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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08   

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https://dejure.org/2008,8936
LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08 (https://dejure.org/2008,8936)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.08.2008 - 2 S 16/08 (https://dejure.org/2008,8936)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. August 2008 - 2 S 16/08 (https://dejure.org/2008,8936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer bei Überschreitung der im Versicherungsantrag angegebenen jährlichen Fahrleistung eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsehenden Tarifbestimmung im Versicherungsfall

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugversicherung - Überschreitung der jährlichen Fahrleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit einer bei Überschreitung der im Versicherungsantrag angegebenen jährlichen Fahrleistung eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsehenden Tarifbestimmung im Versicherungsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Tarifbestimmung in der Kfz-Versicherung, die im Versicherungsfall bei Überschreitung der im Versicherungsantrag genannten jährlichen Fahrleistung eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung vorsieht, ist überraschend und mehrdeutig und daher unwirksam

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kfz-Versicherung - Kaskovertrag: LG kippt Sanktionsklausel für falsch angegebene Laufleistung

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kfz-Versicherung - Kaskovertrag: LG kippt Sanktionsklausel für falsch angegebene Laufleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Sanktion eines Kfz-Versicherers - Versicherungsnehmerin hatte die vereinbarte jährliche Fahrleistung überschritten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kaskovertrag mit Höchstkilometern - Gericht kippt Sanktionsklausel für falsch angegebene Laufleistung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 249
  • NZV 2009, 246 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2006 - 5 U 575/05

    Kasko - Vorläufige Deckung und Kaskoschutz

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08
    Unklar ist ferner, ob mit der Versicherung eine vom Hauptversicherungsvertrag verselbständigte (OLG Saarbrücken r+s 2006, 274) vorläufige Deckung, wie sie in der Kraftfahrzeugversicherung häufig vereinbart wird, oder der endgültige Versicherungsvertrag gemeint sein soll.
  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08
    Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender von allgemeinen Versicherungsbedingungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, insbesondere müssen Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2006, 2545; VersR 2005, 639).
  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 20 U 80/05

    Ermittlung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung allgemeiner

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (BGH r+s 2008, 25; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (BGH r+s 2008, 25; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus LG Dortmund, 28.08.2008 - 2 S 16/08
    Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender von allgemeinen Versicherungsbedingungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen, insbesondere müssen Nachteile und Belastungen so weit erkennbar werden, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2006, 2545; VersR 2005, 639).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2013 - 7 U 33/13

    Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrtversicherung: Sanktionierung

    Beispielsweise ist eine Verdoppelung der Selbstbeteiligung bzw. Leistungskürzung um 300, 00 EUR im Falle eines Unfalls überraschend im Sinne von § 305 c BGB, weil die Höhe der Jahreskilometerlaufleistung gerade keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsleistung hat (LG Dortmund, NJW-RR 2009, 249).
  • AG Brandenburg, 10.09.2018 - 31 C 213/17

    Nichtangabe KM-Fahrleistung Auto gegenüber Kfz-Versicherer

    Da die hier im Vertrag der Prozessparteien zugrunde gelegte Fahrleistung des Fahrzeugs des Beklagten von "6.000,00 km pro Jahr" mit Prämien- Vorteilen einhergeht, musste der Beklagte nämlich auch damit rechnen, dass eine Änderung dieser Bemessungsgrundlagen "Fahrleistung" für die Prämienberechnung durch eine Erhöhung des Risikos infolge einer evtl. erhöhten Fahrleistung zu einer Kompensation zu Gunsten des Versicherers und der durch diesen vertretenen Versichertengemeinschaft führen kann ( OLG Stuttgart , Urteil vom 25.07.2013, Az.: 7 U 33/13, u.a. in: r + s 2014, Seiten 61 f.; LG Dortmund , Urteil vom 28.08.2008, Az.: 2 S 16/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 249 f.; AG Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 02.07.2018, Az.: 217 C 30/18, u.a. in: BeckRS 2018, Nr. 14607 = "juris"; AG Gelsenkirchen , Urteil vom 04.03.2011, Az.: 36 C 208/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 229; AG Leutkirch , Urteil vom 16.04.2009, Az.: 1 C 1/09, u.a. in: VersR 2009, Seiten 1398 f.; Rixecker , ZfSch 2009, Seite 212 ).

    Der Wegfall dieses gewährten Nachlasses ist insofern auch sachgerecht, da die Beitragsermäßigung nur unter der Bedingung gewährt wurde, dass die Tarifmerkmale tatsächlich auch immer noch so vorliegen ( OLG Stuttgart , Urteil vom 25.07.2013, Az.: 7 U 33/13, u.a. in: r + s 2014, Seiten 61 f.; LG Dortmund , Urteil vom 28.08.2008, Az.: 2 S 16/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 249 f.; AG Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 02.07.2018, Az.: 217 C 30/18, u.a. in: BeckRS 2018, Nr. 14607 = "juris"; AG Gelsenkirchen , Urteil vom 04.03.2011, Az.: 36 C 208/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 229; AG Leutkirch , Urteil vom 16.04.2009, Az.: 1 C 1/09, u.a. in: VersR 2009, Seiten 1398 f.; Rixecker , ZfSch 2009, Seite 211; Schirmer/Marlow , VersR 1997, Seite 782; Knappmann , VersR 1996, Seite 401; Stadler , in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung: AKB, 19. Auflage 2017, Rn. 5 ).

    Darin vermag auch das erkennende Gericht grundsätzlich keine unbillige Sanktion zu erblicken, da es ansonsten jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich wäre, zu Lasten der Versichertengemeinschaft bei Antragstellung unangemessene niedrige Jahres-Kilometer-Angaben zu machen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zahlen zu müssen ( OLG Stuttgart , Urteil vom 25.07.2013, Az.: 7 U 33/13, u.a. in: r + s 2014, Seiten 61 f.; LG Dortmund , Urteil vom 28.08.2008, Az.: 2 S 16/08, u.a. in: NJW-RR 2009, Seiten 249 f.; AG Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 02.07.2018, Az.: 217 C 30/18, u.a. in: BeckRS 2018, Nr. 14607 = "juris"; AG Gelsenkirchen , Urteil vom 04.03.2011, Az.: 36 C 208/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seite 229; AG Leutkirch , Urteil vom 16.04.2009, Az.: 1 C 1/09, u.a. in: VersR 2009, Seiten 1398 f.; Rixecker , ZfSch 2009, Seite 212 ) und später dann doch erheblich mehr Kilometer fährt.

  • LG Koblenz, 01.09.2021 - 16 S 2/21

    Kaskoversicherung - Nichtanzeige Überschreitung der Jahresfahrstrecke

    Darin ist grundsätzlich auch keine unbillige Sanktion zu erblicken, da es ansonsten jedem Versicherungsnehmer risikolos möglich wäre, zu Lasten der Versichertengemeinschaft bei Antragstellung unangemessene niedrige Jahreskilometerangaben zu machen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zahlen zu müssen (so auch: LG Dortmund NJW-RR 2009, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - I-4 U 151/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4272
OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - I-4 U 151/07 (https://dejure.org/2008,4272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2008 - I-4 U 151/07 (https://dejure.org/2008,4272)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2008 - I-4 U 151/07 (https://dejure.org/2008,4272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Invaliditätsansprüche aus einem Unfallversicherungsvertrag wegen dauerhafter Schäden aufgrund eines Verkehrsunfalls; Hinweispflicht einer Versicherungsgesellschaft hinsichtlich der Geltung neuer Allgemeiner Unfallbedingungen auf einen Altvertrag

  • Judicialis

    AUB 88 § 4 II. (1); ; AUB 88 § 4 II. (1) Satz 2; ; AUB 88 § 4 II. (2); ; AUB 88 § 7; ; AUB 88 § 7 I. (1); ; AUB 88 § 7 I. (1) Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 7 I Nr. 1; BGB § 242
    Keine anlassunabhängige Verpflichtung des Versicherers zur Information seiner VN über neue Vertragsbedingungen

  • rechtsportal.de

    Inhalt einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität - Kein Verstoß gegen Treu und Glauben durch die berufung auf eine Fristversäumung - Voraussetzungen für die Pflicht der Versicherung geänderte AUB mitzuteilen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ivr-blog.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Versicherers auf neue Versicherungsbedingungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 246
  • NZV 2009, 246 (Ls.)
  • VersR 2008, 1480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 20 U 360/92

    Pflicht des Versicherers zur Einbeziehung neuer AVB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Da aber eine allgemeine Verpflichtung der Versicherer zur Information ihrer Versicherungsnehmer über die Schaffung neuer Vertragsbedingungen und zu deren Einbeziehung in bestehende Verträge nicht besteht (OLG München VersR 2005, 1418; OLG Hamm VersR 1994, 37), kommt eine Pflicht zum Hinweis auf neue Bedingungen - abgesehen von dem Fall geführter Vertragsverhandlungen - allenfalls dann in Betracht, wenn hierfür ein besonderer, dem Versicherer erkennbarer Grund spricht.

    Ob es ausreicht, wenn festgestellt werden kann, dass die Veränderungen ausnahmslos im Interesse des Versicherungsnehmers liegen, um eine Hinweispflicht des Versicherers auslösen zu können (so OLG Hamburg VersR 1988, 620; OLG Hamm VersR 1994, 37; OLG Bamberg VersR 1998, 833; vom Senat aaO mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen), braucht hier nicht entschieden zu werden.

  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    An die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen (BGHZ 137, 174; OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Hamm MDR 2004, 34; OLG Koblenz r+s 2003, 473).
  • OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96

    Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Ob es ausreicht, wenn festgestellt werden kann, dass die Veränderungen ausnahmslos im Interesse des Versicherungsnehmers liegen, um eine Hinweispflicht des Versicherers auslösen zu können (so OLG Hamburg VersR 1988, 620; OLG Hamm VersR 1994, 37; OLG Bamberg VersR 1998, 833; vom Senat aaO mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.1996 - 4 U 108/95

    Klausel über Mindestinvaliditätsgrad von 20 % ist wirksam

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Automatisiert ablaufende Vertragsanpassungen und -änderungen aufgrund von vereinbarten Fortsetzungsklauseln oder regelmäßiger Dynamisierung von Prämie und Leistung sind Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien nicht gleichzusetzen (Senat, VersR 1997, 1134).
  • OLG München, 19.07.2005 - 25 U 5019/04

    Keine Aufklärungspflicht des Versicherers über günstigere Tarife L

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Da aber eine allgemeine Verpflichtung der Versicherer zur Information ihrer Versicherungsnehmer über die Schaffung neuer Vertragsbedingungen und zu deren Einbeziehung in bestehende Verträge nicht besteht (OLG München VersR 2005, 1418; OLG Hamm VersR 1994, 37), kommt eine Pflicht zum Hinweis auf neue Bedingungen - abgesehen von dem Fall geführter Vertragsverhandlungen - allenfalls dann in Betracht, wenn hierfür ein besonderer, dem Versicherer erkennbarer Grund spricht.
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2004 - 5 U 190/04

    Unfallversicherung: Kein Leistungsausschluss trotz Versäumung der Frist für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    An die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen (BGHZ 137, 174; OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Hamm MDR 2004, 34; OLG Koblenz r+s 2003, 473).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 371/04

    Private Unfallversicherung: Treuwidrige Berufung auf das Fehlen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Ferner muss sich aus ihr ergeben, dass die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall beeinträchtigt worden ist (OLG Karlsruhe OLG-Report 2005, 373 und 1230).
  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 1201/02

    Unfallversicherung, Invaliditätsentschädigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    An die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen (BGHZ 137, 174; OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Hamm MDR 2004, 34; OLG Koblenz r+s 2003, 473).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    An die ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität sind zwar keine hohen Anforderungen zu stellen (BGHZ 137, 174; OLG Saarbrücken VersR 2005, 929; OLG Hamm MDR 2004, 34; OLG Koblenz r+s 2003, 473).
  • OLG Hamburg, 24.04.1987 - 5 U 143/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 151/07
    Ob es ausreicht, wenn festgestellt werden kann, dass die Veränderungen ausnahmslos im Interesse des Versicherungsnehmers liegen, um eine Hinweispflicht des Versicherers auslösen zu können (so OLG Hamburg VersR 1988, 620; OLG Hamm VersR 1994, 37; OLG Bamberg VersR 1998, 833; vom Senat aaO mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen), braucht hier nicht entschieden zu werden.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9450
OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.09.2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. September 2008 - 1 Ss 187/08 (https://dejure.org/2008,9450)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 116
  • NZV 2009, 246
  • StV 2010, 123
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).

    Um dies beurteilen zu können, muss eine Untersuchung entweder auf biostatisches Vergleichsmaterial oder auf mehr oder weniger genaue Anhaltswerte zurückgreifen, wobei letztere allerdings a priori den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage ganz erheblich schmälern (vgl. BGH NStZ 2000, 106, 107).

    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).

  • OLG Hamm, 15.04.2008 - 4 Ss 86/08

    Anforderungen; Urteilsgründe, Sachverständigengutachten; anthropologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Senat hält auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit erforderlich sind.

    Der Senat hält insoweit auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des OLG Hamm in dessen Beschluss vom 15.04.2008 (NStZ-RR 2008, 287 f.) an seiner bisherigen Rechtssprechung fest, wonach Angaben zur Merkmalshäufigkeit verlangt werden.

  • OLG Celle, 17.07.2002 - 222 Ss 124/02

    Umfang der Darlegungspflicht im Bußgeldverfahren; Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • OLG Jena, 14.11.2005 - 1 Ss 217/05
    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH NStZ 1991, 596 ; NStZ 2000, 106, 107; OLG Celle, NZV 2002, 472 ; Senatsbeschluss vom 14.11.2005, Az.: 1 Ss 217/05).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    Zwar ist es zutreffend, dass zwischen den Klassifizierungen von Einzelmerkmalen ein gleitender Übergang besteht, weswegen in der Regel keine genauen Angaben über die Häufigkeit der Merkmale in der Bevölkerung, der die zu identifizierende Person angehört, gemacht werden können (BGH StV 2005, 374 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2006 - Ss 81/05

    Beurteilung der Aussagekraft eines anthropologischen Vergleichsgutachtens;

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08
    In jedem Fall ist jedoch im Gutachten und in den Urteilsgründen offenzulegen, inwieweit die Häufigkeit des einzelnen Merkmals in der Bevölkerung zutreffend wiedergespiegelt werden kann oder aber ob es sich nur um mehr oder weniger genaue Anhaltswerte handelt, die den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativieren (BGH NStZ 2000, 106 ; 1992, 554 ; OLG Braunschweig NStZ-RR 2007, 180 ).
  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Weiterhin sind Ausführungen dazu notwendig, welche Häufigkeit hinsichtlich der jeweils übereinstimmenden Merkmale der Wahrscheinlichkeitsberechnung zugrunde gelegt und wie diese ermittelt wurden (Anschluss u.a. an BGH NStZ 2000, 106 f.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 und OLG Hamm StV 2010, 124 ff. = StraFo 2009, 109 f.).

    13 Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche und wie viele übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale der Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt und auf welche Art und Weise er diese Übereinstimmungen ermittelt hat (BGH NStZ 2000, 106 f.; NZV 2006, 160 f.; OLG Bamberg NZV 2008, 211 f.; OLG Hamm DAR 2008, 395 ff. = NStZ-RR 2008, 287 f.; StV 2010, 124 ff.; OLG Oldenburg NZV 2009, 52 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116; vgl. zuletzt wohl auch OLG Koblenz NZV 2010, 212 f.).

  • OLG Celle, 14.09.2015 - 1 Ss OWi 207/15

    Stützung ein Schuldspruchs auf die Ergebnisse eines anthropologischen

    Bei einem anthropologischen Vergleichsgutachten handelt es sich nicht um eine standardisierte Untersuchungsmethode (vgl. BGH StV 2000, 125 m. w. N.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 f. [OLG Jena 30.09.2008 - 1 Ss 187/08] ; OLG Celle Nds.…

    Ferner sind die morphologischen Merkmalsausprägungen nicht nur aufzuzählen, sondern näher zu beschreiben und die Individualität der Merkmale sowie die sonstige Beweissituation zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 1996, 1420, 1422 [BGH 19.12.1995 - 4 StR 170/95] ; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116 f. [OLG Jena 30.09.2008 - 1 Ss 187/08] ; OLG Celle, Beschluss vom 06.11.2012 - 311 SsBS 136/12).

  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

    Um dem Senat die Überprüfung der Schlüssigkeit des Gutachtens und seines Beweiswertes zu ermöglichen, hätte zunächst dargelegt werden müssen, auf welche übereinstimmende metrische und deskriptive Körpermerkmale die Sachverständige sich bei seiner Bewertung gestützt hat (vgl. BGH NStZ 2000, 106 f; OLG Hamm StV 2010, 124 ff.; OLG Jena NStZ-RR 2009, 116).
  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat in der Vergangenheit angeschlossen und sie dahin verstanden, dass das Urteil des Tatgerichts in jedem Falle der Verwertung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens Aussagen zur Häufigkeit des Vorkommens der zur Identifikation des Täters herangezogenen morphologischen Merkmale in der Bevölkerung enthalten müsse (siehe etwa Senatsbeschluss vom 24.3.2006, 1 Ss 57/06, VRS 110 (2006), 424, 425 f, Senatsbeschluss vom 30.9.2008, 1 Ss 187/08, NZV 2009, 246, 247).
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