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   OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07   

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https://dejure.org/2007,3139
OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07 (https://dejure.org/2007,3139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.03.2007 - 4 Ws 152/07 (https://dejure.org/2007,3139)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. März 2007 - 4 Ws 152/07 (https://dejure.org/2007,3139)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbleiben der endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem bloßen Zeitablauf der erstinstanzlich angeordneten Sperrfrist während des Berufungsverfahrens; Beschleunigungsgrundsatz bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis; Ausschluss der Eignung zum Führen eines ...

  • blutalkohol PDF, S. 171
  • Judicialis

    StPO § 111a; ; StGB § 69a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a; StGB § 69a
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3299 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 351
  • NZV 2007, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 846/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinauszögerung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    b) Der bloße Zeitablauf der erstinstanzlich angeordneten Sperrfrist während des Berufungsverfahrens rechtfertigt als solcher nicht die Annahme, die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis werde nicht mehr angeordnet werden (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; 1999, 389, 1988, 194; 1990, 404; Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2003, § 111a Rdnr. 10; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 206, § 111 a Rdnr. 11 m.w.N.; Hentschel, Trunkenheit, Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, 10 Aufl. 2006, Rdnr. 866, 867).

    Dies kommt in Betracht, wenn sich das Verfahren ungewöhnlich lange verzögert hat und deshalb die Feststellung eines Eignungsmangels in der zukünftigen Hauptverhandlung nicht mehr wahrscheinlich ist (OLG Bremen, VRS 31, 454; OLG Düsseldorf, NZV 2001, 354 (hier: 27 Monate!); Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 111 a StPO, Rdnr, 9; Janiszewski/Jagow/Burmann, StVO, 19. Aufl. 2006, § 111 a StPO, Rdnr. 10).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich eines Angeklagten mit besonderer Beschleunigung zu führen (BVerfG, NJW 1977, 1489; OLG Hamm, NZV 2002, 380; LG Hannover, DAR 1969, 247; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1999 - 1 Ws 191/99

    Straßenverkehrsrecht; vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss darüber hinaus damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 23; NZV 1999, 389; MeyerGoßner, a.a.O.).
  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Insbesondere trifft der Strafrichter keine Entscheidung darüber, dass der Betroffene nach Ablauf der Sperrfrist wieder als geeignet zum Führen eines Fahrzeugs anzusehen sei (BVerfG, NJW 1967, 29, 30).
  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 2 Ws 304/01

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, langer Zeitraum zwischen Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Ermittlungs- und Strafverfahren, in denen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde, sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in den grundrechtlich geschützten Bereich eines Angeklagten mit besonderer Beschleunigung zu führen (BVerfG, NJW 1977, 1489; OLG Hamm, NZV 2002, 380; LG Hannover, DAR 1969, 247; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 a Rdnr. 1).
  • OLG Köln, 15.02.1991 - 2 Ws 80/91

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis; Grundsatz der

    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie der Angeklagte fordert, kommt dabei allerdings nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1991, 243, 244; a.A. LG Frankfurt, StV 2003, 69).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1990 - 1 Ws 161/90
    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss darüber hinaus damit rechnen, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 79, 23; NZV 1999, 389; MeyerGoßner, a.a.O.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2002 - 9 Qs 70/02
    Auszug aus OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07
    Eine vollständige Übertragung der in dieser Hinsicht für den Vollzug der Untersuchungshaft geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, wie sie der Angeklagte fordert, kommt dabei allerdings nicht in Betracht (OLG Köln, NZV 1991, 243, 244; a.A. LG Frankfurt, StV 2003, 69).
  • OLG Hamm, 04.09.2012 - 1 Ws 464/12

    Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der

    Wer gegen ein Urteil, in dem eine Sicherungsmaßregel nach § 69 StGB angeordnet worden ist, Berufung einlegt, muss damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisentziehung länger dauert, als das Amtsgericht die Sperrfrist bemessen hat (OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351).

    Allerdings kann der Zeitablauf seit der Tat dazu führen, dass der Eignungsmangel nicht mehr wird festgestellt werden können, so dass eine Aufhebung der Maßnahme dann geboten sein kann, wenn die endgültige Entziehung wegen Zeitablaufs unwahrscheinlich wird (OLG Düsseldorf NZV 2001, 354; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 351; Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 111a Rdn. 11).

  • AG Montabaur, 01.09.2010 - 2040 Js 30257/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, bedingter Antrag

    Hinzu kommt, dass eine Maßnahme nach § 111a StPO einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt, so dass für das Verfahren nach § 111a StPO der Beschleunigungsgrundsatz gilt (vgl. nur OLG Hamm, NStZ-RR 2007, 351, 351 ff.).
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