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Betroffenenwechsel

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Betroffenenwechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 53 (Ls.)
  • NZV 2006, 164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

    (vgl. OLG Dresden DAR 2004, 534, 535).

    Entgegen der vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen Auffassung (DAR 2004, 534, 535) verlangt § 33 Abs. 2 Satz 1 OWiG nicht die Unterzeichnung der verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung.

    Denn das Oberlandesgericht Dresden stützt seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die "bei der Akte befindliche Historie, aus der sich ergibt, dass die Sachbearbeiterin die entsprechenden Daten im EDV-Vorgang geändert und ihr Namenskürzel dort aufgeführt hat, (...) ihr schriftliches Handzeichen in den Akten nicht zu ersetzen" vermag (DAR 2004, 534, 535).

  • BayObLG, 24.05.2004 - 1 ObOWi 219/04

    EDV-Verarbeitung - Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).

    Entgegen der vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit Beschluss vom 24. Mai 2004 (DAR 2004, 531, 532) vertretenen Auffassung betrifft die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Dresden nicht (nur) den Fall, dass sich die Anordnung der Anhörung nicht aus dem Inhalt der Akten, sondern lediglich aus einer Änderung des EDV-Programmes ergibt.

  • OLG Köln, 02.11.1999 - Ss 472/99

    Übersendung eines Anhörungsbogens, der aufgrund einer Individualentscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und anderer Obergerichte, dass der bei den Akten befindliche Ausdruck eine "Vorgangshistorie", in der das von der Behörde für das Bußgeldverfahren eingesetzte EDV-System zu jedem einzelnen Vorgang Aufzeichnungen anlegt, die durch den jeweiligen Sachbearbeiter nicht beeinflusst werden können, eine ausreichende Dokumentation für die Vornahme der verjährungsunterbrechenden Handlung darstellt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 29. April 1997 - 1 Ss (OWi) 19 Z/97 - zuletzt Senatsbeschluss vom 11. April 2005 - 1 Ss (OWi) 56 Z/05 - OLG Köln DAR 2000, 131; OLG Frankfurt VRS 50, 220 m. w. N.).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 886/04

    Fahrverbot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Er sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 27. April 2004 - Ss (OWi) 128/04 -(vgl. DAR 2004, 534 f) und 10. Mai 2005 - Ss (OWi) 886/04 (vgl. DAR 2005, 570 ff) gehindert (§ 121 Abs. 2 GVG).

    Das OLG Dresden hat demgegenüber mehrfach entschieden, dass die Zusendung eines Anhörungsbogens an den Betroffenen zur Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung habe, wenn entweder der zuständige Sachbearbeiter durch Unterschrift oder Handzeichen in den Akten die Verantwortung für die Richtigkeit des beurkundeten Versendedatums übernommen habe oder der Anhörungsbogen mittels einer EDV-Anlage gefertigt worden sei, ohne dass der Sachbearbeiter zuvor in den vorprogrammierten Arbeitsablauf des Computers eingegriffen habe (DAR 2004, 534; DAR 2005, 570, 571).

  • BayObLG, 08.05.1981 - 2 ObOWi 160/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch bereits nach der bisherigen Rechtsprechung das Fehlen einer Unterschrift unter einer derartigen Individualverfügung unschädlich, sofern der geäußerte Wille der Unterbrechungshandlung auf andere Weise festgestellt werden kann (vgl. BayObLG VRS 62, 58; DAR 2004, 531, 532).
  • BGH, 06.10.1981 - 1 StR 356/81

    Anforderungen und Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung - Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Für den Eintritt der verjährungsunterbrechende Wirkung genügt es deshalb grundsätzlich, dass sich für Inhalt und Zeitpunkt der Unterbrechungshandlung aus den Verfahrensakten konkrete Anhaltspunkte ergeben, damit die Entscheidung über die Frage, ob die Verjährung unterbrochen ist, nicht nur vom Erinnerungsvermögen des Ermittlungsorgans abhängt, das dem Betroffenen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens bekanntgegeben hat (vgl. zu § 78c Abs. 1 Nr. 3 StGB: BGHSt 30, 215, 219).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Im Übrigen ist auch wertungsmäßig nicht nachzuvollziehen, warum für eine verjährungsunterbrechende Anordnung die Unterzeichnung erforderlich sein soll, wenn demgegenüber für den Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt und darüber hinaus für die Feststellung seines wirksamen Erlasses auch eine für Außenstehende verständliche Dokumentierung in den Akten nicht erforderlich ist (BGHSt 42, 380, 383 ff).
  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Der Norm lässt sich für die Wirksamkeit der betreffenden Anordnung hinsichtlich der Verjährungsfrage nichts entnehmen (vgl. König DAR 2002, 526; DAR 2005, 572).
  • OLG Zweibrücken, 04.05.2001 - 1 Ss 80/01

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung eines Anhörungsbogens nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05
    Die von der Rechtsprechung für den Fall der Versendung von Anhörungsbogen mit Hilfe eines Computerprogramms entwickelten Grundsätze, die darauf abstellten, dass lediglich die Wiederholung des einmal betätigten Verwaltungswillens entbehrlich sei, könnten auf den vorliegenden Fall nicht angewandt werden (so auch OLG Köln NZV 2001, 314; OLG Zweibrücken NZV 2001, 483).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts hat mit seinem Beschluss vom 16. November 2005 (VRS 109, 443) die Auffassung vertreten, die von der Sachbearbeiterin bei der Zentralen Bußgeldstelle unter Verwendung des installierten Arbeitsprogramms und ihres individuellen Kürzels "o." veranlasste Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen habe die Verfolgungsverjährung gemäß § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen.
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