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   OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11   

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https://dejure.org/2012,3149
OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11 (https://dejure.org/2012,3149)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.02.2012 - 14 U 181/11 (https://dejure.org/2012,3149)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 14 U 181/11 (https://dejure.org/2012,3149)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kfz-Unfall: Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis eines Leasingfahrzeugs bei einer Gebrauchsdauer von einem Monat und einer Gesamtlaufleistung über 4.200 km; Statthaftigkeit eines Feststellungsantrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 249 BGB; § 256 ZPO
    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

  • verkehrslexikon.de

    Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis bei mehr 4.000 km Laufleistung eines Leasingsfahrzeugs und zur Feststellungsklage für beabsichtigte Neuwagenabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 256
    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das bereits 1 Monat zugelassene Leasingfahrzeug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasingfahrzeug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingfahrzeug mit über 4.200 km Laufleistung - Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis bei zu hoher Laufleistung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geleastes Luxusauto bei Unfall beschädigt - Bei einer Laufleistung von 4.232 km wird nicht auf Neuwagenbasis abgerechnet

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zur Abrechnung auf Neuwagenbasis - Ersatzbeschaffung unumgänglich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Keine Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 990
  • MDR 2012, 400
  • NZV 2012, 4
  • NZV 2013, 85
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof noch in seinem jüngsten Urteil vom 9. Juni 2009 (BGHZ 181, 242 - juris-Rdnr. 18) die sog. "Faustregel" einer Fahrleistung von 1.000 km als Regelgrenze für die Bewertung von Fahrzeugen als fabrikneu ausdrücklich bestätigt (ebenso KG, Beschluss vom 2. August 2010 - 12 U 49/10 - zitiert nach juris und OLG Düsseldorf, SVR 2010, 181 - juris-Rdnrn. 15 und 16).

    17 Mit ihrem Begehren auf Feststellung der Zahlungspflicht der Beklagten Zug um Zug gegen Nachweis der Anschaffung eines fabrikneuen Pkw wollte die Klägerin ersichtlich der Anforderung des BGH Rechnung tragen, wonach eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur bei tatsächlicher Anschaffung eines Neuwagens möglich ist (vgl. dazu BGHZ 181, 242).

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.12.2010 - 8 O 4576/10

    Feststellungsklage bzgl. des Schadensersatzes auf Basis einer

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Denn auch bei der Zahlung von Mehrwertsteuer für erst künftig durchzuführende Reparaturen wird - soweit ersichtlich - ein entsprechendes Feststellungsbegehren für zulässig erachtet (ebenso auch für den vorliegenden Fall einer Neupreisabrechnung LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 2. Dezember 2010 - 8 O 4576/10 - juris-Rdnr. 31).
  • OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94

    Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    (Nach Ansicht des Senats spricht allerdings Einiges für die Argumentation des Landgerichts; eine Abrechnung auf Neuwagenbasis für geleaste Neufahrzeuge ohne derartige Einschränkungen bejahend aber OLG Nürnberg, NJW-RR 1995, 919.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 1 U 119/09

    Voraussetzungen der Abrechnung eines Verkehrsunfallschadens auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof noch in seinem jüngsten Urteil vom 9. Juni 2009 (BGHZ 181, 242 - juris-Rdnr. 18) die sog. "Faustregel" einer Fahrleistung von 1.000 km als Regelgrenze für die Bewertung von Fahrzeugen als fabrikneu ausdrücklich bestätigt (ebenso KG, Beschluss vom 2. August 2010 - 12 U 49/10 - zitiert nach juris und OLG Düsseldorf, SVR 2010, 181 - juris-Rdnrn. 15 und 16).
  • BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80

    Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1982, 163) ist dies "äußerstenfalls" bis zu einer Fahrleistung von 3.000 km oder einer Gebrauchsdauer von etwa einem Monat anzunehmen.
  • OLG München, 01.12.2009 - 10 U 4364/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schadensabrechnung bei Anschaffung eines

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Das OLG München (Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 10 U 4364/09 - juris-Rdnr. 6) hat jedenfalls bei einem Zeitablauf von 17 Monaten Bedenken.
  • KG, 02.08.2010 - 12 U 49/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verurteilung auf Ersatz der Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 181/11
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof noch in seinem jüngsten Urteil vom 9. Juni 2009 (BGHZ 181, 242 - juris-Rdnr. 18) die sog. "Faustregel" einer Fahrleistung von 1.000 km als Regelgrenze für die Bewertung von Fahrzeugen als fabrikneu ausdrücklich bestätigt (ebenso KG, Beschluss vom 2. August 2010 - 12 U 49/10 - zitiert nach juris und OLG Düsseldorf, SVR 2010, 181 - juris-Rdnrn. 15 und 16).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 2 U 136/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    Diese Erwägungen hat die obergerichtliche Rechtsprechung angestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 01. Dezember 2009 - 10 U 4364/09 (17 Monate), juris Rn. 6; Kammergericht, Beschluss vom 02. August 2010 - 12 U 49/10 (sieben Monate), juris Rn. 47; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 181/11 (zwölf Monate), juris Rn. 18), ohne sich jedoch auf eine Regelfrist festzulegen.

    Vielmehr gingen die Gerichte davon aus, dass ohne Berücksichtigung dieser Umstände der Zeitraum zwischen Unfallereignis und mündlicher Verhandlung entscheidend ist (insbesondere OLG München, Beschluss vom 08. Oktober 2009 - 10 U 4364/09, juris Rn. 6; vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 181/11, juris Rn. 18).

  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 9 U 5/18

    Schon nach 6 Wochen und 3.300 km kein Neuwagen mehr

    Der Senat hält die Berufung der Klägerin einstimmig für aussichtslos.Das Landgericht ist zunächst in - ausweislich der Begründung seiner Entscheidung auch keineswegs schematisch, vielmehr sehr wohl unter Auseinandersetzung mit der klägerischen Auffassung erfolgter - Anwendung der von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu aufgestellten Grundsätze (vgl. dazu auch die Darstellung bei Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 249, Rn. 18 und 23 m. w. Nachw. sowie aus jüngerer Zeit etwa OLG Celle, NJW-RR 2012, 990) völlig zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin vorliegend den ihr unfallbedingt entstandenen Fahrzeugschaden nicht auf Neuwagenbasis abrechnen kann.
  • LG Saarbrücken, 22.12.2017 - 13 S 93/17

    Verkehrsunfall: Mitverschulden eines rückwärtsfahrenden Führers eines

    sein mit dem Unfallschaden fahrfähiges Fahrzeug reparieren (vgl. KG, Urteil vom 30.06.2008 - 22 U 13/08, zit. nach juris; OLG Celle, MDR 2012, 400; vgl. auch Kammer, Urteil vom 24.09.2010 - 13 S 216/09, ZfS 2011, 85).
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