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   OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09   

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https://dejure.org/2009,27509
OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09 (https://dejure.org/2009,27509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09 (https://dejure.org/2009,27509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. August 2009 - 1 SsBs 5/09 (https://dejure.org/2009,27509)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsätzliche Nichtausstellung von Bescheinigungen über berücksichtigungsfreie Tage

  • RA Kotz

    Fahrpersonalverordnung - Bußgeldminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 573
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 5 Ss OWi 60/93
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09
    (2) Obwohl in § 11 Abs. 2 OWiG eine dem § 17 Satz 2 StGB entsprechende Milderungsmöglichkeit nicht normiert ist, muss auch bei der Bußgeldbemessung eine Milderung erwogen werden (siehe dazu Göhler, OWiG, 14. Aufl., § 11 Rn. 29; OLG Düsseldorf v. 26.03.1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - juris - VRS 85, 296).
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09
    Vielmehr begründet mangelndes Gebotsbewusstsein einen dem Verbotsirrtum nach § 17 StGB bzw. § 11 Abs. 2 OWiG gleichzustellenden Gebotsirrtum (grundlegend BGHSt 19, 295).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als

    Die auf dieser Grundlage getroffene Einschätzung, dass an den Betroffenen "mit einer Geldbuße in Höhe von 820,- EUR (...) in wirtschaftlicher Hinsicht keine unzumutbaren Anforderungen gestellt" werden, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, zumal selbst mit der Rechtsbeschwerde keine Gründe (z.B. Arbeitslosigkeit, Vermögenslosigkeit, Schulden, Unterhaltspflichten oder sonstige, vom Durchschnitt erheblich abweichende Verpflichtungen des Betroffenen) vorgebracht werden, welche die Annahme einer unverhältnismäßig harten, vom Betroffenen entweder überhaupt nicht oder nur durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen leistbaren Bußgeldsanktion nahe legen (vgl. OLG Jena VRS 108, 269 f.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 166 f. = NStZ 2007, 182 f. = VRR 2007, 73 f.; OLG Dresden DAR 2006, 222 f.; OLG Celle NJW 2008, 3079 f. = VRS 115, 198 f. sowie zuletzt OLG Bremen NZV 2010, 42 ff. und OLG Koblenz NZV 2009, 573 f.; vgl. auch Göhler/ Gürtler § 17 Rn. 29 und Gübner in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1210 ff., insbes.
  • OLG Hamm, 07.05.2018 - 2 RBs 61/18

    Wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen, Aufklärung, Schätzung

    Selbst bei Vorliegen von Ahndungsrichtlinien, wie dem Bußgeldkatalog, ist eine einzelfallbezogene Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen jedenfalls bei einer Geldbuße von über 250,- Euro, die nicht den Regelsätzen der BKatV entspricht, grundsätzlich geboten (zu vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09 - ; OLG Celle; Beschluss vom 16.06.2008 - 311 SsBs 43/08 -).
  • KG, 15.01.2020 - 3 Ws (B) 4/20

    Auswirkungen der Fehlinterpretation einer Verkehrsregelung auf Schuldform;

    Allerdings hat die Rechtsmittelführerin zu Recht darauf hingewiesen, dass die Fehlinterpretation einer - wie vorliegend - optisch richtig wahrgenommenen Verkehrsregelung einen Verbotsirrtum i.S.d. § 11 Abs. 2 OWiG und keinen Tatbestandsirrtum i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 OWiG begründet (Senat VRS 53, 303; NZV 1994, 159; OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Dezember 2015 - 3 Ss OWi 834/15 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 11. August 2009 - 1 SsBs 5/09 -, juris; BayObLG ZfSch 2003, 472; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 1993 - 5 Ss (OWi) 60/93 - (OWi) 40/93 I -, juris).
  • OLG Rostock, 03.07.2012 - 2 Ss OWi 212/11

    Begriff der Allee i.S. von § 27 Abs. 1 LNatG M-V; Anforderungen an die

    Dementsprechend sind in solchen Fällen Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen unerlässlich (OLG Koblenz, Beschl. v. 11.08.2009 - 1 SsBs 5/09, NZV 2009, 573; KK/Mitsch, 3. Aufl., Rdnr. 84 zu § 17 m.w.N.).
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