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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.08.1987 - 5 W 38/87   

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https://dejure.org/1987,4131
OLG Celle, 14.08.1987 - 5 W 38/87 (https://dejure.org/1987,4131)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.08.1987 - 5 W 38/87 (https://dejure.org/1987,4131)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. August 1987 - 5 W 38/87 (https://dejure.org/1987,4131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 183
  • VersR 1989, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78
    Auszug aus OLG Celle, 14.08.1987 - 5 W 38/87
    Das folgt allerdings entgegen der Auffassung des LG und der von ihm zitierten anderen Gerichte (OLG München VersR 69, 358 und OLG Oldenburg VersR 1980, 271) nicht daraus, daß der in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer für längere Zeit (hier: bis zum 31.12.1990) darauf verzichtet hat, die Einrede der Verjährung zu erheben.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 175/99

    Feststellungsinteresse bei fehlender Abdichtung gegen drückendes Wasser

    In der Rechtsprechung wird allerdings die Auffassung vertreten, ein - auch außergerichtliches - Anerkenntnis des Schuldners könne dazu führen, daß das rechtliche Interesse des Gläubigers an der gerichtlichen Feststellung eines Anspruchs entfalle (vgl. OLG Celle NZV 1988, 183; OLG München NJW 1968, 2013).

    Im übrigen führt ein lediglich befristeter Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede jedenfalls dann, wenn die Frist nur ein Jahr beträgt, nicht dazu, daß das Feststellungsinteresse des Klägers entfällt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 751, 752; OLG Celle NZV 1988, 183).

  • KG, 19.01.2004 - 22 U 71/03

    Feststellungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer: Unzulässigkeit mangels

    Diese inhaltlich eindeutigen Erklärungen haben unzweifelhaft die Funktion, ein rechtskräftiges Anerkenntnisurteil zu ersetzen (so schon OLG München, NJW 1968, 2013; vgl. auch BGH, VersR 1985, 62; OLG Celle, VersR 1989, 102; OLG Karlsruhe, VersR 2000, 1014; OLG Hamm, VersR 2001, 1257; Lüke in Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl. 2000, § 256 Rdnr. 40; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 256 Rdnr. 8 a).
  • LG Hildesheim, 07.02.2001 - 2 O 205/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die mit der Klage insoweit angestrebten Rechtswirkungen, insbesondere die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre ( § 218 Abs. 1 S. 1 BGB ), können auch durch ein außergerichtliches und insoweit konstitutiv wirkendes Anerkenntnis des Schuldners herbeigeführt werden (OLG Gelle, ZfS 1988, 346).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.03.1988 - 10 U 5591/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,10974
OLG München, 25.03.1988 - 10 U 5591/87 (https://dejure.org/1988,10974)
OLG München, Entscheidung vom 25.03.1988 - 10 U 5591/87 (https://dejure.org/1988,10974)
OLG München, Entscheidung vom 25. März 1988 - 10 U 5591/87 (https://dejure.org/1988,10974)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 183
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