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   OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07   

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https://dejure.org/2007,20565
OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07 (https://dejure.org/2007,20565)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2007 - 1 Ws 513/07 (https://dejure.org/2007,20565)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 1 Ws 513/07 (https://dejure.org/2007,20565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111a
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Ablauf von einem Jahr nach der der Begehung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 47
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 06.04.2006 - 1 Ws 217/06
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07
    Ist der Sachverhalt demgegenüber nicht auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles atypisch gelagert, bedarf es der ansonsten erforderlichen Würdigung der Täterpersönlichkeit nicht (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn die schriftlichen Urteilsgründe in dieser Frage einen offensichtlichen sachlich-rechtlichen Fehler aufweisen, der einen Erfolg der Revision mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lässt oder wenn neue Tatsachen vorliegen, deren Nichtberücksichtigung sich in der Revisionsentscheidung als rechtsfehlerhaft erweisen wird oder die Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 359 Nr. 5 StPO ) nach dessen rechtskräftigen Abschluss nahe legt (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, Beschluss vom 6. April 2006 - 1 Ws 217/06 -).

  • OLG Koblenz, 15.01.1997 - 1 Ws 13/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07
    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. Senat NStZ-RR 1997, 206 ), jedoch unbegründet.

    b) Liegt - wie hier - ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 206 [207]; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 240 [241]).

  • BVerfG, 25.09.2000 - 2 BvQ 30/00

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem § 111a StPO und Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07
    Gesichtspunkte, die die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis als nicht verhältnismäßig erscheinen lassen könnten (BVerfG, NJW 2001, 357 ), sind ebenfalls nicht erkennbar.".
  • OLG Düsseldorf, 11.11.1999 - 2 Ws 348/99

    Beschwerde gegen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Anfechtung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07
    b) Liegt - wie hier - ein mit der Revision angefochtenes Urteil vor, kommt den Feststellungen des Tatrichters zu den Voraussetzungen des § 69 StGB für die zu treffende Beschwerdeentscheidung zwar keine Bindungs-, aber eine Indizwirkung zu, da das Tatgericht auf Grund der durchgeführten Hauptverhandlung über eine größere Sachnähe und bessere Erkenntnismöglichkeiten verfügt als das Beschwerdegericht, das sich nur auf den Akteninhalt stützen kann (OLG Koblenz, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 206 [207]; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 240 [241]).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 4 Ss 54/04
    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 1 Ws 513/07
    Dem Umstand, dass die Anlasstat längere Zeit zurück liegt, kommt vielmehr erst nach deutlich längeren Zeiträumen Bedeutung zu (vgl. etwa BGH, aaO.: zwei Jahre und sechs Monate bzw. vier Jahre; s. ferner zu § 44 StGB : OLG Hamm, VRs 109, 19 [20]: zwei Jahre und drei Monate).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2021 - 1 Ws 153/21

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis 16 Monate nach

    Doch rechtfertigt der bloße bisherige Zeitablauf nicht zwangsläufig die Annahme, der durch die Tatbegehung indizierte Eignungsmangel sei im Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung entfallen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 1 Ws 513/07 -, NZV 2008, 47 f., beck-online; ähnlich KG Berlin, Beschluss vom 8. Februar 2017, - 3 Ws 39/17 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindung des Berufungsgerichts an

    Auch der bisherige Zeitablauf zwischen der Tat und vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis lässt die im amtsgerichtlichen Urteil festgestellte Ungeeignetheit - in Bezug auf den vorliegenden Fall - nicht entfallen (vgl. OLG Koblenz NZV 2008, 47).
  • OLG Oldenburg, 04.12.2013 - 1 Ws 635/13

    Widerruf der Bewährung wegen einer in der Zeit zwischen ursprünglichem Ablauf und

    Soweit der Senat mit Beschluss vom 20. September 2007 (1 Ws 513/07 und 1 Ws 514/07) noch die gegenteilige Auffassung vertreten hat, die einen Widerruf zumindest dann für zulässig hält, wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt seiner neuerlichen Verfehlung - wie hier - mit einer Verlängerung der Bewährungszeit rechnen musste (so etwa auch OLG Düsseldorf, 3 Ws 50/05; OLG Hamm, 3 Ws 386/09; OLG Rostock, 1 Ws 335/10 [richtig: I Ws 335/10 - d. Red.] - bei juris), hält er hieran nicht fest (so bereits - dort allerdings nicht tragend - Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2009, 1 Ws 404/09, und 27. Februar 2012, 1 Ws 90/12).
  • OLG Brandenburg, 02.12.2009 - 1 Ws 229/09

    Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111a Abs. 1 StPO

    Das Rechtsmittel ist zulässig (vgl. OLG Jena VRS 115, 353 m.w.N.; OLG Koblenz NZV 2008, 47), jedoch unbegründet.
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2019 - 3 Ws 35/19

    Bewährungswiderruf bei Straftat nach Ablauf ursprünglicher Bewährungszeit

    Ein anderes ergibt sich nach Auffassung des Senats auch nicht aus dem Umstand, dass der Verurteilte vor der Begehung der erneuten Straftat in einem gerichtlichen Hinweisschreiben nicht nur auf die Möglichkeit eines Widerrufs, sondern gerade auf diejenige einer Verlängerung hingewiesen worden war (wie hier: OLG Oldenburg, B. v. 4.12.2013 - 1 Ws 635/13 -, juris [entgegen B. v. 20.9.2007 - 1 Ws 513-514/07]; KG Berlin, B. v. 12.5.2009 - 2 Ws 176/09, BeckRS 2009, 19078; OLG Köln, StV 2008, 262; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2008, 221; a.A. jeweils unter Hinweis auf eine nur knapp begründete und dem Sachverhalt nach nicht gänzlich nachvollziehbare Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.2.1995 - 2 BvR 168/19; OLG Jena, B. v. 11.12.2013 - 1 Ws 451/13 -, BeckRS 2014, 9284 [entgegen B. v. 6.7.2009, VRS 117, 344]; OLG Hamm, B. v. 29.1.2013 - 3 Ws 19/13, BeckRS 2013, 11474; OLG Rostock, B. v. 7.12.2010 - I Ws 335/10, juris; OLG Düsseldorf, B. v. 23.2.2005 - 3 Ws 50/05, juris).
  • LG Zweibrücken, 17.07.2012 - Qs 73/12

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Regelfall durch Strafurteil

    Im Übrigen ist der bisherige Zeitablauf zu kurz, um zu einer anderen Beurteilung zu gelangen (vgl. OLG Koblenz, 1 Ws 513/07, Beschluss vom 10.10.2007, zitiert nach Juris).
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