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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 13.02.2007 - 31 C 2956/06   

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https://dejure.org/2007,32142
AG Frankfurt/Main, 13.02.2007 - 31 C 2956/06 (https://dejure.org/2007,32142)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.02.2007 - 31 C 2956/06 (https://dejure.org/2007,32142)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 31 C 2956/06 (https://dejure.org/2007,32142)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 426
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 13.02.2007 - 31 C 2956/06
    5 Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 08.11.1994 (Az.: VI ZR 3/94) ist bei einfach gelagerten Schadensfällen, bei denen die Haftung nach Grund und Höhe derart klar ist, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherung die Einschaltung eines Rechtsanwalts nur dann erforderlich, wenn der Geschädigte selbst hierzu aus besonderen Gründen, wie etwa Mangel an geschäftlicher Gewandtheit nicht in der Lage ist.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agieren-des Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 159/07 -).
  • AG Gardelegen, 02.06.2015 - 31 C 218/14

    Unfallschadensregulierung - Recht auf Anwalt für Privatperson bestätigt

    Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 159/07 -).
  • AG Kandel, 16.03.2018 - 2 C 387/17
    Das gilt nur dann nicht, wenn es "sich bei dem Geschädigten umein - weltweit agierendes Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 -31C 2958/06 - NZV 07, 426) "oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 159107 -XOLG Frankfurt a. M. Urt. v. 2.12.2014 - 22 U 17113, BeckRS 2015, 07620, beckonline).
  • AG Dresden, 20.04.2017 - 114 C 6184/16
    Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agierendes Mielwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 - 31 C 2956/06 - NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 - 300 C 15907 -).
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Rechtsprechung
   AG Bad Homburg, 01.12.2006 - 2 C 1039/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,35783
AG Bad Homburg, 01.12.2006 - 2 C 1039/06 (https://dejure.org/2006,35783)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 01.12.2006 - 2 C 1039/06 (https://dejure.org/2006,35783)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 2 C 1039/06 (https://dejure.org/2006,35783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 426
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Böblingen, 28.01.2014 - 2 C 2391/13

    Kostenvoranschlag ist bei Schaden von 700 zu erstatten

    Diesbezüglich ist bereits festzustellen, dass es sich dabei nicht um einen starren Grenzbetrag handelt, sondern dieser in der Rechtssprechung in unterschiedlicher Höhe akzeptiert wird: so bewegt sich dieser im Bereich zwischen 500, 00 und 750, 00 EUR(vgl. Anmerkung zum Urteil des AG Bad Homburg vom 01.12.2006, Az 2 C 1039/06).
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