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   BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87   

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BayObLG, 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87 (https://dejure.org/1988,2880)
BayObLG, Entscheidung vom 07.03.1988 - RReg. 2 St 435/87 (https://dejure.org/1988,2880)
BayObLG, Entscheidung vom 07. März 1988 - RReg. 2 St 435/87 (https://dejure.org/1988,2880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 110
  • BayObLGSt 1988, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Oldenburg, 07.04.2016 - 1 Ss 53/16

    Anforderungen an die Feststellungen zum Bestehen einer konkreten

    Es kommt dabei nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluss verhalten hätte, sondern es ist festzustellen, dass der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (BayObLG NZV 1988, 110; KG v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - m.w.N.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 316 StGB Rn. 26 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.05.2022 - 5 RVs 47/22

    Relative Fahruntüchtigkeit; Indizien; Beweisanzeichen; Verhaltensweisen;

    Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich ein durchschnittlicher nüchterner Fahrer, sondern wie sich gerade der Täter in nüchternem Zustand verhalten hätte (vgl. BGH a.a.O.; BayObLG, Urteil vom 07.03.1988 - RReg 2 St 435/87 -, juris; OLG Köln, a.a.O.; König a.a.O. Rn. 99; Fischer a.a.O. Rn. 34).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Beachtlich ist ein Fahrfehler dann, wenn das Gericht die Überzeugung gewinnt, der Fahrfehler wäre dem Angeklagten ohne alkoholische Beeinträchtigung nicht unterlaufen (BayObLG, NZV 1988, 110; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 1994 - Ss 559/94-, juris).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00

    Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der

    Es kommt nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern es ist festzustellen, dass der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (BayObLG NZV 1988, 110; st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE v. 26.11.1999 - Ss 525/99 - m. w. Nachw.; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 16 m. w. Nachw.; Hentschel, Trunkenheit - Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdnr. 190).

    Umgekehrt sind um so geringere Anforderungen an die erforderlichen zusätzlichen Beweisanzeichen zu stellen, je näher die Blutalkoholkonzentration dem Grenzwert von 1, 1 %o kommt (BayObLG NZV 1988, 110; SenE v. 20.12.1994 - Ss 559/94 - = NZV 1995, 454; Jagusch/Hentschel a.a.O. § 316 Rdnr. 15 m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O. Rdnr. 185).

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 3 Ss 440/05

    Straßenverkehrsgefährdung; unübersichtliche Stelle; Begriff; Eigenschaften; nicht

    Dabei muss die Unübersichtlichkeit nicht durch die Örtlichkeit (unübersichtliche Kurve, Bergkuppe, die Sicht verdeckende Bebauung) bedingt sein, sie kann auch durch parkende Fahrzeuge, durch dichten Nebel, durch Bewuchs oder durch eine Blendung von gewisser Dauer und Intensität begründet sein (BayObLG, NZV 1988, 110, 111 m.w.N.; vgl. auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 315 c StGB Rdnr. 37).
  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Umgekehrt müssen die zusätzlichen Indizien umso gewichtiger sein, je geringer die festgestellte Blutalkoholkonzentration ist (vgl. Bay0bLG NZV 1988, 110; SenE v. 8. Juli 1991 a.a.O.).

    Es kommt also nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern festzustellen ist, daß der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (vgl. BGH, bei Martin, DAR 1968, 123; OLG Köln VRS 51, 31; SenE a.a.O.; Bay0bLG NZV 1988, 110) Das Verhalten eines durchschnittlichen nüchternen Kraftfahrers ist nur mittelbar von Bedeutung: Je seltener ein bestimmter Fahrfehler bei nüchternen Fahrern vorkommt und je häufiger er erfahrungsgemäß von alkoholisierten Fahrern begangen wird, desto eher wird der Schluß gerechtfertigt sein, der Fehler wäre auch dem Angeklagten im nüchternen Zustand nicht unterlaufen (vgl. Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol Rn. 116).

  • OLG Köln, 09.05.1995 - Ss 259/95

    Verurteilung aufgrund der Einlassung des Angeklagte; Überzeugung von der

    Es kommt nicht darauf an, wie sich irgendein nüchterner Kraftfahrer oder der durchschnittliche Kraftfahrer ohne Alkoholeinfluß verhalten hätte, sondern es ist festzustellen, daß der Angeklagte sich ohne Alkohol anders verhalten hätte (Bay0bLG NZV 1988, 110; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidung VRs 51, 34; Senatsentscheidungen vom 25.09.1990 - Ss 418/90 -, vom 09.07.1991 - Ss 289/91 - und vom 27.09.1991 Ss 407/91; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 16 m.w.N.; Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol, 3. Aufl. Rdnr. 115) .
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