Weitere Entscheidung unten: LG Oldenburg, 22.10.2008

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 09.04.2008 - 22 S 341/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6494
LG Bielefeld, 09.04.2008 - 22 S 341/07 (https://dejure.org/2008,6494)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.04.2008 - 22 S 341/07 (https://dejure.org/2008,6494)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. April 2008 - 22 S 341/07 (https://dejure.org/2008,6494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Betreten einer Autowaschanlage auf eigene Gefahr

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Sturz in der Autowaschanlage

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz bei Sturz in der Autowaschanlage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1343
  • NZV 2009, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02

    Zur Verkehrssicherungspflicht an Sportgeräten in einer Turnhalle

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.04.2008 - 22 S 341/07
    Allenfalls unter dem Gesichtspunkt, dass der Betreiber einer gewerblichen Anlage bei Kenntnis einer zweckwidrigen und unfallträchtigen Nutzung - Abkürzung des Wegs durch Kunden der Autowaschanlage in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten - Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr treffen muss, könnte die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hier in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 1183).
  • AG Gummersbach, 10.08.2009 - 10 C 4/09

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch unzureichende Beleuchtung einer

    Allenfalls unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes, dass die Beklagte auf die regelmäßige Nutzung der Rampe durch die Besucher und die Gefahrenlage infolge unzureichender Beleuchtung bereits mehrfach hingewiesen wurde, d.h. sofern die Beklagte Kenntnis von der zweckwidrigen und unfallträchtigen Nutzung hatte, könnte die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht vorliegend in Betracht kommen (vgl. LG Bielefeld 09.04.2008 - 22 S 341/07 - BeckRS 2008 11407).

    (zum Vgl. auch die Wertung des LG Bielefeld 09.04.2008 - 22 S 341/07 - BeckRS 2008 11407 "Sturz in Autowaschanlage").

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 22.10.2008 - 5 O 1466/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31294
LG Oldenburg, 22.10.2008 - 5 O 1466/08 (https://dejure.org/2008,31294)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - 5 O 1466/08 (https://dejure.org/2008,31294)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 5 O 1466/08 (https://dejure.org/2008,31294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,31294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 36
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.10.2008 - 5 O 1466/08
    Diese öffentlichrechtlich gestaltete Amtspflicht zur Sorge für die Verkehrssicherheit entspricht inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGHZ 60, 54 = NJW 1973, 460; Kodal, StraßenR, 3. Aufl., S. 999).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls

    Auszug aus LG Oldenburg, 22.10.2008 - 5 O 1466/08
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag ( BGH NJW 80, 2193, 2194; 79, 2043, 2044) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht