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OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 108/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1988, 191
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93
Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt / die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. BGH NJW 1983, 1492; BayObLG DAR 1985 / 227 = VRS 69, 70; DAR 1985, 390; OLG Düsseldorf VRS 74, 224; OLG Karlsruhe VRS 75, 472, 473; OLG Koblenz VRS 71, 230, 231; VRS 65, 475, 476; ständige Senatsrechtsprechung z.B. Beschluß v . 22.Juni 1993 -Ss 240/93 (Z) -). - OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
Tateinheit bei Unfallflucht und Überlassen des Fahrzeugs an einen …
Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.). - KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13
Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts
2 St 300/55">DAR 1956, 111 und DAR 1976, 25; KG VRS 45, 220; BayObLG DAR 1976, 219; OLG Zweibrücken VRS 57, 375; OLG Karlsruhe NZV 1988, 191, 192; jeweils m.w.N.). - VG Kassel, 28.04.2016 - 1 K 2445/15 Die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug, also die Herrschaft über die Gefahrenquelle Fahrzeug, begründet die in allen Rechtsgebieten vorhandene Veranlasserhaftung, beziehungsweise Halterhaftung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juli 1988 - 1 Ss 108/88 -, juris) .