Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 Ss Bs 51/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bußgeldverfahren: Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung trotz Ankündigung des Betroffenen, keine weiteren Angaben zu machen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtmäßigkeit der Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen bei Erörterungsbedarf mit dem Betroffenen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen bei Erörterungsbedarf mit dem Betroffenen
- Judicialis
OWiG § 73 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73 Abs. 2
Rechtmäßigkeit der Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen bei Erörterungsbedarf mit dem Betroffenen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Rechtsprechungsübersicht)
Entbindung vom Erscheinen in der HV
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 458
- NZV 2009, 405
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Koblenz, 31.05.2001 - 2 Ss 152/01
OWi-Verfahren - Persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung erforderlich, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Das OLG Koblenz hat ausgeführt, das Amtsgericht habe davon ausgehen können, dass der Betroffene nach zutreffender Belehrung über die Rechtslage zumindest Angaben zu den Umständen machen würde, die für die Verhängung eines Fahrverbotes maßgeblich sein könnten (ZfS 2001, 476).Soweit diese Entscheidung mit der Begründung kritisiert worden ist, wenn das Amtsgericht ergänzenden Vortrag für geboten gehalten habe, hätte es den Betroffenen darauf hinweisen und ihm Gelegenheit zur Änderung oder Ergänzung des Entbindungsantrages geben müssen (Bode, Anmerkung zu OLG Koblenz, ZfS 2001, 476, ebenda), lässt sich diese Kritik auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
- BayObLG, 08.03.1999 - 2 ObOWi 70/99
Wesentliche Gesichtspunkte des Sachverhalts im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
So hat auch das Bayerische Oberste Landesgericht in einem Fall, in dem die Erhöhung der Geldbuße in Betracht kam, die Erklärung des Betroffenen, er werde zu seinen "wirtschaftlichen Verhältnissen" keine Angaben machen, für erforderlich gehalten (BayObLG, NJW 1999, 2292). - OLG Koblenz, 01.06.2004 - 1 Ss 311/03
Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unbegründet
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Auf die Sachrüge hin kann das Verwerfungsurteil nämlich nur auf das Vorliegen von Verfahrenshindernissen überprüft werden (OLG Koblenz, NStZ-RR 2004, 373).
- OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07
Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
OLG Bamberg, 3 Ss OWi 764/07, Beschluss vom 07.08.2007 (Juris). - OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07
Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Grundsätzlich gilt, dass die Anwesenheit des Betroffenen dann nicht erforderlich ist, wenn seine Anwesenheit ausschließlich seiner Vernehmung dienen soll, er aber bereits unmissverständlich erklärt hat, sich nicht zur Sache äußern zu wollen und nichts dafür spricht, dass er seinen Entschluss in der Hauptverhandlung aufgeben könnte (vgl. nur Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Ss (B) 65/2007 (68/07), Beschluss vom 12.12.2007 (Juris). - OLG Celle, 20.08.2008 - 322 SsBs 187/08
Pflicht des Gerichts zur Erörterung eines Antrags auf Entbindung von der Pflicht …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Auch kommt es bei der Entscheidung über die Verhängung eines Fahrverbotes regelmäßig auf den persönlichen Eindruck vom Betroffenen nicht an (OLG Karlsruhe ZfS 05, 154. OLG Celle 322 SsBs 187/08, Beschluss vom 20.8.2008 (Juris)). - OLG Zweibrücken, 17.03.2004 - 1 Ss 45/04
Ablehnung eines Antrags des Betroffenen auf Entbindung von der Pflicht zum …
Auszug aus OLG Oldenburg, 23.03.2009 - 2 SsBs 51/09
Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, ZfS 2004, 481).
- OLG Jena, 10.10.2012 - 1 SsBs 40/12
Bußgeldverfahren - Nichtentbindung vom persönlichen Erscheinen in der …
Angesichts des - sich auch aus der Rechtsbeschwerdebegründung ergebenden - Umstandes, dass der Betroffene selbst sich vor der Hauptverhandlung auf ein schuldminderndes "Augenblicksversagen" zur Vermeidung eines Fahrverbots berufen hatte, war es nämlich trotz dieser Weigerung keineswegs ausgeschlossen, sondern vielmehr zu vermuten, dass er schon im eigenen Interesse hierzu nähere Angaben in der Hauptverhandlung gemacht hätte, falls ihm das Gericht die Notwendigkeit hierfür verdeutlicht hätte (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2009, 2 SsBs 51/09, bei juris).