Rechtsprechung
EuGH, 28.09.2006 - C-340/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- verkehrslexikon.de
Zulässigkeit "vorgeschalteter Maßnahmen" vor der Anerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- verkehrslexikon.de
Anerkennung europäischer Führerscheine - Unzulässigkeit weiterer Überprüfungsmaßnahmen auch beim Fehlen einer im Inland nach Entzug der Fahrerlaubnis festgesetzten Sperrfrist
- Europäischer Gerichtshof
Kremer
Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Ablehnung der Anerkennung der ...
- EU-Kommission
Kremer
Freizügigkeit
- EU-Kommission
Kremer
Verkehr
- blutalkohol , S. 350
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland
- Judicialis
EG Art. 234; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Niederlassungsfreiheit: Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen - Entzug der Fahrerlaubnis in einem Mitgliedstaat - In einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerschein - Ablehnung der ...
- datenbank.nwb.de
Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Anerkennung europäischer Führerscheine - Unzulässigkeit weiterer Überprüfungsmaßnahmen auch beim Fehlen einer im Inland nach Entzug der Fahrerlaubnis festgesetzten Sperrfrist
Besprechungen u.ä.
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
EU-Führerschein kann erst recht nicht in Frage gestellt werden, wenn es keine Sperrfrist gab
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 9. September 2005 in dem Strafverfahren gegen Stefan Kremer.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München (Deutschland) - Auslegung der Artikel 1 Absatz 2 und 8 Absätze 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) - Weigerung, die Gültigkeit eines von einem ...
Verfahrensgang
- OLG München, 09.09.2005 - 4St RR 31/05
- EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1863
- NZV 2007, 537
Wird zitiert von ... (192) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-476/01 (Kapper, Slg. 2004, I-5205) folge nämlich, dass Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 so auszulegen sei, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen dürfe, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet worden sei, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen sei, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sei.21 Das Oberlandesgericht München führt aus, dass das Urteil Kapper, auf das sich Herr Kremer berufe, in der deutschen Rechtsprechung und dem deutschen Schrifttum zu einer Kontroverse geführt habe, ob § 28 Absatz 4 Nummer 3 FeV, auf den das Amtsgericht Schleiden die Nichtanerkennung der belgischen Fahrerlaubnis von Herrn Kremer gestützt habe, mit der Richtlinie 91/439 vereinbar sei oder nicht und - falls nicht - durch welche Einschränkung seines Anwendungsbereiches Richtlinienkonformität hergestellt werden könne.
26 Der Gerichtshof hat die Bestimmungen der FeV in Verbindung mit den Artikeln 1 Absatz 2 und 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 in dem erwähnten Urteil Kapper und in dem Beschluss vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-227/05 (Halbritter, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) bereits geprüft.
28 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass Artikel 8 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 91/439, soweit er einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins dann nicht anzuerkennen, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angewendet wurde, eine Ausnahme von dem in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie enthaltenen allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine darstellt und demnach eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn.
30 Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77).
- EuGH, 10.07.2003 - C-246/00
NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
41 und 42, sowie vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-246/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-7485, Randnrn. - EuGH, 29.10.1998 - C-230/97
Awoyemi
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
27 Nach gefestigter Rechtsprechung sieht Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 91/439 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und erlegt den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-230/97, Awoyemi, Slg. 1998, I-6781, Randnrn.
- EuGH, 29.01.2004 - C-253/01
Krüger
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
60 und 61; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02, Da Silva Carvalho, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-1191, Randnr. 25, und Halbritter, Randnr. 25). - EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
26 Der Gerichtshof hat die Bestimmungen der FeV in Verbindung mit den Artikeln 1 Absatz 2 und 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 in dem erwähnten Urteil Kapper und in dem Beschluss vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-227/05 (Halbritter, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) bereits geprüft. - EuGH, 11.12.2003 - C-408/02
Da Silva Carvalho
Auszug aus EuGH, 28.09.2006 - C-340/05
60 und 61; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-408/02, Da Silva Carvalho, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20, vom 29. Januar 2004 in der Rechtssache C-253/01, Krüger, Slg. 2004, I-1191, Randnr. 25, und Halbritter, Randnr. 25).
- EuGH, 26.06.2008 - C-329/06
Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer …
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- EuGH, 23.04.2015 - C-260/13
Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht …
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 2006/126 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (…vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, C-476/01, EU:C:2004:261, Rn. 77; Beschluss Kremer, C-340/05, EU:C:2006:620, Rn. 30, …sowie Urteile Akyüz, C-467/10, EU:C:2012:112, Rn. 57, und Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 78). - EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert würde, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 77, und Beschluss vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 30).
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Wiedemann und Funk, Randnr. 50, Zerche u. a., Randnr. 47, und Weber, Randnr. 27, sowie Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Die Befugnis aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 kann aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 59, und Zerche u. a., Randnr. 56, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, Kremer, Randnr. 35, und vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 36).
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 berufen kann, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewandt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später, nämlich nach Ablauf der Sperrfrist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 63, Zerche u. a., Randnr. 60, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 29).
Ist jemandem in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 somit grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person in einem anderen Mitgliedstaat zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Zerche u. a., Randnr. 60, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, Kremer, Randnr. 29, und Möginger, Randnr. 44).
So hat der Gerichtshof entschieden, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit die Gültigkeit dieses Führerscheins in seinem Hoheitsgebiet nicht anzuerkennen, solange der Inhaber dieses Führerscheins die Voraussetzungen nicht erfüllt, die nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach dem Entzug einer früher erworbenen Fahrerlaubnis vorliegen müssen, einschließlich einer Überprüfung der Fahreignung, die bestätigt, dass die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Zerche u. a., Randnr. 61, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 32, und Kremer, Randnr. 38).
- EuGH, 26.06.2008 - C-334/06
Zerche - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Dies hat der Europäische Gerichtshof in seinen Urteilen vom 26. Juni 2008 erneut bekräftigt (…Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann er diese Befugnis aber nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausüben (…vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - a.a.O. Rn. 38 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 35).
Hierzu hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass weder das Recht, von einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werden darf (Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 61 f., unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 37) noch der Mitgliedstaat berechtigt ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern, etwa dann, wenn seine Vorschriften strengere Erteilungsvoraussetzungen enthalten (…Urteil vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - a.a.O. Rn. 63 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. I-5205 Rn. 77 und die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Rn. 28 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Rn. 30, jeweils a.a.O.).
- EuGH, 26.06.2008 - C-343/06
Ausstellung eines Führerscheins von einem Mitgliedstaat nach vorheriger …
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).53 Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
59 Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
60 Zudem ist Art. 8 Abs. 4, der einem Mitgliedstaat erlaubt, die Gültigkeit eines Führerscheins nicht anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat von einer Person erworben wurde, auf die im Hoheitsgebiet des ersten Mitgliedstaats eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung des Führerscheins angewendet wurde, eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und aus diesem Grund eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnrn. 70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
61 Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
63 Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - …und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27).Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass er diese Befugnis nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins oder aufgrund nach dem Erwerb dieser Fahrerlaubnis eingetretenen Umständen ausüben kann (…vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - a.a.O. Rn. 38 und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - a.a.O. Rn. 35 f.).
- EuGH, 26.06.2008 - C-335/06
Schubert - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
60 und 61, Kapper, Randnr. 45, Beschlüsse vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 25, und vom 28. September 2006, Kremer, C-340/05, Randnr. 27).Wenn die Behörden eines Mitgliedstaats einen Führerschein gemäß Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 ausgestellt haben, sind die anderen Mitgliedstaaten somit nicht befugt, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten Ausstellungsvoraussetzungen nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 34, und Kremer, Randnr. 27).
Diese Befugnis, wie sie sich aus Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 91/439 ergibt, kann jedoch nur aufgrund eines Verhaltens des Betroffenen nach Erwerb des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ausgeübt werden (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Halbritter, Randnr. 38, und Kremer, Randnr. 35).
70 und 72, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 35, und Kremer, Randnr. 28).
Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass, auch wenn diese Bestimmung es einem Mitgliedstaat unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins abzulehnen, ihr gleichwohl - entgegen dem Vorbringen der deutschen Regierung - nicht zu entnehmen ist, dass der erste Mitgliedstaat das Recht, von einem vom zweiten Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein Gebrauch zu machen, von einer vorherigen Genehmigung abhängig machen darf (vgl. in diesem Sinne Beschluss Kremer, Randnr. 37).
Auf diese Bestimmung kann sich ein Mitgliedstaat auch nicht berufen, um einer Person, auf die eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Kapper, Randnr. 76, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr. 27, und Kremer, Randnr. 29).
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, würde nämlich geradezu negiert, hielte man einen Mitgliedstaat für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (Urteil Kapper, Randnr. 77, und Beschlüsse Halbritter, Randnr. 28, und Kremer, Randnr. 30).
- VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06
Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische …
Denn der Europäische Gerichtshof hat diese Feststellung im Kammerbeschluss vom 06.04.2006 (- C-227/05 -, "Halbritter", NJW 2006, 2173) nochmals, auf weitere Rechtsprechung gestützt (…Beschluss vom 06.04.2006 a.a.O. Rdnr. 25), und weiter im Kammerbeschluss vom 28.09.2006 (- C-340/05 -, "Kremer", zitiert nach juris) gerade für einen Fall bestätigt, in dem es darum ging, ob einem deutschen Staatsangehörigen in Deutschland Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen werden kann, wenn ihm die deutsche Fahrerlaubnis durch eine Verwaltungsbehörde entzogen worden war und er etwa zwei Jahre später in Belgien eine Fahrerlaubnis erworben hatte, wo er "formal" einen Zweitwohnsitz begründet hatte.Im Beschluss vom 28.09.2006 (a.a.O.), der wiederum ein Vorabentscheidungsverfahren betraf, ging es - sachverhaltsbezogen - um die Fragestellung: Hat sich ein deutscher Staatsangehöriger, dem nach wiederholter Begehung verkehrsrechtlicher Verstöße die Fahrerlaubnis durch die deutsche Fahrerlaubnisbehörde entzogen worden war und der etwa zwei Jahre später in Belgien, wohin er nur "formal" seinen Wohnsitz verlegt hatte, eine Fahrerlaubnis erworben hatte, in Deutschland wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht? Dazu hat die 3. Kammer des Europäischen Gerichtshofs ausgesprochen:.
Im Kammerbeschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 28.09.2006 (a.a.O.), der nach seiner Fallgestaltung offensichtlich dem "Führerscheintourismus" zuzuordnen ist, ist aber nochmals herausgestellt worden:.
Für die Anwendbarkeit des Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG bleiben damit nur die Fallgestaltungen des Erwerbs einer EU-Fahrerlaubnis während der durch ein deutsches Gericht verhängten Sperrfrist und des Entstehens eines Grundes für die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland (vgl. EuGH, Kammerbeschluss vom 28.09.2006, a.a.O. Rdnr. 29 f. und dazu OVG Schwerin…, Beschluss vom 29.08.2006 a.a.O.).
Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der im Urteil vom 29.04.2004 (…a.a.O.) bei einem Inhaber einer niederländischen Fahrerlaubnis mit "ordentlichem Wohnsitz" in Deutschland und zuletzt im Kammerbeschluss vom 28.09.2006 (a.a.O.) in einem Falle, in dem der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis nur "formal" einen Zweitwohnsitz im Ausstellerstaat begründet hatte, ohne Raum für Zweifel zu lassen, von der europarechtliche Relevanz dieses Fahrerlaubniserwerbs ausgegangen ist, kann diese Annahme nicht aufrecht erhalten bleiben.
Der Europäische Gerichthof hat sie als bloße "Formalität" bezeichnet (vgl. zuletzt EuGH, Kammerbeschluss vom 28.09.2006 a.a.O. Rdnr. 27 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs).
Entsprechendes gilt für den weiteren Grundsatz, nach dem es dem Wohnsitzstaat des Inhabers einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis untersagt ist, die Erteilungsbedingungen erneut überprüfen (vgl. EuGH, 3. Kammer, Beschluss vom 28.09.2006 a.a.O. Rdnr. 27).
- BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07
Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
- OLG Hamm, 08.12.2009 - 3 Ss 382/09
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Gebrauchmachen von einer ausländischen …
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- EuGH, 20.11.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- EuGH, 03.07.2008 - C-225/07
Möginger - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 38.07
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09
Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis …
- OVG Sachsen, 07.01.2011 - 3 A 700/08
EU-Fahrerlaubnis, unbestreitbare Informationen, ordentlicher Wohnsitz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 16 A 3373/07
EU-Führerschein vor dem 19.01.2009, zur Verwertung eines negativen MPU-Gutachtens …
- OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06
Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2009 - 12 LC 277/07
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer von einer in der Tschechischen Republik …
- OLG Celle, 18.12.2007 - 16 U 92/07
Führung von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss und Nutzung einer tschechischen …
- VG Stuttgart, 21.03.2007 - 3 K 2703/06
Missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht; Wohnsitzerfordernis und MPU
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 16 B 178/07
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 2 Ss 269/10
Anerkennung einer im europäischen Ausland erworbenen Fahrerlaubnis
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 10 A 11244/09
In Tschechien erteilte Fahrerlaubnis in Deutschland anzuerkennen
- VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07
Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen …
- OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von …
- VG München, 09.01.2008 - M 6a S 07.5780
EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der tschechischen …
- OLG Stuttgart, 15.01.2007 - 1 Ss 560/06
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren mit einer in Tschechien während des Laufs einer …
- LG Gießen, 21.09.2010 - 1 Ns 603 Js 36155/08
Vorlage von Fragen bezüglich des Anerkennens einer in anderen Mitgliedstaaten der …
- VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228
Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VGH Bayern, 22.02.2007 - 11 CS 06.1644
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2011 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
- OLG Brandenburg, 25.08.2008 - 1 Ss 29/08
Führerscheintourismus in der EU: Feststellung des Wohnsitzes zum Zeitpunkt der …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2008 - C-329/06
Zerche
- OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06
Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2009 - 10 B 11145/08
Keine Inlandsberechtigung einer EU-Fahrerlaubnis bei Verletzung des …
- OLG Zweibrücken, 28.08.2017 - 1 OLG 2 Ss 32/17
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Inlandsungültigkeit einer in Tschechien erworbenen …
- VG Neustadt, 11.01.2010 - 3 L 1362/09
Fahrerlaubnis; einstweilige Anordnung hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens; …
- VG Sigmaringen, 13.02.2008 - 5 K 416/06
Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen; …
- OLG Hamburg, 29.09.2011 - 3-44/11
EU-Fahrerlaubnis: Nichtanerkennung einer nach Verzicht auf die deutsche …
- VGH Bayern, 16.01.2008 - 11 ZB 06.3136
Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; keine Nichtigkeit eines solchen …
- VGH Bayern, 31.01.2007 - 11 CS 06.1923
Entziehung der Fahrerlaubnis - "Führerscheintourismus"
- VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz …
- VG Augsburg, 02.04.2008 - Au 3 S 08.287
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VG Göttingen, 26.04.2010 - 1 B 39/10
Anerkennung; EU-Ausland; EU-Führerschein; Europarecht; Fahrerlaubnis; …
- OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 10 S 1600/07
Inhalt und Auslegung der EWGRL 439/91
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 7 L 170/07
Anerkennung eines tschechischen Führerscheins in der Bundesrepublik Deutschland …
- KG, 25.08.2014 - 121 Ss 71/14
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis vor einer im …
- VG München, 30.11.2012 - M 6b K 12.1353
EU-Fahrerlaubnis (A...) vor dem 19.01.2009; Ordentlicher Wohnsitz in A...
- OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09
Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist …
- VG Düsseldorf, 23.07.2008 - 6 L 858/08
Ausnahme von dem Prinzip der unbedingten gegenseitigen Anerkennung von …
- VG Düsseldorf, 23.07.2008 - 6 L 948/08
Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung eines tschechischen …
- VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13
Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen …
- OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei …
- OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
- OLG Hamm, 22.12.2008 - 2 Ss 374/08
Gültigkeit einer ausländischen Fahrerlaubnis
- OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06
EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein - …
- OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2010 - 12 ME 57/10
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss …
- VG Saarlouis, 12.03.2008 - 10 L 54/08
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch …
- LG Ellwangen/Jagst, 04.01.2011 - 1 Qs 98/10
Vorlage gefälschter Führerschein bei Führerscheinstelle - Entziehung der …
- VG Düsseldorf, 02.10.2007 - 6 K 1202/07
Entziehung einer Fahrerlaubnis bzw. Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer …
- OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-321/07
Schwarz - Anerkennung von Führerscheinen - Besitz zweier Führerscheine - …
- OLG München, 12.07.2007 - 1 U 2042/07
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 11 BV 12.136
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 12 ME 130/10
Nichtanerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 im europäischen Ausland …
- VG Aachen, 04.02.2019 - 3 K 4955/17
Kein Umtausch von im Ursprungsland entzogenen Fahrberechtigungen
- OLG Köln, 09.06.2010 - 2 Ws 361/10
Wirksamkeit einer während des Laufs einer isolierten Sperrfrist erworbenen …
- OVG Niedersachsen, 28.04.2008 - 12 ME 372/07
Wirksamkeit des Führens einer Europäischen Fahrerlaubnis aus Polen bei einer …
- VG Düsseldorf, 19.01.2010 - 14 L 1387/08
Zulässigkeit der Aberkennung der Gebrauchmachung einer ausländischen …
- OLG Jena, 03.04.2009 - 1 Ss 182/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen …
- VG Saarlouis, 18.03.2009 - 10 K 881/08
Aberkennung des Gebrauchsrechts eines in Tschechien erworbenen Führerscheins
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2007 - 16 B 236/07
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
- VG Bremen, 07.07.2017 - 5 V 555/17
Fahrerlaubnisentziehung Alkoholmissbrauch - Einholung eines ärztlichen Gutachtens
- AG Dachau, 13.04.2011 - 1 Cs 53 Js 504/11
Gültigkeit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis, nachdem diese in …
- VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930
Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von …
- VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09
Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie
- VG Saarlouis, 31.07.2009 - 10 L 468/09
Zur Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 Satz 2 FeV in der seit dem 19.1.2009 geltenden …
- VGH Bayern, 04.03.2009 - 11 CS 08.1958
Rechtsschutzbedürfnis
- VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
- OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06
Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel
- VG Ansbach, 16.11.2010 - AN 1 K 10.00941
Polizeiliche Sicherstellung und Verwahrung von Fahrzeugschlüsseln
- VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Gelsenkirchen, 20.11.2019 - 7 L 636/19
Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabis, gelegentlicher Konsum, Trennungsgebot, …
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 11 BV 12.172
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- VGH Bayern, 07.07.2015 - 11 ZB 15.609
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CE 09.2405
Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
- VG Bayreuth, 22.09.2009 - B 1 K 09.492
Unschädlichkeit eines deutschen Wohnsitzeintrags im ausländischen …
- VG Braunschweig, 04.03.2009 - 6 A 128/08
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Anerkennung; EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-1/07
Weber - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 8 Abs. 2 und 4 - Führerschein - Gegenseitige …
- VG München, 06.03.2008 - M 6a S 08.722
EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt (1,96 ‰) vor Erwerb der EU-Fahrerlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2007 - 16 B 672/07
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis; …
- AG Hamburg-Harburg, 17.05.2011 - 619 Ds 53/11
Fahrerlaubnis, ausländische, Verzicht, inländische, Sperrfrist
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2007 - 7 L 536/07
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts der …
- VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis …
- VG Meiningen, 22.04.2009 - 2 K 246/08
Zum Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; …
- VGH Bayern, 24.04.2008 - 11 CS 08.82
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Karlsruhe, 28.01.2008 - 9 K 3867/07
Vorläufiger Rechtsschutz - zur Entziehung einer im EU-Ausland erteilten …
- VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
- VG Gelsenkirchen, 15.02.2007 - 7 L 13/07
Entzug der Fahrerlaubnis
- VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 10 S 12.02112
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Berlin, 30.09.2011 - 20 L 164.11
Entziehung einer Fahrerlaubnis
- VG München, 13.09.2010 - M 1 S 10.2132
Berechtigung zur Nichtanerkennung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter …
- VG Ansbach, 18.03.2010 - AN 10 K 09.01419
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Bayreuth, 21.07.2009 - B 1 S 09.490
Tschechischer Führerschein
- VGH Bayern, 06.04.2009 - 11 CS 08.3394
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Karlsruhe, 11.08.2008 - 4 K 2084/08
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholbedingter Verkehrsverstöße und die …
- VG Wiesbaden, 05.02.2008 - 7 E 834/07
Rechtsmissbräuchlicher Erwerbs einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 29.05.2007 - 7 L 419/07
Fahrerlaubnis; Führerscheintourismus; Missbrauch; EU- Fahrerlaubnis
- VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07
Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'
- VG Düsseldorf, 05.02.2007 - 6 L 83/07
Zum Kraft-Treten der 3. FS-Richtlinie und zur Ablieferungspflicht des …
- VG Augsburg, 17.10.2014 - Au 7 S 14.1310
Ersetzung eines tschechischen Führerscheins; kein Erwerb einer neuen …
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 11 CS 12.1998
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in einen ungarischen Führerschein
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2012 - 1 S 177.11
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; polnische …
- VG Meiningen, 12.07.2011 - 2 K 439/09
Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs; polnische …
- VGH Bayern, 16.05.2011 - 11 CS 11.891
Aberkennung des Rechts, von einer polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland …
- VGH Bayern, 05.08.2010 - 11 CS 10.1188
Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3. …
- VG Saarlouis, 19.12.2008 - 10 L 1800/08
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
- VG Düsseldorf, 03.06.2008 - 6 K 5255/07
Anspruch auf Feststellung der Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 16 B 83/08
Rechtmäßigkeit von Ordnungsverfügungen inländischer Behörden bezüglich der …
- VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 31/08
EU-Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 01.02.2008 - 7 L 28/08
EU-Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 31.01.2008 - 7 L 1328/07
Fahrerlaubnis, EU, EU-Fahrerlaubnis, Drogen, MPU; Zwangsgeld
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2007 - 7 L 389/07
Untersagung des Gebrauchs einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 31.05.2007 - 7 L 476/07
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts auf …
- VG Gelsenkirchen, 30.05.2007 - 7 L 401/07
Aberkennung einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 15.05.2007 - 7 L 305/07
EU-Fahrerlaubnis, Missbrauch
- VG Düsseldorf, 23.01.2007 - 6 L 2493/06
- VG Augsburg, 07.06.2013 - Au 7 K 13.388
Tschechischer Führerschein; Wohnsitzverstoß; Streitwert bei Haupt- und …
- VG Augsburg, 23.05.2013 - Au 7 E 13.592
Umtausch von EU-Führerschein; Folgen eines Wohnsitzverstoßes bei Erteilung der …
- VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.788
Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten (russischen) Führerscheins in …
- VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 7 S 11.203
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG Ansbach, 24.01.2011 - AN 10 S 11.00005
Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klassen …
- VG Augsburg, 13.12.2010 - Au 7 S 10.1809
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 L 328/10
Verpflichtung zur Anerkennung einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten …
- VG München, 20.07.2009 - M 6b S 09.2448
EU-Fahrerlaubnis; Anhaltspunkte für Drogenkonsum nach Erwerb der italienischen …
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 7 E 09.498
Vorläufige Feststellung, dass von einer tschechischen Fahrerlaubnis im …
- VG Augsburg, 08.10.2008 - Au 3 E 08.1299
Einstweilige Anordnung; Feststellung; Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen; …
- VG Augsburg, 12.02.2008 - Au 3 K 07.943
Fahrerlaubniserwerb im EU-Ausland während Sperrfrist berechtigt zum Führen von …
- VG Gelsenkirchen, 22.01.2008 - 7 L 27/08
EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus, MPU
- VGH Bayern, 18.01.2008 - 11 ZB 06.3228
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VGH Bayern, 17.01.2008 - 11 ZB 07.105
Antrag auf Zulassung der Berufung
- VG Gelsenkirchen, 03.04.2007 - 7 L 230/07
EU-Fahrerlaubnis, Führerscheintourismus
- VG Saarlouis, 27.04.2021 - 5 L 426/21
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen in eine ungarische Fahrerlaubnis …
- VG Bayreuth, 19.12.2019 - B 1 S 19.1187
Aberkennung der Inlandsgültigkeit einer schwedischen Fahrerlaubnis - …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.507
Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis (Tschechische Republik) auf …
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- VG München, 11.05.2012 - M 6a K 11.2867
Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis (Alkohol); umgeschriebenes a... …
- VG München, 23.11.2010 - M 6a K 10.2739
Entfall des Widerspruchsverfahrens; Rechtsbehelfsbelehrung; Punktesystem; …
- VG Ansbach, 11.10.2010 - AN 10 S 10.01756
Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klasse …
- VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288
Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG Augsburg, 30.03.2009 - Au 7 K 08.1277
Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis; …
- VG Augsburg, 20.01.2009 - Au 7 E 09.7
Keine konstitutive Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG München, 09.12.2008 - M 6b S 08.5497
EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen …
- VG Saarlouis, 29.10.2008 - 10 K 573/07
Aberkennung des Rechtes, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG Gelsenkirchen, 24.06.2008 - 7 L 521/08
EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 24.04.2008 - M 6b K 07.3843
Entziehung der Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 04.04.2008 - 7 L 305/08
EU-Fahrerlaubnis
- VG Gelsenkirchen, 16.03.2007 - 7 L 84/07
Prozesskostenhilfe, EU-Fahrerlaubnis, Missbrauch
- AG Sondershausen, 21.02.2007 - 475 Js 56575/06
Gültige EU-Fahrerlaubnis schützt vor Verurteilung wegen Fahrens ohne …
- VG Saarlouis, 21.10.2016 - 5 L 1896/16
Aberkennung des Rechts zur Nutzung einer tschechischen Fahrerlaubnis in …
- VG Augsburg, 13.04.2012 - Au 7 K 11.478
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG München, 15.06.2010 - M 1 K 10.749
Anerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis …
- VG München, 02.12.2009 - M 6a S 09.4811
Mehrere Jahre zurück liegende Fahrten unter Drogeneinfluss (Cannabis und …
- VG Koblenz, 05.01.2009 - 5 L 1356/08
- VG Saarlouis, 17.12.2008 - 10 K 481/08
Aberkennung des Rechts zum Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland
- VG Augsburg, 09.12.2008 - Au 3 K 07.1456
Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet …
- VG München, 18.11.2008 - M 1 K 08.843
EU-Fahrerlaubnis;Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beibringung einer …
- VG Saarlouis, 02.10.2008 - 10 L 744/08
Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland
- VG Düsseldorf, 11.12.2007 - 6 K 1806/07
- VG Gelsenkirchen, 01.08.2007 - 7 L 652/07
EU-Fahrerlaubnis, Rechtsmissbrauch, Tilgung, Gutachtenaufforderung
- VG Frankfurt/Oder, 19.10.2006 - 2 L 115/06
- VG Berlin, 14.04.2015 - 11 L 58.15
Umdeutung einer Fahrerlaubnisentziehung in die Feststellung des Verbots des …
- VG Berlin, 16.05.2012 - 20 K 88.11
Teilweise Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
- VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VG München, 04.11.2009 - M 6b K 08.5438
EU-Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt vor und nach Erwerb der niederländischen …
- VG Augsburg, 05.12.2008 - Au 3 S 08.1599
Verzicht auf Fahrerlaubnis; keine Löschung der Punkte im Verkehrszentralregister; …
- VG Augsburg, 28.11.2008 - Au 3 E 08.1451
Tschechische Fahrerlaubnis; tschechischer Führerschein; Umtausch; …
- VG Augsburg, 18.11.2008 - Au 3 K 07.1329
- VG Augsburg, 23.09.2008 - Au 3 K 07.1496
Aberkennung; Gebrauchmachen von ausländischer Fahrerlaubnis; wiederholte …
- OLG München, 15.01.2007 - 4St RR 223/06
Entzug einer EU-Fahrerlaubnis durch ein Strafgericht
Rechtsprechung
LG Berlin, 12.03.2007 - 536 Qs 40/05 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt-ak.de (Kurzinformation)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei 1300,- Fremdschaden
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.02.2005 - 536 Qs 40/05
- LG Berlin, 12.03.2007 - 536 Qs 40/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 281
- NZV 2007, 537
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19
Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug
(1) Seit dem Jahr 2002 wird in gefestigter Rechtsprechung auch der Oberlandesgerichte die Wertgrenze, ab der von einem bedeutenden Schaden auszugehen ist, bei etwa 1.300 EUR gezogen (…vgl. OLG Dresden, NJW 2005, 2633, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.07.2013 - III-3 Ws 225/13, juris Rn. 6;… OLG Hamburg, ZfS 2007, 409, juris Rn. 19;… OLG Hamm, NZV 2011, 356 juris Rn. 9;… Thüringer OLG, NStZ-RR 2005, 183, juris Rn. 5; LG Berlin, NStZ-RR 2007, 281, juris Rn. 9; LG Heidelberg…, Beschluss vom 13.02.2006 - 2 Qs 9/06, juris Rn. 4;… LG Paderborn, ZfS 2006, 112, juris Rn. 8;… LG Wuppertal, DAR 2007, 660 juris Rn. 3;… s.a. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 69 Rn 29;… LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69, Rn. 85;… MüKo-StGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 69 Rn. 71;… Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 69 Rn. 7;… Dölling/ Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 69 StGB Rn. 8, jeweils mit einer Vielzahl weiterer Nachweise;… Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 69 StGB Rn. 27: mindestens 1.300 EUR).