Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 01.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.07.2013 - III-1 RBs 98/13, 1 RBs 98/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17386
OLG Hamm, 02.07.2013 - III-1 RBs 98/13, 1 RBs 98/13 (https://dejure.org/2013,17386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.2013 - III-1 RBs 98/13, 1 RBs 98/13 (https://dejure.org/2013,17386)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - III-1 RBs 98/13, 1 RBs 98/13 (https://dejure.org/2013,17386)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Burhoff online

    StVO
    Roltichtverstoß, Lichtzeichenanlage, Umfahren

  • Burhoff online

    Rotlichtverstoß, Umfahren, Lichtzeichenanlage

  • openjur.de

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Umfahren einer Lichtzeichenanlage, Tankstellengelände

Kurzfassungen/Presse (29)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Lichtzeichenanlage um(ge)fahren - kein Rotlichtverstoß

  • beck-blog (Auszüge)

    Rotlichtverstoß durch Umfahren der Ampel über Tankstellengeläne? Nö!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rote Ampeln: Schleichwege sind erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umfahren einer Ampelkreuzung - bei Rot über die Tankstelle

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Umfahren einer Ampel über Tankstellengelände - Qualifizierter Rotlichtverstoß?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstöße - Umfahren von roter Ampel über Tankstelle erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren wird

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rotlichtverstoß bei "Umfahren" einer roten Ampel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren wird

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Rotlichtverstoß bei Fahrt über Tankstellengelände

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Rotlichtverstoß bei Umgehung der Ampel durch Überqueren eines Tankstellengeländes

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Umweg über die Tankstelle - Bei Rot über die Ampel - Verstoß oder nicht?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Umfahren einer Ampel über Tankstellengelände-kein qualifizierter Rotlichtverstoß

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Das Umfahren einer roten Ampel über ein Tankstellengelände: Rotlichtverstoß?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Umfahren einer roten Ampel über Tankstelle zulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gezielte Umfahrung einer roten Ampel über eine Tankstelle: Kein Rotlichtverstoß

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abkürzen vor einer roten Ampel erlaubt.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rote Ampel über Tankstelle "umfahren"

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Rotlicht umfahren erlaubt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abkürzen vor einer roten Ampel erlaubt.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wann ist das Umfahren einer roten Ampel zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf man eine rote Ampel umfahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abkürzen vor einer roten Ampel erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rote Ampel über Tankstelle umfahren - Freispruch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rotlichtverstoß durch Umfahrung einer roten Ampel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfahren einer roten Ampel kann erlaubt sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Rotlichtverstoß, wenn eine rote Ampel über ein Tankstellengelände umfahren wird

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umfahren einer roten Ampel über ein Tankstellengelände stellt keinen Rotlichtverstoß dar - Rotlicht verbietet kein Abbiegen vor der Ampelanlage zu einem nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kein Rotlichtverstoß bei Umfahren einer Ampelanlage

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 742 OWi 52/12
  • OLG Hamm, 02.07.2013 - III-1 RBs 98/13, 1 RBs 98/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 319
  • NZV 2013, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - 5 Ss OWi 47/93
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, wobei außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege diesem Bereich zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63; OLG Düsseldorf NZV 1993, 243; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 SsOWi 223/05 -juris; OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05 - juris).

    Soweit in der Entscheidungen des BayObLG NZV 1994, 80 und des OLG Düsseldorf NZV 1993, 243 (vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 37 Rdn. 9) entschieden worden ist, dass aber das gezielte Umfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage wegen der Zielgerichtetheit gleichwohl einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO darstellt, kann dem aus den o.g. Gründen nicht gefolgt werden.

  • OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ss OWi 222/02

    Rotlichtverstoß, Umfahren der Lichtzeichenanlage, Benutzung des Gehwegs,

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Auch der Bereich in einer Entfernung von 10 -15 m hinter der Lichtzeichenanlage gehört noch zum geschützten Bereich (OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250).

    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291).

  • BayObLG, 19.10.1993 - 2 ObOWi 399/93

    Umfahren einer roten Ampel über ein seitliches Tankstellengelände muss kein

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).

    Soweit in der Entscheidungen des BayObLG NZV 1994, 80 und des OLG Düsseldorf NZV 1993, 243 (vgl. auch König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 37 Rdn. 9) entschieden worden ist, dass aber das gezielte Umfahren einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage wegen der Zielgerichtetheit gleichwohl einen Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO darstellt, kann dem aus den o.g. Gründen nicht gefolgt werden.

  • OLG Düsseldorf, 07.01.1985 - 5 Ss OWi 450/84
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291).
  • BayObLG, 07.07.1981 - 2 ObOWi 185/81

    Haltelinie; Zeichen 294; Haltegebot; Parken; Verkehr; Ampel; Wechsellichtanlage;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).
  • OLG Köln, 14.04.1981 - 1 Ss 975/80

    Rotlichtampel; Sonderfahrzeug; Umfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1988 - 1 Ss 207/88
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291).
  • BGH, 27.06.1985 - 4 StR 766/84

    Kraftfahrer, der vor einer Straßenkreuzung die Fahrbahn verlässt, um über ein

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Diese Gefährdungslagen werden durch andere Verkehrsvorschriften hinreichend geregelt (vgl. BGH, Beschl. v. 27.06.1985 - 4 StR 766/84 - juris; OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63).
  • OLG Oldenburg, 18.12.1984 - Ss 559/84

    Lichtzeichenanlage an Kreuzung; Umgehung des Rotlichts; Ordnungswidrigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Ebenso wenig untersagt es, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich auf den hinter dieser, durch sie also geschützten Verkehrsraum zu fahren; denn das Rotlicht wendet sich selbstverständlich nur an denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es - in seiner Fahrtrichtung gesehen - vor sich findet (BayObLG NZV 1994, 80; BayObLG, Beschl. v. 07.07.1981- 2 Ob OWi 185/81 zit. nach Janiszewski NStZ 1982, 107, 109; OLG Hamm VRS 55, 292, 293; OLG Köln DAR185, 229, 230; OLG Oldenburg NJW 1985, 1567; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Aufl., StVO § 37 Rdn. 3; vgl. auch Lehmpuhl DAR 2002, 433).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 2 Ws (B) 391/01

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei unberechtigtem Benutzen eines

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.2013 - 1 RBs 98/13
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht (OLG Düsseldorf VRS 68, 377; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 55; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250; OLG Karlsruhe NZV 1989, 158; OLG Köln VRS 61, 291).
  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

  • OLG Hamm, 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05

    Rotlichtverstoß; Umgehen der Lichtzeichenanlage; Spurwechsel

  • OLG Hamm, 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05

    Anforderungen an die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens;

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 1 RBs 161/15

    Zulässigkeit der Ausrichtung der Höhe der Geldbuße an der Höhe des eingeführten

    Die vom Tatrichter festgesetzte Geldbuße ist vielmehr grundsätzlich unangreifbar, wenn sich nicht ausnahmsweise unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Rahmens unvertretbar hoch oder niedrig erscheint (Senat IV-1 RBs 98/13 v. 03.06.2013).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13   

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https://dejure.org/2013,27956
OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 01. Juli 2013 - 2 SsRs 180/13 (https://dejure.org/2013,27956)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 512
  • NZV 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 21.09.2011 - 322 SsRs 328/11

    Anforderungen an die Darstellung eines standardisierten Messverfahrens in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13
    Bei einem standardisierten Messverfahren muss das Urteil über die Feststellungen zum angewandten Messverfahren und der Angabe des berücksichtigten Toleranzabzuges hinaus insbesondere die Mitteilung enthalten, dass die Bedienungsvorschriften beachtet worden sind und das Gerät geeicht war (vgl. OLG Celle VRR 2012, 72).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Folge einer Überschreitung des

    Gemessen hieran waren angesichts des ausdrücklichen Bestreitens des Betroffenen vorliegend entsprechende - durch Verlesung einer Stellungnahme der Messbeamtin beziehungsweise deren Einvernahme zu gewinnende - Feststellungen nicht entbehrlich (bereits grundsätzlich für das Erfordernis entsprechender Feststellungen: OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, 322 SsRs 328/11, juris Rn. 6; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.02.2001 - 2 Ws (B) 56/01 OWiG -, NZV 2001, 135, juris Rn. 3; OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.07.2013 - 2 SsRs 180/13 -, VRS 125, 225, juris Rn. 3; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 3 StVO Rn. 56).
  • OLG Koblenz, 07.05.2014 - 2 SsBs 22/14

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer qualifizierten Geschwindigkeitsüberschreitung

    Bei Verwendung eines - wie hier - standardisierten Messverfahren muss das Urteil über die Feststellungen zum angewandten Messverfahren und die Angabe des berücksichtigten Toleranzwertes hinaus insbesondere die Mitteilung enthalten, dass die Bedienungsvorschriften beachtet worden sind und das Gerät geeicht war (OLG Koblenz 2 SsBs 112/12 v. 14.12.2012 mwN; OLG Oldenburg 2 SsRs 180/13 v. 1.7.2013 - NZV 2013, 512 mwN).
  • OLG Koblenz, 03.08.2018 - 2 OWi 6 SsBs 48/18

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Wann liegt bedingter Vorsatz vor?

    Damit konnten sich die Überprüfung und Darlegung der Tatrichterin darauf beschränken, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion des Geräts oder Fehler bei seiner Handhabung vorliegen; verneinendenfalls bedurfte es im Rahmen der Beweiswürdigung lediglich der Angabe des angewandten Messverfahrens und seines Ergebnisses unter Mitteilung des damaligen berücksichtigenden Toleranzabzugs (stg. Rspr. seit BGH, 4 StR 627/92 v. 19.08.1993, juris Rn. 20 ff.; s. etwa OLG Koblenz 1 OWi 4 SsBs 59/16 v. 26.08.2016 mwN; 2 OWi 4 SsRs 42/17 vom 22.05.2017 m.w.N.) und der Mitteilung, dass die Bedienungsvorschriften beachtet wurden und das Gerät geeicht war (Senat, 2 SsBs 22/14 v. 07.05.2014, juris Rn. 10, ZfSch 2014, 530; OLG Oldenburg, Beschl. 2 SsRs 180/13 v. 010.7.2013, juris Rn. 3, NZV 2013, 512 mwN; OLG Celle, Beschl. 322 SsRs 328/11 v. 21.09.2011, juris Rn. 6).
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