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   OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09   

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OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09 (https://dejure.org/2009,39365)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09 (https://dejure.org/2009,39365)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 (https://dejure.org/2009,39365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Standardisiertes Messverfahren und Geschwindigkeitsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 414
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 12).

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 14) behauptet werden.

  • OLG Hamm, 11.12.2006 - 2 Ss OWi 598/06

    standardisiertes Messverfahren; Beweisantrag; technische Fehlfunktionen des

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Hierzu müssen drei Voraussetzungen vorliegen: Es muss bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden haben, auf Grund der Beweisaufnahme muss der Richter zu der Überzeugung gelangt sein, der Sachverhalt sei geklärt und die Wahrheit gefunden und die beantragte Beweiserhebung muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts zur weiteren Erforschung der Wahrheit nicht mehr erforderlich sein (vgl. Göhler , OWiG, 14. Aufl., § 77 Rdnr. 11; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.).

    Indes wird anerkannt, dass sich eine weitere Beweisaufnahme zur Aufklärung einer auf ein standardisiertes Messverfahren gestützten Beweisführung aufdrängt oder diese doch nahe liegt, wenn konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes (vgl. OLG Köln VRS 88, 376 ff.; OLG Hamm NZV 2007, 155 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 14) behauptet werden.

  • OLG Koblenz, 12.08.2005 - 1 Ss 141/05

    Strafprozessrecht: Notwendige Urteilsfeststellungen zur Geschwindigkeitsmessung

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Nur durch diese Tests kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 f.).
  • OLG Hamm, 15.05.2008 - 2 Ss OWi 229/08

    Standardisiertes Messverfahren; Vorgaben; Verwendung; Beachtung;

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Denn die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze für sog. standardisierte Messverfahren gelten nur dann, wenn das jeweilige Messgerät vom Bedienungspersonal auch standardmäßig, d.h. in geeichtem Zustand, seiner Bauartzulassung entsprechend und gemäß der vom Hersteller mitgegebenen Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung verwendet worden ist, und zwar nicht nur beim eigentlichen Messvorgang, sondern auch und gerade bei den ihm vorausgehenden Gerätetests (vgl. AG Rathenow NZV 2009, 249; OLG Hamm NZV 2009, 248 f.; Jagow u.a., Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 117).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Verletzt ist die Aufklärungspflicht dann, wenn sich dem Gericht eine Beweiserhebung aufdrängen musste oder diese nahe lag (vgl. OLG Köln VRS 88, 376; OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542 f.; Göhler , a.a.O., § 77 Rdnr. 12).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Bei der Verwendung eines sog. standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das hier verwendete Lasermessgerät Riegl LR 90-235 P zählt (vgl. König , in: Hentschel u.a. [Hrsg.], Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 61 m.w.N.), ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 221; 43, 277, 283 f.).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09
    Bei der Verwendung eines sog. standardisierten Messverfahrens zum Beleg einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zu denen auch das hier verwendete Lasermessgerät Riegl LR 90-235 P zählt (vgl. König , in: Hentschel u.a. [Hrsg.], Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 61 m.w.N.), ist einzubeziehen, dass in diesem Fall nur eingeschränkte tatsächliche Feststellungen erforderlich sind (vgl. BGHSt 39, 221; 43, 277, 283 f.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Für einen erfolgreichen Beweisantrag muss der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen des Messgerätes vortragen, wohingegen die bloß allgemeine Behauptung, die Messung sei fehlerhaft gewesen, das Gericht nicht zur Aufklärung anhält (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 -, juris, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 -, juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, a.a.O, Rn. 20; Fromm, NZV 2013, S. 16 ; Cierniak/ Niehaus, DAR 2014, S. 2).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    bb) In der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Gericht bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren nur dann gehalten ist, sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 = juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 - juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 - juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 - juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im

    Hat sich der Richter von dem ordnungsgemäßen Einsatz eines solchen Messgeräts überzeugt, ist danach eine nähere Überprüfung des Messverfahrens und -ergebnisses nur geboten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung vorliegen (BGHSt 39, 291; 43, 277; KG NStZ 2019, 530; OLG Koblenz NZV 2019, 48; OLG Jena, Beschluss vom 17.5.2018 - 3 OLG 151 SsBs 2/18, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2018 - IV-2 RBs 59/18, juris; OLG Karlsruhe - Senat -, Beschluss vom 23.10.2017 - 2 Rb 8 Ss 518/17, juris; OLG Bamberg NStZ 2018, 235; OLG Frankfurt ZfS 2018, 234; OLG Saarbrücken NZV 2017, 393; OLG Zweibrücken DAR 2017, 399; OLG Oldenburg ZfS 2017, 469; OLG Hamm NZV 2017, 194; OLG Schleswig DAR 2017, 47; OLG Dresden NZV 2016, 438; OLG Naumburg DAR 2016, 403; OLG Köln VRS 125, 48; OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 123; BayObLGSt 1996, 134).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 53 Ss OWi 237/12

    Gerichtliche Zurückweisung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr, 1 OWiG unter

    Nur durch diesen Test kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 f.; OLG Celle NZV 2010, 414-415).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2023 - 7 B 10360/23

    Führen eines Fahrtenbuchs

    In der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Gericht bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem standardisierten Messverfahren nur dann gehalten ist, sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn der Betroffene konkrete Anhaltspunkte für einen Messfehler darlegt oder sich solche Anhaltspunkte sonst ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rn. 28; OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 2 Ss OWi 598/06 -, juris Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 26. Juni 2009 - 311 SsBs 58/09 -, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 2014 - IV-1 RBs 50/14 -, juris Rn. 20.).
  • OLG Bamberg, 08.07.2015 - 2 Ss OWi 779/15

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Riegl FG21-P

    In einem solchen Fall ist das Messergebnis individuell zu überprüfen und in den Urteilsgründen für das Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darzulegen (vgl. nur etwa OLG Koblenz DAR 2006, 101 ; OLG Celle Beschluss vom 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09 - BeckRS 2010, 22670; KG VRS 226, 446).
  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Im Übrigen sind zugelassene Lasergeschwindigkeitsmessverfahren auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung als zuverlässige standardisierte Messverfahren i.S.d. Rechtsprechung des BGH anerkannt (vgl. BGHSt 39, 291, 300; 43, 277; OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Düsseldorf VRS 99, 131; OLG Köln VRS 96, 92; OLG Hamm DAR 2007, 217; VRS 106, 474; 95, 141).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 1 RBs 112/12

    Geschwindigkeitsmessung; Überprüfung des Messergebnisses im Wege freier

    Angesichts des Umstandes, dass es sich vorliegend um ein standardisiertes Messverfahren handelte und weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich noch vorgetragen waren, dass einzelne der erforderlichen Funktionstests nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden waren, reicht die Angabe im Urteil, dass die erforderlichen Funktionstests ausgeführt worden sind (vgl. OLG Celle NZV 2010, 414; OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2022 - 1 Rb 35 Ss 193/22

    Standardisiertes Messverfahren, Riegl FG 21 P, Urteilsgründe

    Feststellungen dazu, welche konkreten Anforderungen der Hersteller an die Durchführung der Funktionstests stellt, wie sie vom Bedienungspersonal ordnungsgemäß durchzuführen sind und ob sich der Messbeamte an die entsprechenden Herstellervorgaben tatsächlich gehalten hat (vgl. OLG Gelle, Beschluss vom 26.06.2009 - 311 SsBs 58/09, NZV 2010, 414), fehlen, obwohl seitens der Verteidigung eingewandt wurde, dass das Polizeifahrzeug mit dem Gerät nach den Eingangstests noch bewegt worden sei und auch die Abschlusstests auf einem anderen Parkplatz stattgefunden hätten.
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - Ss OWi 237/12
    Nur durch diesen Test kann mit der für eine spätere Verurteilung ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, ob das Gerät in seiner konkreten Aufstellsituation tatsächlich mit der vom Richter bei standardisierten Messverfahren vorausgesetzten Präzision arbeitet und so eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellt (vgl. OLG Koblenz DAR 2006, 101 f.; OLG Celle NZV 2010, 414-415).
  • VG Stade, 28.01.2013 - 1 A 464/10

    Möglichkeit der Aufgabe zur Führung eines Fahrtenbuchs für die Dauer von 15

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